Angebot 1: Studienabschlussdarlehen
Ratenhöhe/Dauer: i.a. bis zu 24 Monate jeweils bis zu € 700, insgesamt höchstens € 17.000
Zinssatz: 0%, nach Ablauf des 5. Jahres sind für den jeweiligen Darlehensstand 2% p.a. Zinsen zu entrichten. Laufzeit höchstens 10 Jahre (Darlehensgewährung bis zwei Semester), sonst 14 Jahre. Einmalige Bearbeitungebühr: 50 €
Bedingungen: AntragstellerIn muss „Studienabschlussphase“ (Abschluss in vier Semestern möglich) erreicht haben. Ein Bürge muss gestellt werden.
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in Bayern, die von einem Studentenwerk betreut werden.
Angebot 2: Einmaldarlehen
Höhe: einmalig bis zu 3.000 €
Zinssatz:0%, nach Ablauf des 5. Jahres sind für den jeweiligen Darlehensstand 2% p.a. Zinsen zu entrichten. Laufzeit höchstens 10 Jahre. Keine Gebühr für Einmaldarlehen!
Bedingungen: Nachweis besonderer Aufwendungen für das Studium (aber auch bspw. für eine Mietkaution).
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in Bayern, die von einem Studentenwerk betreut werden.
Angebot: Finanzierung des gesamten Studiums
Ratenhöhe/Dauer: monatlich bis zu € 750 für max. drei Jahre, zusätzlich kann eine einmalige Sonderzahlung von bis zu € 1.500 ausgezahlt werden. Die Darlehnssumme ist in der Höhe nicht begrenzt.
Zinssatz: in den ersten zwei Jahren 1% nom.; die folgenden drei Jahre 2% nom. und ab dem sechsten Jahr 4% nom.
Rückzahlung: Karenzzeit von 6 Monaten nach der letzten Auszahlung, anfängliche Rate von € 75 (bei Darlehen bis € 4.000) oder € 100 / Monat; mit formlosen Antrag ist eine Verlängerung des Rückzahlungsbeginns auf 12 Monate möglich. Die Rate der Rückzahlung erhöht sich jährlich um 25 Euro.
Bedingungen: Zur Absicherung des Darlehens werden abhängig vom Darlehensbetrag ein bzw. (ab 9.001 €) zwei selbstschuldnerische Bürgschaften benötigt.
Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos in beliebiger Höhe möglich, es werden keine „Vorfälligkeitszinsen“ berechnet.
Einschränkungen: Nur für Studierende der Mitgliedshochschulen (Alice Salomon Hochschule, bbq Hochschule, Beuth (frühere TFH), Charité, Dekra Hochschule, Evangelische Hochschule, ESCP Europe, Freie Universität, Hertie School of Governance, HMKW, International Psychoanalytik University, BAU Berlin International UAS, Psychologische Hochschule Berlin, Sigmund Freud Universität Berlin, SRH Hochschulen Berlin, Technische Universität, Universität der Künste, Weißensee Kunsthochschule).
Angebot: Examensdarlehen, Zwischenfinanzierungsdarlehen, Überbrückungsdarlehen (bis BAföG-Zahlungen einsetzen), Notfonds
Details: Je nach Art des Darlehens unterschiedlich. Bitte beim Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeSt) erfragen. Für die Gewährung der Darlehen (außer BAföG-Überbrückungsdarlehen) ist ein Bürge/eine Bürgin erforderlich. Für alle Darlehen gilt jedoch, das sie zinslos gewährt werden. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% der Darlehenssumme erhoben, die bei der Auszahlung sofort einbehalten wird.
Einschränkungen: Nur für Studierende der Hochschulen in Hamburg, für die das Studierendenwerk zuständig ist (alle staatlichen Hochschulen und Bucerius Law School).
Angebot: Darlehen (seit 2016 in jeder Phase des Studiums zugänglich!)
Ratenhöhe/Dauer: Höchstsumme € 12.000, monatliche Rate höchstens € 1.000.
Zinssatz: 0% (allerdings wird von der letzten Monatsrate des Darlehens zur Deckung der DAKA-Eigenkosten ein einmaliger Betrag von 5 Prozent der gesamten Darlehenssumme einbehalten – was sehr günstig ist)
Rückzahlung: Beginn 12 Monate nach der letzten Auszahlung, Raten von mind. € 150 / Monat. Die Raten können in schwerwiegenden Fällen abgesenkt oder für eine gewisse Zeit gestundet werden, dann fallen jedoch Zinsen an.
Bedingungen: Ein Bürge muss gestellt werden.
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in NRW, die von einem Studentenwerk betreut werden. Seit Sommer 2019 kann auch ein Auslandsaufenthalt gefördert werden (bis zu € 6.000)
Angebot: Studienabschlussdarlehen
Ratenhöhe/Dauer: monatliche Rate höchstens € 735 für sechs Monate.
Zinssatz: 0%
Rückzahlung: Beginn in der Regel sechs Monate nach der letzten Auszahlung, Raten von mind. € 105 / Monat.
Bedingungen: Ein selbstschuldnerischer Bürge muss gestellt werden.
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in Schleswig-Holstein, die von einem Studentenwerk betreut werden.
Angebot: Studienabschlussdarlehen (letzte 24 Monate vor voraussichtlichem Studienende)
Dauer/Höchstbetrag: maximal 12.000 €, gezahlt in zwei Tranchen
Zinssatz/Rückzahlung: 0% (mind. sechs volle Jahre).
Wenn Rückzahlung erst später erfolgt, werden danach Zinsen mit dem dann bestehenden effektiven Jahreszins für eine „geduldete Überziehung“ bei der Bankverbindung des Darlehensnehmer fällig.
Bedingungen: Hochschulstudierende jeden Alters und (fast) aller Studienfächer, die innerhalb von 24 Monaten ihre Ausbildung abschließen und anschließend einen Beruf beginnen. Eine formulargebundene Voranfrage ist nötig, Abschluss nur bei Vorlage eines notariell beurkundeten Schuldversprechens.
Hintergrund: Privates Angebot von E.W.Kuhlmann (der auch Stifter der folgenden Angebote der E.W.Kuhlmann-Stiftung ist). Das „Stipendium“ soll nach Rückzahlung immer wieder neu vergeben werden, daher „rollend“.
Angebote: Studienabschlusshilfe und „Freitisch für Studenten“
Dauer/Höchstbetrag: Studienabschlusshilfe: die Höchstförderungsdauer beträgt sechs Monate, insgesamt bis zu € 2.000
Freitisch (=Essensmarken in der Mensa): für das Abschlusssemester
Zinssatz/Rückzahlung: (betrifft nur Studienabschlusshilfe) 0% (für fünf Jahre).
Wenn Rückzahlung erst später erfolgt, werden ab dem sechsten Jahr Zinsen „in der äquivalenten Höhe der jeweiligen Hausbank“ fällig.
Bedingungen: Studienabschlusshilfe: AntragstellerIn muss kurz vor den Abschlussprüfungen stehen und nahe zum baldigen Einstieg in eine Berufstätigkeit. Anträge, die früher als neun Monaten vor dem letzten Prüfungstermin gestellt werden oder wenn anstelle der Aufnahme einer Berufstätigkeit ein Weiterstudium beabsichtigt wird, werden nicht bearbeitet. Es muss ein ausführliches Antragsformular ausgefüllt werden.
Freitisch: Kann von Studierendem im letzten Semester beantragt werden; daneben können sich auch Bewilligungsstellen für Freitische um Förderung bewerben (Stand Ende 2015 erhalten Studierende an den Universitäten Hamburg, Freiburg, Kassel, Kiel, Marburg, Mainz und Rostock eine solche Unterstützung).
Made with ❤️ in Hamburg
©2021 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR [ID: 1113] 2
Impressum ▪ Werbung / Mediadaten ▪ Info Studienprofile ▪ Datenschutz ▪ Cookies ▪ Haftungsausschluss