Günstiges Geld fürs StudiumStudienfinanzierung 2024 richtig kombinieren
Du willst studieren und weißt nicht, wie du deine Studienfinanzierung sichern kannst? Wir haben alle relevanten Finanzierungsquellen für dich aufgelistet und die wichtigsten Infos zusammengestellt. Willst du schnell erfahren, welche Finanzierungsquellen in deiner individuellen Situation wahrscheinlich zugänglich sind, dann nutze unseren Studienfinanzierungs-Check!
Im weiteren nehmen wir meist an, dass du ein klassisches Vollzeit-Präsenzstudium (oder Vollzeit-Fernstudium) aufnehmen willst, noch unter 30 Jahre alt bist, BAföG nicht von vornherein ausgeschlossen ist und keine Studiengebühren anfallen. Trifft etwas davon nicht zu, erfährst du in folgenden Artikeln mehr zu deinen Möglichkeiten:
- Studium ohne BAföG finanzieren
- Alternative bezahltes Studium (dual / berufsbegleitend)
- Studienfinanzierung in höherem Alter (ab 30)
- Wie finanzierst du Studiengebühren?
Studienfinanzierung-FAQ
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet und bekommen dafür vom Staat Kindergeld. Reicht das alles nicht und in bestimmten Fällen auch elternunabhängig springt das BAföG ein. Die meisten Studierenden jobben zusätzlich. Ansonsten kannst du schauen, ob ein Stipendium in Frage kommt. Nur falls alles andere nicht reicht, kannst du auch einen KfW-Studienkredit oder – je nach Lage – andere Kredite bzw. Bildungfonds in Erwägung erziehen. Aktuell sind die Zinsen jedoch sehr hoch. Am besten schaue alle Möglichkeiten der Studienfinanzierung an.
Es hängt von deiner persönlichen Situation ab, welche Studienfinanzierung für dich am günstigsten ist. Prüfe die Möglichkeiten der folgenden Liste, die günstigsten und (normalerweise) zugänglichsten stehen oben:
Wenn du das Masterstudium direkt an den Bachelor anschließt und du insgesamt noch nicht zu lange studierst, bleiben die Möglichkeiten im Grunde dieselben wie während des Bachelorstudiums. Die Eltern sind normalerweise weiter zu Unterhalt verpflichtet. Kindergeld ist noch möglich, solange du noch unter 25 bist. BAföG im Master ist mit der BAföG-Änderung von 2022 ansonsten auch unabhängig davon, wann du vorher den Bachelor abgeschlossen hast möglich, solange du bei Beginn des Masters unter 45 warst / sein wirst.
Bist du über oder um die 30 Jahre alt ist, beachte die Altersgrenzen für Förderungen und Vergünstigungen. Einige Möglichkeiten der Studienfinanzierung fallen dann leider weg – BAföG dagegen bleibt bei Studienbeginn bis 45 weiter möglich.
Kosten des Studiums können von der Steuer abgesetzt werden. Einfach ist das, wenn man schon eine abgeschlossenen Berufsausbildung (was auch ein Bachelor darstellt) hat. Sonst gibt es diverse Einschränkungen.
1. Studium finanzieren mit Kindergeld
Solange du noch nicht 25 Jahre alt geworden bist, können und sollen deine Eltern Kindergeld für das Studium beantragen. Schließlich ist das geschenktes Geld des Staates zu deiner Förderung! Abhängig von der Zahl der Kinder, für die deine Eltern Kindergeld erhalten können, unterscheidet sich die Höhe pro Kind und Monat leicht.
Die letzte Erhöhung des Kindergeldes war im Januar 2023. Seither gibt es für jedes Kind einheitlich je 250 € pro Monat.
Mit dem Geld beteiligt sich der Staat an der Finanzierung des Lebensunterhalts – und damit auch an der Studienfinanzierung: Unterstützen dich deine Eltern nachweislich nicht, zu wenig oder nur unregelmäßig, kannst du beantragen, dass das Geld direkt an dich überwiesen wird („Kindergeld-Abzweigung“).
Fragen und Antworten aus unserer Foren-Community.
von Franzi7988
Re: KFW Studienkredit Rückzahlungsmöglichkeiten
von aldante
Re: Teilzeitstudium bei Bürgergeld melden
von checkmate
Re: Bei Stipendium bewerben, obwohl man bereits eins hat
von bernddasbrot
Re: SBB Aufstiegsstipendium 2025/1
von Studivz2025
Re: Schüler bafög oder jobcenter
von Oli (Studis Online)
2. BAföG: Studienfinanzierung durch den Staat
Eine Chance auf Studenten-BAföG besteht, wenn deine Eltern – nach den Berechnungsvorschriften des Gesetzes – nicht genug Geld haben, um dir deinen Lebensunterhalt während des Studiums vollständig zu finanzieren. BAföG wird normalerweise zurHälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen geleistet. Die BAföG-Rückzahlung ist zusätzlich auf höchstens 10.010 € begrenzt.
Zum Wintersemester 2024/25 gibt es wieder eine kleine Erhöhung des BAföGs. Hinzu kommt eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester. Alle Verbesserungen von 2024 hier. Schon 2022 wurde die Altersgrenze auf 45 erhöht und der Vermögensfreibetrag auf 15.000 € (für alle ab 30 Jahre sogar auf 45.000 €).
Glaube nicht von vornherein, du würdest leer ausgehen. Es ist eher so, dass wahrscheinlich mehr Studierenden keinen Antrag stellen, obwohl sie BAföG ausgezahlt bekommen würden, als umgekehrt Anträge abgelehnt werden, weil tatsächlich kein Anspruch besteht.
3. Unterstützung durch die Eltern: Vorrang gegenüber BAföG
Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht der Eltern umfasst insbesondere auch die Finanzierung einer angemessenen Berufsausbildung, z. B. eines Studiums. Im Gegenzug wird von Kindern erwartet, dass sie alles dafür tun, ihren Eltern nicht länger als unbedingt erforderlich auf der Tasche zu liegen. Das Unterhaltsrecht ist also keine Einbahnstraße.
Deine Eltern bekommen vom Staat für dich Kindergeld und steuerliche Vorteile. Mit 25 fällt das Kindergeld allerdings, im Gegensatz zur Unterhaltsverpflichtung deiner Eltern, weg. Es gibt aber natürlich Grenzen der Unterhaltspflicht bei geringem Einkommen der Eltern – genau dann sollte das BAföG einspringen.
Wenn du allerdings – egal ob von den Eltern bereitgestellt oder aus anderer Quelle – ein höheres Vermögen hast oder auch während des Studiums Einkünfte oberhalb eines Minijobs hast, entfällt ab gewissen Grenzen die Unterhaltsverpflichtung der Eltern. Wie auch das BAföG gekürzt wird oder entfällt, wenn du als BAföG-Empfänger zu viel Vermögen oder Einkommen hast.
4. Studium finanzieren mit Stipendien: Studieren auf Kosten von „Sponsoren“
Vor allem Studierende, die begabt und leistungsstark sind, haben die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten. Es werden aber auch „andere“ oder einfach in speziellen Felder besonders engagierte Studierende gefördert.
Bei den großen Begabtenförderungswerken orientiert sich die Höhe der Stipendien meist am BAföG. Im Gegensatz zum BAföG gibt es aber alles geschenkt. Hinzu kommt bei den großen Begabtenförderungswerken noch das Büchergeld von 300 €/Monat, dass auch die bekommen, die wegen „reicher Eltern“ kein BAföG erhalten würden.
Neben den großen Anbietern gibt es aber auch eine Menge kleiner Förderer. Genau die sind es auch oft, die abseits der Elitenförderung unterwegs sind, auch mal ungewöhnliche Stipendien vergeben und dadurch evt. Schwierigkeiten haben, ihre Förderung an die Frau oder den Mann zu bringen. Wobei deren Förderung meist nur eine kleine Finanzspritze ist und nicht ausreicht, um das Studium in Gänze zu finanzieren.
5. Jobben: Zeit gegen Geld und Praxiserfahrung tauschen
Die meisten Studierenden jobben während des Studiums. Geht es darum, Jobangebote zu finden, so gibt es direkt bei uns eine Jobbörse mit Studierendenjobs. Natürlich solltest du dich immer auch vor Ort umsehen. Vielleicht auch nach Stellen als studentische Hilfskraft direkt an der Hochschule
Wer BAföG bezieht, sollte nicht zu viel verdienen, sonst wird das BAföG gekürzt. Vorsicht ist geboten, wenn du wegen eines Jobs die Regelstudienzeit überschreitest. Zum einen ist die Belastung durchs Jobben kein Grund, die BAföG-Förderung zu verlängern. Zum anderen besteht in einigen Bundesländern das Risiko, dass du als Langzeitstudierende Studiengebühren zahlen musst. An privaten Hochschulen sind Studiengebühren die Regel, es gibt evtl. Stipendien oder andere zusätzliche Möglichkeiten.
Viele ArbeitgeberInnen bieten Jobs gezielt für Studierende an, weil dies bei einem bestimmten Verdienst aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen sehr viel kostengünstiger ist, als eineN „normalen“ ArbeitnehmerIn zu beschäftigen. In unserem Artikel Arbeiten als WerkstudentIn: Voraussetzungen und Vorteile erläutern wir, was es mit diesem sog. Werkstudentenprivileg auf sich hat. Darüber hinaus erfährst du alles Wissenswerte zu Minijobs. Wenn du neben dem Studium selbständig tätig bist, erfährst du alles Nötige im Artikel Selbstständig als Student/in.
Sicherlich ist es ein gutes Gefühl, sich seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise selbst zu finanzieren. Es ist nie verkehrt, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt „da draußen“ zu sammeln. Allerdings kann Jobben auch eine Doppelbelastung darstellen. Gerade am Ende des Studiums solltest du statt mehr oder überhaupt zu jobben auch eine der folgenden Finanzierungsmöglichkeiten in Erwägung ziehen.
6. Staatlicher Bildungskredit: Studium teil-finanzieren mit (relativ) zinsgünstigem Darlehen
Bachelor-Studierende können ab dem 3. Fachsemester (Leistungsnachweis für erste beide Semester erforderlich), Master-Studierende jederzeit und alle anderen mit dem Bestehen der Zwischenprüfung ab dem 5. Fachsemester den staatlichen Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen. Je nach Wunsch werden dann von der KfW 100 bis 300 Euro im Monat ausgezahlt, maximal 24 Monate lang. Es ist auch eine Einmalzahlung möglich. Wie hoch dein Einkommen oder Vermögen ist, spielt keine Rolle. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
Der staatlich gestützte Bildungskredit ist nicht zu verwechseln mit den privatwirtschaftlichen Studienkrediten, die gelegentlich auch den Begriff Bildungskredit ins Spiel bringen.
7. KfW-Studienkredit: Für die meisten Studierenden zugänglich
Der KfW-Studienkredit ist für die meisten Studierenden zugänglich, da die Altersgrenze bis fast 45 liegt und auch sonst relativ wenige Bedingungen zu erfüllen sind, die sich leicht vorher überprüfen lassen. Monatlich können zwischen 100 und 650 € ausgezahlt werden.
Der KfW-Studienkredit ist variabel verzinst (ab der Rückzahlung kann ein Festzins vereinbart werden – der aber auch erst dann feststeht). Im Oktober 2023 wurde leider der bisherige Höchststand bei den Zinsen erreicht, der inzwischen zwar wieder unterschritten wurde. Dennoch sind die Zinsen weiterhin sehr hoch.
8. Weitere Studienkredite und – mit anderem Rückzahlungsmodell – Bildungsfonds: privatwirtschaftliche Kredite für die (Teil-) Finanzierung des Studiums
Studienkredite werden – im Gegensatz zu anderen Darlehen – monatlich ausgezahlt. Sie sind an Voraussetzungen gebunden, die von den AnbieterInnen abhängen. Auch die Höhe der Darlehenssumme und der Zinssatz fallen bei den AnbieterInnen sehr unterschiedlich aus.
Der bekannteste und auch für die meisten zugängliche ist der schon erwähnte KfW-Studienkredit. Daneben gibt es noch einige wenige weitere Anbieter von Studienkrediten, die aber meist nur lokal erhältlich sind oder für Studierende bestimmter Studiengänge gedacht sind.
Neben den Studienkrediten gibt es jedoch noch Bildungsfonds. Die Rückzahlung erfolgt hierbei abhängig vom späteren Einkommen und kann in bestimmten Fällen pausieren oder ganz ausfallen. Dadurch besteht in der Regel kein Gefahr der Überschuldung (bitte aber die genauen konkreten Bedingungen durchlesen – es kann je nach Anbieter doch ungünstige Situationen geben). Umgekehrt bedeutet das aber im Fall, dass der Verdienst später hoch ist, deutlich mehr zurückgezahlt werden muss als bei einem Studienkredit. Ein Vorteil wird also mit einem anderen Nachteil „erkauft“ – jede:r muss selbst entscheiden, was höher bewertet wird!
Eine besondere Form von Bildungsfonds sind die Angebote von Brain Capital und Chancen eG (wahrscheinlich erst 2025 wieder zugänglich), die auch vom „umgekehrten Generationenvertrag“ (UGV) sprechen. Sie finanzieren im wesentlichen die Studiengebühren für die Studiengänge einiger privater Hochschulen, Brain Capital hat darüber hinaus Angebot für das Master- und MBA-Studium, die auch die Lebenshaltungskosten finanzieren können.
9. Studium finanzieren: Weitere Möglichkeiten, vor allem am Ende des Studiums und in Notfällen
Selbst wenn die bisher aufgelisteten Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren, für dich nicht reichen: Es gibt noch weitere, insbesondere am Ende des Studiums oder in einigen Härtefällen.
a) Studienabschluss- und Überbrückungsdarlehen: finanzielle Hilfen gegen Ende des Studiums oder in akuten Notlagen
Wer sich – insbesondere am Ende des Studiums – in akuter finanzieller Not befindet, kann unter Umständen auf ein Studienabschluss- oder Überbrückungsdarlehen der lokalen Studentischen Darlehenskasse, des Studentenwerks oder anderer Organisationen zurückgreifen. Das Angebot samt Konditionen ist sehr unterschiedlich, in unserem Artikel haben wir die wichtigsten Anbieter und ihre Angebote zusammengestellt.
b) Wohngeld: Teil-Studienfinanzierung für Studierende ohne BAföG-Anspruch, Studierende „mit Anhang“ und Empfänger des BAföG-Volldarlehens
Wohnst du alleine oder in einer WG, kannst du nur dann Wohngeld beziehen, wenn du BAföG ausnahmsweise als Volldarlehen erhälst (bis Sommersemester 2019 gab es sogar nur ein Bankdarlehen) oder wenn du dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch (mehr) hast. Wer mit Familienangehörigen zusammenlebt, kann dagegen bei geringem Haushaltseinkommen auch dann auf Wohngeld hoffen, wenn eine BAföG-Berechtigung besteht.
c) Bürgergeld und Sozialhilfe: nur in Ausnahmefällen
Als StudentIn bist du von den genannten Leistungen in der Regel ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es für hilfebedürftige Studierende im Teilzeitstudium, bei ihren Eltern wohnen, sowie für Studierende, die sich z. B. krankheitsbedingt vom Studium beurlauben lassen.
Ansonsten besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nur in besonderen Lebenssituationen, die mit einem Mehrbedarf verbunden sind. In Betracht kommt dies z.B. für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende, bei Erstausstattung einer Wohnung und bei medizinisch erforderlicher kostenaufwändigerer Ernährung. In ganz besonderen Härtefällen können Studierende, die an der Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, Bürgergeld ausnahmsweise als Darlehen erhalten.
Unser Wissen zu diesen Sonderfällen geben wir – hier noch mehr als sonst ohne Gewähr – im Artikel Bürgergeld und Sozialhilfe für Studierende und SchülerInnen weiter. Bürgergeld ist die Nachfolge-Leistung für ALG II und Sozialgeld, die es bis Ende 2022 gab.
Studium anders finanzieren: Bezahltes Studium und weitere Alternativen
Studienformen wie duales Studium, berufsbegleitendes oder Fernstudium bieten Bezahlung oder die Möglichkeit, umfangreicher neben dem Studium zu arbeiten. Das Teilzeitstudium ist eine Alternative, wenn das Studium auf längere Zeit gestreckt werden muss. weiter
Archiv: Folgende Bausteine für die Studienfinanzierung gibt es so nicht mehr
Als Studierende an Hochschulen konntest du auf den Wohnkostenzuschuss hoffen, wenn du bei deinen Eltern wohnst und entweder BAföG beziehst oder einkommens- und/oder vermögensbedingt kein BAföG erhälst. Seit 1. August 2016 gibt es diesen Zuschuss nicht mehr, stattdessen kann unter gewissen Umständen Bürgergeld möglich sein (bis Ende 2022: ALG II).
Studienbeitragsdarlehen (Archiv)
Schon seit dem WiSe 2014/2015 werden an staatlichen Hochschulen keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben, die dafür angebotenen Studienbeitragsdarlehen sind ausgelaufen. In Baden-Württemberg und Bayern gibt es zwar an staatlichen Hochschulen gebührenpflichtige berufsbegleitende Bachelorstudiengänge. Ein spezielles Kreditangebot dafür gibt es aber nicht. Laut bayerischem Ministerium wegen zu geringer Nachfrage.
Wenn es rund um Geld, Studienfinanzierung und BAföG geht, dann schau doch auch in unsere Foren Rund ums Geld oder BAföG.