Kein Kavaliersdelikt: Kindergeldbetrug
Fliegt auf, dass deine Eltern
Kindergeld erschwindelt haben, müssen sie nicht nur auf einigen Ärger mit der Familienkasse gefasst sein, das zu Unrecht erhaltene Kindergeld (in der Regel in einer Summe) zurück überweisen und ggf. ein Bußgeld zahlen; es kann auch sein, dass ein
strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und ggf. wegen Betruges gegen sie eingeleitet wird.
Von daher sei dringend davon abgeraten, es drauf ankommen zu lassen – und sei es nur aus reiner Trägheit: Selbst wer im Antrag nämlich richtige Angaben macht, dann aber z. B. einen Job des Kindes nicht angibt, der den Kindergeldanspruch entfallen lassen würde oder für ein Kind weiterhin Kindergeld bezieht, das seine Ausbildung längst abgebrochen hat, macht sich strafbar – und zwar durch Unterlassen einer steuerrelevanten Mitteilung, zu der er verpflichtet gewesen wäre (vgl.
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO).
Dabei ist es kaum möglich, sich mit der Behauptung herauszureden, man habe von der Mitteilungspflicht nichts gewusst, denn auf diese wird im Antragsformular und in Informationsmaterialien zum Kindergeld regelmäßig hingewiesen. Wer nicht weiß, ob sich eine Änderung der Verhältnisse auf den Kindergeldanspruch auswirkt, kann bei der Familienkasse nachfragen.
Die
Mitteilungspflicht trifft vornehmlich denjenigen, der das Kindergeld beantragt hat oder es erhält. In der Regel trifft dies auf einen Elternteil zu. Nach
§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG ist aber
auch ein
volljähriges Kind verpflichtet, auf Verlangen der Familienkasse an der Aufklärung des für die Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts
mitzuwirken. Du selbst bist also
nicht allein deshalb aus dem Schneider, weil du das Kindergeld weder beantragt hast noch unmittelbare Bezieher der Leistung bist.
Und noch etwas: Die
Familienkasse kontrolliert in bestimmten Abständen, ob ein Kindergeldanspruch noch besteht und das Kindergeld in der richtigen Höhe ausgezahlt wird. Darüber hinaus kannst du davon ausgehen, dass sie persönliche Daten mit anderen Stellen abgleicht, z. B. mit den Meldebehörden oder dem Bundeszentralamt für Steuern.