Einige Tage vor der Urteilsverkündung überschlagen sich die Gebührenbefürworter mit Modellen und Wortmeldungen. 500 Euro werden dabei schon nur noch als Richtwert angesehen - die Debatte um höhere und "flexiblere" Gebühren beginnt also schon, bevor überhaupt feststeht, ob Gebühren eingeführt werden können. Nordrhein-Westfalen dagegen will beim Studienkonto bleiben und hofft damit die "Studenten-Elite" aus Baden-Württemberg und Bayern abziehen zu können, der es finanziell nicht so gut geht.
In einer Woche wird das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über die Regelungen im Hochschulrahmengesetz verkünden. Dabei geht es zum einen um das Verbot von allgemeinen Studiengebühren, aber auch um die Verfasste Studierendenschaft. Insbesondere die CDU-geführten Bundesländer meinten, durch diese Regelungen greife der Bund zu sehr in die Hochheit der Länder über den Bildungsbereich ein. Die Bundesregierung hat nochmals die Argumente für ein Gebührenverbot zusammengestellt.
Laut einem Bericht des FOCUS stellt sich die Bundesregierung darauf ein, dass das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz durch das Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Als "Kompromiss" mit den Ländern werde angeblich gehandelt, dass die Länder nicht generell Studiengebühren einführen, sondern dies den einzelnen Hochschulen überlassen. Währenddessen planen Studierende Proteste für den Fall der Fälle.
Laut einem FTD-Artikel bereitet die staatliche KfW-Bankengruppe Studienkredite zur Finanzierung von Studiengebühren und möglicherweise auch dem Lebensunterhalt vor. Aktuell arbeiten laut dem FTD-Artikel das Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg an Studiengebühren. Abzuwarten bleibt noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bundesweiten Verbot von Studiengebühren.
Die Kultusministerkonferenz hat seit 1. Januar eine neue Präsidentin, Brandenburgs Wissenschaftsministerin Johanna Wanka. Weil ja alle darüber spekulieren, was nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar in Sachen Studiengebühren passiert, gibt auch sie ihren Senf dazu und plädiert in diesem Zusammenhang für "Studiendarlehen" statt BAföG. Was ist davon zu halten? Studis Online kommentiert.
Der Jahreswechsel bringt auch einige neue gesetzliche Regelungen. Darüber hinaus sind viele Änderungen, die sich im Verlauf von 2005 ergeben werden, schon absehbar. Studis Online gibt einen Überblick über Änderungen, die den Geldbeutel von Studierenden betreffen. Insbesondere geht es um die GEZ-Befreiung und Regelungen im Zusammenhang mit dem BAföG. Dazu noch ein Ausblick auf mögliche Entwicklungen in Sachen Studiengebühren.
Eigentlich wäre eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern durchaus sinnvoll. Aber wie man fast befürchten konnte, sind die Bemühungen dazu gescheitert. Die Länder wollten in der Bildungspolitik dem Bund fast gar keine Kompetenzen belassen. Damit hängt die Entscheidung über allgemeine Studiengebühren wirklich am Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht will überraschenderweise schon am 26. Januar sein Urteil über Studiengebühren verkünden. Ganz richtig ist das gar nicht: Es geht "nur" darum, ob das vom Bund im Hochschulrahmengesetz Studiengebührenverbot zu sehr in die Länderkompetenzen im Bildungsbereich eingreift.
Bisher war Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, in dem es keine Studiengebühren gab (lässt man Weiterbildungsstudiengänge mal außen vor) und auch keine stärker in der Diskussion waren. Dieses Alleinstellungsmerkmal hat das Land nun verloren. Die Diskussion beginnt langsam und erstmal nur für Studierende, die nicht im Land ihren Erstwohnsitz haben.
Nachdem Bundestag und Bundesrat schon vor einiger Zeit zugestimmt haben, ist das Änderungsgesetz auch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt es größtenteils morgen in Kraft. Anlass, nochmals alle Änderungen aufzulisten. Ein Zweck der Änderung sollte es - zumindest aus Sicht der Grünen - auch sein, dass "BAföG-Betrug" nicht als Straftat behandelt wird - was aber wohl nicht realisiert wurde.