StudienfinanzierungStudienkredite, Bildungsfonds, Studiendarlehen
1. Die wichtigsten Fragen zu einem Studienkredit
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden. Zum einen ist nicht jedes Angebot für alle zugänglich, zum anderen sind die monatlichen Auszahlungen unterschiedlich hoch. Daher sollte man sich immer erst einen Überblick über Studienkredite und ähnliche Angebote verschaffen. Und vor allem immer auch schauen, ob es nicht sogar günstigere Möglichkeiten der Studienfinanzierung gibt.
Kommt darauf an, um welches Angebot es sich handelt. Den KfW-Studienkredit gibt es nur noch bei zwei Online-Vertriebspartnern. Die wenigen weiteren Angebote gibt es immer nur direkt beim jeweiligen Anbieter, siehe unsere Übersicht.
Klassische Studienkredite gibt es nur noch wenige, am bekanntesten und für die meisten zugänglich ist der KfW-Studienkredit. Daneben gibt es noch einige Anbieter von Bildungsfonds. Schließlich gibt es das Modell des Umgekehrten Generationenvertrags (UGV) zur (Teil-)Finanzierung der Studiengebühren an vielen privaten Hochschulen.
Übersicht aller uns bekannter Angebote (Studienkredit, Bildungsfonds, UGV).
Beim KfW-Studienkredit (der am leichtesten zugänglich ist) sind die Zinsen variabel, erst während der Rückzahlungsperiode kann ein Festzins vereinbart werden. Die variablen Zinssätze lagen lange Jahre um die 4%, sind aber gerade aktuell auf um die 9% gestiegen. Siehe Zinsentwicklung KfW-Studienkredit.
2. Studienkredite im Vergleich
Kein klassischer Studienkredit, aber falls zugänglich (im Bachelor ab dem 3. Semester, im Master jederzeit – solange nicht zu weit über Regelstudienzeit) in jedem Fall vor einem Studienkredit heranzuziehen ist der staatliche Bildungskredit von Bundesverwaltungsamt (Beantragung) und KfW (Auszahlung). Am Ende des Studiums kann vielleicht ein Studienabschlussdarlehen günstiger sein.
An dieser Stelle auch der Hinweis auf alle Finanzierungsmöglichkeit im Überblick (nicht das etwas günstigeres übersehen wird!)
Produkt / Anbieter | Gesamtsumme / monatliche Höchstrate1 | Zinssatz2 |
---|---|---|
54.600 / 650 € | 7,26% | |
apoStudienKredit | 15.000 / - | 3,99% / ? |
Sparkassen-Bildungskredit » 4 | bis zu 50.000 € / ? | 6,8% / 7,8% |
30.0005 / 417 € | ea3 | |
nur Studiengebühren7 | ea3 | |
nur Studiengebühren7 | ea3 |
Die Studienkredite und weiteren Angebote sind grob nach Zugänglichkeit (wie viele Studierende könnten potentiell überhaupt das Angebot realistisch wahrnehmen, alles mit Auswahlverfahren wird weiter unten einsortiert.
Weitere Hinweise + Fußnoten zur Tabelle
Alle Angaben sind den Pressematerialien der Anbieter bzw. den Webseiten entnommen. Die Namen/Marken können geschützt sein und sind hier nur zur Information genannt. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere können sich die Konditionen jederzeit von Seiten der Anbieter ändern.
1 Die Gesamtkreditsumme ist bei allen Angeboten gedeckelt. Wir geben den höchstmöglichen Betrag an, der aber nicht unbedingt für alle möglich ist (beim KfW-Studienkredit verkürzt sich die Höchstdauer schon bei über 25-jährigen Studienanfängern). Bei einigen Krediten ist bei langer Auszahlungszeit die monatliche Auszahlung gering, sie sind also eher für kürzere Zeiträume gedacht oder wirklich nur zur Ergänzung zu anderen Finanzierungsquellen. Bei „monatliche Höchstrate“ geben wir an, was dauerhaft monatlich möglich ist, wenn man von Studienbeginn an 10 Semester mit diesem Kredit finanzieren wollte. Ist eine solch lange Auszahlungszeit nicht möglich, steht ein Strich. Bei einigen Krediten werden während der Auszahlungszeit anfangs (oder dauerhaft) die Zinsen für die schon aufgelaufene Schuld abgezogen, der Auszahlungsbetrag sinkt also im Laufe der Zeit mehr und mehr. Umgekehrt gibt es übrigens meist auch eine „Mindestrate", die abgerufen werden muss (oft 100 €/Monat).
2 Aktueller jährlicher Zins, der Zinssatz kann von der Bank angepasst (also insbesondere auch erhöht) werden – außer es steht ausdrücklich „fest“ dabei. Wenn nicht anders angegeben: Nominaler Zinssatz (der effektive Zinssatz hängt dann noch von einigen Randbedingungen ab, ist also je nach individuellem Fall unterscheidlich, er liegt meist etwas höher als der nominale Zinssatz). Gibt es zwei Angaben (durch / getrennt) bezieht sich erstere auf die Auszahlungs-, weitere auf die Rückzahlungsphase.
Die Angaben sind ohne Gewähr, bitte bei der jeweiligen Bank nachprüfen!
3 Rückzahlung einkommensabhängig. Es wird vor Finanzierungsbeginn vereinbart, wie lange ab Beginn der Erwerbstätigkeit nach dem Studium ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens an den Fonds zurück zu zahlen ist. Man sollte genau prüfen, was in Sonderfällen passiert (Abbruch des Studiums, auf Dauer kein Einkommen nach dem Studium). Insbesondere bei Studienabbruch wird das ganze meist in einen gewöhnlichen Kredit mit monatlichen Raten umgewandelt. Aber auch bei planmäßiger Rückzahlung sollte man bedenken, dass man bei diesen Modellen bei gutem Einkommen zwangsläufig mehr zurückzahlen wird, als bei einem Studienkredit.
4 Den Sparkassen-Bildungskredit gibt es nur bei sehr wenigen Sparkassen. Die Konditionen sind von Sparkasse zu Sparkasse unterschiedlich und können von den bei uns genannten Werten abweichen.
5 Gesamtsumme für Bachelor-Studiengang höchstens 15.000 €, für Master oder Promotion 25.000 €, MBA 30.000 €, dadurch später evt. mehr pro Monat möglich – wenn weitere Teilnahme erlaubt wird! Anbieter stellt möglicherweise Konditionen ab dem zweiten Halbjahr 2024 um – vielleicht kommt es auch zu einer Pause des Angebots. Mehr im Detailartikel!
6 Monatliche Höchstrate für Bachelor-Studiengang 800 €, da aber Gesamtsumme für Bachelor höchstens 15.000 € bestenfalls 417 €/Monat (36 Monate), für Master, MBA oder Promotion bis 40.000 €, dadurch später evt. mehr pro Monat möglich – wenn weitere Teilnahme erlaubt wird!
7 Die so gekennzeichneten Angebote dienen ausschließlich zur (Teil-)Finanzierung der Studiengebühren an bestimmten Privathochschulen.
8 Neuverträge seit Mitte 2023 nicht möglich. Ab SoSe 2025 wahrscheinlich wieder zugänglich.
Die obige Übersicht enthält Angebote von Studienkrediten, Bildungsfonds und UGVs, die nicht auf eine einzelne Hochschule beschränkt sind. Eine Nachfrage vor Ort schadet nie, manchmal gibt es noch besondere hochschulspezifische Angebote.
Praktisch kein Kredit ist wirklich für alle Studierende zugänglich und auch die Details unterscheiden sich zum Teil deutlich, daher empfiehlt sich die Lektüre unserer ausführlichen, jeweils verlinkten Artikel (einiges steht auch schon in den Fußnoten). Denn vielleicht ist genau das eine Detail entscheidend. Von der möglichen monatlichen Auszahlungsdauer, vor allem aber bei der Zugänglichkeit am breitesten aufgestellt ist der KfW-Studienkredit. Geht es um die Finanzierung von Studiengebühren, sollte man bei Brain Capital und Chancen eG schauen, ob die eigene Hochschule dabei ist.
Bei allen Anbietern läuft die Rückzahlung einige Zeit nach Ende des Auszahlungszeitraums an – egal, ob ihr dann doch noch (oder wieder) studiert, arbeitslos seid oder sonst wie wenig Geld habt. Eine Stundung ist nur schwer bis gar nicht möglich. Auch eine Verminderung der Raten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Konsequenz im schlimmsten Fall: Privatinsolvenz. Ein endgültiger Studienabbruch ist bei praktisch allen Angebote ungünstig, man sollte ein Kredit oder Bildungsfonds nur nutzen, wenn man ziemlich sicher ist, das Studium erfolgreich abschließen zu können.
Anders als gerade beschrieben sieht es bei den echten Bildungsfonds und umgekehrten Generationenverträgen (UGV) mit einkommensabhängiger Rückzahlung aus – statt Zinsen steht dann ein „ea“ in der letzten Spalte. Aber Vorsicht: Die meisten dieser Modelle wandeln sich in ungünstigen Konstellationen doch in einen Kredit um.
Banken und andere Vor-Ort-Vermittler, die (auch) den KfW-Studienkredit anbieten
Anders als bis ungefähr 2023 gibt es inzwischen offenbar keine „Vor-Ort-Vermittler“ des KfW-Studienkredits mehr. Hat sich möglicherweise nicht mehr gelohnt, mit den starken Zinssteigerungen 2022/2023 ist der KfW-Studienkredit in seiner Attraktivität stark gefallen.
Falls Informationen hier nicht mehr stimmen sollten oder weitere Anbieter von hochschulübergreifenden Studienkrediten fehlen, bitte per Mailformular melden. Vielen Dank! Gibt es noch Fragen? Diese bitte im Forum rund ums Geld stellen!
3. Begriffsklärungen – von Bildungsfonds über Studienkredit bis zum Umgekehrten Generationenvertrag
Studiendarlehen und Studienkredit werden synonym verwendet und stehen für ein Darlehen, das den Lebensunterhalt während des Studiums und/oder evt. weitere Kosten (z.B. Studiengebühren) finanzieren soll. Die Besonderheit im Vergleich zu einem normalen Kredit ist, dass nicht auf einen Schlag eine große Summe vergeben wird, sondern monatliche Zahlungen gewährt werden.
Von Bildungsfonds wird gesprochen, wenn die Finanzierung des Ausfallrisikos von Geldgebern über einen Fonds getragen wird. In den USA gibt es Bildungsfonds, die wie normale Wertpapiere gehandelt werden. Nach einer gewissen Zeit trägt sich das ganze im besten Fall von selbst, da ja auch Rückzahlungen eingehen – allerdings nur, wenn es nicht zu viele Ausfälle gibt.
Ein Bildungsfonds ist also eigentlich ein mögliches Finanzierungsinstrument, wie das Geld für die Darlehen eingeworben wird. Für den studentischen Kreditnehmer macht es nur einen Unterschied, wenn auch die Rückzahlung ein anderes Modell verfolgt, als man es von „normalen“ Bankkrediten kennt. Das ist in Deutschland inzwischen der Fall: Bei allen Bildungsfonds wird die Rückzahlung prozentual an den nach dem Studium erzielten Einnahmen geknüpft (es gibt aber Situationen, bei denen doch auf eine „bankübliche“ Ratenrückzahlung umgeschaltet wird, z.B. bei Studienabbruch).
Einige Anbieter sprechen ergänzend zu Bildungsfonds vom Umgekehrten Generationenvertrag (UGV), um den Aspekt zu betonen, dass sich das Ganze auf Dauer selbst tragen soll und dann frühere Empfänger des Geldes durch die Rückzahlung anderen ermöglichen, ebenfalls Teile der Studienkosten finanziert zu bekommen. Gleichzeitig weist das stärker darauf hin, dass die Teilnehmer auch eine Art Solidargemeinschaft darstellen, von denen einige mehr zurückzahlen, andere weniger (je nach späterem Einkommen). Die bestehenden UGV-Modelle sind an privaten Hochschulen entstanden, um die dort erhobenen Studiengebühren zu finanzieren.
4. Eingestellte Studienkredite und Bildungsfonds 🚫
Vor einigen Jahren gab es noch mehr Studienkredit- und Bildungsfonds-Angebote. Viele wurden inzwischen eingestellt. Wer wissen will, was für Konditionen diese Angebote geboten hatten (immer beachten, dass sich diese auf vergangene Zeiten beziehen, also nicht mit heute vergleichbar sind!), kann sich hier (außer für den PSD-Studienkredit) noch informieren:
- Bildungsfonds von CareerConcept (keine Neuaufnahme seit 2020)
- Festo Bildungsfonds (keine Neuaufnahme seit 2020)
- Future Finance (nur zwischen 2016 und ca. 2018 zugänglich)
- VR-Bildungsfinanzierung (eingestellt im Laufe von 2018)
- DKB Studenten-Bildungsfonds (eingestellt zum 31.05.2018)
- BildungsKredit der Evangelischen Bank / früher: EKK-Bildungskredit (eingestellt zum 31.03.2015)
- Deutsche Bank StudentenKredit (eingestellt ca. Ende August 2013)
- Dresdner Bank FlexiStudienkredit (eingestellt zum 31.01.2010)
PSD-Studentenkredit [PSD Rhein-Ruhr] (eingestellt ca. April 2010)
Sparkassen-Bildungskredit und VR-Bildungsfinanzierung sind zwar noch existent. Aber mit deutlich weniger Banken als zu Beginn. Die meisten Sparkassen und Volks- bzw. Raiffeisenbanken vermitteln stattdessen den KfW-Studienkredit. Oder bieten gar keinen Studienkredite (mehr) an.
5. Kommentar und Kritik zu Studienkrediten u.ä.
Studienkredite und Bildungsfonds können staatliche Studienfinanzierungsangebote wie das BAföG zwar ergänzen. Die Gefahr ist aber, dass der Staat sich zunehmend zurück zieht.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass alle hier aufgelisteten Angebote privatwirtschaftliche Angebote sind. Selbst der Kredit der KfW, die eine staatseigene Bank ist, folgt diesem Grundsatz und ist nicht direkt staatlich gestützt.
Das bedeutet, dass alle Anbieter ihr Geld auch zurückhaben wollen und es keine Regelungen gibt, die bei sehr geringem späteren Einkommen eine Stundung ermöglichen (Ausnahme: einige Bildungsfonds; aber auch hier muss auf die Details geachtet werden!). Zwar kann auch eine Bank im Einzelfall mal mit sich reden lassen, ein Anspruch darauf gibt es nicht. Es bliebe im schlimmsten Fall (Kreditaufnahme während Studium, später aber kein Job oder gar sogar Berufsunfähigkeit durch Krankheit/Unfall) nur die Privatinsolvenz.
Zwischen Mai 2020 und September 2022 gab es beim KfW-Studienkredit die Sondersituation, dass das Bundesbildungsministerium Zuschüsse gab – als „Corona-Hilfe für Studierende“. Dadurch fielen in dieser Zeit während der Auszahlungsphase keine Zinsen an und der KfW-Studienkredit war (das nur bis März 2021) auch für viele ausländische Studierende zugänglich, was sonst nicht der Fall ist. Warum diese Hilfe nur wenig großzügig war, hatten wir im Artikel Soforthilfe für die Staatsbank – Krümel für notleidende Studierende beschrieben.
Nach dieser Warnung muss allerdings auch betont werden, dass es Situationen gibt, bei denen andere Finanzierungsmöglichkeiten ausfallen oder nicht ausreichen – und dann kann ein Studienkredit eine Überlegung wert sein. Das als erstes in Betracht zu ziehende BAföG ist nicht immer zugänglich. Ein großer Nachteil des BAföGs ist vor allem die Elternabhängigkeit, die nur in Ausnahmefällen nicht gilt. Die Stipendien der großen Stipendiaten-Organisationen sind an die BAföG-Regeln gebunden – also auch da keine Hilfe.
Eine wirkliche Lösung dieser Probleme wäre eine Verbesserung und ein Ausbau des BAföGs – auch in Richtung Elternunabhängigkeit. Leider ist damit in näherer Zukunft nicht zu rechnen.
Studienkredite (oder auch Bildungsfonds) als ein Baustein des Konzeptes „Bildung als Investition ins eigene Humankapital“
Übrigens wurden erst mit der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern (die inzwischen wieder abgeschafft wurden) allgemein zugänglichere Studienkredite angeboten. Grund dafür war (und ist), dass zunehmend das Konzept von „Bildung als Investition ins eigene Humankapital“ den solidarischeren Ansatz des BAföGs verdrängen sollte. Das Risiko der „Bildungsinvestition“ wird auf den einzelnen abgeschoben – damit wird es aber gerade Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln schwerer gemacht, an eine Hochschule zu gehen. Langfristig könnte man befürchten, dass das BAföG zugunsten von Bildungsfonds/Studiendarlehen (evt. als letzter „sozialer Aspekt“ ein wenig staatlich gefördert) abgeschafft wird. Zunächst aber geht es „nur“ darum, parallel auch Studiendarlehen einzuführen – in Ergänzung zum BAföG.
Diese Entwicklung ist bedenklich, denn mit dem „Humankapital-Konzept“ geht mehr und mehr verloren, dass Bildung ein Menschenrecht darstellt und zuerst dem gesellschaftlichen Fortschritt dienen soll, dann erst dem genuin wirtschaftlichen. Unter gesellschaftlichem Fortschritt stelle man sich all die Dinge vor, die eben nicht (richtig) in Geld messbar sind wie Zufriedenheit, Glück, Sicherheit etc.
Das gerne gebrachte Argument, dass Studierende später mehr verdienen würden, ist ebenfalls nur begrenzt stichhaltig. Denn zum einen gibt es Studiengänge, wo der zu erwartende Verdienst keineswegs sonderlich hoch ist. Und für den Einzelnen ist das Heranziehen der Statistik ebenfalls wenig wert: Er kann ja auch zu denen gehören, die Unterdurchschnittlich verdienen werden. Kurz: Studienkredite verschieben das Risiko vollständig auf den Einzelnen, beim BAföG dagegen übernimmt der Staat ein Großteil des Risikos – und kann den späteren finanziellen Erfolg über die Steuern auch wieder abschöpfen (über die Details kann man hier natürlich viel streiten).
Wenn man schließlich in diesem Zusammenhang noch Erkenntnisse von Eliteforschern wie Prof. Hartmann von der TU Darmstadt hinzuzieht, sieht es nochmals ungünstiger aus: Studierende aus bildungsfernen (und damit meist auch finanzschwächeren) Schichten haben es auch später im Berufsleben schwerer. Sie sind es aber gerade, die sich verschulden müssten. „Sozial gerecht“ wäre das dann wohl nicht.
Für den/die Einzelne:n kann aber – von dieser Kritik und diversen Details, die jede:r sich anschauen sollte, abgesehen – ein Studienkredit, insbesondere wenn dieses nur z.B. zum Studienende in Anspruch genommen wird, tatsächlich eine Hilfe sein.
Die Bildungsfonds wiederum (z.T. auch als „umgekehrter Generationenvertrag“ bezeichnet) haben den Vorteil, dass sie bei der Rückzahlung flexibler sind als klassische Studienkredite. Wird wenig oder nichts verdient (z.B. auch während Schwangerschaft, weiterem Studium oder Erziehungszeiten), wird die Auszahlung zurückgestellt. Bei einem Studienkredit ist das nicht möglich. Aber umsonst ist diese Flexibilität natürlich nicht: Wer kontinuierlich gut verdient, muss an den Bildungsfonds wahrscheinlich deutlich mehr zurückzahlen, als es bei einem Studienkredit der Fall wäre. Andererseits ermöglichen gerade die UGVs einigen überhaupt erst, ein (eher) teures Studium an einer privaten Hochschule aufzunehmen und darüber die Studiengebühren zu finanzieren. Hier bleibt dann höchstens die Frage, ob es wirklich genau dieses Studium sein muss oder ob es etwas vergleichbares nicht auch ohne Gebühren gibt. Was aber nicht immer der Fall ist.