Absolviere mit Erasmus ein Praktikum im Ausland oder studiere bis zu 2 Auslandssemester mit Erasmus an einer ausländischen Hochschule. Über 42.000 Studentinnen und Studenten aller Hochschulen in Deutschland nutzten 2017/2018 (jüngster Jahresbericht / 2019) diese finanzielle Chance des europäischen Stipendien-Programms Erasmus. Im folgenden findest du zahlreiche Infos zu Voraussetzungen, Bewerbung und Stipendienhöhe für ein Auslandspraktikum mit Erasmus.
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Ohne Grenzen: Ausprobieren, was im Studium gelernt wird und das gerne in einem anderen Land? Mit dem Erasmus-Programm ist das möglich.
Die Chancen steigen. Erasmus-Stipendien für Praktika gibt es seit knapp 6 Jahren. Während 2016/2017 der Anteil bei 21% lag, gingen 2017/2018 (jüngster Bericht) schon 26% der Erasmus-Studis aus Deutschland für ein Praktikum ins Ausland. Erasmus begleitet sowohl freiwillige als auch Pflichtpraktika im Ausland.
Der Großteil des Budgets steht für Auslandsaufenthalte in den Programmländern von Erasmus zur Verfügung. Seit 2019 dürfen Hochschulen auch Praktikumsprojekte in Partnerländern mit Erasmus finanzieren. Das Budget für Partnerländer ist jedoch sehr sehr sehr viel geringer.
Die Höhe eines Erasmus-Stipendiums hängt von der Gruppe ab, welcher dein Zielland zugehört. Möglich sind in einem Programmland 555 €, 495 € oder 435€ im Monat. Für die selteneren Partnerländer gibt es 700 €. Für Studentinnen und Studenten mit Kind oder Behinderung ist zusätzlich ein Aufschlag in Höhe von 95 € möglich.
Ja. Ein Auslandspraktikum mit Erasmus kann noch bis zu einem Jahr nach Abschluss dem vorangegangenem Studium angeschlossen werden. Die sogenannten Graduiertenpraktika sind nur in Programmländern möglich und es müssen noch mindestens 2 Monate von der maximalen Dauer für den Studienzyklus übrig sein.
2. Wo kann ich ein Auslandspraktikum machen?
Für Praktika stehen Auslandsinteressierten mit Erasmus verschiedene Möglichkeiten offen. Beispiele sind:
Hochschulen mit und ohne ECHE (auch International Offices), insofern es sich NICHT um einen Studienaufenthalt handelt
Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
Forschungseinrichtungen
Stiftungen
Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
Besonders gern gefördert werden Praktika, die digitale Kompetenzen erweitern. Sie werden für alle Berufsprofile auf dem Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger, begründet die NA DAAD (Nationale Agentur für Erasmus in Deutschland) diesen Schwerpunkt in ihrem Leitfaden zum Erasmus-Programm. Zu Aktivitäten für den Erwerb digitaler Kompetenzen gehören:
digitales Marketing (z. B. Social Media Management, Web-Analyse)
digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
Entwicklung von digitalen Anwendungen, Gestaltung von Webseiten
Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen
Cyber-Sicherheit
Auswertung von Daten (entfällt im Programmleitfaden für Projekte die 2020 starten)
Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz
Nicht zur Förderung digitaler Kompetenzen gehören:
allgemeiner Kunden-Support
Auftragsabwicklung
Dateneingabe
Bürotätigkeiten
Nicht möglich sind durch Erasmus geförderte Auslandspraktika in
EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich der Agenturen der EU
Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Möglich sind Auslandspraktika mit Erasmus aber
bei deutschen Landesvertretungen in Brüssel
Zu den Vorgaben bezüglich eines Auslandspraktikums halten die Hochschulen auch Merkblätter zu den Förderbedingungen mit Erasmus bereit. Teilweise gibt es weitere, hochschuleigene Einschränkungen, die für auslandsinteressierte Studenten und Studentinnen bei der Praktikumssuche relevant sind.
Ein Erasmus-Stipendium für Praktika ist sowohl in den Programmländern (Mitgliedsstaaten des Erasmus-Programms) als auch seit 2019 in den Partnerländern grundsätzlich möglich. Welche Angebote deine Hochschule oder Uni für dich bereithält, erfährst du bei den Erasmus-Koordinatoren im International Office oder dem Akademischen Auslandsamt.
Projektanträge für Auslandspraktika in Partnerländern können Hochschulen erst seit dem Projektaufruf im Februar 2019 bei der Erasmus-Agentur für Deutschland (NA DAAD) stellen. Erasmus-Aufenthalte in Partnerländern sind außerdem deutlich seltener als in den Programmländern – Mitgliedsstaaten des Erasmus-Programms.
Teilweise bieten die Hochschulen ihren Studentinnen und Studenten organisierte Praktika mit Erasmus an. Teilweise kannst du dich aber auch mit einer eigenen Idee zum Auslandspraktikum bewerben. Zu beachten sind für dich bei der Auswahl eines eigenen Praktikumsplatzes unbedingt noch die zeitlichen Rahmenvorgaben.
Viele Hochschulen informieren im Internet über ihre Angebote zu Auslandsaufenthalten – meist im internationalen Bereich ihres Webangebots. Vielleicht wirst du dort schon fündig.
Wer kann mit Erasmus ein Auslandspraktikum machen?
Ein Erasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum ist in Programmländern und seit 2019 auch in Partnerländern möglich, wenn du…
an einer deutschen Hochschule oder Universität regulär immatrikuliert bist, die am Erasmus-Programm teilnimmt,
Praktika können auch im Anschluss an einen Studienabschluss gefördert werden, jedoch nur in Programmländern,
wenn du in der vorangegangenen Studienphase nicht mehr als 10 Monate mit Erasmus gefördert wurdest; bei einzügigen Studiengängen nicht mehr als 22 Monate,
wenn du in deiner Heimathochschule innerhalb des letzten Studienjahrs für ein Erasmus-Stipendium ausgewählt wurdest,
trotzdem du während des Praktikums exmatrikuliert bist,
wenn das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach deinem Abschluss beendet sein wird. Muss das Praktikum wegen Covid-19 verschoben werden, erhöht sich die akzeptierte Zeit aktuell auf 18 Monate.
Ein Praktikum, das du als Graduiertenpraktikum einem Hochschulabschluss anschließt, wird auf das Zeitkontingent des vorangegangenen Studienzyklus angerechnet. Bei weiteren Wünschen nach Mobilität muss der Zeitraum für das Auslandspraktikum – mindestens 2 Monate – deshalb im vorangehenden Studium reserviert werden.
Kann ich mich an einer anderen Hochschule für ein Erasmus-Stipendium bewerben?
Nein. Für ein Erasmus-Stipendium kannst du dich nur an der Hochschule bewerben, bei der du immatrikuliert bist.
Es gibt aber ein paar Hochschulen, die sich einem Mobilitätskonsortium angeschlossen haben. In diesem Fall gelten die Erasmus-Angebote für die am Konsortium beteiligten Hochschulen.
Wie lang darf mein Erasmus-Auslandspraktikum sein?
Bei der minimalen und maximalen Dauer im Falle einer Stipendien-Förderung mit Erasmus wird zwischen dem mehrstufigen Studiensystem Bachelor und Master sowie einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Medizin oder alte Diplomstudiengänge) unterschieden. Auslandspraktika können gefördert werden für:
Bachelor mindestens 2 bis maximal 12 Monate
Master mindestens 2 bis maximal 12 Monate
einzügiges Staatsexamen oder Medizinstudium mindestens 2 bis maximal 24 Monate Als maximale Förderdauer gelten 12 Monate. Wird diese bei einzügigen Studiengängen überschritten, gelten die Zeiträume nach Ablauf von 12 Monaten als zusätzliche Mobilität.
in der Promotionsphase mindestens 2 bis maximal 12 Monate
Möchtest du zusätzlich zum Praktikum noch ein Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule oder Universität einlegen, solltest du die Zeit für dein Auslandspraktikum entsprechend kürzen. Denn zum maximalen Zeitraum der Stipendien-Förderung zählt auch die Zeit, die du mit Erasmus im Ausland studiert hast. Zero Grant-Zeiten gehören ebenfalls zum Zeitkontingent.
Wann kann ich mein Erasmus-Auslandspraktikum starten?
Auslandspraktika können vom Beginn des Studiums an gefördert werden – anders als bei Auslandsemestern an einer ausländischen Hochschule. 1 Fördermonat entspricht genau 30 Tagen.
Ist ein Erasmus-Stipendium auch im Zweitstudium möglich?
Vielleicht hast du ein Zweitstudium angefangen, z.B. nach einem Bachelor-Abschluss in Biologie noch einen Bachelor in Mathematik begonnen. Ein mit Erasmus geförderter Auslandsaufenthalt ist dann noch möglich, wenn du im ersten Bachelor nicht die vollen 12 Monate in Anspruch genommen hast und dir noch die Mindestaufenthaltszeit von 2 Monaten für ein Auslandspraktikum zur Verfügung steht. Erst ab dem Master beginnt ein neuer Studienzyklus und erneuert sich das Zeitkontingent.
Wie oft kann ich mit Erasmus ins Ausland?
In jedem Studienzyklus kann ein Erasmus-Stipendium sowohl für Studium, als auch Praktikum im Ausland aufgeteilt und mehrfach beantragt werden. Hältst du die Mindest- und Maximalvorgaben zur Dauer ein, kannst du z.B. 6 Monate Auslandsstudium nach dem 3. Semester und 2 Monate Praktikum im 5. Semester mit dem Erasmus-Programm machen. Eine Kombination von Studium und Praktikum in einer zusammenhängenden Auslandsphase ist ebenfalls möglich.
Welche Sprachkenntnisse benötige ich?
Die notwendigen Sprachkenntnisse beziehen sich auf die Arbeitssprache. Ein Nachweis deiner Sprachkenntnisse erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung. Auskunft zu den erforderlichen Sprachkenntnissen gibt der Praktikumsanbieter im von ihm auszufüllenden Learning Agreement für dein Praktikum.
Hast du den Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt, solltest du dich frühzeitig darum kümmern, bei Bedarf nötige Sprachkenntnisse aufzuholen. Denn bei einem Auslandsaufenthalt mit Erasmus sollten deine Sprachkenntnisse ausreichen, um das Learning Agreement einhalten zu können. Andernfalls kann deine Hochschule das erhaltene Erasmus-Stipendium von dir zurück verlangen.
Ergebnisse aus dem OLS-Sprachest von Erasmus dürfen aber nicht als Auswahlkriterium für ein Erasmus-Stipendium verwendet.
Gibt es einen Sprachtest?
Sprachtests finden nach der Auswahl der Erasmus-Studis in der Arbeitssprache statt. Einer erfolgt online vor dem Auslandspraktikum, der andere im Anschluss. Sie sind verpflichtend und vom Erasmus-Programm organisiert.
Der Sprachtest vorab stellt sicher, dass du über das erforderliche Sprachniveau für das Auslandspraktikum verfügst. Der Sprachtest im Anschluss soll Aufschluss darüber geben, wie stark sich die Sprache nach einem Auslandsaufenthalt verbessert.
In einem Dokument der Europäischen Kommission mit häufigen Fragen zu Erasmus steht, dass das Ergebnis des Sprachtests Studentinnen und Studenten nicht vom Auslandsaufenthalt abhält, nachdem die Erasmus-Teilnehmenden bereits ausgewählt wurden. Allerdings wird bei der Bewerbung für ein Auslandspraktikum in der Regel bereits nach einem Sprachnachweis gefragt. Denn auch die Erasmus-Hochschulkoordinatoren wollen natürlich sicher stellen, dass du das Learning Agreement erfüllen kannst.
Studierende, die beim ersten Sprachtest bereits das Niveau C2 erreichen, brauchen am zweiten Sprachtest nicht teilzunehmen. Auch Muttersprachler sind nicht verpflichtet.
Für zahlreiche Sprachen bietet Erasmus nach dem Test Online-Sprachkurse an. Bei Sprachniveau A1 bis einschließlich B1 sind diese Kurse verpflichtend. Bei höheren Sprachniveaus hast du die freie Entscheidung. Auf der Plattform kannst du wählen, ob du einen Sprachkurs in der Arbeitssprache oder in der Landessprache absolvieren möchtest – oder sogar in beiden.
Sprachkurse gibt es für Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Bei der Mobilität mit Partnerländern steht die Online-Sprachunterstützung von Erasmus nicht zur Verfügung.
Bewerbung für ein Auslandspraktikum
Was brauche ich für meine Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium?
Learning Agreement for Traineeships
Zu den Unterlagen für deine Bewerbung für Erasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum gehört ein sogenanntes Learning Agreement. Darin werden vorab ausführlich Details zum Auslandspraktikum dokumentiert. Ein Teil wird von dir, ein Teil vom Praktikumsgeber ausgefüllt. Zu den erforderlichen
Informationen vonseiten des Praktikumsgebers gehören Angaben zu
Sprachen, die für das Praktikum benötigt werden, sowie dem erforderlichen Niveau
eine kurze Beschreibung des Wissens, der Fähigkeiten und Kompetenzen die voraussichtlich bis zum Ende des Praktikums erworben werden können
ein Zeitplan, der zusammenfasst, wie sich die Tätigkeiten über die Zeit des Praktikums verteilen
eine detaillierte Aufstellung und Beschreibung der Praktikumstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Projekte und Aktivitäten mit denen der Praktikant oder die Praktikantin betraut wird
der Person, welche dich während der Zeit im Unternehmen bzw. der Organisation anleitet und in welcher Form das stattfindet (z.B. tägliche Beratung, regelmäßige Treffen, Beurteilungen, Berichte)
Die von den Studentinnen und Studenten auszufüllenden Angaben sind in diesem Dokument weniger umfangreich. Sie haben lediglich die Aufgabe, Grunddaten zu sich selbst, zur Hochschule oder Universität sowie zur Anerkennung des Praktikums im Rahmen des Studiums einzutragen.
Die in der Lernvereinbarung für Praktika (Learning Agreement for Traineeships) gemachten Angaben sind bindend für die Anerkennung
des Auslandspraktikums nach dem Aufenthalt. Änderungen ab Beginn des Auslandspraktikums sind innerhalb einer vorgegebenen Frist möglich, müssen aber von allen beteiligten Parteien bestätigt werden.
Motivationsschreiben
Ausführlicher wird es dann für Studentinnen und Studenten beim Ausfüllen der Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium. In diesem Dokument sind Studierende angehalten auf ca. einer A4 Seite die Motivation für ihr Auslandspraktikum zu begründen. Darin wirst du gebeten u.a. näher zu erläutern
in welchem Zusammenhang dein geplantes Praktikum mit deinem Studium sowie deinem zukünftigen Berufswunsch steht,
was die Ziele deines Auslandspraktikums sind,
weshalb du das Zielland ausgewählt hast und
welche persönlichen Vorstellungen du mit dem geplanten Praktikum verbindest.
Kulturelle Kenntnisse
Neben dem Motivationsschreiben wird bei einer Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum meist auch erwartet, dass Studentinnen und Studenten sich über die Kultur, den Alltag und manch ungeschriebenes Gesetz informieren. Das Ziel dieser Aufforderung ist, Unannehmlichkeiten und Missverständnisse während der Zeit im Ausland zu vermeiden. Alle Informationen, die auslandsinteressierte Studenten und Studentinnen in der Zeit ihrer Vorbereitung gesammelt haben, sollen deshalb auch ausführlich auf mehreren A4 Seiten beschrieben werden. Fragen dazu können sein:
Welche neuen/interessanten Informationen über „Land und Leute“ konnten Sie aus Ihrer Recherche ziehen?
Was kann vor Ort im Alltag sowie am Arbeitsplatz wichtig sein?
Welche Informationsquellen haben Sie für Ihre Recherche genutzt?
Was empfehlen Sie ansonsten zur Vorbereitung?
Es lohnt sich also für dich alles zu dokumentieren, was du zu deinem Zielland bei der Recherche nach einem Praktikumsplatz an Informationen zum Land findest.
Wann sollte ich mich bewerben?
Die genauen Bewerbungsfristen erfährst du vom Erasmus-Koordinator deiner Hochschule. Die Hochschulen können jährlich Projekte beantragen, die mit Erasmus gefördert werden sollen. Ein Projekt gilt in der Regel für mehrere Studentinnen sowie Studenten und kann bis zu zwei Jahre (Partnerländer 3 Jahre) andauern.
Hat deine Hochschule bereits ein Projekt beantragt und wurde dies von der NA DAAD bestätigt, reicht teilweise eine Bewerbung zwei Monate vor Beginn des Auslandspraktikums aus, so zum Beispiel an der Hochschule Hannover. Dies setzt aber voraus, dass die Bewerbungsunterlagen vollständig sind und somit bearbeitet werden können.
Mit der Planung eines Auslandspraktikums solltest du deshalb sehr viel früher beginnen. Nimm auch recht zeitig Kontakt zum Erasmus-Koordinator deiner Hochschule für Einzelheiten zu Bewerbung und Fristen auf. Termine werden teilweise im Internet-Angebot der Hochschulen bekannt gegeben, z.B. im Internationalen Bereich der Webseite.
Zur Vorbereitungsphase gehört, dass du dich auf die Suche nach einer Organisation oder einem Unternehmen machst, dass dich für ein Auslandspraktikum aufnimmt. Die Bewerbung und Kommunikation zwischen dir und dem Unternehmen/der Organisation kann eine Zeit lang in Anspruch nehmen. Möglicherweise bietet auch deine Hochschule schon organisierte Praktikumskooperationen an.
Des Weiteren sind ein Teil der Bewerbungsunterlagen vom Unternehmen/der Organisation für dein Auslandspraktikum auszufüllen. Auch dafür solltest du mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit einplanen. Mit etwas Glück geht es schneller.
Planst du außerdem zusätzlich zum Erasmus-Stipendium Auslands-BAföG für ein Pflichtpraktikum zu beantragen, solltest du den Antrag 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts stellen.
Termin für Projektanträge von Seiten der Hochschulen an die NA DAAD zur Förderung mit Erasmus ist Anfang Februar eines jeden Jahres. Befindest du dich beispielsweise an einer kleinen Hochschule, kann es sinnvoll sein dich frühzeitig an deinen Erasmus-Hochschulkoodinator zu wenden. Der frühest mögliche Förderzeitraum für ein genehmigtes Projekt beginnt dann häufig ab 1.6. (Partnerländer: 1.8.) desselben Jahres und kann bis 16 Monate oder zwei Jahre andauern (Partnerländer: 24 & 36 Monate). Bedenke dabei, dass Projektanträge in der Regel für mehrere Studentinnen und Studenten gestellt werden. Die maximal vorgegebene Länge für den Auslandsaufenthalt eines einzelnen Studenten oder einer Studentin ist kürzer.
Wie sind meine Chancen auf ein Stipendium mit Erasmus?
Studentinnen & Studenten im Ausland mit Erasmus von 100 für ein Praktikum und einen Studienaufenthalt
Deine Chancen auf ein Stipendium mit Erasmus hängen davon ab, wie viele andere Studentinnen und Studenten sich mit dir bewerben als auch von der Höhe des Budgets, das der Hochschule für das Auslands-Projekt genehmigt wurde. Eine Rolle bei der Auswahl können spielen:
akademische Leistungen
frühere Mobilitätserfahrungen
deine Motivation (damit verbunden: der Nutzen für das Entsendeland)
mögliche Vorerfahrungen im Zielland
Die Hochschulen können zudem noch eigene Kriterien formulieren, die jedoch nicht im Widerspruch zu den Vorgaben der NA DAAD (Nationale Agentur für Erasmus in Deutschland DAAD) stehen dürfen. Die Auswahlkriterien – auch hochschuleigene – müssen den Bewerberinnen und Bewerbern bekannt gegeben werden.
Sowohl der Anteil als auch die absolute Zahl der Erasmus-Praktikantinnen und -praktikanten steigt. 2016/17 waren es noch 21% – 8.491 Studis – die mit Erasmus ein Praktikum im Ausland machten. Im jüngsten Bericht zu Erasmus stieg 2017/18 der Anteil auf 26% und die Zahl der teilnehmenden Studentinnen und Studenten auf 8.867.
Die Erasmus-Stipendien stehen auch während der Zeit der Corona-Pandemie weiter zur Verfügung. Eine veränderte Praktikumssituation aufgrund von Corona als auch mit der Verbreitung des Virus einhergehende verschärfte Einreisebestimmungen in anderen Ländern könnten allerdings die Praktikumssuche erschweren.
Deshalb lohnt sich besonders jetzt frühzeitig zu planen und auf Unvorhergesehenes eingestellt zu sein. Welchen Einfluss das Corona-Virus auf die Anzahl der Erasmus-Studis hat, werden sehr wahrscheinlich abschließend erst die Erasmus-Berichte 2021 und 2022 offenbaren.
Wie hoch ist das Erasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum?
Die Höhe des Erasmus-Stipendiums richtet sich innerhalb der Programmländer nach dem Zielland. Dafür werden die Mitgliedsländer des Erasmus-Programms nach Höhe der dortigen Lebenskosten in drei Gruppen eingeteilt. 2018 wurden von der NA DAAD in Zusammenarbeit mit dem BMBF feste Fördersätze festgelegt.
Länder und Erasmus-Stipendien für ein Auslandspraktikum (im Monat)
* Für die Fördersätze ist das Antragsjahr der Hochschule für ein Projekt mit Erasmus-Förderung relevant. Projektanträge können von Seiten der Hochschulen jährlich in der Regel im Februar bei der nationalen Erasmus-Agentur in Deutschland (NA DAAD) gestellt werden. Ein genehmigtes Projekt für Programmländer dauert dann 16 oder 24 Monate (Partnerländer: 24 & 36 Monate) an und gilt in der Regel für mehrere Studierende. Wurde das Projekt z.B. 2018 beantragt und genehmigt, gelten noch die Sätze für 2018 auch wenn du erst 2019 das Erasmus-Stipendium in Anspruch nimmst. Für Partnerländer gilt ein einheitlicher Fördersatz. Auslandspraktika in Partnerländer sind erst für Projekte von 2019 möglich.
Länder
2020*
2019*
2018*
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
555€
555€
520€
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
495€
495€
460€
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien (ab 2019), Slowakei, Slowenien, Republik Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Für Auslands-Praktika erhalten Studierende für jede Ländergruppe seit 2019 einen Aufschlag von 105 Euro zusätzlich im Vergleich zur Förderung bei Studienaufenthalten im Ausland. Dieses im Programm so bezeichnete top-up für Praktikantinnen und Praktikanten ist in der Übersicht bereits mit eingerechnet. 2018 lag der Aufschlag bei 100 €. Die Jahresangabe bezieht sich auf das Jahr, in dem die Hochschule das Praktikums-Projekt bei der NA DAAD beantragt und genehmigt bekommen hat. Das Jahr erfährst du bei den Erasmus-Koordinatoren an deiner Hochschule.
Bekommst du als Praktikantin oder Praktikant ein Unternehmensgehalt, darf dieses nicht auf das Erasmus-Stipendium angerechnet werden.
Partnerland in Europa oder weltweit
Ein Praktikum in einem Partnerland wird bei erfolgreicher Bewerbung mit monatlich 700 Euro unterstützt. Ob es an deiner Hochschule oder Uni schon möglich ist, hängt von den Projekten ab, die deiner Hochschule von der NA DAAD genehmigt wurden und in welchem Jahr das geschehen ist. Projektanträge für Auslandspraktika in Partnerländern können erst seit 2019 gestellt werden.
Außerdem erhalten Studentinnen und Studenten bei einem Auslands-Praktikum in einem Partnerland einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Der Fahrkostenzuschuss für Auslandspraktika in Partnerländern variiert je nach Entfernung zwischen 20 und 1.500 € für Hin- und Rückreise zusammen. Ein Beispiel: Ein Student aus Frankfurt würde bei einem Auslandspraktikum in der Ukraine mit 275 € für die An- und Abreise zusammen unterstützt. Geht der Frankfurter Student für ein Auslandspraktikum nach Washington wären es 820 €. Einen Zuschuss von 1.500 € bekäme er für seine Fahrtkosten bei einem Auslandspraktikum in Hongkong.
Für Auslandspraktika in einem Partnerland stehen beim International Office oder dem Akademischen Auslandsamt sehr viel seltener Angebote für ein Stipendium mit Erasmus zur Verfügung als für ein Praktikum in einem Programmland.
Erasmus mit besonderen Bedürfnissen
Auslandspraktikum mit Kind
Wer mit einem Kind oder auch mehreren ein Auslandspraktikum mit dem Erasmus-Programm plant, erhält auf Antrag 200 € mehr Förderung pro Monat. Das sogenannte social-top up ist aber nicht mit dem top-up für Praktikantinnen und Praktikanten kombinierbar. Bei einem Auslandspraktikum in einem Programmland erhältst du somit nur 95 € zusätzlich im Vergleich zum allgemeinen Fördersatz bei einem Auslandspraktikum.
Anders ist es bei bei Auslandspraktika in Partnerländern. Da es in Partnerländern kein top-up für Praktikantinnen und Praktikanten gibt, erhältst du bei erfolgreicher Bewerbung die vollen 200 € zusätzlich zur Förderhöhe bei einem Auslandsaufenthalt in einem Partnerland.
Den Förderaufschlag kannst du auch erhalten, wenn ihr als Paar euren Auslandsaufenthalt plant. Die Doppelförderung des Kindes wird dann allerdings ausgeschlossen.
Die Mitnahme des Kindes soll durch Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise belegt werden.
Auslandspraktikum mit Behinderung
Studierende mit einer Behinderung ab einem Grad von mindestens 30 können eine zusätzliche Förderung in Höhe von 200 € pro Monat beantragen. Das sogenannte social-top up ist aber nicht mit dem top-up für Praktikantinnen und Praktikanten kombinierbar. Bei einem Auslandspraktikum in einem Programmland erhältst du somit nur 95 € zusätzlich im Vergleich zu den allgemeinen Fördersätzen bei einem Auslandspraktikum.
Anders ist es bei Auslandspraktika in Partnerländern. Da es in Partnerländern kein top-up für Praktikantinnen und Praktikanten gibt, erhältst du bei erfolgreicher Bewerbung die vollen 200 € zusätzlich zur Förderhöhe bei einem Auslandsaufenthalt in einem Partnerland.
Ab einem Behinderungsgrad von 50 sind zusätzliche Förderungen bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro möglich. Die Förderung bei Behinderungen ab GdB 50 kann beim Wunsch nach mehreren Mobilitäten aber nur für einen finanziell geförderten, zusammenhängenden Zeitraum beantragt werden. Hierfür ist ein personenbezogener Antrag mit Nachweisen zu den Kosten nötig, die aufgrund der Behinderung im Ausland anfallen werden. Auch notwendige vorbereitende Reisen zum Auslandsaufenthalt können für schwerbehinderte Studierende mit dem Erasmus-Programm finanziert werden.
Kann ich mit einem Erasmus-Stipendium zusätzlich Auslands-BAföG bekommen?
Auslands-BAföG kannst du auch erhalten, wenn du ein Erasmus-Stipendium hast, aber nur für ein Pflichtpraktikum. Um ein Pflichtpraktikum handelt es sich, wenn das Auslands-Praktikum als fester Bestandteil deines Studiengangs in der Studienordnung niedergeschrieben steht. Erasmus-Stipendien wiederum sind sowohl für Pflichtpraktika als auch für freiwillige Praktika möglich, die im Rahmen deines Studiums stattfinden.
Das Erasmus-Stipendium gilt als Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten, nicht aber als Grundfinanzierung oder Vollstipendium. Behandelt wird das Erasmus-Stipendium bei einem Antrag auf Auslands-BAföG deshalb wie ein begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium. Das bedeutet: 300 € bleiben anrechnungsfrei. Da die Fördersätze für Erasmus-Teilnehmende in der Regel aber über 300 € liegen, wird der darüberliegende Teil als eigenes Einkommen von der BAföG-Höhe abgezogen.
Erhältst du ein Unternehmensgehalt während des Pflichtpraktikums, zählt es beim BAföG als Einkommen und wird direkt vom BAföG-Bedarf für deinen Auslandsaufenthalt abgezogen. Denn Auslands-BAföG kannst du nur für Pflichtpraktika bekommen. Bei einem Pflichtpraktikum gelten beim BAföG aber anders als bei freiwilligen Praktika keine Freibeträge im Falle einer Unternehmensvergütung.
Auch wer für sein reguläres Studium im Inland kein BAföG bezieht, hat für das Auslands-BAföG im Falle eines Pflichtpraktikums leicht bessere Chancen, da die Förderbeträge durch Zuschläge (für Fahrtkosten und Krankenversicherung) leicht höher sind. Schau beim BAföG-Rechner nach, mit welcher Höhe vom Auslands-BAföG du rechnen kannst. Den Antrag solltest du am besten sechs Monate vor dem Aufenthalt beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt einreichen.
Achtung: Mögliche Lücke zwischen BAföG und Auslands-BAföG
Nur in den Zeiten deines Auslandspraktikums kann Auslands-BAföG bezogen werden. Entsteht eine „Zwangspause“, die nicht länger als vier Monate ist, kannst du zwei Monate davon Inlands-BAföG bekommen. Das ist sowohl in der Übergangszeit vor dem Auslandspraktikum als auch danach bis zur Wiederaufnahme deines Studiums im Inland möglich.
Auch solltest du nicht vergessen, dass du nach dem Auslands-BAföG rechtzeitig wieder einen Folgeantrag beim „alten“ zuständigen BAföG-Amt stellst, wenn du nach dem Auslandssemester noch weiter studierst.
Jobben & Vergütung
Jobben ist natürlich eine Möglichkeit für den zusätzlich benötigten Unterhalt aufzukommen. Aber: Neben einem Praktikum in einem ausländischen Unternehmen oder einer Organisation bleibt dafür eventuell keine Zeit mehr. Beachten musst du zudem die Gesetze des Gastlandes. Du solltest auch nicht vergessen, dass neben Studium, Spracherwerb und dem Aufbau von neuen Kontakten weniger Zeit übrig bleiben kann als Zuhause.
Mit etwas Glück erhältst du ein Unternehmensgehalt während des Praktikums. Entsprechend dem Erasmus-Leitfaden darf dieses nicht auf Erasmus-Stipendium angerechnet werden.
Anders jedoch beim Antrag auf Auslands-BAföG. Dann zählt es mit als eigenes Einkommen und reduziert die BAföG-Höhe direkt. Denn Auslands-BAföG kannst du nur erhalten, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Für Pflichtpraktika wiederum werden beim BAföG keine Freibeträge gewährt.
Manchmal gibt es auch Praktikumsangebote über die Hochschulkoordinatoren, bei denen die Organisationen und Unternehmen freie Kost und Unterkunft bereit stellen.
Finanzplan aufstellen
Stell am besten einen großzügigen Finanzplan auf, überschlage dein Budget und informiere dich über die lokalen Lebenshaltungskosten. Wenn es nicht für einen erträumten Aufenthalt in Paris oder London reicht, schaue dich nach Alternativen um. Ein Praktikum in einer kleineren und unbekannteren Stadt muss nicht nur den Vorteil haben, dass es günstiger ist.
Quellen und Infos
Im folgenden findest du noch weitere Infos zu Erasmus und Auslandsstudium. Alle Informationen aus dem Artikel findest du außerdem in den im folgenden genannten Quellen.
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.