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Vorteile bei der Studienplatz-Bewerbung schwinden: Wartesemester im Auswahlverfahren
Lange Zeit waren Wartesemester die Chance für alle, die beim Abitur nicht so erfolgreich waren, um doch in einen zulassungsbeschränkten Studiengang zu kommen. Inzwischen werden Wartesemester aber zunehmend gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt berücksichtigt. Wir haben die Regelungen zusammengestellt und waren selbst überrascht, wie viele Varianten es gibt.
Bisherige Kommentare
1. Verfassungswidrig kommentierte am 21.02.2022 um 15:30:07 Uhr
Nur Abinote verfassungswidrig?
Hallo, hat das BverfG nicht bereits 2017 festgestellt, dass es verfassungswidrig ist wenn außer der Abiturnote keine weiteren Kriterien bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden? Damit müsste die Thüringer Regelung doch eigentlich verfassungswidrig sein?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.02.2022 um 22:02:21 Uhr
@ Verfassungswidrig
Das BVerfG hat das Verfahren bei Medizin etc. in Teilen als verfassungswidrig erkannt. Das lässt sich nicht zwangsläufig auf die lokalen Verfahren übertragen. Es gibt aber auch bei Medizin etc. weiterhin die Abiturbestenquote, dass wurde nicht grundsätzlich bemängelt. Insofern ist die Frage, ob es schon verfassungswidrig ist, wenn das Land in seinem Gesetz den Hochschulen tatsächlich die Möglichkeit gibt, auch nur die Note als Kriterium zu nehmen (die anderen möglichen Kriterien sind tatsächlich nur Kann-Bestimmungen, die Hochschule muss sie also nicht verwenden).
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