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Geld+BAföG
Möglichkeiten der Studienfinanzierung
Einführung (bitte unbedingt lesen!) »
A. Allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten
- Kindergeld: staatliche Leistung für Kinder an ihre Eltern »
- BAföG: Ausbildungsförderung durch den Staat »
- Unterhaltsanspruch gegen die Eltern: Vorrang gegenüber BAföG »
- Stipendien: studieren auf Kosten von "Sponsoren" »
- Jobben: Zeit gegen Geld und Praxiserfahrung tauschen »
- Studienbeitragsdarlehen: "vorläufige" Finanzierung von Studiengebühren »
- Bildungskredit: Darlehen vom Staat (ab dem 5. Semester) »
- Studienabschluss- und Überbrückungsdarlehen: finanzielle Hilfen vom Studentenwerk »
- Studienkredite, Studiendarlehen, Bildungsfonds: privatwirtschaftliche Kredite für Studierende »
- Wohnkostenzuschuss: nur bei BAföG-Anspruch und Wohnen bei den Eltern »
- Wohngeld: für Studierende ohne BAföG-Anspruch, Studierende "mit Anhang" und Empfänger des BAföG-Bankdarlehens »
- ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe: nur in Ausnahmefällen »
- Dual studieren: Studium mit Ausbildungsvergütung »
- Studieren bei der Bundeswehr: Studienfinanzierung gegen Wehrdienstverpflichtung »
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Nachdem Ihr ungefähr wisst, was an finanziellen Belastungen auf Euch zukommt (siehe Artikel Kosten des Studiums), nun die Frage: Woher das Geld nehmen? Leider ist es nicht mit einem BAföG-Antrag allein getan. Der Förderbetrag reicht oftmals nicht aus. Auch sind Studienverläufe heute vielfach weniger geradlinig als es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) voraussetzt. Es ist deshalb kein Kunststück, aus der Förderung herauszufallen. Hinzu kommen neuerdings immer häufiger Studiengebühren, die über das BAföG weder finanziert werden können noch sollen.
Euch bleibt also meist nichts anderes übrig, als weitere Geldquellen aufzutun, um Euer Studium zu finanzieren. Welche das sein können, erfahrt Ihr auf dieser Seite. Meist wird dabei auf Artikel verlinkt, in denen Ihr detailliertere Informationen erhaltet. An dieser Stelle wollen wir Euch nur eine Überblick verschaffen und skizzieren, wie man aus dem Flickwerk der Geldquellen ein - soweit dies möglich ist - halbwegs günstiges Gesamtkunstwerk macht.
Im Abschnitt A sind die allgemeinen Finanzierungsmöglichkeiten aufgelistet. Wir haben sie im Wesentlichen nach der Reihenfolge sortiert, in der man sich um sie bemühen sollte (die zuerst genannten sind also in der Regel günstiger oder »sicherer«), wobei die letzten drei aus dieser Systematik herausfallen. Sie betreffen jeweils nur bestimmte Gruppen von Studierenden. Abschnitt B ist dagegen gesondert zu sehen. Wer die dort genannten Varianten wählt, braucht Abschnitt A unter Umständen gar nicht mehr zu beachten.
A. Allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten
1. Kindergeld: Kindergeld: staatliche Leistung für Kinder an ihre Eltern »

Niccy - Fotolia.com
Auch Studierende sind meist noch Kinder im Sinne des Kindergeldes - auch wenn sie nicht mehr soo aussehen
2. BAföG: Ausbildungsförderung durch den Staat »
Eine Chance auf BAföG besteht, wenn Eure Eltern nicht genug Geld haben, um Euch Euren Lebensunterhalt während des Studiums vollständig zu finanzieren. Die staatliche Ausbildungsförderung ist nach dem Gesetz benannt, in dem sie geregelt ist: dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Der Höchstsatz der Förderung liegt seit März 2009 bei 648 Euro/Monat. BAföG wird normalerweise zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen geleistet. Die Hälfte des Geldes müsst Ihr also später zurückzahlen. (Keine Angst: Die Gesamtsumme ist begrenzt, auch gibt es Möglichkeiten, Teile des Darlehens erlassen zu bekommen.) Sofern Ihr Euer Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließt, könnt Ihr BAföG während der gesamten Studienzeit beziehen. Ab dem 5. Semester ist eine Förderung nur noch möglich, wenn Ihr alle regulären Studienleistungen erbracht habt. Bei Abweichungen vom "normalen" Studienverlauf (Verzögerungen, Fachrichtungswechseln) kann eine längere Förderung in Betracht kommen, u. U. allerdings nur noch in Form eines verzinslichen Bankdarlehens. Studierende mit Kindern können einen Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss erhalten. Seid Ihr bei Beginn des Studiums über 30 Jahre alt, könnt Ihr nur dann mit BAföG rechnen, wenn Ihr besondere Voraussetzungen erfüllt. Auf unseren Seiten zum BAföG findet Ihr alle wichtigen Informationen zum BAföG. Dort könnt Ihr außerdem mithilfe unseres BAföG-Rechners online ausrechnen lassen, wie hoch Euer monatlicher Förderbetrag voraussichtlich ausfallen wird. weiter »
3. Unterhaltsanspruch gegen die Eltern: Vorrang gegenüber BAföG »
Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht umfasst auch die Finanzierung einer angemessenen Berufsausbildung, z. B. eines Studiums. Im Gegenzug wird von Kindern erwartet, dass sie alles dafür tun, ihren Eltern nicht länger als unbedingt erforderlich auf der Tasche zu liegen. Das Unterhaltsrecht ist also keine Einbahnstraße. Entlastet werden die Eltern in ihrer Unterhaltspflicht durch das Kindergeld, welches bereits einen Teil des Bedarfs des Kindes abdeckt. Im Übrigen haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht geht dem Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) immer vor. Das Einkommen der Eltern muss deshalb bei jedem BAföG-Antrag angegeben werden. Soweit es zur Finanzierung des Unterhalts ausreicht, wird es auf den maximalen BAföG-Förderbetrag angerechnet. weiter »
4. Stipendien: Studieren auf Kosten von "Sponsoren" »
Studierende, die besonders begabt sind oder die sich sozial oder politisch engagieren, haben die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten. Zuweilen werden aber auch andere Studierende gefördert. Anbieter können Stiftungen sein, aber auch parteinahe oder soziale Organisationen. Das Spektrum ist groß, zumal es viele Anbieter gibt, die nur einen ganz bestimmten Kreis von Studierenden fördern möchten. Wer sich für diese Art der Studienfinanzierung interessiert, sollte auf jeden Fall nachforschen, was es für das gewählte Studienfach, am Hochschulort oder speziell an der anvisierten Hochschule für Förderangebote gibt. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich meist am BAföG (allerdings entfällt der Darlehensanteil). Hinzu kommen hier und da weitere Extras, z. B. Büchergeld. Vielfach üblich ist es, dass die Stiftungen/Organisationen Veranstaltungen unterschiedlichster Art für ihre Stipendiaten anbieten. Damit der Anbieter auch sieht, dass sich seine Investition in Euer Studium lohnt, müsst Ihr Eure Studienfortschritte regelmäßig dokumentieren. weiter »
5. Jobben: Zeit gegen Geld und Praxiserfahrung tauschen
Die meisten Studierenden jobben während des Studiums: die einen, um überhaupt über die Runden zu kommen, andere, weil sie sich ein Hobby finanzieren oder auch mal in den Urlaub fahren möchten. Wer BAföG bezieht, kann 400 Euro im Monat dazuverdienen, ohne eine Kürzung seiner Förderung befürchten zu müssen. - Auf der einen Seite ist es ein gutes Gefühl, sich seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise selbst zu finanzieren. Auch ist es nie verkehrt, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt "da draußen" zu sammeln. Auf der anderen Seite bedeutet Jobben aber immer auch eine Doppelbelastung: Arbeitsverpflichtungen kollidieren mit Vorlesungen und der Job stiehlt einem Zeit, die man dringend zur Prüfungsvorbereitung oder einfach mal zum Schlafen bräuchte. Wer nicht auf das Geld angewiesen ist, sollte sich also gut überlegen, wie viel er nebenbei arbeiten will.
Vorsicht ist geboten, wenn Ihr wegen eines Jobs die Regelstudienzeit überschreitet. Zum einen ist die Belastung durchs Jobben kein Grund, die BAföG-Förderung zu verlängern. Zum anderen besteht das Risiko, dass Ihr als Langzeitstudierende Studiengebühren zahlen müsst.
Viele Arbeitgeber bieten Jobs gezielt für Studierende an, weil dies bei einem bestimmten Verdienst aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen sehr viel kostengünstiger ist, als einen "normalen" Arbeitnehmer zu beschäftigen. In unserem Artikel Jobben während des Studiums erläutern wir, was es mit diesem sog. Werkstudentenprivileg auf sich hat. Darüber hinaus erfahrt Ihr alles Wissenswerte zu Minijobs und wie das überhaupt mit der Sozialversicherung funktioniert.
6. Studienbeitragsdarlehen: "vorläufige" Finanzierung der Studiengebühren »
In den Bundesländern, in denen allgemeine Studiengebühren erhoben werden, könnt Ihr spezielle Darlehen aufnehmen, um die Studiengebühren vorzufinanzieren. Teilweise sind mit den Darlehen auch Gebührenerlasse verbunden oder sie sind (zeitweise) zinslos. weiter »
7. Bildungskredit: Darlehen vom Staat (ab dem 5. Semester) »
Dass die Ausbildungsförderung (BAföG) häufig nicht zur Studienfinanzierung reicht, hat auch die Bundesregierung erkannt. Als Ergänzung wird daher vom Bund ein günstig verzinstes Darlehen angeboten. Bachelor-Studierende können es ab dem 3. Fachsemester (Leistungsnachweis für erste beide Semester erforderlich), alle anderen mit dem Bestehen der Zwischenprüfung ab dem 5. Fachsemester beantragen. Der Kredit beträgt zwischen 100 und 300 Euro im Monat und wird maximal 24 Monate lang gezahlt. Es ist auch eine Einmalzahlung möglich. Wie hoch Euer Einkommen und Vermögen ist, spielt keine Rolle. weiter »
Achtung: Dieser Bildungskredit ist nicht zu verwechseln mit den privatwirtschaftlichen Studienkrediten (siehe unten Punkt 9.)!
8. Studienabschluss- und Überbrückungsdarlehen: finanzielle Hilfen vom Studentenwerk »
Wer sich - insbesondere am Ende des Studiums - in akuter finanzieller Not befindet, kann unter Umständen auf ein Darlehen der Studentischen Darlehenskasse oder des Studentenwerks zurückgreifen. Das Angebot samt Konditionen ist sehr unterschiedlich. Teilweise springen die Darlehenskassen auch ein, wenn das BAföG zu lange auf sich warten lässt. weiter »
9. Studienkredite, Studiendarlehen, Bildungsfonds: privatwirtschaftliche Kredite für Studierende »

Karen Roach - Fotolia.com
Studienkredite waren in den USA und anderen Ländern schon früher üblich10. Wohnkostenzuschuss: nur bei BAföG-Anspruch und Wohnen bei den Eltern »
Der Wohnkostenzuschuss ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch II. Eingeführt wurde er im Jahr 2007. Auszubildende sollen mit ihm die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung finanzieren können, sofern die tatsächlichen Wohnkosten höher sind als der in der Ausbildungsförderung enthaltene pauschale Beitrag zum Wohnen. Als Studierende könnt Ihr nur dann auf den Wohnkostenzuschuss hoffen, wenn Ihr BAföG bezieht und bei Euren Eltern wohnt. Voraussetzung ist immer, dass die Wohnkosten nicht durch Unterhaltszahlungen der Eltern oder die Aufnahme eines Jobs abgedeckt werden können. weiter »
11. Wohngeld: für Studierende ohne BAföG-Anspruch, Studierende "mit Anhang" und Empfänger des BAföG-Bankdarlehens »

gourmecana - Fotolia.com
Wohngeld ist seit Anfang 2009 auch ein Zuschuss zu den Heizkosten
12. ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe: nur in Ausnahmefällen »

Harald07 - Fotolia.com
Für Studierende meist ausgeschlossen: ALG II
B. Entscheidung für ein "vergütetes" Studium
1. Dual studieren: Studium mit Ausbildungsvergütung »
Eine völlig andere Möglichkeit der Studienfinanzierung - aber eben auch eine andere Form des Studiums - ist ein duales Studium. Hier studiert Ihr einerseits an einer Berufsakademie oder Hochschule, andererseits absolviert Ihr aber auch eine Ausbildung in einem Betrieb. Die für die Berufsausbildung übliche Vergütung erstreckt sich in der Regel über das gesamte Studium. Wie sich die finanzielle Situation während des Studiums genau darstellt, insbesondere ob für das Studium selbst Gebühren anfallen, solltet Ihr vorher genau in Erfahrung bringen, wenn Ihr böse Überraschungen vermeiden wollt. Für viele wird es - je nach Studienfach - eine Überlegung wert sein, ein solches Studium zu beginnen. Bewusst sein sollte man sich allerdings, dass es eine doppelte Belastung ist, die zwar Ausbildungszeit spart und Geld bringt, aber auch Freizeit, Kraft und Ausdauer kostet. weiter »
2. Studieren bei der Bundeswehr: Studienfinanzierung gegen Wehrdienstverpflichtung
Keine Sorgen um die Studienfinanzierung muss man sich machen, wenn man sich bei der Bundeswehr für mindestens 13 Jahre (fliegerischer Dienst: 15 Jahre, im Sanitätsdienst 17 Jahre) zum Militärdienst verpflichtet und für das Studium an einer der beiden Bundeswehr-Universitäten zugelassen wird. Das Studium ist sehr konzentriert: Es ist in Trimestern organisiert und in der vorlesungsfreien Zeit muss man zum Militärdienst. Urlaub hat man so viel wie als ArbeitnehmerIn.
Studienfinanzierungsrechner »
Nachdem Ihr nun gut informiert seid, könntet Ihr mittels unseres Studienfinanzierungsrechner Eure voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen zusammentragen.
Noch Fragen? »
Schaut in unsere thematischen Foren (z.B. BAföG oder Rund ums Geld), vielleicht wurde eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.
Buchtipp zum Thema [w]
Sehr empfehlenswert zum Thema ist folgender Ratgeber der Verbraucherzentrale (für aktuelle Ergänzungen sollte man aber immer auch hier auf Studis Online vorbeischauen):
"Clever studieren - mit der richtigen Finanzierung"
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Noch Fragen? »
Schaut in unsere thematischen Foren (z.B. BAföG oder Rund ums Geld), vielleicht wurde eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.
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Sehr empfehlenswert zum Thema ist folgender Ratgeber der Verbraucherzentrale (für aktuelle Ergänzungen sollte man aber immer auch hier auf Studis Online vorbeischauen):
"Clever studieren - mit der richtigen Finanzierung"
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