Spätestens, seit der Datenabgleich in den Medien breitgetreten wurde, ist vielen klar geworden, dass man als BAföG-EmpfängerIn nicht so einfach Vermögen verschweigen kann. Das ruft natürlich Leute auf den Plan, die versuchen, die Freibetrags-Regelungen irgendwie legal zu umgehen. Wir kommentieren ...
Im am Sonntag veröffentlichen Wirtschaftsbericht 2003 macht Clement eine Menge Vorschläge, die auch weit über sein Ressort hinausgehen. So auch für Studiengebühren. Es sei sinnvoll, vor allem Langzeitstudenten "an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen".
Der studentische Dachverband fzs legt 15 Forderungen für eine Verbesserung des BAföGs vor. Ob Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) darauf hört, ist allerdings die Frage. Denn die feiert die (nun schon jahrealten) Verbesserungen. Nachfragen beim BMBF kann jedenfalls nichts schaden ...
Die Boykottaktionen in Baden-Württemberg mittels Treuhandkonten erreichen das selbst gesetzte Quorum nicht. Wie schon 1997 sind die Studierenden offenbar zu ängstlich, sich zu beteiligen und die Initiatoren waren zu ängstlich, niedrigere Quoren festzulegen. Denn zumindest bei einigen Hochschulen wäre sonst durchaus was drin gewesen: Die PH Freiburg z.B. liegt fast im Plan - nur die landesweite Quote ist zu hoch.
Die "Pioniere" der Treuhandkonten, die Ulmer Studierenden, sind mit ihrem Treuhandkonto gescheitert. Sie hatten bereits letzte Woche Ende der Rückmeldefrist und ihr selbst gesetztes Quorum nicht erreicht. Das sollte die Studierenden an anderen Hochschulen aber noch nicht frustrieren: Fast alle anderen haben als Frist den 15.7. festgelegt. Und inzwischen gibt es sogar einen Werbefilm für die Aktion.
An den Unis in Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Tübingen und Ulm sowie an der FH Konstanz, FH Karlsruhe und PH Freiburg wurden inzwischen die Einrichtung von Treuhandkonten beschlossen. Darüber soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, die Zahlung der am 28.5. vom Landtag beschlossenen Gebühren zu boykottieren. Ulm ist seinem Quorum dabei schon am nächsten.
Inzwischen droht der Wissenschaftsminister mit Exmatrikulation - wie schon beim letzten Mal. Davon sollte sich aber niemand abschrecken lassen.
Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am 10.6.2003 vom Datenabgleich beim BAföG. Demnach gab es schon mehrere hundert Bußgelder in Höhe von über 1000 Euro. Ca. 20% aller BAföG-EmpfängerInnen hatten Vermögen verschwiegen, bewusst oder unwissentlich.
Die inzwischen bekannten Zahlen, wonach jeder fünfte der rund 300.000 Bafög-Empfänger falsche Angaben gemacht hatte, seien eine Konsequenz aus realitätsfernen gesetzlichen Anforderungen, erklärte der freie zusammenschluss von studentInnen (fzs) am Mittwoch in Bonn. Auch das Studtenwerk warnt vor pauschalen Verurteilungen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 28.5. mit den Stimmen von CDU und FDP einen sogenannten "Verwaltungskostenbeitrag" von 40 Euro pro Semester beschlossen. Dieser ersetzt praktisch die vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erkannten "Rückmeldegebühren". Die Studierendenvertretungen planen Proteste, diverse Vollversammlungen sind geplant. In Ulm wurde bereits die Einrichung eines Treuhandkontos beschlossen.
Auch Hamburg wird vom Sommersemester 2004 an Gebühren von Langzeitstudenten kassieren. Wie in den meisten Bundesländern, die solche Gebühren schon beschlossen haben, muss nun jeder, der länger als die Regelstudienzeit plus vier Semester studiert, 500 Euro im Semester zahlen. Die Hamburger Bürgerschaft hatte am Mittwochabend u.a. diese Änderung des Landes-Hochschulgesetzes beschlossen.
Nach und nach segeln immer mehr Bildungspolitiker auf Gebührenkurs. Es gibt aber nach wie vor gute Gründe dagegen. Einige nennt das Deutsche Studentenwerk in einer Presseerklärung, weitere Wirtschaftsjurist Bernhard Nagel in einem Interview mit SPIEGEL ONLINE.