Studienwahl
Hochschularten
Wer das Abitur (allgemeine Hochschulreife) hat, ist keiner Einschränkung unterworfen.
Mit der Fachhochschulreife ist man dagegen (bis auf wenige Ausnahmen) auf Fachhochschulen begrenzt - oder man holt das Abitur nach. Schließlich gibt es noch das fachgebundene Hochschulreife, bei der man nur bestimmte, fachlich passende Studiengänge, studieren kann (durchaus auch an einer Universität - man spricht dann von fachgebundenem Abitur; anders ist es bei einer fachgebundene Fachhochschulreife, dann ist nur ein Studium in bestimmten Fachhochschulstudiengängen möglich). Aufpassen sollte man mit dem Begriff Fachabitur, der umgangssprachlich oft mit Fachhochschulreife vermischt wird. Korrekterweise meint er jedoch ein fachgebundenes Abitur.
Nach den Haupttypen von Hochschularten kann man direkt in unserer Hochschulsuche recherchieren, die spezielleren (und auch selteneren) Hochschularten sind direkt im folgenden Text verlinkt, um eine Übersicht aller Hochschulen (wobei wir für Vollständigkeit keine absolute Garantie angeben können) der jeweiligen Art in Deutschland aufrufen zu können.
Privathochschulen führen wir in diesem Artikel nicht als eigene Hochschulart auf (es gibt aber eine Liste der Privathochschulen in Deutschland), da es hier ja um die Art der Besitzverhältnisse geht. Bis auf die Tatsache, dass (meist recht hohe) Studiengebühren anfallen und die Betreuung und anderes oft (aber nicht immer) besser ausgestattet ist, gilt alles andere im folgenden gesagte für Privathochschulen ebenso.
Daneben gibt es einige – in der Regel private – Einrichtungen, die sich selbst als Hochschule bezeichnen und ein Studium anbieten, dass aber einer Ausbildung einer Berufsfachschule oder Fachschule entspricht. Ist diese Ausbildung zumindest staatlich anerkannt, ist immerhin BAföG möglich - allerdings nur das BAföG für eine Berufsfachschule oder Fachschule. Solche Ausbildungen / Einrichtungen sind in unserer Suche nicht zu finden, außer es ist dort möglich, tatsächlich einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss zu erwerben (wenn, ist das meist in Kooperation mit einer anderen Hochschule möglich). Letztere Einrichtungen sind werden in unser Datenbank als "Hochschulähnliche Bildungseinrichtungen" bezeichnet.
Inhalt dieser Seite
- Universität / Wissenschaftliche Hochschule
- Fachhochschule (allgemein) / Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Berufsakademie / Duale Hochschule
- Pädagogische Hochschule
- Musisch-künstlerische Hochschule
- Kirchliche Hochschule
- Fachochschule für öffentliche Verwaltung und die DHV Speyer
- "Hochschulähnliche Bildungseinrichtung"
1. Universität (Uni) / Wissenschaftliche Hochschule

Hochhaus an der Technischen Universität Berlin
Inzwischen gibt es (gerade unter den privaten Einrichtungen) auch einige Hochschulen, die sich zwar nicht Universität nennen (und teilweise auch eher klein sind), aber als wesentlichen Punkt ebenfalls das Promotionsrecht besitzen. In unser Datenbank werden diese wissenschaftlichen Hochschulen ebenfalls als Universität bezeichnet und sind unter diesem Begriff aufzufinden.
Einige Universitäten haben einen starken technisch-orientierten Schwerpunkt und bezeichnen sich daher als Technische Universität (TU). Ein weiterer Spezialfall sind die beiden Universitäten der Bundeswehr.
Das Studium an einer deutschen Universität setzt in der Regel das Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus. Einige Universitäten (insbesondere frühere Gesamthochschulen) bieten aber auch Zugang für Menschen mit Fachhochschulreife. In Ausnahmefällen gibt es auch die Möglichkeit, über eine Aufnahmeprüfung doch den Zugang zur Uni zu bekommen. (Vor-)Praktika sind nur bei einigen Studienfächern notwendig.
Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April). Möglicherweise wird sich dies in Zukunft ändern. Die Uni Mannheim hat auf Herbst/Frühjahrssemester (Beginn im August bzw. Februar, Vorlesungen ab Anfang September bzw. Mitte Februar) umgestellt. Hauptgrund dafür ist offenbar, dass die neuen Vorlesungszeiten international besser kompatibel sein sollen. Es gibt Bestrebungen, dies deutschlandweit zu ändern - man muss noch abwarten, ob diese Änderung durchkommen wird.
2. Fachhochschule (FH) / Hochschule für angewandte Wissenschaften
Viele FHs verwenden in ihrem Namen oft nur noch Hochschule (HS) - evt. mit Ergänzung des Schwerpunktes (z.B. Hochschule für Technik). Dazu wird seit einigen Jahren ergänzend gern die englische Zusatzbezeichnung "University of Applied Sciences", übersetzt: "Hochschule für angewandte Wissenschaften" angehängt. In Baden-Württemberg und Bayern haben die entsprechenden staatlichen Hochschulen flächendeckend den Namen "Fachhochschule" komplett abgelegt. Wir verwenden ihn der Einfachheit halber weiterhin, da er auch in anderen Bundesländern noch mehrheitlich in Gebrauch ist.
Fachhochschulen bilden ihre Studierenden anwendungsorientierter (auf wissenschaftlicher Grundlage) aus als zum Beispiel Universitäten. Im Studium enthalten sind daher folgerictig ein oder zwei Praxissemester. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Wissensvermittlung. Forschung hat i.a. eine weniger gewichtige Rolle. Viele Fachhochschulen sind jedoch bemüht um einen Wissenstransfer - vor allem im Technologiebereich - zur Wirtschaft.
Das Studium an einer deutschen Fachhochschule setzt in der Regel zusätzlich zum Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder der Fachhochschulreife ein fachbezogenes Vorpraktikum voraus. Z.T. kann das aber auch während der ersten Semester nachgeholt werden. Eine fachspezifische Berufsausbildung oder ein einjähriges Praktikum im Rahmen der Fachhochschulreife wird üblicherweise als Praktikum anerkannt. Studienbeginn zum Wintersemester (September, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (März).
Gängige Profile / Schwerpunktsetzungen
- Fachhochschule für Sozialwesen / Soziale Arbeit (FHS) / Hochschule für Sozialwesen / Soziale Arbeit (HfS) »
- Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) »
- Fachhochschule für Technik (FHT) / Hochschulen für Technik (HfT) »
- Hochschule für Wirtschaft (HfW) »
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
3. Berufsakademie (BA) / Duale Hochschule
Die Berufsakademien (engl.: University of Cooperative Education) bieten ausschließlich kooperative Studiengänge an. Auszubildende bzw. Studierende schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Firma ab und belegen parallel dazu einen dreijährigen Studiengang an einer Berufsakademie, der in Theorie- und Praxisphasen gegliedert ist. Die Theoriephasen finden an den Studienakademien statt, die Praxisphasen finden in den Firmen statt. Die Diplomarbeit (bzw. Bachelorarbeit) wird in Abstimmung mit der Berufsakademie und der Firma geschrieben.
Meist wird eine zum Leben ausreichende Ausbildungsvergütung gewährt, es kann bei den meisten Berufsakademien (außer denen, deren Hauptsitz in Niedersachsen oder Hessen liegt) aber auch BAföG beantragt werden (die Ausbildungsvergütung wird jedoch voll angerechnet).
Die Bezeichnung Berufsakademie ist nur in einigen Bundesländern (u.a. Baden-Württemberg und Sachsen) gesetzlich geschützt. In anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz) werden zwar Berufsakademie-Studiengänge angeboten, diese sind allerdings z.T. nach einem anderen Ausbildungsmodell aufgebaut und vergeben daher auch keine staatlichen Berufsakademie-Diplomabschlüsse.
In Baden-Württemberg wurde zum 01.03.2009 die Bezeichnung Berufsakademie vollständig ersetzt, es wird nur noch die Bezeichnung Duale Hochschule Baden-Württemberg verwendet.
Das Studium an einer Berufsakademie setzt in der Regel das Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus. Eine anschließende Promotion ist nicht möglich, nur bei einem staatlich anerkannten Bachelor-Abschluss könnte evt. über einen anzuschließenden Master letztendlich doch eine Promotionsberechtigung erreicht werden. Man sollte sich vorher sehr genau informieren!
Studienbeginn in der Regel nur im September/Oktober.
4. Pädagogische Hochschule (PH)
Baden-Württembergischer Sonderweg der Ausbildung von LehrerInnen für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen. In allen anderen Bundesländern werden LehrämtlerInnen an Universitäten ausgebildet, in Baden-Württemberg dagegen nur die Gymnasial- und BerufsschullehrerInnen.
Das Studium an einer PH setzt in der Regel das Abitur (allgemeine Hochschulreife) voraus. Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April).
5. Musisch-künstlerische Hochschule
Bei fast allen Studiengängen an musisch-künstlerischen Hochschulen ist ein Aufnahmeprüfung notwendig, um die künstlerische Eignung unter Beweis zu stellen. Hierbei ist natürgemäß eine gewisse Subjektivität nicht zu vermeiden. Es kann mehrere Anläufe brauchen, bis man einen Platz ergattert, viele geben auch zwischendurch auf.
Die Hochschulen / Akademien haben i.a. relativ wenige Studierende, der Kontakt zu den Lehrenden ist intensiv.
Das Studium an einer musisch-künstlerischen Hochschule / Akademie setzt in der Regel das Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus. Bei herausragender künstlerische Eignung machen aber fast alle Hochschulen diesen Typs eine Ausnahme und nehmen den/die Betreffende auch ohne Abitur auf. An einigen Hochschulen ist von vornherein der Realschul- oder Hauptschulabschluss ausreichend, es kommt "nur" auf die künstlerische Eignung an.
Studienbeginn zum Wintersemester (Oktober, Vorlesungen fangen Mitte/Ende des Monats an) oder seltener Sommersemester (April).
Folgende Profile von musisch-künstlerischen Hochschulen kann man u.a. unterscheiden:
- Kunstakademie / Kunsthochschule »
- Musikhochschule (kirchlich / nicht-konfessionell)
- Hochschule für Film und Fernsehen »
- Hochschule für Theater/Schauspiel »
6. Kirchliche Hochschule
Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Theologische Hochschule, die im wesentlichen nur Theologie lehrt und einer kirchlich getragenen Hochschule, diese haben oft den Schwerpunkt Sozialwesen. Daneben gibt es in Deutschland auch wissenschaftliche Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft.
Neben dem Abitur (Uni) oder der Fachhochschulreife (FHs) ist bei den konfessionellen Hochschulen bei einigen Studienfächern die passende Konfession notwendig (insbesondere Theologiestudium). Strebt man einen Job bei einer Kirche an, so ist dies ebenfalls von Vorteil oder gar unerlässlich.
7. Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) und die DHV Speyer
Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (auch Verwaltungsfachhochschulen) sind interne Fachhochschulen des Bundes und der Bundesländer. Sie dienen der Ausbildung der AnwärterInnen für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Polizei, Finanzverwaltung, Sozialversicherung). Die Ausbildung findet teils an den Fachhochschulen, teils bei verschiedenen Behörden (Praktika) statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung meist in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf (ist nicht in allen Bundesländern so) und erhalten Anwärterbezüge. BAföG ist nicht möglich (aber auch nicht nötig) - für ein weiteres Studium an einer "normalen" Hochschule dann aber auch nicht mehr!
Da es sich um verwaltungsinterne Einrichtungen handelt, kann dort nur studieren, wer von einer öffentlichen Einrichtung an die Fachhochschule abgeordnet wird.
Studienbeginn orientiert sich an den Fachhochschulen, kann aber abweichen (füher). Studiendauer (bei Abschluss Diplom) i.a. verkürzt auf ca. 3 Jahre.
Neben den FHöVs gibt es noch die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) Speyer, die den Status einer Universität besitzt und einige Aufbaustudiengänge anbietet.
8. "Hochschulähnliche Bildungseinrichtung"
Studis Online hat lange gezögert, die unter diesem Punkt beschriebenen Einrichtungen überhaupt in die eigene Datenbank aufzunehmen. Denn sie sind keine in Deutschland staatlich anerkannten Hochschulen und können selbst keinen Hochschulabschluss verleihen. Nicht desto trotz findet das Studium (bis auf mögliche Auslandssemester) in Deutschland statt und man hat am Ende auch einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss. Daher nehmen wir derartige Einrichtungen inzwischen auch auf, können aber noch nicht für Vollständigkeit garantieren.
Man muss hier noch zwei Untertypen unterscheiden:
- Durch eine Kooperation (manchmal wird von "Public-Private-Partnership" gesprochen, inzwischen eher von "Franchising") mit einer staatlichen (oder staatlich anerkannten) Hochschule in Deutschland, an der man gegen Ende des Studiums auch formal eingeschrieben sein muss (oder teilweise von Anfang eingeschrieben ist), gelangt man an dem staatlich anerkannten Abschluss.
In den Semestern bevor man sich an der kooperierenden staatlich anerkannten Hochschule einschreibt, kann man kein BAföG erhalten. Würde man während dieser Zeit an eine "normale" Hochschule wechseln wollen, könnte es schwierig bis unmöglich sein, bis dahin erbrachte Leistungen anerkannt zu bekommen (wobei wir keine Erfahrung dazu haben, wie es in der Realität wirklich ist, es könnte aber je nach Zielhochschule ein Problem darstellen). - Die Einrichtung kooperiert mit einer Hochschule im Ausland, diese verleiht schließlich den Abschluss. Ob BAföG überhaupt möglich ist (und welche Art von BAföG) hängt vom Status der Einrichtung in Deutschland ab. Wir kennen derartige Einrichtungen, die als Berufsfachschule gelten, andere als Höhere Fachschule (bei letzterer wäre das BAföG so hoch wie für Studierende an Hochschulen) - und andere wieder im Sinne des BAföGs als "nichts" (somit kein BAföG möglich). Bezüglich eines Wechsels vor Abschluss gilt das gleiche wie im Absatz vorher genannt.
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