Hochschulpolitik

Studiengebühren ("Studienbeiträge") in Deutschland

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Hinweis: Auf diesen Seiten geht es nur um Studiengebühren (von der Politik meist "Studienbeiträge" genannt) und Verwaltungskostenbeiträge, nicht aber um den Semesterbeitrag - der ist normalerweise durchaus sinnvoll. Desweiteren geht es auch nur um die Situation bei grundständigen Studiengängen (inkl. konsekutive Master). Weiterbildende Studiengänge kosten (leider) schon heute teilweise Gebühren - auch in ansonsten gebührenfreien Ländern. Ebenso kann es für Dinge wie Sprachkurse, die nicht verpflichtender Teil des Studiums sind, Gebühren geben (z.B. auch für Deutschkurse für internationale Studierende, die an deutschsprachigen Studiengängen teilnehmen wollen, aber noch kein/wenig Deutsch können).




Aktuelle Lage in Bund und Ländern
Für alle Bundesländer und für den Einfluss des Bundes haben wir eigene, ausführliche Seiten zusammengestellt, klickt einfach auf den gewünschten Link mit dem Namen des Bundeslandes! Bitte beachtet auch die Erläuterungen unterhalb der Tabelle, dort sind auch die einzelnen Typen von Gebühren genauer erläutert. Alle Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren eingeführt haben (oder hatten), bieten Studienbeitragsdarlehen an (im verlinkten Artikel viele weitere Details dazu, auch zu den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern).

Beschlossen1 Diskutiert2 Weitere
Beiträge3
Typ(en) [Einführung] Höhe [Zinsen11] Typ(en)
[geplant ab]
Höhe
Bundesweit - nächste Bundestagswahlen: September 2013
Schwarz-gelb wird keinen Einfluss auf die Länder nehmen.
Baden-Württemberg (BaWü) - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2016
- [SoSe 2012] - evt. Langzeit (aber nur "bei Bedarf") 40 €
Bayern - nächste Landtagswahl9: Herbst 2013
Allgemeine
[SoSe 07]
100 - 500 €
[3,29% / 7,75%]
Abschaffung? -
speziell für berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge [SoSe 2011] 0 - 2.000 €
Berlin - nächste Landtagswahl9: Herbst 2016
- - - - 50 €
Brandenburg - nächste Landtagswahl9: Herbst 2014
- - - 51 €
Bremen - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2015
Langzeit [WiSe 06/07] 500 € - 50 €
Hamburg - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2015
- [WiSe 12/13]
Allgemeine
[SoSe 07, Änderung zum WiSe 08/09]
-
375 €
[zinslos]
- 50 €
Hessen - nächste Landtagswahl9: Herbst 2013
- - Langzeit; langfristig Allgemeine500 € 50 €
Mecklenburg-Vorpommern - nächste Landtagswahl9: Herbst 2016
- - - bis 50 €
Niedersachsen - nächste Landtagswahl9: 20.01.2013
Allgemeine
[WiSe 06/07]
500 €
[3,66% / 7,5%]
Abschaffung (falls Regierungswechsel) 75 €
Langzeit [erhöht seit WiSe 06/07] 600-800 €
Nordrhein-Westfalen (NRW) - nächste Landtagswahl9: 13.05.2012
- - abhängig vom Ausgang der Landtagswahl - -
Rheinland-Pfalz (RLP) - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2016
Zweitstudium/Seniorenstudium 650 € - - -
Saarland - nächste Landtagswahl9: 25.03.2012
Langzeit + Zweitstudium [WiSe 2010/2011] bis 400 €12 - - -
Sachsen-Anhalt - nächste Landtagswahl9: Frühjahr 2016
Langzeit 500 € - - X €6
Sachsen - nächste Landtagswahl9: Sommer 2014
Zweitstudium 30-450 € Langzeit
im Koalitionsvertrag vorgesehen, Zeitpunkt der Einführung unbekannt
ca. 500 €
25-150 €5
Schleswig-Holstein - nächste Landtagswahl9: 06.05.2012
- - Langzeit? zukünftig?
Thüringen - nächste Landtagswahl9: Sommer 2014
Langzeit 500 € - -
Stand: 27.03.2012

Erläuterungen / Abkürzungen

Allgemeine
Allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Hochschulsemester für alle - sollten solche Gebühren eingeführt werden, werden i.a. bisherige Langzeit/Zweistudiengebühren obsolet. Für die meisten Studierenden (aber eben nicht alle!) wird die Möglichkeit bestehen, die Gebühren erst nach dem Studium zu bezahlen, dann allerdings mit (niedrigen) Zinsen. Als Langzeit/ZweitstudentIn, evt. auch als (späteR) FachwechslerIn wird man dieses Darlehen zur Finanzierung der Gebühren nicht bekommen, sondern immer sofort zahlen müssen. Für Details auf die Landesseiten schauen.
Von der Politik werden die allgemeinen Studiengebühren an staatlichen Hochschulen vor allem aus zwei Gründen als "Studienbeiträge" bezeichnet: Zum einen hört sich das angenehmer an ("Beitrag"), zum anderen hat es juristische Gründe. Würde von Studiengebühren gesprochen, müsste eine genau definierte (und auch in Geld quantifizierbare) Gegenleistung durch die Hochschule erbracht werden. Diese genaue Definition ist praktisch kaum möglich. Bei Beiträgen dagegen ist die genaue Definition der Gegenleistung juristisch nicht nötig.

für externe AbiturientInnen
Allgemeine Studiengebühren für alle, die ihr Abitur in einem anderen Bundesland gemacht haben. Könnte Verstoß gegen Verfassung darstellen und ist nicht mehr in der Debatte (als Idee gab es das vor allem in Rheinland-Pfalz - die nun aber die Gebühren für Externe bevorzugen).

Studienkonten
Studienkonten (Gebührenpflicht faktisch spätestens nach 16 Hochschulsemestern)

Seniorenstudium
Gebühren für Seniorenstudium (Gebührenpflicht für alle ab 60)

Langzeit
Langzeitstudiengebühren (ab 10. bis 13. Hochschulsemester)

für Externe
Allgemeine Studiengebühren für "Externe", also alle Studierenden, die nicht im Bundesland selbst wohnen ("Landeskinder"). In Rheinland-Pfalz ab dem 2. Semester vorgesehen (Regelung ist beschlossen, aber nicht in Kraft gesetzt), in Bremen ab dem 3. Semester (dort aber zur Zeit ausgesetzt)! Bremer Regelung wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden (und damit möglicherweise auch ein Hinweis gegeben, ob die Variante aus Rheinland-Pfalz überhaupt jemals in Kraft treten könnte) - siehe Landeskinderregelung kommt vors Bundesverfassungsgericht: Bremische Studiengebühren verfassungswidrig?.

Zweitstudium
Gebühren für ein Zweitstudium. Achtung: Wer ein Zweitstudium macht, fällt i.a. auch unter die Langzeitstudiengebühren bzw. Studienkonto, weil auch die Semester des Erststudiums zählen.

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Fußnoten

1 Die hier aufgeführten Gebühren sind vom jeweiligen Landtag beschlossen oder schon real zu zahlen (oder bereits wieder abgeschafft, der Zeitpunkt der Einführung (also Zahlungspflicht für betroffene Studierende) bzw. der letzten Zahlungspflicht (bei gerade erst beschlossener Abschaffung) ist in der Regel in Klammern angegeben.
2 In den Ländern, in denen die Diskussionen konkreter sind oder sogar schon konkrete Gesetzentwürfe vorliegen, wird in eckigen Klammern der Zeitpunkt angegeben, zu dem die Studiengebühren erstmals greifen sollen (also bezahlt werden müssen) oder abgeschafft werden. Dass die Gebühren schneller kommen, als angegeben, ist unwahrscheinlich. Ist kein Semester angegeben, ist die geplante Einführung noch nicht bekannt. Wegen des nötigen Vorlaufes kann es dann aber frühestens nach mind. einem Jahr zu Gebühren kommen.
3 Wenn nicht besonders gekennzeichnet, sind in dieser Spalte Verwaltungskostenbeiträge, Rückmeldegebühren und Immatrikulationsgebühren (im Prinzip alles dasselbe) zu finden. Sie fallen für alle Studierenden an. "Leistung" wird dadurch nicht geboten, bisher wurden diese Gebühren immer dann eingeführt, wenn im Landeshaushalt Geld fehlte. Nicht gemeint sind damit der normale Semesterbeitrag für Studentenwerk und (falls eine Verfasste Studierendenschaft besteht) Studierendenschaft, in denen teilweise ein Semesterticket enthalten ist. Diese Beiträge haben ihren Sinn.
4 Höhere Sozialbeiträge (Studentenwerk) bei langem Studium [nicht mehr aktuell; gab es in Berlin]
5 Prüfungsgebühren. Weitere Gebühren für ausländische Studierende im Hochschulkolleg, siehe Landesseite.
6 Entgelte für Lernmittel. Gebühren für die Nutzung von Hochschuleinrichtungen, Bibliotheken. Alles noch optional (Hochschule kann Gebühren erheben, muss aber nicht). Siehe auch Landes-Seite.
7 (nicht mehr relevant)
8 Die CDU-Wissenschaftsminister haben sich zwar auf eine 500 € Obergrenze für einzuführende allgemeine Studiengebühren geeinigt. Für einige Zeit dürfte das die Schwelle bleiben. Zur Zeit sieht es sogar aus, dass in den nächsten Jahren keine Erhöhung durchsetzbar ist. Das ist schon fast positiv zu sehen - ursprünglich waren wir davon ausgegangen, dass ab 2010 die ersten Erhöhungsversuche kommen würden.
9 Die Voraussagen und Pläne sind insbesondere in Bezug auf die aktuellen Mehrheitsverhältnisse in dem jeweiligen Bundesland zu sehen. Nach jeder Wahl kann sich das - wie gerade in Hamburg gesehen - auch mal drastisch ändern. Daher sind die (voraussichtlichen) Termine der Wahlen genannt.
10 Die Hochschulen KÖNNEN die Gebühren erheben, müssen aber nicht. Die Frage ist allerdings, ob sie nicht (indirekt) von der Politik unter Druck gesetzt werden, auf jeden Fall Gebühren zu erheben ... nach aktuellem Stand haben nur ganz wenige Hochschulen auf Gebühren verzichtet (in den Hochschulsenaten, die das entscheiden, sind ProfessorInnen immer in der Mehrheit und diese Mehrheit ist es dann meist, die entscheidet).
Wichtig für BAföG-EmpfängerInnen: Es lohnt sich, sich über das Studienbeitragsdarlehen zu informieren. Wer relevant BAföG bekommt, muss dann schlielich weniger oder gar keine Studiengebühren zahlen!
11 Gemeint sind hier die nominalen Zinsen (die effektiven liegen meist darunter, sind aber meist nicht allgemein anzugeben) der "Studienbeitragsdarlehen", die es ermöglichen, die allgemeinen Studiengebühren erst nach dem Studium zu bezahlen. Wenn eine zweite Prozentzahl genannt ist, meint dies den zur Zeit garantierten Höchstzins. Details im gesonderten Artikel Studienbeitragsdarlehen.
12 Die Hochschulen KÖNNEN die Gebühren erheben, müssen aber nicht. Auch die Höhe können sie bis zur genannten Obergrenze frei wählen. Bisher hat sich noch keine Hochschule dazu entschlossen.
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Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!



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Meldungen zum Thema Studiengebühren
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22.12.2011 / Landtag macht Weihnachtsgeschenk: Baden-Württemberg beschließt Studiengebühren-Abschaffungsgesetz [Baden-Württemberg]

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