Hochschullexikon + Glossar
Wartesemester (Wartezeit)
Nicht jede/r bringt bei der Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang die passende Note mit. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, über eine Wartezeit den Anspruch auf einen Studienplatz zu erwerben. "Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Man braucht sich aber nicht in eine Warteliste einzutragen. Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet. Das gleiche gilt für Auslandsaufenthalte oder einen 'Dienst' (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Wer ausreichend lange gewartet hat, kommt auch in den NC-Fächern mit Sicherheit zum Studienplatz." (ZVS-Info).Mehr dazu: http://www2.zvs.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M04.pdf
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