Beruf Lehrer/inLehramt studieren
Von Adeline Duvivier, aktualisiert von der Studis Online-Redaktion

Als LehrerIn die Welt erklären …
1. Wo studieren? Welche Kombinationen möglich? Zugangsbeschränkungen?
Mit unserer Studienfach-Datenbank könnt Ihr Euch informieren, was und wo Ihr auf Lehramt studieren könnt.

So manche Entscheidung muss getroffen werden …
Wenn Ihr mittels Eingabe eines Studienfaches nach Hochschulen sucht, dürft Ihr jedoch nicht nach dem Studienfach „Lehramt“ suchen, sondern nach einem konkreten Fach wie z.B. Mathematik, Deutsch, Englisch. Ihr solltet dabei gleich den Abschluss auf „Lehramt“ einschränken (bei obigem Link schon der Fall), damit nur Hochschulen aufgelistet werden, die wirklich ein Lehramtsstudium anbieten. Ihr könnt auch genauer nach Studienfächern für Lehrämter bestimmter Schularten suchen:
- Grundschul-Lehramt
- Hauptschul-Lehramt
- Realschul-/Mittelschul-Lehramt
- Lehramt an Gymnasien
- Berufsschul-Lehramt
- Lehramt an Sonder/Förderschulen
Beachtet immer, dass nicht alle Hochschulen jede denkbare Kombination an Fächern anbieten und es Einschränkungen geben kann, welche Kombinationen erlaubt sind. Dazu informiert Euch besten direkt bei den Hochschulen, die in die nähere Auswahl kommen.
An vielen Hochschulen gibt es lokale Zugangsbeschränkungen für bestimmte Lehramts-Fächer bzw. Fach-Kombinationen, manchmal auch für bestimmte Schularten pauschal. Es kann also passieren, dass Ihr nur „halb“ studieren könnt, weil ihr zwar in einem nicht beschränkten Fach einen Platz bekommt, aber im zweiten Fach (und zwei sind immer notwendig für ein Lehramtsstudium!) nicht. Man sollte sich gut überlegen, ob man so beginnt – BAföG gibt's dann z.B. nicht.
Grundsätzlich ist für das Lehramtsstudium das Abitur notwendig. Zu Ausnahmen siehe weiter unten.
Gute Aussichten für dich
Schule war genau dein Ding und du könntest dir vorstellen später selbst zu unterrichten? Dann studiere doch Lehramt für Regelschulen in Thüringen! Freue dich auf den überraschend spannenden Weg zur Mittleren Reife. An der Regelschule vermittelst du nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch berufspraktische Impulse. Hier kannst du den Lebensweg deiner Schüler*innen besonders aktiv begleiten. So wirst du zum echten Vorbild für deine nachfolgenden Generationen. Klingt gut, oder?
Lehramt kannst du natürlich auch für alle anderen Schularten an den fünf Thüringer Unis studieren. Dich erwarten in jedem Fall ein spannendes Studium mit hohem Praxisanteil und beste Einstiegschancen in den Beruf.
2. LehrerInnenausbildung in jedem Bundesland ein wenig anders

Die Autorin dieses Artikels, Adeline Duvivier, studierte in Dijon (Frankreich) und Mainz die Fächer Deutsch, Französisch und Sozialkunde auf Lehramt an Gymnasien, sowie das Unterrichtsfach Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache / Interkulturelle Pädagogik in Münster. Sie engagierte sich während ihres Studiums hochschulpolitisch im AStA und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung, insbesondere im Bereich der LehrerInnenbildung.
Bildung ist Ländersache, hier hat der Bund relativ wenig zu sagen. Damit dies nicht in einem totalen Chaos endet, gibt es trotzdem bundesweit einheitliche Regelungen, wie zum Beispiel die deutschlandweite Anerkennung des in jedem Bundesland anders aussehenden Abiturs. Dafür einigen sich die Bundesländer in der Kultusministerkonferenz (KMK). Dort werden die Fehden zwischen den Ländern ausgefochten – oft zäh, aber immer wieder mit Ergebnissen.
Für die LehrerInnenausbildung (sowohl für das Studium als auch das anschließende Referendariat) gilt jedoch, dass von Bundesland zu Bundesland einige Unterschiede bestehen. Der Abschluss ist gleichwertig, der Weg dahin ganz anders.
Fast alle Bundesländer haben auch in der Lehramtsausbildung auf das Bachelor-Master-System umgestellt. Doch auch das „alte traditionelle“ Studium mit Staatsexamen hält sich (wenn auch meist modularisierter als früher) – zumindest in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Sachsen-Anhalt wird an der Uni Halle noch das Staatsexamen angeboten, an der Uni Magdeburg das Bachelor-Master-Modell. Ob man einen Bachelor of Arts mit Lehramtsoption, einen Bachelor of Education, einen Master of Education oder ein 1. Staatsexamen auf dem Weg sammelt, ist irrelevant, Hauptsache, man hat am Ende einen Master of Education und/oder ein 1. Staatsexamen. Diese werden in den unterschiedlichen Bundesländern gegenseitig anerkannt.
Was allerdings ein Problem sein kann, sind die unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer. Wer in einem Bundesland studiert, später aber „zurück in die Heimat“ oder in ein anderes Bundesland will, sollte sich im Vorfeld gut informieren.Einige Bundesländer...
bieten Fächer an, die es in anderen Bundesländern nicht gibt (z.B. das Unterrichtsfach Pädagogik in NRW), oder nur in viel geringerem Umfang (Sprachen aus Nachbarländern wie Niederländisch, Polnisch oder Dänisch),
haben verpflichtende Fächerkombinationen (z.B. in Bayern) oder
haben unterschiedliche Fächerbestimmungen (insbesondere im Grundschullehramt, hier ist besondere Vorsicht geboten!) oder Schulstufenschwerpunkte (Grundschullehramt separat oder in Kombination mit Haupt- und Realschullehramt).
Zum Wechsel nach dem Studium oder nach dem Referendariat siehe auch Wechsel zwischen den Bundesländern (immerhin gibt es da in jüngster Vergangenheit Fortschritte!).
3. Bachelor/Master beim Lehramtsstudium
Mittlerweile sind die Bachelor-/Master-Studiengänge vorherrschend und die meisten „alten“ Studiengänge bereits ausgelaufen. Aber wie schon im vorigen Abschnitt erwähnt: Die Bundesländer Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben am Staatsexamen festgehalten, eine zeitnahe Umstellung scheint nicht vorgesehen.
Der Bachelor wird meist in Form eines „2-Fach-Bachelors“ studiert. Man muss also die Fächer wählen, die man später unterrichten möchte und bekommt dort erst einmal einen fachlichen Überblick. Mit dem Bachelor könnte man theoretisch direkt die Hochschule verlassen und z.B. für einen Schulbuchverlag arbeiten. Die entsprechenden Job-Angebote sind allerdings bisher eher begrenzt. Man kann aber auch einen Master aufsetzen, ohne am Ziel LehrerIn festzuhalten. Allerdings ist die Auswahl hier u.U. begrenzt, da viele Master-Studiengänge auf einen „1-Fach-Bachelor“ aufbauen.
Ist man sich zu Beginn des Studiums seiner Wahl nicht sicher, sollte man also genauer schauen, ob der Bachelor tatsächlich polyvalent ist. Nach einem Bachelor of Education (RLP) lässt sich kein Master of Arts belegen (umgekehrt aber auch nicht), oder nur mit längeren Umwegen. Ein Blick auf die Anzahl an erworbenen Kreditpunkten in den jeweiligen Fächern zeigt die Möglichkeiten auf, die man im Master haben kann.
Will man weiterhin LehrerIn werden, muss man in jedem Fall auch den dazugehörigen Master absolvieren, meist als „Master of Education“ angeboten. Die gegebenenfalls bisher nicht vorhandene oder dürftig gehaltene fachpädagogische/fachdidaktische Ausbildung gerät hier verstärkt in den Vordergrund. Die durch die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes ins Studium vorgelagerten Praxisanteile erlauben eine höhere Reflektion des Schulgeschehens im theoretischen Kontext.
4. Und wie ist es mit der Praxis?

Neben dem Unterricht – wie hier auf dem Bild – gehören zur Arbeit als LehrerIn u.a. Konferenzen, Aufsichten, Freistunden, Elterngespräche und Schulveranstaltungen. Das unterschätzt man leicht.
Die größte Kritik am Lehramtsstudium, die in den letzten Jahren laut wurde, ist der fehlende Praxisbezug. AbsolventInnen bekämen nach dem Studium einen Praxisschock und seien einfach zu schlecht auf die Praxis vorbereitet. Das hat sich inzwischen geändert – wenn auch nicht überall und nicht immer in gelungener Weise.
Da, wo es noch vor ein paar Jahren meistens nur zwei kurze Praktika gab und Studierende höchstens ein paar Stunden halten sollten, gibt es heutzutage in den meisten Studiengängen eine komplette Reihe von Praktika mit unterschiedlichen Bezeichnungen, unterschiedlichen Zielen und unterschiedlichen Aufgaben.
Das erste Praktikum, egal ob noch möglichst vor dem Studium als Studienzulassungsvoraussetzung (wie zum Beispiel in NRW oder Bayern) oder direkt nach dem ersten Studiensemester, dient der Orientierung und dem Kennenlernen der Schulart des angestrebten Lehramts. Es ist fraglich, ob ein solch frühes Praktikum (oft kurz nach dem Abitur abgeleistet) sehr dienlich ist, die gestellten Aufgaben sollen aber dem / der PraktikantIn helfen, aus der SchülerInnenrolle heraus in die LehrerInnenrolle zu schlüpfen. Zentrum dieses Praktikums bilden Beobachtungsaufgaben.
In einigen Bundesländern muss man je nach Lehramt auch schulartfremde Praktika ableisten, um die Arbeit an einer anderen Schulart kennenzulernen. So kann z.B. ein(e) GrundschullehrerIn sehen, wo seine/ihre zukünftige(n) SchülerInnen nach der 4. Klasse (oder 6. Klasse in Berlin und Brandenburg) hingehen, oder LehrerInnen der Sekundarstufe lernen die Basisarbeit an der Grundschule oder in einer anderen Schulform kennen.
Ganz wichtig sind heutzutage die eigenen Unterrichtsversuche geworden. Studierende werden im Studium (in den fachdidaktischen oder allgemeinpädagogischen Veranstaltungen) und im Laufe der Praktika dazu angeleitet, zunächst kurze Unterrichtssequenzen zu planen. Im späteren Verlauf werden sie ganze Unterrichtstunden und schließlich Unterrichtsreihen vorbereiten. Das Üben der Unterrichtsplanung wird an der Universität wissenschaftlich reflektiert und die Einbettung in der Praxis – egal ob in Praktika in den Sommerferien oder wie in Baden-Württemberg und NRW im Praxissemester - ermöglicht einen größeren Erfolg und einen geringeren Praxisschock im Anschluss. Wenn man bedenkt, dass das Referendariat in fast allen Ländern nach und nach gekürzt wird und die frühere Eingewöhnungsphase wegfällt, wird die Bedeutung von Praktika und/oder Praxissemester besonders deutlich.
Ebenfalls wichtig bei den Praxisphasen ist, dass der/ die PraktikantIn am Schulleben teilnimmt. LehrerInnen arbeiten nicht nur in den Unterrichtsstunden und das sollte den PraktikantInnen klar sein. Zusätzlich zu den Vorbereitungen und Korrekturen kommen Konferenzen, Fachschaftssitzungen, Aufsichten, Freistunden, Elterngespräche, Schulveranstaltungen hinzu. Dass der Stundenplan dadurch nicht dem Klischee von „vormittags recht und nachmittags frei“ enstpricht, ist ja jedem / jeder LehramtsanwärterIn klar. Wieviele Verpflichtungen wirklich dazu kommen, wird aber in der Regel unterschätzt.
5. Ohne Referendariat ist man fast nichts
Mit dem Abschluss des Masters of Education oder des ersten Staatsexamens ist man noch nicht LehrerIn – vorher schließt sich noch das Referendariat an. Während des Referendariats wird man bereits vom jeweiligen Bundesland bezahlt, im Prinzip in Höhe eines besser bezahlten Lehrlings. Je nach studiertem Lehramt verdient man so je nach Bundesland und Lehramt zwischen 1.270 € und 1.480 € (Vollzeit, unverheiratet+kinderlos).
Das Geld, das letztendlich zur Verfügung steht, hängt dabei auch stark von der Krankenversicherung ab, die bei einem Beamtenstatus in der Regel eine Private Krankenversicherung ist. Als BeamteR auf Widerruf hat man Anspruch auf sog. Beihilfe, die in der Regel 50% der Krankenversicherung abdeckt. Wenn man sich allerdings aufgrund von Vorerkrankungen oder hohem Alter nicht (günstig) privat versichern kann, bleibt nur der Weg in die Gesetzliche Krankenversicherung. Dort muss man sowohl den ArbeitnehmerInnen- als auch den ArbeitgeberInnenanteil tragen (außer künftig in Hamburg), was ein großes Loch in der Haushaltskasse bedeutet. Mit Familie kann es aber trotzdem günstiger sein und was die Politik in Sachen Privater bzw. Gesetzlicher Krankenversicherung sich noch einfallen lässt, bleibt offen.
Das Referendariat wird im Regelfall (Ausnahme ist beispielsweise eine Nicht-EU-Staatsbürgerschaft) im Beamtenverhältnis abgeleistet, d.h. man ist während dieser Zeit BeamteR auf Widerruf bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes.
Referendariat: Arbeit an der Schule + Studienseminar =? Stress
Die Zeit des Referendariats wird von vielen als sehr stressig empfunden, da neben der Arbeit an der Schule noch weitere Termine wahrzunehmen sind, insbesondere im begleitenden Studienseminar.
Im Zuge der Verkürzung des Referendariats (nach Erhöhung der Praxisanteile im Studium) fällt die Eingewöhnungsphase weg, in der man erst einmal nur als ZuschauerIn bei KollegInnen den Unterricht beobachtet hat. In vielen Bundesländern fängt man direkt mit dem eigenen eigenverantwortlichen Unterricht an, hospitiert zusätzlich bei KollegInnen und hält regelmäßig Stunden, die dann in sogenannten „Unterrichtsbesuchen“ oder „Lehrproben“ von FachleiterInnen beurteilt werden.
Begleitend gibt es die Seminare am Studienseminar / an der Seminarschule / am Zentrum für schulpraktische Studien (je nach Bundesland), bei denen sowohl fachdidaktisch auf die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fächer eingegangen wird als auch allgemeinpädagogisch oder schulrechtlich gearbeitet wird. Diese Seminare finden parallel zum Unterricht statt und werden gerade deshalb oft als besondere Belastung wahrgenommen. Eine häufige Kritik an der Referendariatszeit ist ebenfalls die fehlende Transparenz in der Notengebung und die Abhängigkeit von AusbilderInnen. Anzumerken ist allerdings, dass jedes Ausbildungsverhältnis eine besondere Zeit darstellt und auch das Referendariat irgendwann vorbei ist. Diese sehr intensive und arbeitsreiche Zeit ist eine gute Möglichkeit, nach und nach „im Beruf anzukommen“, bei fertigen LehrerInnen abzuschauen und seinen eigenen Unterrichtsstil zu entwickeln.
6. Mögliche Zusatzqualifikationen für angehende LehrerInnen

Zusatzqualifikationen hin oder her: An Kreide führt meist kein Weg vorbei ;)
Da jede Hochschule ein unterschiedliches Angebot hat, ist es an dieser Stelle schwer zu sagen, was man sich auf keinen Fall entgehen lassen sollte. Hier sei nur auf einiges hingewiesen, was später in der Berufspraxis oder bei schulscharfen Bewerbungen hilfreich sein kann. Es geht natürlich keinesfalls darum, seine Wochenenden mit Fortbildungen vollzustopfen und schöne Urkunden zu sammeln, sondern eher darum, mit dem Blick über den Tellerrand sein eigenes Profil zu schärfen. Wer aber Computerkurse belegt, um später die Stelle als Schuladministrator zu erhalten, wird natürlich alle Schulcomputer betreuen, das Netzwerk einrichten und die Informatik-AG halten. Also: Vorsicht!
Kurse zur Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie u.a.
Oft in der Sonderpädagogik angesiedelt, sind solche Kurse insbesondere für GrundschullehrerInnen, aber auch für LehrerInnen von weiterführenden Schulen hilfreich, um Probleme frühzeitig zu erkennen und die SchülerInnen bestmöglich zu fördern.
DaZ/DaF – Interkulturelle Pädagogik
Qualifikationen in Deutsch als Zweitsprache / Deutsch als Fremdsprache sind nicht nur empfehlenswert für diejenigen, die ins Ausland wollen. Immer mehr Kinder sprechen zuhause nicht ausschließlich Deutsch. In solchen Kursen erfährt man, wie man Nicht-MuttersprachlerInnen beim Spracherwerb besonders unterstützen kann und wie die Bildungssprache in allen Fächern herausgebildet werden soll. Das ist selbstverständlich nicht nur für SprachlerInnen von Vorteil!
Erste-Hilfe-Ausbilderschein
Wer den Erste-Hilfe-Schein hat und regelmäßig als RettungshelferIn unterwegs ist, könnte sich vielleicht vorstellen, auch selbst SchülerInnen zu ErsthelferInnen auszubilden und auf diesem Weg gute Erste-Hilfe-Arbeit und Bewusstsein für Sicherheit zu vermitteln.
Sport: Übungsleiter / Rettungsschimmer
Wer im Sportverein sehr engagiert und / oder sportlich ist, dennoch aber nicht unbedingt ein Sportstudium auf sich nehmen wollte, kann seine Kompetenzen zertifizieren lassen, indem er/sie zum Beispiel den Rettungsschwimmer an der Uni oder beim DLRG macht. Mit dem Rettungsschwimmerschein darf man mit einer SchülerInnengruppe ins Schwimmbad, was insbesondere an der Grundschule immer vom Vorteil ist. Aber auch Klassen an weiterführenden Schulen gehen z.B. zum Wandertag sehr gerne ins Schwimmbad.
Computer / Informatik
Internetseiten gestalten, Netzwerke aufbauen, mit dem Computer umgehen… Tätigkeiten, die in einer Schule nur nebenbei laufen (können), aber von großer Bedeutung sind. Wer als Hobby Internetseiten bastelt, könnte das Wissen an SchülerInnen weitergeben, den Computerführerschein betreuen,… Wer später auch noch System-Admin werden will, macht sich bei seinen KollegInnen erstmal sehr beliebt (und ist dann die stündliche Anlaufsstelle für alle Probleme des Kollegiums).
Hochbegabung / Junge Experten
Fördern und Fordern, zwei wichtige Aufträge im LehrerInnenberuf. Nicht jede Stadt verfügt über ein Hochbegabungszentrum oder eine Hochbegabtenklasse, aber immer mehr Schulen versuchen, ein „besonderes“ Angebot parat zu haben. Musikklassen, MINT-Angebote, bilinguale Klassen sollen möglichst vielen Neigungen entgegenkommen. Angebote wie „Drehtürmodell“, bei dem SchülerInnen stundenweise aus dem regulären Unterricht herausgenommen werden, um den Unterricht in einer höheren Stufe zu besuchen oder projektartig in einer Gruppe zu arbeiten, fordern SchülerInnen mit besonderen Interessen und Fähigkeiten.
An einigen Hochschulen werden Studierende in Seminaren besonders dafür ausgebildet und arbeiten in solchen Projekten mit, so dass sie wertvolle Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln.
Bilinguale Angebote
Wer ein Sachfach und eine Fremdsprache studiert, hat manchmal die Möglichkeit, sich für den bilingualen Unterricht zu qualifizieren. Mathe auf Englisch, Geschichte auf Französisch … Solche Qualifikationen sind manchmal fest im Hochschulcurriculum verortet, manchmal aber auch erst im Referendariat zu erlangen. Wer sich traut, sollte auf jeden Fall die didaktischen Angebote in Anspruch nehmen.
Musik / Theater...
Wie beim Sport und Computer gilt auch hier: Wer in seinem Hobby aufgeht, ist überzeugend! Wenn einem Kurse in Darstellendem Spiel oder theaterpädagogische Angebote über den Weg laufen, sollte man bei entsprechendem Interesse zugreifen.
Erweiterungsfächer
Erweiterungsfächer können je nach Uni bzw. Bundesland als drittes Fach oder als universitäres Zertifikat studiert werden. In Zeiten von Bachelor/Master ist das Angebot durchaus geringer als im Staatsexamenstudiengang, bestimmte Fächer mit besonderem Bedarf werden aber oft gesondert angeboten.
Ein Erweiterungsfach wird in der Regel in einem geringeren Umfang studiert, die Endprüfung ist aber identisch mit der von den regulären Studierenden. Mit dem Bestehen der Prüfung und dem 2. Staatsexamen (egal in welchen Fächern man das Referendariat absolviert hat) erhält man das Recht, die drei Fächer zu unterrichten. Es führt nicht nur zu einer höheren Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch zu einem abwechslungsreicheren Alltag.
Erfahrung
AG-Leitung, Nachhilfe, … All die wunderbaren Qualifikationen bringen (fast) nichts, wenn man nicht vorweisen kann, dass man sie auch beherrscht. Wer während des Studiums in der Ganztagsschule aushilft, erhält keine Freikarte für den Referendariatsplatz, noch weniger für die Planstelle, kann aber für sich selbst herausfinden, was einem liegt, und was nicht.
7. Lehramt Grundschule

„Pure“ GrundschullehrerInnen sind selten: Meist wird man auch für Haupt- bzw. Haupt- und Realschulen ausgebildet.
In einigen Bundesländern ist es möglich, rein auf Grundschullehramt zu studieren. In bestimmten Ländern jedoch ist die Ausbildung mit der für das Lehramt an Hauptschulen bzw. Haupt- und Realschulen verbunden. Meist gibt es jedoch zumindest die Möglichkeit, den Schwerpunkt Grundschule zu wählen.
Das Grundschullehramt ist gegenwärtig sehr überlaufen, die möglichen Konsequenzen sollte man frühzeitig bedenken, so kann es z.B. im späteren Berufsleben (oder auch schon im Referendariat) passieren, dass man als GrundschullehrerIn in Hauptschul-Klassen eingesetzt wird – insbesondere dann, wenn man an kombinierten Grund- und Hauptschulen zum Einsatz kommt.
Die Grundschule ist aber gleichzeitig im stetigen Wechsel: Hier werden schon seit jeher die heterogensten Lerngruppen unterrichtet, die LehrerInnen leisten hier die größte pädagogische Arbeit. Im Zuge der Debatte um Inklusion und der Regelbeschulung von sogenannten „Integrationskindern“ (Kinder, die früher aufgrund von irgendwelchen Tests in die Sonderschule abgeschoben worden wären) werden GrundschullehrerInnen mit immer mehr Heterogenität konfrontiert.
Binnendifferenzierung ist das Stichwort, das den Alltag bestimmt. Am Gemeinsamen Unterricht nehmen SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf teil, die aber in der Regelschule in einem bestimmten Rahmen gefördert werden sollen. Dafür gibt es Absprachen zwischen den GrundschullehrerInnen und FörderschullehrerInnen, die entweder an der Schule eine feste (Teilzeit)Stelle haben oder für einige Stunden an die Schule kommen. „Integrationskinder“ nehmen mehrheitlich am normalen Unterricht teil, erhalten zusätzlich in einzelnen Stunden durch die Doppelbesetzung der Lehrkräfte mehr Unterstützung oder durch besondere Maßnahmen die nötige Hilfe, um besser zurecht zu kommen.
Das Grundschullehramt bleibt in jedem Fall eine sehr abwechslungsreiche Arbeit. Anzumerken ist noch, dass im Studium zwar einige Fächer als Schwerpunkt gesetzt werden und diese auch im Referendariat besonders ausgebildet werden, im späteren Alltag aber keine so große Rolle mehr spielen. GrundschullehrerInnen sind Allrounder und unterrichten in ihren Klassen fast alle Fächer. Wer also Mathe auf Grundschullehramt studiert, mit Deutsch auf Kriegsfuss steht und sich partout nicht vorstellen kann, ErstklässlerInnen das Lesen und Schreiben beizubringen, sollte sich noch einmal Gedanken machen.
8. Lehramt Berufsschule

Artikeltipp zum Thema Berufsschule auf Studis Online: „Studieren mit Aussicht – Berufsschullehrer/innen braucht das Land“
Ein Abschluss mit Zukunft. Während die Kollegien in den anderen Schulformen nach und nach ausgewechselt werden, sieht es an Berufschulen noch gut aus. Da werden die meisten Stellen ausgeschrieben. Dass Berufsschule nicht überall Berufsschule ist (ob BVJ, Berufskolleg oder Wirtschaftsgymnasium, da liegen pädagogische Welten dazwischen…), ist klar, aber auch hier gibt es für jeden die Möglichkeit, seine unterschiedlichen Ziele zu verwirklichen.
Neben den „Standard-Fächern“ Deutsch, Mathematik, Englisch etc., die an vielen Unis auch mit Ziel Lehramt an beruflichen Schulen studiert werden können, gibt es auch fachspezifische Fächer für die einzelnen Berufsschulen - Metallbearbeitung, Elektronik etc. Teilweise gibt es auch den Ausbildungsweg Diplom-HandelslehrerIn oder Diplom-Berufspädagoge/in.
Nach wie vor gibt es teilweise (je nach Fach) einen Mangel an BerufsschullehrerInnen. So ist es auch als Quereinsteiger möglich, nach einem Fachstudium (z.B. Diplom-Elektrotechniker) auch direkt an einer Berufsschule einzusteigen bzw. direkt im Referendariat beginnen zu können. Es empfiehlt sich, bei entsprechenden Schulen nachzufragen, wie es im jeweiligen Bundesland aussieht.
9. Lehramt Sonderschule / Förderschule & Inklusionspädagogik
Neben dem Berufsschullehramt ist die Sonder-/Förderschule die Schulart, in welcher der LehrerInnenmangel absehbar nicht sinkt. Ob es je nach Bundesland SonderschullehrerIn oder FörderschullehrerIn heißt, oder je nach Studienort mit einer oder zwei förderpädagogischen Fachrichtungen studiert wird, ist irrelevant: FörderschullehrerInnen werden gebraucht. Nicht nur an den Förderschulen, sondern auch als BegleiterInnen im Gemeinsamen Unterricht – Stichwort: Inklusion.
FörderschullehrerInnen wählen unter den unterschiedlichen förderpädagogischen Fachrichtungen und spezialisieren sich. Die größten Fachrichtungen sind die Geistigbehindertenpädagogik, die Lernbehindertenpädagogik, außerdem die Emotionale und Soziale Entwicklung. An den Hochschulen, wo zwei förderpädagogische Fachrichtungen studiert werden, wird empfohlen bzw. ist man teilweise verpflichtet, eine dieser Richtungen zu belegen. Auch für diejenigen, die sich nicht festlegen wollen, ist die Lernbehindertenpädagogik bzw. der Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung ein guter Türöffner.
Zusätzlich zu nennen bleiben die Fachrichtungen Sprachheilpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, die Gehörlosen- bzw. Schwerhörigenpädagogik sowie die Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogik. Nicht alle förderpädagogischen Fachrichtungen können an allen Standorten studiert werden, es ist also besonders geboten, sich im Vorfeld zu informieren, welche Schwerpunkte - eventuell erst in späteren Semestern – gewählt werden können. In jedem Schwerpunkt werden besondere Anforderungen studiert, denn es ist ja selbstverständlich, dass der Blindenpädagoge weder Gebärdensprache lernen muss noch Gebärdensprachdidaktik braucht.
Neben den förderpädagogischen Fachrichtungen sollen Schulfächer studiert werden, je nach Bundesland sind die Kombinationen unterschiedlich frei bzw. festgelegt. Nicht zu vergessen ist, dass FörderschullehrerInnen an Förderschulen in der Regel eine feste Klasse haben und alle Fächer unterrichten. Fachfremder Unterricht ist also an der Tagesordnung - das sollte man schon einplanen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass Förderschulen sowohl den Primarbereich als auch den Sekundarbereich einschließen.
Einige wenige Universitäten bieten sogar an, das Gymnasial- oder Berufskolleglehramt mit einer förderpädagogischen Fachrichtung zu studieren. Im Zuge vom Gemeinsamen Unterricht und der Zielsetzung, SchülerInnen mit besonderem Bedarf nicht mehr nach dem Sonderschulabschluss zu entlassen, wird dies sicher ein Ass im Ärmel sein. Auf der anderen Seite ist diese Spezialisierung bei einigen Förderrichtungen (Blinden, Gehörlosen, ..) aber insofern ein Risiko, als dass man dann nur noch ein Schulfach studiert und an einer Regelschule kaum einsetzbar ist, wenn man nicht gerade an einer von den wenigen Oberstufenschulen mit Förderbedarf eine Stelle erhält.
Immer mehr FörderschullehrerInnen arbeiten aber nicht mehr (nur) an der Förderschule. Jetzt, wo Inklusion endlich groß geschrieben wird und immer mehr Eltern einen Platz an der Regelschule einklagen, haben die Lehrkräfte an der Regelschule die Pflicht, Förderpläne im Regelunterricht zu erstellen. Dafür erhalten sie (je nach Land, Kommune und Haushaltsstand) Unterstützung von Förderschullehrkräften, die einige Stunden pro Tag oder pro Woche in der Klasse sind und somit ein differenzierteres Arbeiten ermöglichen. Diese Lehrkräfte fördern insbesondere die sogenannten „Integrationskinder“.

Hier sind alle Bundesländer nah beieinander – bei der Gestaltung des Lehramtsstudiums dagegen nicht.
10. Wechsel zwischen den Bundesländern
Weil – wie schon oben erwähnt – die Länder für die Bildungspolitik zuständig sind, kann es beim Wechsel des Bundeslandes während des Studiums Schwierigkeiten geben. Zwar wird ein Wechsel nie unmöglich sein, aber es kann sein, dass man nur Teile der bisher erworbenen Leistungen anerkannt bekommt (was z.B. auch für das BAföG Schwierigkeiten machen kann).
Auch zum Referendariat ist ein Länderwechsel möglich, man sollte sich allerdings frühzeitig informieren, da die Bewerbungs- und Einstellungsfristen stark divergieren. Während einige Bundesländer nur einmal im Jahr einstellen, bieten andere zwei Termine im Jahr an. Einige Bundesländer verlangen die Anerkennung des Prüfungszeugnisses vorab der Bewerbung, andere erkennen grundsätzlich erst später an. Ebenfalls vorab zu klären ist, ob Praxiszeiten (längere Praktika oder Praxissemester) nachzuholen sind.
Ein Wechsel während des Referendariats ist äußerst unglücklich und sollte möglichst vermieden werden.
Nach dem Referendariat hängt es von der erzielten Note, den studierten Lehrfächern und dem Bedarf an LehrerInnen in den einzelnen Bundesländern ab, ob man vielleicht in einem anderen Bundesland sogar bessere Chancen auf eine Stelle hat. Man sollte sich umhören, wenn man so weit ist – Jahre vorher kann man da wenig sagen.
Inzwischen sollte ein Wechsel des Bundeslandes nach dem Lehramts-Studium oder Referendariat leichter funktionieren. Am 07.03.2013 hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) sich darauf geeinigt, "besser als bisher einen gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst zu ermöglichen. Gleichermaßen soll der Berufszugang für alle Lehrerinnen und Lehrer bundesweit grundsätzlich gewährleistet werden." (vgl. Pressemitteilung der KMK). Die dafür notwendigen rechtlichen Änderungen in einigen Bundesländern sind inzwischen abgeschlossen. Dennoch gibt es immer noch einige Hindernisse – mehr Details kann man bspw. dem Bericht über die Umsetzung der 2013 beschlossenen Mobilitäts-Verbesserungen entnehmen – hier das PDF.
11. Auslandaufenthalt im Studium / Referendariat
Wer Fremdsprachen unterrichten will, für die oder den empfehlen sich Auslandsaufenthalte im Studium natürlich besonders. Wegen der unterschiedlichen Struktur der Studiengänge (vgl. hier) kann man leider keinen pauschalen Tipp geben, wann der beste Zeitpunkt ist.
Wenn es laut Studienordnung möglich ist, kommen viele Studierende – vor allem aufgrund der straffen Struktur im Studium – in die Versuchung, den Auslandsaufenthalt zu zerstückeln und in die Semesterferien zu packen. Nicht nur, dass ein solcher Plan oft mit den Schulpraktika kollidiert, es ist außerdem für die berufliche Zukunft gefährlich: Wer nicht eine längere Zeit im Land der Sprache gelebt hat, die er studiert, wird selbstverständlich nicht nur im Studium Probleme haben, sondern später auch in der Schule. Im Zuge der Internationalisierung von vielen Angeboten (vgl. den wachsenden Erfolg von bilingualem Unterricht, Sprachzertifikatsangebote …) erwarten die SchülerInnen immer mehr von ihren FremdsprachenlehrerInnen.
Auslandssemester sollten aber nicht nur für FremdsprachlerInnen auf der Tagesordnung stehen. Ein Auslandsaufenthalt schult die interkulturelle Kompetenz und sie wird immer wichtiger im Alltag an einer deutschen Schule. Kinder mit familiärer Migrationsgeschichte bilden in Ballungsräumen wie Berlin, dem Ruhrgebiet oder dem Rhein-Main-Gebiet fast die Hälfte der SchülerInnenschaft. In diesem Zusammenhang bieten immer mehr Universitäten eine Begleitung des Auslandsaufenthalts an (durch Vor- und Nachbereitungsseminare, Portfolio-Arbeit oder sogar Zusatzqualifikationen).
Hinweisen wollen wir aber auch auf die Möglichkeit, das Referendariat ganz oder teilweise im Ausland zu machen. Auch hier gilt natürlich, dass man sich individuell genau erkundigen sollte, ob und wie dies im eigenen Bundesland anerkannt wird. In England bspw. gibt es das PGCE (Postgraduate Certificate in Education), welches neun Monate dauert. Dies reicht allein zwar noch nicht als vollständiges Referendariat in Deutschland aus, aber kann zumindest teilweise anerkannt werden. Eine Diskussion dazu (und zu anderen Möglichkeiten des Auslandsaufenthalts im Lehramtsstudium) findet sich in unserem Forum.
12. LehrerInnen mit Migrationsgeschichte

Gerade in (Groß-)Städten kommen die SchülerInnen aus der ganzen Welt. Unter den LehrerInnen sind dagegen Menschen mit Migrationsgeschichte unterrepräsentiert.
LehrerInnen werden tagtäglich mit einer immer heterogeneren SchülerInnenschaft „konfrontiert“ – und dies in vielfältiger Art und Weise. Die soziale, kulturelle und sprachliche Diversität der SchülerInnen an deutschen Schulen ist je nach Schulform und Standort höchst unterschiedlich. Laut Mikrozensus 2016 hatten 22,5% der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund (selbst, Eltern oder Großeltern außerhalb von Deutschland geboren und nach 1945 eingewandert). Dies variiert je nach Bundesland, aber eins bleibt vergleichbar: die sehr niedrige Vertretung von Lehrkräften mit Migrationsgeschichte. Da die Familienbiographie bei der Einstellung nicht erfasst wird, bleibt nur die Staatsbürgerschaft als Merkmal (etwas über 1% der Lehrkräfte in einem Beschäftigungsverhältnis hatten Anfang des Jahrzehnts eine ausländische Staatsbürgerschaft) und so lässt sich einschätzen, dass ca. 6% der LehrerInnen einen eigenen Migrationshintergrund hatten. Die Staatsbürgerschaft ist allerdings schon alleine aufgrund der Verbeamtungsbestimmungen kein ausreichendes Kriterium.
In ihrem Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer weist die Beauftragte der Bundesregierung darauf hin, dass der „Anteil der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund systematisch und nachhaltig“ erhöht werden müsse. Nicht nur, dass LehrerInnen mit Migrationshintergrund eine Vorbildfunktion erfüllen, sie gehören einfach dazu. Teile der Gesellschaft können nicht von wesentlichen gesellschaftlichen Positionen ausgeschlossen werden.
Gogolin spricht vom „monolingualen Habitus der multilingualen Schule“. LehrerInnen mit Migrationshintergrund bringen in ihrer Biographie Erfahrungen mit, die denen der SchülerInnen mit Migrationshintergrund ähneln. Sie sind natürliche Brückenbauer, zum Beispiel in der Elternarbeit - sei es kulturell, sprachlich oder religiös. LehrerInnen mit Migrationsgeschichte sollten aber trotzdem nicht auf ihren bikulturellen Hintergrund reduziert werden.
Die Bundesländer haben sich dem Ziel verpflichtet, den Anteil von LehrerInnen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Dies geschieht zum einen über Projekte, welche die SchülerInnen mit Migrationshintergrund zum LehrerInberuf ermutigen (NRW). Die Hertie-Stiftung bietet das Horizonte-Stipendium an, welches angehende Lehrkäfte mit Migrationshintergrund im Studium und Vorbereitungsdienst einkommensunabhängig fördern soll. Hamburg hat eine Quote für KandidatInnen mit Migrationsgeschichte bei der Zulassung zum Vorbereitungsdienst, Niedersachsen bevorzugt ebenfalls KandidatInnen mit einer anderen Muttersprache (unter den typischen Migrationsgruppen) beim Zugang zum Referendariat.
Quellen für diesen Abschnitt:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2010): 8. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland.
Georgi, Viola u.a. (2011): Vielfalt im Lehrerzimmer. Selbstverständnis und schulische Integration von Lehrenden mit Migrationshintergrund in Deutschland. Waxmann.
Vom mulitkulturellen Klassenzimmer zum multikulturellen Lehrerzimmer.
Gomolla, Mechthild / Radtke, Frank-Olaf (2002): Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule. Opladen: Leske und Budrich.
Horizonte-Stipendium für LehramtsanwärterInnen mit Migrationshintergrund an der Uni Hamburg.
13. Einstellungschancen, Verbeamtung?
Wie sieht es denn nach dem Studium und dem Vorbereitungsdienst aus? Derzeit sieht es auf dem LehrerInnenarbeitsmarkt wieder besser aus. Kein Mensch hat allerdings die allwissende Glaskugel und es kann sich ziemlich viel verändern. Wenn die Länder mehr Geld in Bildung investieren würden, wenn die Klassengröße verringert würde, wenn jedeR LehrerIn weniger Stunden unterrichten würde, wenn in Deutschland mehr Kinder geboren würden, wenn, wenn …
Fakt ist, dass in den nächsten Jahren viele „Altlehrer" in Rente gehen werden. Da der Anspruch auf Inklusion, der Ausbau der Ganztagsschule und anderes die Anforderungen eher gesteigert haben, müssen diese Stellen im Grunde neu besetzt werden. Wie stark die Bundesländer vorbauen und genügend Studienplätze anbieten, ist allerdings eine andere Sache. Pauschal kann man sagen, dass GrundschullehrerInnen und SonderpädagogInnen allgemein gefragt sind, auch Lehramt Berufsschule bietet gute Chancen.
Besonders gesucht sind Lehrkräfte in Mathematik, Physik und Informatik – selbst am Gymnasium. Wer nun mit dem Studium beginnt, sollte allerdings bedenken: Bis sie/er fertig ist (Studium und Referendariat) sind ca. sieben Jahre vergangen – da wird die Lage wieder anders aussehen. Vermutlich wird an Haupt-/Real-/Mittelschulen der Bedarf eher noch steigen, an Grundschulen doch wieder etwas sinken. Gymnasiallehramt dagegen dürfte zumindest bei bestimmten Fächerkombinationen überlaufen bleiben (d.h. nicht jedeR bekommt gleich einen Job). Etwas ausführliche Angaben und mehr Hintergründe sind im Artikel Pädagogen vom Wühltisch: Kreativ gegen Lehrermangel vom 18.06.2018 zu finden.
Wie sieht es aus, wenn man eine Stelle bekommt? Wird man (noch) verbeamtet?
Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, was die Planstellen angeht. In Zeiten von Schuldenbremsen und Haushaltskürzungen entscheiden sich einige Bundesländer dafür, nicht mehr zu verbeamten oder die Planstellenanzahl zu kürzen.
Das Höchstalter bei der Verbeamtung von Lehrer*innen liegt in den einzelnen Bundesländern wie folgt:
Bundesland | Alter |
Baden-Württemberg | 421 |
Bayern | 45+2 |
Berlin | (X)3 |
Brandenburg | 474 |
Bremen | 45 |
Hamburg | 45 |
Hessen | 50 |
Mecklenburg-Vorpommern | 40 |
Niedersachsen | 45 |
Nordrhein-Westfalen | 42+5 |
Rheinland-Pfalz | 45 |
Saarland | 45 |
Sachsen | 42 |
Sachsen-Anhalt | 45 |
Schleswig-Holstein | 45 |
Thüringen | 476 |
Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle für die meisten Angaben stammen von tresselt.de, ergänzt um Informationen von info-beihilfe.de und unten genannten Seiten.
1 Quelle
2 darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landespersonalausschusses bzw. des FM
3 seit 2004 keine Verbeamtung von Lehrkräften mehr
4 Quelle
5 Hinausschieben um max. 6 Jahre für Zivil- und Wehrdienst bzw. Kindererziehung aus ursächlichen Gründen möglich
6 Quelle
Eine Verbeamtungsgrenze bedeutet natürlich nicht, dass jedeR, der/die unter diesem Alter fertig wird, eine Planstelle mit Verbeamtung erhält (umgekehrt gibt es auch Ausnahmen, bei deren Vorliegen auch noch in etwas höherem Alter eine Verbeamtung möglich sein kann – u.a. bei Kindererziehung –, näheres siehe die angegebene Quelle). Es spielen viel mehr Kriterien eine Rolle. Zunächst einmal muss es eine Planstelle sein, auf die man sich bewirbt, außerdem muss der Amtsarzt sein OK geben, d.h. er muss die gesundheitliche Eignung insofern überprüfen, dass er eine Prognose abgibt, ob man bis zum Pensionsalter berufsfähig bleibt.
Wenn man keine Planstelle ergattert, kann man Vertretungsstellen übernehmen. Dies hat den Nachteil, dass damit eine Zukunfts- und Familienplanung erschwert wird, da solche Vertretungsverträge befristet sind und man nie weiß, wie viele Stunden man in der Zukunft arbeiten wird. Wie immer gilt: Wer geografisch flexibel ist, hat natürlich größere Chancen. Ein Vorteil von Vertretungsstellen ist, dass man neue Schulen kennen lernt und neue Kontakte schließt, außerdem wird in einigen Bundesländern die Berufserfahrung von Vertretungsstellen als Bonus auf die Einstellungsnote gutgeschrieben.
14. Was verdient man als Lehrerin oder Lehrer?
Auch hier wieder: Es kommt darauf an – wie immer auf die Schulart und das Bundesland, aber noch auf mehr, denn es gibt Zuschläge für Verheiratete, für Kinder und Eingruppierung für Dienstjahre. Kompliziert wird der Vergleich verschiedener Bundesländer auch dadurch, dass Berlin seit langem nicht verbeamtet, einige Länder tun dies nur zum Teil.
Als Angestellter ist das Bruttogehalt zwar höher 🤑 – aber dafür auch die Abzüge 😒. Für GrundschullehrerInnen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium hat sich in vielen Bundesländern die Situation gebessert: Früher waren sie überall in der niedrigeren Besoldungsgruppe A12 (verbeamtet) oder Entgeltgruppe E11 (angestellt). In immer mehr Ländern werden sie den Gymnasial- und BerufsschullehrerInnen gleichgestellt, die in der Gruppe A13 bzw. E13 sind. Dieser Trend ist dem Mangel an GrundschullehrerInnen geschuldet (vgl. hier).
Einstiegsgehalt als LehrerIn (netto)
Bundesland | Lehrkräfte in A13 / E13 | Lehrkäfte in A12 / E11 | Wo gilt noch A12 für Lehrkräfte? |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 3.367,79 € | 2.913,74 € | an Grundschulen sowie für Lehrkräfte an Werkrealschulen mit Lehramt „Hauptschule“ |
Bayern | 3.398,34 € | 2.951,35 € | Einstiegsbesoldung an Grund-, Haupt- und Mittelschulen |
Berlin | 3.238,91 € | xxx | Keine Neuverbeamtung, alle Lehrämter in A13 bzw. E13, |
Brandenburg | 3.181,71 € | xxx | nirgends |
Bremen | 3.252,00 € | 3.039,22 € | A13 für alle Lehrämter ab August 2021 |
Hamburg | 3.233,84 € | 2.901,88 € | Grund- und Mittelstufenlehrkräfte sollen bis 2023 auf A13 angebhoben werden |
Hessen | 3.209,66 € | 2.783,67 € | Grundschullehrkräfte |
Mecklenburg-Vorpommern | 2.989,94 € | xxx | nirgends |
Niedersachsen | 3.161,72 € | 2.884,27 € | Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte in A12, aber Stellenzulage von 94,25 Euro seit August 2020 |
Nordrhein-Westfalen | 3.296,38 € | 2.856,28 € | Gymnasium und BBS in A13 plus Zulage, Förderschule in A13, übrige in A12 |
Rheinland-Pfalz | 3.087,96 € | 2.761,25 € | Grundschullehrkräfte |
Saarland | 3.120,54 € | 2.688,66 € | Grund- und Hauptschullehrkräfte |
Sachsen | 3.105,73 € | xxx | nirgends |
Sachsen-Anhalt | 3.169,79 € | 2.732,33 € | nirgends |
Schleswig-Holstein | 3.138,47 € | 2.866,39 € | Grundschullehrkräfte |
Thüringen | 3.182,24 € | 2.735,17 € | Stufenplan für Grundschullehrkräfte läuft, beginnend mit 80 Euro Zulage ab August 2020, bis 2025 alle Lehrämter in A13 |
TV-L | 2.426,01 € | 2.426,01 € | E11 Stufe 2 – gilt für Angestellte in allen Ländern ab dem 7. Monat nach Vorbereitungsdienst, außer Berlin |
Quelle: GEW / oeffentlicher-dienst.info (Stand 2020).
Annahme: Lohnsteuerklasse I, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer; bei Beamten (alle Länder außer Berlin) wurden 100 € für private KV abgezogen.
Übrigens: Wer ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium bspw. als Quereinsteiger ins Lehramt einsteigt, wird in niedrigerer Besoldungs-/Entgeltgruppen eingestuft mit entsprechend weniger Verdienst.
15. Lehramt mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife
Meistens ist für die Lehramtsausbildung mit Ziel Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder Gymnasien das Abitur notwendig, die Fachhochschulreife reicht nicht aus. Zu Möglichkeiten, mit FH-Reife zum Abitur und nachfolgendem Studium zu kommen, siehe die Seite Studium ohne Abitur.
Anders sieht es mit der fachgebundenen Hochschulreife aus: In vielen Bundesländern (darunter beispielsweise Sachsen, Bayern oder Niedersachsen) können entsprechende Fächerkombinationen auf Lehramt studiert werden.
Wer jedoch an einer Berufsschule als LehrerIn tätig sein will, kann dieses Ziel auch auf anderem Wege erreichen, da hier auch ein Quereinstieg möglich ist und an einigen Hochschulen und Universitäten Master of Education für FH-Absolventen angeboten werden, die damit dann an Berufsschulen gehen können.
16. Weitere Artikel rund ums Lehramtsstudium, Quellen und weiterführende Links
Studienfach-Datenbank
- Alle Lehramts-Studiengänge in Deutschland
- Lehramts-Studiengänge für Grundschule
- Lehramts-Studiengänge für Hauptschule
- Lehramts-Studiengänge für Mittelschulen / Realschulen / Stadtteilschulen
- Lehramts-Studiengänge für Gymnasien
- Lehramts-Studiengänge für Berufsschulen
- Lehramts-Studiengänge für Förderschulen bzw. Inklusionslehrer*innen
Artikel auf Studis Online
- Pädagogen vom Wühltisch: Kreativ gegen Lehrermangel (Lehrerarbeitsmarkt 2018) (18.06.2017)
- Studieren mit Aussicht: Berufsschullehrer/innen braucht das Land (22.01.2016)
- Berufseinstieg: Wie ihr die erste Zeit als Lehrer erfolgreich meistert (27.08.2015)
- Wie wird man eigentlich Lehrer/in?
- Berufsfelder für Pädagogen (wenn es doch nicht klassisch Lehramt sein soll)
Weiteres im Netz
- GEW: Lehrer_innenbildung
- Junge Philologen (Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und anderen Schulen, die auf das Abitur vorbereiten)
Informationen aus den einzelnen Bundesländern (Seiten der zuständigen Ministerien bzw. gesonderte offizielle Angebote)
- Baden-Württemberg
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/lehrerbildung/ - Bayern
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung.html - Berlin
https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/studium/ - Brandenburg
https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg.html - Bremen
https://www.uni-bremen.de/studium/orientieren-bewerben/studienangebot/lehramt.html - Hamburg
https://www.zlh-hamburg.de/studium.html - Hessen
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/studium-hessen - Mecklenburg-Vorpommern
https://www.lehrer-in-mv.de - Niedersachsen
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/lehramtsbezogen.htm - Nordrhein-Westfalen
https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden - Rheinland-Pfalz
https://bm.rlp.de/de/bildung/schule/lehrerin-oder-lehrer-werden/ - Saarland
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/lehrer-werden/ausbildunglehrkraefte/ausbildunglehrkraefte_node.html - Sachsen
https://www.lehrerbildung.sachsen.de/lehrerwerden.htm - Sachsen-Anhalt
https://bildung.sachsen-anhalt.de/paedagogisches-personal/lehrerbildung/lehrerausbildung/ - Schleswig-Holstein
http://www.lehrer-in-sh.de - Thüringen
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/
Anmerkung der Redaktion: Die Ursprungsfassung des Artikels ist schon viele Jahre alt, der Artikel wird jedoch immer wieder aktualisiert. Die letzten Anpassungen wurden am oben genannten Datum durch uns vorgenommen.