Hochschulen in staatlicher Trägerschaft oder genauer: in Trägerschaft des Bundeslandes (Bildung ist in Deutschland weitgehend Sache der Länder) – in Abgrenzung zu privaten Hochschulen und kirchlichen Hochschulen. mehr »
Einige wenige der im Folgenden aufgelisteten Hochschulen werden von einer Stiftung öffentlichen Rechts getragen (vor allem in Niedersachsen) bzw. sind selbst als Stiftung organisiert und damit formal nicht in Trägerschaft des Bundeslandes. Finanziell bleiben sie aber weitgehend vom Bundesland abhängig, auch wenn sie etwas unabhängiger sind. Bei Trägerschaft solcher Hochschulen steht bei uns daher „staatlich“ – mit dem Zusatz „(Stiftung)“.
An staatlichen Hochschulen werden für grundständige Vollzeit-Studiengänge und konsekutive Master keine Studiengebühren erhoben. Und selbst zu Zeiten, als es in einigen Bundesländern allgemeine Studiengebühren gab, lagen diese weit unter denen, die private Hochschulen erheben müssen.
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.