Sind Studiengebühren erst einmal eingeführt, würden sich mit dem eingenommenen Geld schnell die Studienbedingungen verbessern. So versprachen es jedenfalls die Gebührenbefürworter. Und hofften gleichzeitig, dass dann die Akzeptanz für die Gebühren steigen würde. Bisher ist jedoch das Gegenteil der Fall, wie eine aktuelle Studie ("Gebührenkompass") zeigt. Oliver Iost fasst die Ergebnisse zusammen und kommentiert.
Ohne Lehraufträge und Lehrbeauftragte – ebenso wie ohne PrivatdozentInnen – wäre der Lehrbetrieb an Hochschulen nicht aufrecht zu erhalten, verbales „Exzellenz“-Getöse hin oder her. Die einen wie die anderen machen ihre Arbeit unter Bedingungen, die der Beschreibung spotten – zumal der Hoffnung, sie sei eine sichere Leiterstufe zu einer „Karriere“. Magnus Treiber ist einer der Lehrbeauftragten, die engagierten Protest an der Münchner Universität mit-organisierten und auf ihn zurückblicken.
Endlose Gremiensitzungen, Diskussionen und kumulative Papierstapel sollen die Umsetzung der Bologna-Studienreform hervorbringen – dieses Szenario bleibt den Musikhochschulen nicht erspart. Auch hier hielten die Geister Einzug, die die MinisterInnen gerufen hatten; auch hier wird man mit den Konsequenzen umgehen müssen.
Der Einfluss von Unternehmen auf Universitäten und Fachhochschulen nimmt zu. Firmenwerbung und Steuermechanismen der Privatwirtschaft halten Einzug. Kaum ein Bildungsbereich wird derzeit aber so grundlegend umgebaut wie Unis und FHs. Doch eine öffentliche Diskussion findet nur am Rande statt.
Nachdem die Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken am 3. Juni schon einmal vermeintlich die Studiengebühren abgeschafft hatten, hat es nun wohl geklappt. Der entscheidende Satz, der seinerzeit vergessen wurde, konnte in der Sondersitzung heute ergänzt werden. Wenn dem geschäftsführenden Ministerpräsident Koch nicht doch noch etwas einfällt, sollten die Gebühren damit wirklich gefallen sein.
Nun kann vielleicht eine erste Bilanz der Studiengebühren gezogen werden. Immerhin nimmt jede mittelgroße Universität durch sie ca. 20 Millionen im Jahr ein.
Viele StudiengebührengegnerInnen hatten – neben der Abschaffung durch den Landtag – auf den Staatsgerichtshof gehofft. Diese Hoffnung wurde heute enttäuscht. Mit denkbar knapper Mehrheit (sechs zu fünf) hat der Staatsgerichtshof die bisherigen Studiengebühren nicht als verfassungswidrig angesehen. Trotz der Verschuldung, die sich mit der Aufnahme eines Studienbeitragsdarlehen ergibt, sieht die Mehrheit der Richter das Angebot eines Darlehens für die Studiengebühren als ausreichende "soziale Abfederung" an.
So einfach will es die alte Regierung der Mehrheit aus SPD, Grünen und Linker nicht machen. Der geschäftsführende Ministerpräsident Koch (CDU) kündigte heute an, dass er das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnen wird. Leider hat er damit sogar Recht: Durch welches Versehen auch immer haben SPD und Grüne durch ihre letzten Änderungen einen entscheidenen Passus unter den Tisch fallen lassen. Nun soll am 17. Juni eine Sondersitzung des Landtages das Gesetz retten.
Wer bei seinen Eltern während des Studiums seinen Hauptwohnsitz beibehalten will und die Studi-Wohnung am Ort der Hochschule nur als Zweitwohnsitz anmeldet, wird von vielen Städten zu einer Zweitwohnungssteuer herangezogen. Nun wurde in zweiter Instanz vom OVG Koblenz eine Klage eines Studenten gegen die Stadt Mainz zugunsten des Studenten entschieden (Aktenzeichen 6 A 11354/07.OVG). Die Stadt will nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Wie nach den Wahlen angekündigt, haben SPD, Grüne und Linke in Hessen ihr Versprechen wahr gemacht und heute im hessischen Landtag die Studiengebühren abgeschafft. Nachdem Ende der 1990er die ersten Bundesländer die Einführung von Langzeitstudiengebühren und nach dem Verfassungsgerichtsurteil 2005 sieben Bundesländer allgemeine Studiengebühren beschlossen und eingeführt haben, ist dies seither das erste Mal, dass Gebühren wieder durch Beschluss eines Landtages zurückgenommen werden.