Studienwahl
Hochschularten

Schulabschluss kann Auswahl der Hochschulart einschränken!
Wer das
Abitur (allgemeine Hochschulreife) hat, ist keiner Einschränkung unterworfen.
Alle anderen sollten den Artikel
Hochschulzugangsberechtigung: Was bringt mein Schulabschluss? lesen, der im Detail informiert, was mit
fachgebundenen Hochschulreife,
Fachabitur und ähnlichem genau möglich ist.
Neben dem
Studienabschluss (z.B. Bachelor oder Diplom) hat man meist auch die Wahl, welche Hochschulart man wählen will.
Nach den Haupttypen von Hochschularten kann man direkt in unserer
Hochschulsuche recherchieren, die spezielleren (und auch selteneren) Hochschularten sind direkt im folgenden Text verlinkt, um eine Übersicht aller Hochschulen der jeweiligen Art in Deutschland aufrufen zu können.
Daneben gibt es einige – in der Regel private – Einrichtungen, die selbst von Studium sprechen, was aber in Wirklichkeit keinem Hochschulstudium sondern einer Ausbildung einer Berufsfachschule oder Fachschule entspricht. Ist diese Ausbildung zumindest staatlich anerkannt, ist immerhin BAföG möglich. Allerdings gibt es hierfür nur das BAföG für eine Berufsfachschule oder Fachschule. Solche Ausbildungen / Einrichtungen sind in unserer Suche nicht zu finden, außer es ist dort möglich, tatsächlich einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss zu erwerben (wenn, ist das meist in Kooperation mit einer anderen Hochschule möglich). Letztere Einrichtungen sind werden in unser Datenbank als
„Hochschulähnliche Bildungseinrichtungen“ bezeichnet.
Inhalt dieser Seite

[M] 123levit - Fotolia.com
Uni, FH, BA, PH – das sind noch längst nicht alle Hochschularten …
- Universität / Wissenschaftliche Hochschule
- Fachhochschule (allgemein) / Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Berufsakademie / Duale Hochschule
- Pädagogische Hochschule
- Musisch-künstlerische Hochschule
- Theologische Hochschule
- Fachochschule für öffentliche Verwaltung und die DHV Speyer
- Hochschule mit Hauptsitz im Ausland
- „Hochschulähnliche Bildungseinrichtung“
- Hochschulträger: Staatlich, privat, kirchlich
1. Universität (Uni) / Wissenschaftliche Hochschule

imaginando - Fotolia.com
Hochhaus an der Technischen Universität Berlin
Universitäten (vom lateinischen Wort
universitas, d.h. Gesamtheit), d.h. wissenschaftliche Hochschulen bieten i.a. einen umfassenden Fächerkanon an („die Gesamtheit der Wissenschaften“). Staatliche Universitäten besitzen das Promotionsrecht und dienen Forschung und Lehre gleichermaßen. Universitäten sind meist deutlich größer als Fachhochschulen und können allein daher mehr fachliche Angebote machen. Aber auch an Hochschulgruppen kultureller, politischer, sportlicher oder sonstiger Art gibt es mehr.
Inzwischen gibt es (gerade unter den privaten Einrichtungen) auch einige Hochschulen, die sich zwar nicht Universität nennen (und meist auch vergleichsweise klein sind, auch was die Zahl der angebotenen Studienbereiche betrifft), aber als wesentlichen Punkt ebenfalls das Promotionsrecht besitzen. In unser Datenbank werden diese wissenschaftlichen Hochschulen ebenfalls als Universität bezeichnet und sind unter diesem Begriff aufzufinden.
Umgekehrt gibt es aber auch private Hochschulen (teilweise auch sehr kleine mit nur einem einzigen Studiengang), die auf Grund ihrer fachlichen Ausrichtung und anderer Kriterien staatlicherseits in den Universitätsrang erhoben wurden, ohne Promotionsrecht zu besitzen. Solche Hochschulen werden in unser Datenbank explizit als
Universität ohne Promotionsrecht bezeichnet. Steht bei einer Hochschule unter dem Punkt Hochschulart in unser Datenbank dagegen nur Universität, so sollte diese Hochschule auch mit dem Promotionsrecht ausgestattet sein.
Einige Universitäten haben einen starken technisch-orientierten Schwerpunkt und bezeichnen sich daher als
Technische Universität (TU). Ein weiterer Spezialfall sind die beiden
Universitäten der Bundeswehr.
Das Studium an einer deutschen Universität setzt in der Regel das
Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus. Einige Universitäten (insbesondere frühere
Gesamthochschulen) bieten aber auch Zugang für Menschen mit Fachhochschulreife. In Ausnahmefällen gibt es auch die Möglichkeit, über eine Aufnahmeprüfung doch den Zugang zur Uni zu bekommen. (Vor-)Praktika sind nur bei einigen Studienfächern notwendig.
Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April). Die Uni Mannheim hat auf Herbst/Frühjahrssemester (Beginn im August bzw. Februar, Vorlesungen ab Anfang September bzw. Mitte Februar) umgestellt. Hauptgrund dafür ist offenbar, dass die neuen Vorlesungszeiten international besser kompatibel sein sollen. Es gab Bestrebungen, dies deutschlandweit zu ändern – davon konnte man allerdings schon länger nichts mehr hören.
2. Fachhochschule (FH) / Hochschule für angewandte Wissenschaften
Viele FHs verwenden in ihrem Namen oft nur noch
Hochschule (HS) – evt. mit Ergänzung des Schwerpunktes (z.B.
Hochschule für Technik oder – was in Bayern nur ausgewählte Hochschulen dürfen –
Technische Hochschule). Dazu wird seit einigen Jahren ergänzend gern die englische Zusatzbezeichnung
University of Applied Sciences, übersetzt:
Hochschule für angewandte Wissenschaften angehängt. In Baden-Württemberg und Bayern haben die entsprechenden staatlichen Hochschulen flächendeckend die Bezeichnung „Fachhochschule“ in ihren Namen komplett abgelegt. Wir verwenden ihn der Einfachheit halber weiterhin, da er auch in anderen Bundesländern noch mehrheitlich in Gebrauch ist.
Fachhochschulen bilden ihre Studierenden anwendungsorientierter (auf wissenschaftlicher Grundlage) aus als zum Beispiel Universitäten. Im Studium enthalten sind daher folgerictig ein oder zwei Praxissemester. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Wissensvermittlung. Forschung hat i.a. eine weniger gewichtige Rolle. Viele Fachhochschulen sind jedoch bemüht um einen Wissenstransfer – vor allem im Technologiebereich – zur Wirtschaft.
Das Studium an einer deutschen Fachhochschule setzt in der Regel zusätzlich zum
Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder der
Fachhochschulreife ein fachbezogenes Vorpraktikum voraus. Oft kann das während der ersten Semester nachgeholt werden. Eine fachspezifische Berufsausbildung oder ein einjähriges Praktikum im Rahmen der Fachhochschulreife wird üblicherweise als Praktikum anerkannt.
Studienbeginn zum Wintersemester (September, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (März).
3. Berufsakademie (BA) / Duale Hochschule
Die Berufsakademien (engl.: University of Cooperative Education) bieten ausschließlich kooperative Studiengänge an. Auszubildende bzw. Studierende schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Firma ab und belegen parallel dazu einen dreijährigen Studiengang an einer Berufsakademie, der in Theorie- und Praxisphasen gegliedert ist. Die Theoriephasen finden an den Studienakademien statt, die Praxisphasen finden in den Firmen statt. Die Bachelorarbeit (manchmal noch Diplomarbeit) wird in Abstimmung mit der Berufsakademie bzw. der Dualen Hochschule und der Firma geschrieben.
Meist wird eine zum Leben ausreichende Ausbildungsvergütung gewährt, es kann bei den meisten Berufsakademien (außer denen, deren Hauptsitz in Niedersachsen oder Hessen liegt) aber auch BAföG beantragt werden (die Ausbildungsvergütung wird jedoch voll angerechnet).
In Baden-Württemberg wurde zum 01.03.2009 für die entsprechende staatliche Einrichtung die Bezeichnung Berufsakademie vollständig ersetzt, es wird nur noch die Bezeichnung
Duale Hochschule Baden-Württemberg verwendet. Es gibt aber noch private Berufsakademien in Baden-Württemberg (genau genommen Außenstellen von solchen mit Sitz in einem anderen Bundesland). Inzwischen hat auch Thüringen seine staatliche Berufsakademie in eine Duale Hochschule umgebaut.
Das Studium an einer Berufsakademie bzw. der Dualen Hochschule setzt in der Regel das
Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus.
Mit dem Master einer Dualen Hochschule ist prinzipiell eine anschließende Promotion nicht ausgeschlossen. In Kooperation mit einer Universität kann diese u.U. sogar weitgehend an einer Dualen Hochschule selbst gemacht werden. Dagegen ist es über das Studium an einer Berufsakademien schwieriger, zu einer Promotion zu gelangen, keinesfalls an der Berufsakademie selbst. Man sollte sich vorher sehr genau informieren!
Studienbeginn in der Regel nur im September/Oktober.
4. Pädagogische Hochschule (PH)
Baden-Württembergischer Sonderweg der Ausbildung von LehrerInnen für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen. In allen anderen Bundesländern werden alle
LehrämtlerInnen an Universitäten ausgebildet, in Baden-Württemberg dagegen nur die Gymnasial- und BerufsschullehrerInnen.
Das Studium an einer PH setzt in der Regel das
Abitur (allgemeine Hochschulreife) voraus.
Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April).
5. Musisch-künstlerische Hochschule
Bei fast allen Studiengängen an musisch-künstlerischen Hochschulen ist ein Aufnahmeprüfung notwendig, um die künstlerische Eignung unter Beweis zu stellen. Hierbei ist natürgemäß eine gewisse Subjektivität nicht zu vermeiden. Es kann mehrere Anläufe brauchen, bis man einen Platz ergattert, viele geben auch zwischendurch auf.
Die Hochschulen / Akademien haben i.a. relativ wenige Studierende, der Kontakt zu den Lehrenden ist intensiv.
Das Studium an einer musisch-künstlerischen Hochschule / Akademie setzt in der Regel das
Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus. Bei herausragender
künstlerische Eignung machen aber fast alle Hochschulen diesen Typs eine Ausnahme und nehmen den/die Betreffende auch ohne Abitur auf. An einigen Hochschulen ist von vornherein der Realschul- oder Hauptschulabschluss ausreichend, es kommt „nur“ auf die künstlerische Eignung an.
Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April).
Folgende Profile von musisch-künstlerischen Hochschulen kann man u.a. unterscheiden:
Eine Besonderheit stellen noch die städtischen bzw. privaten Musikakademien in Hessen dar: Sie sind von Land Hessen als Berufsakademie eingestuft. Sie können gesammelt über die Kategorie
Berufsakademien für Musikpädagogik aufgerufen werden, finden sich aber ansonsten auch sowohl über die Auswahl Berufsakademie als auch Kunst/Musik in unserer
Hochschuldatenbank.
6. Theologische Hochschule
Theologische Hochschulen sind kleine Hochschulen, die sich ausschließlich auf theologische Studien konzentrieren und vor allem (wenn auch nicht ausschließlich) Geistliche ausbilden. Für letzteres ist in jedem Fall die passende Konfession des Studierenden nötig.
Träger einer theologischen Hochschule ist in der Regel eine Kirche, manchmal ist die Rechtsform aber auch privat.
7. Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) und die DHV Speyer
Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (auch Verwaltungsfachhochschulen) sind interne Fachhochschulen des Bundes und der Bundesländer. Sie dienen der Ausbildung der AnwärterInnen für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Polizei, Finanzverwaltung, Sozialversicherung). Die Ausbildung findet teils an den Fachhochschulen, teils bei verschiedenen Behörden (Praktika) statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung meist in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf (ist nicht in allen Bundesländern so) und erhalten Anwärterbezüge. BAföG ist nicht möglich (aber auch nicht nötig) - für ein weiteres Studium an einer „normalen“ Hochschule dann aber auch nicht mehr!
Da es sich um verwaltungsinterne Einrichtungen handelt, kann dort nur studieren, wer von einer öffentlichen Einrichtung an die Fachhochschule abgeordnet wird. Man bewirbt sich daher in der Regel nicht an der Hochschule, sondern bei der Behörde, für die man arbeiten möchte und die die Ausbildungsplätze bereit stellt.
Studienbeginn orientiert sich an den Fachhochschulen, kann aber abweichen (früher). Studiendauer (bei Abschluss Bachelor aber oft auch noch Diplom) i.a. ca. 3 Jahre.
Neben den FHöVs gibt es noch die
Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) Speyer, die den Status einer Universität besitzt und einige Aufbaustudiengänge anbietet.
8. Hochschule mit Hauptsitz im Ausland
Hochschulen, die im europäischen Ausland staatlich anerkannt sind, dürfen Hochschulabschlüsse vergeben, die dank Bologna und EU-Recht in Deutschland ebenfalls staatlich anerkannt sind. Die Hochschulen können auch Außenstellen in Deutschland eröffnen. Studiert man jedoch an einer solchen Außenstelle, so gibt es zwar mit dem Abschluss kein Problem, der BAföG-rechtliche Status ist aber ungünstig: Da man nicht im Ausland studiert, kann es kein Auslands-BAföG geben. Da die Hochschule formal „nur“ eine Anerkennung im Ausland hat, ist das Studium an den Außenstellen in Deutschland BAföG-rechtlich nicht anerkannt.
Denkbar wäre zukünftig zwar auch, dass die Außenstellen in Deutschland als Hochschulen anerkannt werden – dann würde es das genannte BAföG-Problem nicht geben. Oder das BAföG-Recht wird angepasst. Beides ist aber bisher unserer Kenntnis nicht der Fall.
9. „Hochschulähnliche Bildungseinrichtung“
Studis Online hat lange gezögert, die unter diesem Punkt beschriebenen Einrichtungen überhaupt in die eigene Datenbank aufzunehmen. Denn sie sind keine in Deutschland staatlich anerkannten Hochschulen und können selbst keinen Hochschulabschluss verleihen. Nicht desto trotz findet das Studium (bis auf mögliche Auslandssemester) in Deutschland statt und man hat am Ende auch einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss. Daher nehmen wir derartige Einrichtungen inzwischen auch auf, können aber noch nicht für Vollständigkeit garantieren.
Man muss hier noch zwei Untertypen unterscheiden:
- Durch eine Kooperation (ursprünglich wurde von „Public-Private-Partnership“ gesprochen, inzwischen eher von „Franchising“, das Modell der Hochschule Mittweide bezeichnet sich als „Dezentrale Hochschule“) mit einer staatlichen (oder staatlich anerkannten) Hochschule in Deutschland, an der man gegen Ende des Studiums auch formal eingeschrieben sein muss (oder teilweise von Anfang eingeschrieben ist), gelangt man an dem staatlich anerkannten Abschluss.
In den Semestern bevor man sich an der kooperierenden staatlich anerkannten Hochschule einschreibt, kann man kein BAföG erhalten. Würde man während dieser Zeit an eine „normale“ Hochschule wechseln wollen, könnte es schwierig bis unmöglich sein, bis dahin erbrachte Leistungen anerkannt zu bekommen (wobei wir keine Erfahrung dazu haben, wie es in der Realität wirklich ist, es könnte aber je nach Zielhochschule ein Problem darstellen).
- Die Einrichtung kooperiert mit einer Hochschule im Ausland, diese verleiht schließlich den Abschluss. Ob BAföG überhaupt möglich ist (und welche Art von BAföG) hängt vom Status der Einrichtung in Deutschland ab. Wir kennen derartige Einrichtungen, die als Berufsfachschule gelten, andere als Höhere Fachschule (bei letzterer wäre das BAföG so hoch wie für Studierende an Hochschulen) - und andere wieder im Sinne des BAföGs als „nichts“ (somit kein BAföG möglich). Bezüglich eines Wechsels vor Abschluss gilt das gleiche wie im Absatz vorher genannt.
10. Hochschulträger: Staatlich, privat, kirchlich
Die Hochschularten haben wir oben bis ins Detail ausgeführt. Eine weitere Unterscheidung der Hochschulen kann nach Träger gemacht werden. An
staatlichen und den meisten
kirchlichen Hochschulen kann man bei grundständigen Studiengängen davon ausgehen, dass keine Studiengebühren anfallen. Dagegen ist das Studium an
privaten Hochschulen immer mir Studiengebühren verbunden. Lediglich die Art und Weise der Bezahlung kann sich unterscheiden, evt. gibt es auch einige Voll- oder zumindest Teilstipendien für die Studiengebühren.
Gerade bezüglich
Privathochschulen gibt es so manches Gerücht, was die Lehrqualität angeht. Zwar dürfte im
Durchschnitt die Betreuungsrelation(also das Verhältnis der Zahl von Studiernden zur Zahl der ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen) an privaten Hochschulen besser sein und Massenveranstaltungen mit hunderten von Studierenden an Privathochschulen eine absolute Seltenheit sein. Aber wie es mit Durchschnitten so ist: im Einzelfall kann es auch ganz anders aussehen. Ebenso ist es falsch, dass man an privaten Hochschulen seinen Abschluss kaufen kann und sich nicht anstrengen müsste. Dass private Hochschulen in der Regel keine Notengrenze setzen, mag für einige den Zugang zwar leichter machen, das ist aber schon alles.
Neben dem Abitur (Uni) oder der Fachhochschulreife (FHs) ist bei den
kirchlichen Hochschulen bei einigen Studienfächern die passende
Konfession notwendig (insbesondere Theologiestudium). Strebt man einen Job bei einer Kirche an, so ist dies ebenfalls von Vorteil oder gar unerlässlich.
Diese Themen könnten Dich auch interessieren