Studiengebühren
Studiengebühren in Thüringen
Stand: 17.12.2009« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)
Kurz und knapp
Bereits eingeführtLangzeitstudiengebühren: 500 € pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit (alle Hochschulsemester zählen)
Auslaufend (Landtag hat in erster Lesung der Abschaffung der Gebühren zugestimmt)
Verwaltungsgebühren: 50 € pro Semester [seit WiSe 2007/2008]
Letztmalig für das WiSe 2009/2010 erhoben, danach wieder abgeschafft.
Stand der Dinge und Geschichte
Am 17.12.2009 stimmt der Landtag in erster Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu, der die Abschaffung der Verwaltungsgebühren zum Inhalt hat. Formal fehlt noch die Behandlung in zweiter und dritter Lesung, die erst im nächsten Jahr stattfinden kann. Trotzdem sollen die Hochschulen in jedem Fall schon zum Sommersemester 2010 auf die Erhebung der Verwaltungsgebühren verziochten.
Am 03.09.2009 verkündet das Verwaltungsgericht Weimar, dass die Erhebung der Verwaltungsgebühren rechtmäßig ist (Aktenzeichen 2 K 1128/08 We). Das VG sieht mit ihnen keine höherrangigen Gesetze oder Rechtssprechung verletzt an (vgl. auch Pressemitteilung des VG. Eine Berufung vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht wurde jedoch zugelassen und wird vom Kläger (unterstützt von Studierendenvertretungen) wohl angestrebt.
Vor den Landtagswahlen am 30.08.2009 hatte Studis Online die Parteien auch zum Thema Studiengebühren befragt. Glaubt man den Antworten, dürfte es auch nach den Wahlen nicht zu einer Einführung allgemeiner Studiegebühren kommen, da neben SPD, Grünen und Linker auch die CDU keine solchen Gebühren will.
Die Verwaltungsgebühren (oder formal korrekt: "Verwaltungskostenbeiträge") haben inzwischen das Verwaltungsgericht Weimar beschäftigt. Die Entscheidung am 29.05.2008: Eine Exmatrikulation nur wegen Nichtzahlung des Beitrags ist nicht verfassungsgemäß.
Im Rahmen der Proteste gegen die Einführung der Verwaltungsgebühren (insbesondere in Form eines Boykotts) hat Ministerpräsident Althaus im Juli 2007 geäußert, dass allgemeine Studiengebühren auch nach den nächsten Wahlen nicht geplant seien.
Am 09.11.2006 demonstrierten tausende Studierende gegen die geplante Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Neben den drohenden Verwaltungsgebühren von 50 Euro je Semester wird vor allem der Abbau hochschulinterner Demokratie kritisiert. Dazu auch der Artikel Proteste gegen neues Thüringer Hochschulgesetz mit einem Interview von Marlis Bremisch, Referentin für Hochschule, Forschung und Erwachsenenbildung der GEW Thüringen.
Bildungminister Jens Goebel (CDU) stellt am 30.05.2006 eine Gesetzentwurf hochschulrechtlicher Vorschriften vor, der vom Kabinett bereits gebilligt wurde. Neben einer Neuordnung der hochschulinternen Organisationsstruktur (mit weniger Mitspracherechten für Studierende) sieht der Entwurf "Verwaltungsgebühren" von 50 € je Semester vor.
Am 23.05.2006 äußert Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) in einem Gespräch mit der "Thüringer Allgemeinen", dass er allgemeine Studiengebühren als unvermeidlich ansieht. Es bleibe aber dabei, dass eine Einführung erst in der nächsten Legislaturperiode kommen werde. So könnten auch die Erfahrungen von anderen Bundesländern mit Studiengebühren ausgewertet werden.
Im Rahmen der Debatten um Studiengebühren vor und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26.01.2005 hat Ministerpräsident Althaus erklärt, dass vor 2010 nicht mit Studiengebühren zu rechnen sei.
Obwohl in Thüringen sehr wenige Studierende lang für ihr Studium brauchen (und das an sich auch gute Gründe haben kann), hat der Thüringer Landtag am 3.4.2003 Langzeitstudiengebühren beschlossen. Offenbar mehr aus symbolischen Gründen, denn auch finanziell bringt das ganze wenig. Allgemeine Studiengebühren soll es laut Wissenschaftsministerin Dagmar Schipanski nicht geben.
Die Regelung der Langzeitstudiengebühren entspricht dem altbekannten Modell aus Baden-Württemberg (wo inzwischen aber allgemeine Studiengebühren eingeführt sind, spezielle Langzeitstudiengebühren gibt es dort nicht mehr, Langzeitstudierende können allerdings kein Studienbeitragsdarlehen bekommen).
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!
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