Studienfinanzierung

Praktika vor, während und nach dem Studium (Seite 1)
Hinweise zum BAföG, zur Sozialversicherung und zum Kindergeld

Von Nicola Pridik

Praktika im hier gemeinten Sinne sind fachpraktische Tätigkeiten in Einrichtungen der Praxis, insbesondere Unternehmen und Betrieben, die dazu dienen, ein Studium an einer Hochschule vorzubereiten oder zu ergänzen.

Sie können als praktische Ausbildungszeiten von der Hochschule vorgeschrieben sein oder freiwillig abgeleistet werden. Beim BAföG und bei der Sozialversicherung spielt diese Unterscheidung eine wesentliche Rolle. Nicht dagegen beim Kindergeld.

Ob Euer Praktikum die Voraussetzungen eines Pflichtpraktikums erfüllt, erfahrt Ihr im Abschnitt "Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum?".

Noch ein Hinweis: Sind im Text BAföG-Gesetzesparagraphen genannt, sind diese immer direkt verlinkt. Die Sozialgesetzbücher (SGB) können bspw. unter db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm eingesehen werden.


Inhaltsübersicht (bitte gewünschten Abschnitt anklicken)


A. BAföG und Sozialversicherung

I. Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum?

II. Pflichtpraktika
1. Pflichtpraktikum vor Beginn des Studiums
    a) Fragen zum BAföG
    b) Hinweise zur Sozialversicherung
2. Pflichtpraktikum während des Studiums
    a) Fragen zum BAföG
    b) Hinweise zur Sozialversicherung
3. Pflichtpraktikum nach dem Studium

III. Freiwillige Praktika
1. Freiwilliges Praktikum vor Beginn des Studiums
    a) Habe ich einen BAföG-Anspruch?
    b) Hinweise zur Sozialversicherung
2. Freiwilliges Praktikum während des Studiums
    a) Fragen zum BAföG
    b) Hinweise zur Sozialversicherung
3. Freiwilliges Praktikum nach dem Studium
    a) Habe ich einen BAföG-Anspruch?
    b) Hinweise zur Sozialversicherung

IV. Auslandspraktikum
    a) Besonderheiten beim BAföG
    b) Kurze Hinweise zur Sozialversicherung

B. Kindergeld



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