Hochschullexikon + Glossar

Wartesemester (Wartezeit)

Nicht jede/r bringt bei der Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang die passende Note mit. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, über eine Wartezeit den Anspruch auf einen Studienplatz zu erwerben. "hochschulstart.de berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen sind, abzüglich eventueller Parkstudienzeiten. Als Parkstudienzeiten zählen die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Als eingeschrieben gelten auch die Semester, zu denen Sie nur eingeschrieben waren, aber an den Lehrveranstaltungen nicht teilgenommen haben oder z. B. beurlaubt waren." (Glossar bei hochschulstart.de - was der Nachfolger der ZVS ist).

Aber Achtung: Wenn die Studienplatzvergabe direkt von der Hochschule vorgenommen wird, können andere Regeln für die Wartezeit gelten. Für staatliche Hochschulen in Schleswig-Holstein gilt seit 2011 bspw. die Regelung, dass Semester, die im EU-Ausland studiert wurden, nicht mehr als Wartezeit gewertet werden dürfen!


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