AuslandssemesterErasmus+ für ein Auslandspraktikum
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Ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ ist grundsätzlich in allen Programmländern sowie auch in einigen Partnerländern möglich. Ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ kann einzeln organisiert werden oder auch direkt zusammen mit einem Erasmusstudium im Ausland.
Entscheidend ist, welche Auslandspraktika mit Erasmus die eigene Hochschule / Universität in Deutschland anbietet. Frage danach am besten die Erasmus-Koordinatoren im Akademischen Auslandsamt oder dem International Office deiner Hochschule / Universität. Alternativ hilft häufig schon eine erste Recherche auf der Hochschul-Webseite weiter.
Wer erst nach dem Studium mit Erasmus+ ein Praktikum im Ausland absolvieren möchte, kann sich für ein Graduiertenpraktikum bewerben. Die Bewerbung erfolgt während des Studiums, während das Praktikum selbst bis zu einem Jahr nach Erreichen des Abschlusses noch dem Studium angeschlossen werden kann.
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1. In kurzen Worten
Der Großteil des Budgets steht für Auslandsaufenthalte in den Programmländern von Erasmus+ zur Verfügung. Seit 2019 dürfen Hochschulen / Universitäten auch Praktikumsprojekte in Partnerländern mit Erasmus+ finanzieren. Das Budget für Partnerländer ist jedoch sehr sehr sehr viel geringer.
Die Höhe eines Erasmus-Stipendiums für ein Praktikum hängt von der Gruppe ab, welcher das Zielland angehört. Die Spanne liegt für ein Praktikum in einem Programmland zwischen 480 € und 750 € im Monat. Für die selteneren Partnerländer gibt es 850 €. Für Studentinnen und Studenten mit geringeren Chancen kann es zusätzliche Finanzhilfen geben.
Ja. Ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ kann noch bis zu einem Jahr nach Abschluss dem vorangegangenem Studium angeschlossen werden. Die sogenannten Graduiertenpraktika sind nur in Programmländern möglich und es müssen mindestens 2 Monate von der maximalen Dauer für den Studienzyklus übrig sein. Die Bewerbung dafür muss während der Studienzeit erfolgen.
2. Wo können Studis mit Erasmus+ ihr Auslandspraktikum machen?
Für Praktika stehen Auslandsinteressierten mit Erasmus+ öffentliche oder private Organisationen offen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele sind:
Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
Botschaften oder Konsulate
Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarktes (z.B. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände, Gewerkschaften)
Forschungseinrichtungen
Stiftungen
Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
Hochschulen / Universitäten in Programmländern mit ECHE
Hochschulen / Universitäten in Partnerländern mit interinstitutionellen Vereinbarungen gegenüber der eigenen Hochschule / Universität
Besonders gern gefördert werden Praktika, die digitale Kompetenzen erweitern. Dazu zählen:
Digitales Marketing (z. B. Social Media Management, Web-Analyse)
Digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
Entwicklung von digitalen Anwendungen, Software, Skripten oder Websiten
Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen sowie Netzwerken;
Cybersicherheit
Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung
Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz
Nicht zur Förderung digitaler Kompetenzen gehören:
allgemeine Kundenbetreuung
Auftragserfüllung
Dateneingabe
Bürotätigkeiten
Zu den Vorgaben bezüglich eines Auslandspraktikums halten die Hochschulen / Universitäten auch Merkblätter zu den Förderbedingungen mit Erasmus+ bereit. Teilweise gibt es weitere, hochschuleigene Einschränkungen, die für auslandsinteressierte Studenten und Studentinnen bei der Praktikumssuche relevant sind.
Ein Erasmus-Stipendium für ein Praktikum ist sowohl in den Programmländern (Mitgliedsstaaten des Erasmus-Programms) als auch in einigen Partnerländern grundsätzlich möglich. Welche Angebote deine Hochschule / Universität für dich bereithält, erfährst du bei den Erasmus-Koordinatoren im International Office oder dem Akademischen Auslandsamt.
Teilweise bieten die Hochschulen / Universitäten ihren Studentinnen und Studenten organisierte Praktika mit Erasmus+ an. Teilweise kannst du dich aber auch mit einer eigenen Idee zum Auslandspraktikum bewerben. Viele Hochschulen / Universitäten informieren im Internet über ihre Angebote zu Auslandsaufenthalten – meist im internationalen Bereich ihres Webangebots. Vielleicht wirst du dort schon fündig.
Wer kann mit Erasmus+ ein Auslandspraktikum machen?
Ein Erasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum ist in allen Mitgliedsländern von Erasmus+ und auch in einigen Partnerländern möglich, wenn du…
an einer deutschen Hochschule / Universität regulär immatrikuliert bist, die am Erasmus-Programm teilnimmt,
ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in von – nebst Deutschland – 32 Mitgliedsländern oder einem Partnerland absolvieren möchtest.
Graduiertenpraktikum
Praktika können auch im Anschluss an einen Studienabschluss gefördert werden, jedoch nur in Programmländern,
wenn du in der vorangegangenen Studienphase nicht mehr als 10 Monate mit Erasmus+ gefördert wurdest; bei einzügigen Studiengängen nicht mehr als 22 Monate,
wenn du in deiner Heimathochschule innerhalb des letzten Studienjahrs für ein Erasmus-Stipendium ausgewählt wurdest,
trotzdem du während des Praktikums exmatrikuliert bist,
wenn das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach deinem Abschluss beendet sein wird. Muss das Praktikum wegen Covid-19 verschoben werden, erhöht sich die akzeptierte Zeit. Frage dazu bei deinen Erasmus-Kordinatoren, Erasmus-Koordinatorinnen nach.
Ein Praktikum, das du als Graduiertenpraktikum einem Hochschulabschluss anschließt, wird auf das Zeitkontingent des vorangegangenen Studienzyklus angerechnet. Der Zeitraum für ein Graduiertenpraktikum – mindestens 2 Monate – sollte deshalb im vorangehenden Studium reserviert werden.
Können Studierende sich an einer anderen Hochschule für Erasmus+ bewerben?
Nein. Für ein Erasmus-Stipendium können Studentinnen und Studenten sich nur an der Hochschule / Universität bewerben, an der sie immatrikuliert sind.
Es gibt aber ein paar Hochschulen / Universitäten, die sich einem Mobilitätskonsortium angeschlossen haben. In diesem Fall gelten die Erasmus-Angebote für die am Konsortium beteiligten Hochschulen / Universitäten.
Wie lang kann das Auslandspraktikum mit Erasmus+ sein?
Bei der minimalen und maximalen Dauer im Falle einer Stipendien-Förderung mit Erasmus+ wird zwischen dem mehrstufigen Studiensystem Bachelor und Master sowie einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Medizin oder alte Diplomstudiengänge) unterschieden. Auslandspraktika können gefördert werden für:
Bachelor mindestens 2 bis maximal 12 Monate
Master mindestens 2 bis maximal 12 Monate
einzügiges Staatsexamen oder Medizinstudium mindestens 2 bis maximal 24 Monate
in der Promotionsphase mindestens 2 bis maximal 12 Monate
Zum maximalen Zeitraum der Stipendien-Förderung zählt auch die Zeit, die Studentinnen und Studenten mit Erasmus+ im Ausland studiert haben. Das gilt auch für Zero Grant-Stipendien.
Auslandspraktika können vom Beginn des Studiums an gefördert werden. 1 Fördermonat entspricht genau 30 Tagen.
In jedem Studienzyklus kann ein Erasmus-Stipendium sowohl für Studium, als auch Praktikum im Ausland aufgeteilt und mehrfach beantragt werden. Hältst du die Mindest- und Maximalvorgaben zur Dauer ein, kannst du z.B. 6 Monate Auslandsstudium nach dem 3. Semester und 2 Monate Praktikum im 5. Semester mit dem Erasmus-Programm machen.
Eine Kombination von Studium und Praktikum in einer zusammenhängenden Auslandsphase mit Erasmus+ ist ebenfalls möglich. Ist das Praktikum im Anschluss an ein Auslandsstudium mit Erasmus+ aber kürzer als 2 Monate, so zählt es mit zum Studienaufenthalt. Das monatliche Stipendium fällt dann geringer aus.
Gibt es viele Bewerber und Bewerberinnen kann jedoch als Auswahlkriterium herangezogen werden, ob im selben Studienzyklus (z.B. Bachelor) schon ein Aufenthalt mit Erasmus+ organisiert wurde.
Es ist auch möglich, sich von Erasmus+ unterstützen zu lassen ohne eine monatliche Finanzhilfe in Anspruch zu nehmen. Studentinnen und Studenten profitieren dann von der organisatorischen Unterstützung und den sonstigen Vorteilen (z.B. Sprachkurs), die mit einem Erasmus-Stipendien einhergehen. Diese Form ist als Zero-Grant-Förderung bekannt.
Neu im Stipendienprogramm von Erasmus+ sind gemischte Intensivprogramme. Dabei kann virtuell über das Internet am Praktikum teilgenommen werden und dies mit einem verkürzten Aufenthalt im Ausland kombiniert werden. Finanzhilfe in Form eines Erasmus-Stipendiums ist dann aber nur für die Zeit im Ausland möglich.
Bevorzugt wird von Erasmus+ dennoch die längere, physische Anwesenheit vor Ort im Ausland. Mit dem gemischten Angebot soll aber sichergestellt werden, dass auch Studentinnen und Studenten teilnehmen können, die sich aufgrund ihrer Situation oder ihres Studienfachs nicht längerfristig im Ausland aufhalten können.
Für die Teilnahme an einer gemischten Mobilität gelten Tagessätze während der Aufenthaltszeit im Ausland. Minimum sind für diese verkürzten Aufenthalte 5 Tage, Maximum 30 Tage.
Frage bei Interesse bei deinem Akademischen Auslandsamt oder dem International Office nach ob deine Hochschule / Universität eine gemischte Mobilität anbietet.
Vielleicht hast du ein Zweitstudium angefangen, z.B. nach einem Bachelor-Abschluss in Biologie noch einen Bachelor in Mathematik begonnen. Ein mit Erasmus+ gefördertes Auslandspraktikum ist dann noch möglich, wenn du im ersten Bachelor nicht die vollen 12 Monate in Anspruch genommen hast und dir noch die Mindestaufenthaltszeit von 2 Monaten für ein Auslandspraktikum zur Verfügung steht. Erst ab dem Master beginnt ein neuer Studienzyklus und erneuert sich das Zeitkontingent.
Welche Sprachkenntnisse werden benötigt?
Die notwendigen Sprachkenntnisse beziehen sich auf die am Praktikumsplatz gesprochene Sprache. Ein Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung. Auskunft zu den erforderlichen Sprachkenntnissen gibt der Praktikumsanbieter in der von ihm auszufüllenden Lernvereinbarung für das Praktikum.
Hast du den Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt, solltest du dich frühzeitig darum kümmern, bei Bedarf nötige Sprachkenntnisse aufzuholen. Denn bei einem Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ sollten deine Sprachkenntnisse ausreichen, um die Lernvereinbarung einhalten zu können.
Gibt es einen Sprachtest?
Ein Sprachtest findet spätestens nach der Auswahl der Erasmus-Studis zu der am Praktikumsplatz gesprochene Sprache statt. Am Ende des Praktiums folgt ein zweiter. Sie sind verpflichtend und vom Erasmus-Programm organisiert. Der Sprachtest vorab ermittelt das Sprachniveau vor dem Auslandspraktikum. Der Sprachtest im Anschluss soll Aufschluss darüber geben, wie stark sich die Sprache nach dem Auslandspraktikum verbessert hat.
Häufiger werden Sprachtest aber auch schon bei der Bewerbung eingesetzt. Erfolgt kein Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung ist ein anderer Nachweis der benötigten Sprachkenntnisse nötig.
Für zahlreiche Sprachen bietet Erasmus+ nach dem Test online Sprachkurse an. Bis zu einem vorgegebenen Sprachniveau sind diese Kurse verpflichtend. Auf der Plattform können Studierende außerdem wählen, ob sie am Sprachkurs in der Praktikumssprache oder in der Landessprache teilnehmen möchten – oder sogar an beiden.
Sprachkurse gibt es z.B. für Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Die Online-Sprachunterstützung von Erasmus+ steht hauptsächlich in den Mitgliedsländern von Erasmus+ zur Verfügung.
Wie bewerben sich Studierende auf ein Auslandspraktikum mit Erasmus+?
Die Bewerbung erfolgt immer an der Hochschule /Universität in der du als Student oder Studentin, eingeschrieben bist. Verantwortlich sind die Erasmus-Koordinatoren oder -Koordinatorinnen im Akademischen Auslandsamt oder dem International Office der eigenen Hochschule. Informationen finden Studentinnen und Studenten in vielen Fällen bereits in deren Internetangebot.
Von den Erasmus-Koordinatoren und -Koordinatorinnen erfahren Studentinnen und Studenten auch die genauen Fristen für eine Bewerbung auf ein Auslandspraktikum mit Erasmus+. Je nach Organisation an der Hochschule kann die Frist sich an den Semesterstarts orientieren oder am geplanten Start des Auslandspraktikums. Teilweise kann es reichen, dass Studierende ihre Bewerbungsunterlagen vollständig 2 Monate vor Beginn des Praktikums abgeben. Teilweise kann es sein, dass es eine Frist mehrere Wochen vor Beginn des Wintersemesters gibt.
Erkundige dich als Student oder Studentin deshalb frühzeitig an deiner Hochschule nach den Fristen, wenn du ein Auslandspraktikum planst. Vergeht bis zur eigentlichen Bewerbung noch eine längere Zeit, solltest du zusätzlich nachfragen, wie lange die Frist wahrscheinlich gültig sein wird.
Was brauchen Studierende für die Bewerbung?
Verpflichtend für die Bewerbung auf ein Auslandsraktikum mit Erasmus+ sind mindestens eine Lernvereinbarung und der Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse. Hinzu kommen häufig noch ein Motivationsschreiben und eine Dokumentation der eigenen Kenntnisse zu Kultur und beruflichem Alltag im Zielland, besonders wenn aufgrund mehrerer Bewerber und Bewerberinnen eine Auswahl unter ihnen stattfindet.
Zu den Unterlagen für die Bewerbung auf ein Erasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum gehört eine sogenannte Lernvereinbarung (Learning Agreement for Traineeships). Darin dokumentieren die Organisation oder das Unternehmen, welche den Praktikumsplatz anbieten, vorab ausführliche Details zum Auslandspraktikum. Zu den erforderlichen Informationen vonseiten des Praktikumsgebers gehören u.a. folgende Angaben:
die für das Praktikum benötigte Sprache, einschließlich dem erforderlichen Niveau
das Wissen und die Fähigkeiten sowie Kompetenzen die voraussichtlich mit dem Praktikum erworben werden
detailierte Informationen zum Programm des Praktikums
Informationen zur Betreuung des Studenten oder der Studentin während des Praktikums
Informationen zur geplanten Bewertung des Praktikums
Die von den Studentinnen und Studenten auszufüllenden Angaben sind in diesem Dokument weniger umfangreich. Sie haben lediglich die Aufgabe, Grunddaten zu sich selbst einzutragen. Wird ein Student, eine Studentin dann für ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ ausgewählt, unterschreiben 1. der Student oder die Studentin, 2. die eigene Hochschule in Deutschland und 3. die Organisation bzw. das Unternehmen mit dem Praktikumsplatz diese Lernvereinbarung.
Die ausgefüllte Lernvereinbarung muss vom Studierenden zum Zeitpunkt der Bewerbung schon mit abgegeben werden, wenn es sich um ein selbst organisiertes Praktikum handelt. Bei organisierten Praktika ist die Lernvereinbarung häufig vom Organisator vorgegeben.
Die in der Lernvereinbarung für das Auslandspraktikum gemachten Angaben sind bindend. Änderungen ab Beginn des Auslandspraktikums sind mit Einhaltung einer Frist möglich, müssen aber von allen beteiligten Parteien bestätigt werden.
Ausführlicher wird es für Studentinnen und Studenten beim Ausfüllen ihrer Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium. Dafür sind sie häufig angehalten ihre Motivation für ihr Auslandspraktikum zu begründen. Gefragt sein könnte zum Beispiel
in welchem Zusammenhang das geplante Praktikum mit dem Studium sowie dem zukünftigen Berufswunsch steht,
was die Ziele des Auslandspraktikums sind,
weshalb der Student oder die Studentin das Zielland wählte und
welche persönlichen Vorstellungen der Student oder die Studentin mit dem geplanten Praktikum verbindet.
Welche Informationen im Motivationsschreiben gewünscht sind, kann sich je nach Hochschule unterscheiden. Es handelt sich bei den Fragen nur um eine Orientierung. Am besten ist es einmal beim Erasmus-Koordinator oder der Erasmus-Koordinatorin der eigenen Hochschule nachzufragen.
Neben dem Motivationsschreiben wird bei einer Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum durchaus auch erwartet, dass Studentinnen und Studenten sich über die Kultur, den Alltag und manch ungeschriebenes Gesetz informieren. Das Ziel dieser Aufforderung ist, Unannehmlichkeiten und Missverständnisse während der Zeit im Ausland zu vermeiden. Fragen können z.B. sein:
Welche neuen/interessanten Informationen über „Land und Leute“ konnten Sie aus Ihrer Recherche ziehen?
Was kann vor Ort im Alltag sowie am Arbeitsplatz wichtig sein?
Welche Informationsquellen haben Sie für Ihre Recherche genutzt?
Was empfehlen Sie ansonsten zur Vorbereitung?
Es lohnt sich also alles zu sammeln, was du als Student oder Studentin bei der Recherche nach einem Praktikumsplatz zu deinem Zielland an Informationen findest, um sie in der Bewerbung bei Nachfrage aufschreiben zu können.
Welche Zeiten sollten Studierende bei der Vorbereitung ihrer Bewerbung einplanen?
Zur Vorbereitung des Auslandspraktikums gehört, dass du als Student oder Studentin dich auf die Suche nach einer geeigneten Organisation oder einem geeigneten Unternehmen machst. Die Kontaktaufnahme und Kommunikation zwischen dir und dem Praktikumspartner kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Manchmal klappt es auch nicht gleich bei der ersten Adresse. Mit etwas Glück bietet aber bereits deine Hochschule / Universität organisierte Praktikumskooperationen an.
Wenn du die Fristen für die Bewerbung für Erasmus+ kennst und das Praktikum selbst organisierst, solltest du zusätzlich einplanen, dass die Organisation oder das Unternehmen bei Zustimmung zu einem Praktikumsplatz Bearbeitungszeit für das Ausfüllen der Lernvereinbarung braucht. Du solltest dafür mindestens 4 Wochen berücksichtigen. Mit etwas Glück geht es schneller.
Planst du zusätzlich zum Erasmus-Stipendium außerdem Auslands-BAföG für ein Pflichtpraktikum zu beantragen, solltest du den Antrag optimal 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts stellen, um das BAföG zu Beginn des Auslandspraktikums ausgezahlt zu bekommen. Für ein freiwilliges Praktikum ist Auslands-BAföG nicht möglich, ein Erasmus-Stipendium aber schon.
Wie sind die Chancen auf ein Auslandspraktikum mit Erasmus+?
Deine Chancen auf ein Stipendium mit Erasmus+ hängen davon ab, wie viele andere Studentinnen und Studenten sich mit dir bewerben als auch von der Höhe des Budgets, das der Hochschule / Universität für das Auslands-Projekt genehmigt wurde. Gibt es viele Bewerberinnen und Bewerber können folgende Faktoren bei der Auswahl eine Rolle spielen:
akademische Leistungen
frühere Mobilitätserfahrungen
deine Motivation (damit verbunden: der Nutzen für das Entsendeland)
mögliche Vorerfahrungen im Zielland
Die Hochschulen / Universitäten können zudem noch eigene Kriterien formulieren, die jedoch nicht im Widerspruch zu den Vorgaben von Erasmus+ stehen dürfen. Die Auswahlkriterien – auch hochschuleigene – müssen den Bewerberinnen und Bewerbern bekannt gegeben werden.
Wieviele Studierende nutzen Erasmus+ für ein Auslandspraktikum?
Entwicklung der Erasmus-Zahlen für ein Praktikum in den Mitgliedsstaaten | |||
---|---|---|---|
Projektbeginn | Projektende | Anzahl | Anteil |
2016 | 2018 | 8.491 | 21% |
2017 | 2019 | 8.867 | 26% |
2018 | 2020 | 9.009 | 27% |
2019 | 2021 | 7.062 | 17% |
Bis 2020 stieg die Anzahl und der Anteil der Studentinnen und Studenten aus Deutschland, die mit Erasmus+ im Ausland ein Praktikum machen stetig an. Zeitgleich zur Pandemie sank die Zahl um nicht ganz 2000 Praktikanten und Praktikantinnen auf 7.062. Der Anteil beträgt 17%. Weiterhin besteht aber großes Interesse, so das von einem erneuten Anstieg ausgegangen werden kann.
* Anteil an allen Erasmus-Praktikanten und Praktikantinnen aus Deutschland Quelle: Erasmus+ Jahresbericht 2021. Die Zahlen dokumentieren die Teilnehmer:innen an den Projekten, die 2019 starteten und 2021 endeten. | |||
Erasmus-Praktikum nach Mitgliedsstaat | |||
---|---|---|---|
Land | Anzahl | Anteil* | |
![]() | 392 | 5,6 % | |
![]() | 32 | 0,5 % | |
![]() | 257 | 3,6 % | |
![]() | 22 | 0,3 % | |
![]() | 94 | 1,3 % | |
![]() | 758 | 10,7 % | |
![]() | 92 | 1,3 % | |
![]() | 244 | 3,5 % | |
![]() | 25 | 0,4 % | |
![]() | 337 | 4,8 % | |
![]() | 18 | 0,3 % | |
![]() | 16 | 0,2 % | |
25 | 0,4 % | ||
![]() | 15 | 0,2 % | |
![]() | 184 | 2,6 % | |
![]() | 47 | 0,7 % | |
![]() | 633 | 9,0 % | |
![]() | 20 | 0,3 % | |
![]() | 158 | 2,2 % | |
![]() | 925 | 13,1 % | |
![]() | 76 | 1,1 % | |
![]() | 136 | 1,9 % | |
![]() | 35 | 0,5 % | |
![]() | 370 | 5,2 % | |
![]() | 13 | 0,2 % | |
![]() | 14 | 0,2 % | |
![]() | 20 | 0,3 % | |
![]() | 962 | 13,6 % | |
![]() | 106 | 1,5 % | |
![]() | 116 | 1,6 % | |
![]() | 54 | 0,8 % | |
![]() | 19 | 0,3 % | |
Gesamt | 7.062 |
Wieviel Geld gibt es mit Erasmus+ für ein Auslandspraktikum?
Die Höhe des Erasmus-Stipendiums richtet sich innerhalb der Mitgliedsländer des Erasmus-Programms nach dem Zielland. Dafür werden die sogenannten Programmländer nach Höhe der dortigen Lebenskosten in drei Gruppen eingeteilt. 2018 wurden von der NA DAAD in Zusammenarbeit mit dem BMBF feste Fördersätze festgelegt.
Für Auslands-Praktika erhalten Studierende für jede Ländergruppe im Vergleich zur Förderung bei Studienaufenthalten im Ausland eine zusätzliche Finanzhilfe. Dieses Top-up in Höhe von 150 € für Praktikantinnen und Praktikanten ist in der Übersicht bereits mit eingerechnet.
Länder und Erasmus-Stipendien für ein Auslandspraktikum (im Monat) | |||
---|---|---|---|
*Entscheidend ist immer der Projektstart nicht das Jahr des Auslandsaufenthaltes. Den Projektstart erfahren Studentinnen und Studenten beim Akademischen Auslandsamt oder dem International Office ihrer Hochschule / Universität. Das Top-up für Praktikant:innen ist bereits mit eingerechnet. ** Diese Länder gehören eigentlich zu den nicht förderfähigen Partnerländern. Aufgrund einer Änderung zum Budget für den Austausch innerhalb von Programmländern ist ein Aufenthalt in kleinem Rahmen nun auch in diesen Ländern möglich oder wie im Fall von Großbritannien nach dem Brexit wieder möglich. Quelle: NA DAAD – aktuelle Förderraten | |||
Länder | 2023* | 2022* | 2021* |
Dänemark, Färöer-Inseln**, Finnland, Großbritannien**, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz** | 750 € | 750 € | 555 € |
Andorra**, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Monaco**, Niederlande, Österreich, Portugal, San Marino**, Spanien, Vatikanstadt**, Zypern | 690 € | 690 € | 540 € |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 640 € | 640 € | 480 € |
Partnerländer | 850 € | 850 € | 850 € |
Den Projektstart erfahren Studentinnen und Studenten bei den Erasmus-Koordinatoren und -koordinatorinnen des International Office oder dem Akademischen Auslandsamt ihrer Hochschule / Universität, an der sie studieren.
Beim Projektstart handelt es sich nicht um den Beginn des Aufenthalts eines einzelnen Studenten oder einer einzelnen Studentin. Sondern einmal im Jahr kann jede Hochschule / Universität beim DAAD ein mit Erasmus+ gefördertes Projekt zugleich für mehrere Studierende beantragen. Ein genehmigtes Projekt wird in Europa 26 Monate lang - in der Regel ab Juni des Antragsjahrs – finanziert. Der einzelne Student oder die einzelne Studentin kann im Rahmen des Erasmus-Projekts aber nur maximal 1 Jahr im Ausland gefördert werden.
Die Höhe von Förderungen und die Gültigkeit von Bestimmungen richten sich nach dem Jahr in welchem ein Auslandsprojekt für eine Hochschule / Universität vom DAAD genehmigt wird. Projektstart und Aufenthaltsbeginn können natürlich zusammenfallen, wenn Studierende gleich zu Beginn eines Erasmus-Projekts an ihrer Hochschule / Universität ihr Auslandssemester starten.
Gibt es zusätzliche Finanzhilfen?
Für alle Mitgliedsländer von Erasmus+ sind die in der folgenden Tabelle genannten Top-ups möglich. Für ein Auslandspraktikum in einem Partnerland ist kein Social Top up möglich. Das Top up für Grünes Reisen gibt es für Studentinnen und Studenten zusammen mit 4 zusätzlichen Tagen für Hin- und Rückfahrt, wenn sie umweltfreundlich zum Studienort reisen.
Zusätzliche Finanzhilfen von Erasmus+ | |||
---|---|---|---|
* Entscheidend ist immer der Projektstart nicht das Jahr des Auslandsaufenthaltes. Den Projektstart erfahren Studentinnen und Studenten beim Akademischen Auslandsamt oder dem International Office ihrer Hochschule / Universität. | Länder | 2022* | 2021* |
Top up Grünes Reisen | +50 € einmal | +50 € einmal | |
+ 1 Social Top up**, wenn eins von folgendem zutrifft: | |||
Top up ins Ausland mit Kind | 250 € / Monat | 250 € / Monat | |
Top up Behinderung ab GdB 20 | 250 € / Monat | 250 € / Monat | |
Top up Studierende aus nicht-akademischen Elternhaus | 250 € / Monat | ||
Top up Erwerbstätige Studierende | 250 € / Monat |
In den meisten EU-Ländern gibt es keinen Reisekostenzuschuss. Studierende, die sich aber für eine umweltfreundliche Reisevariante entscheiden, werden zusätzlich mit dem Top up Grünes Reisen bei ihren Reisekosten unterstützt. Außerdem verlängert sich ihr Erasmus-Stipendium um insgesamt 4 weitere Tage für Hin-und Rückfahrt. Das Top up für Grünes Reisen ist mit dem Social Top up kombinierbar.
Das Social Top up soll Personengruppen mit geringeren Chancen bei ihrem Auslandsstudium zusätzlich finanziell unterstützen. Treffen mehrere Fälle zu, gibt es nur einmal den Social Top up. Ebenso wird das Social Top up für Aufenthalte Mit Kind nur einmal ausgezahlt, wenn ein Paar zusammen mit einem gemeinsamen Kind ein Auslandssemester startet und beide Elternteile ein Erasmus-Stipendium erhalten.
Das Social Top up ist mit dem Top up für das Grüne Reisen kombinierbar und wird zusätzlich zur Monatlichen Förderung vergeben. Das Social Top up gibt es nicht bei Aufenthalten in Partnerländern, d.h. allen Ländern, die nicht zum Erasmus-Programm gehören, an deren Hochschulen / Universitäten aber Erasmus-Aufenthalte möglich sind.
Studentinnen und Studenten mit geringeren Chancen erhalten mit Erasmus+ bei einem Auslandspraktikum in einem Partnerland einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Dazu gehören alle Studierenden, die aufgrund ihrer Situation ein Social Top up bekommen können.
Der Fahrkostenzuschuss für Auslandspraktika in Partnerländern variiert je nach Entfernung zwischen 23 und 1.500 € für Hin- und Rückreise zusammen. Ein Beispiel: Ein Student aus Frankfurt würde bei einem Auslandspraktikum in Montenegro mit 275 € für die An- und Abreise zusammen unterstützt. Geht der Frankfurter Student für ein Auslandspraktikum nach Washington wären es 820 €. Einen Zuschuss von 1.500 € bekäme er für seine Fahrtkosten bei einem Auslandspraktikum in Hongkong.
Den Fahrkostenzuschuss gibt es nur bei Auslandspraktika in Partnerländern, nicht aber in Programmländern. In Programmländern gibt es dafür die Möglichkeit für das Top up Grünes Reisen.
Ist es möglich umweltfreundlich anzureisen, kann der Fahrtkostenzuschuss mit dem Top up Grünes Reisen kombiniert werden.
Für Erasmus-Studis mit einer Behinderung ab GdB 30 ist das Social Top up möglich.
Liegt die Behinderung bei GdB 50 und mehr kann es weitere Zuschüsse bis zu 10.000€ für die zusätzlichen Kosten aufgrund der Behinderung geben. Diese Zuschüsse können aber nur einmal für einen zusammenhängenden Zeitraum beantragt werden. Für den Antrag ist ein personenbezogener Antrag mit Nachweisen zu den Kosten nötig, die aufgrund der Behinderung im Ausland anfallen werden. Auch notwendige vorbereitende Reisen können für schwerbehinderte Studierende finanziell unterstützt werden.
Können Studierende mit einem Erasmus-Stipendium Auslands-BAföG bekommen?
Auslands-BAföG können Studentinnen und Studenten auch erhalten, wenn sie ein Erasmus-Stipendium haben, aber nur für ein Pflichtpraktikum. Um ein Pflichtpraktikum handelt es sich, wenn das Auslands-Praktikum als fester Bestandteil des Studiengangs in der Studienordnung niedergeschrieben steht. Erasmus-Stipendien wiederum sind sowohl für Pflichtpraktika als auch für freiwillige Praktika möglich, die im Rahmen eines Studiums in Deutschland stattfinden.
Vom Erasmus-Stipendium bleiben 300 € anrechnungsfrei. Es zählt als Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten. Da die Finanzhilfen für Erasmus-Studis in der Regel aber über 300 € liegen, wird der darüberliegende Teil von der ermittelten BAföG-Höhe abgezogen. Behandelt wird das Erasmus-Stipendium bei einem Antrag auf Auslands-BAföG wie ein begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium.
Erhältst du eine Unternehmensvergütung während des Pflichtpraktikums, zählt es beim Auslands-BAföG als eigenes Einkommen. Anders als bei einem Nebenjob wird es aber bei einem Pflichtpraktikum nach Abzug einer Werbekosten- und Sozialpauschale direkt vom BAföG-Bedarf für deinen Auslandsaufenthalt abgezogen. Auslands-BAföG kannst du nur für Pflichtpraktika erhalten. Bei einem Pflichtpraktikum gelten beim BAföG aber anders als bei freiwilligen Praktika keine Freibeträge im Falle einer Unternehmensvergütung.
Auch wer für sein reguläres Studium im Inland kein BAföG bezieht, hat für das Auslands-BAföG im Falle eines Pflichtpraktikums leicht bessere Chancen, da die Förderbeträge durch Zuschläge (für Fahrtkosten und Krankenversicherung) leicht höher sind. Schau beim BAföG-Rechner nach, mit welcher Höhe vom Auslands-BAföG du rechnen kannst. Den Antrag solltest du am besten 6 Monate vor dem Aufenthalt beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt einreichen.
Lücke zwischen BAföG in Deutschland und Auslands-BAföG
Nur in den Zeiten deines Auslandspraktikums kann Auslands-BAföG bezogen werden. Entsteht eine „Zwangspause“, die nicht länger als vier Monate ist, kannst du zwei Monate vor Wiederaufnahme deines Studiums Inlands-BAföG bekommen. Das ist auch bei einer Übergangszeit vor dem Auslandspraktikum möglich.
Vergiss auch nicht, rechtzeitig nach dem Auslands-BAföG wieder einen Folgeantrag beim „alten“ zuständigen BAföG-Amt zu stellen, wenn du nach dem Auslandssemester weiter studierst.
Jobben & Vergütung
Jobben ist natürlich eine Möglichkeit für den zusätzlich benötigten Unterhalt aufzukommen. Aber: Neben einem Praktikum in einem ausländischen Unternehmen oder einer Organisation bleibt dafür eventuell keine Zeit mehr. Beachten musst du zudem die Gesetze des Gastlandes. Du solltest auch nicht vergessen, dass neben Studium, Spracherwerb und dem Aufbau von neuen Kontakten weniger Zeit übrig bleiben kann als Zuhause.
Vielleicht erhältst du ein Unternehmensgehalt während des Praktikums. Aber Vorsicht für deinen Finanzplan: Bei einem Antrag auf Auslands-BAföG zählt eine Praktikumsvergütung als eigenes Einkommen und reduziert die BAföG-Höhe direkt. Denn Auslands-BAföG kannst du nur erhalten, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Für Vergütungen bei Pflichtpraktika wiederum werden beim BAföG keine Freibeträge gewährt. Berücksichtigt werden vor dem Abzug nur Werbekosten- und Sozialpauschale.
Manchmal gibt es auch Praktikumsangebote über die Hochschulkoordinatoren, bei denen die Organisationen und Unternehmen freie Kost und Unterkunft bereit stellen.
Finanzplan aufstellen
Stell am besten einen großzügigen Finanzplan auf, überschlage dein Budget und informiere dich über die lokalen Lebenshaltungskosten. Wenn es nicht für einen erträumten Aufenthalt in Paris oder London reicht, schaue dich nach Alternativen um. Ein Praktikum in einer kleineren und unbekannteren Stadt muss nicht nur den Vorteil haben, dass es günstiger ist.
Quellen und Infos
Im folgenden findest du noch weitere Infos zu Erasmus+ und Auslandsstudium. Alle Informationen aus dem Artikel findest du außerdem in den im folgenden genannten Quellen.
Studis Online
Europäische Kommission
Erasmus+ in Deutschland – DAAD