Ab Oktober 2022 12 €/Stunde!Mindestlohn für Studierende

2022 ist das Jahr der Mindestlohnerhöhungen 😇
1. In Kürze
Der Studierendenstatus spielt keine Rolle, es gilt bei einem Studentenjob (außer Orientierungs- oder Pflichtpraktikum!) in jedem Fall der allgemeine Mindestlohn, sofern du über 18 Jahre alt bist. Der Mindestlohn liegt im ersten Halbjahr 2022 bei 9,82 € und steigt am 01. Juli 2022 auf 10,45 €. Inzwischen hat der Bundestag der Erhöhung auf 12 € zum 1. Oktober 2022 zugestimmt.
Der Mindestlohn wurde 2015 in Höhe von 8,50 € eingeführt, damals noch mit einigen Ausnahmen mehr als heute (auch als Übergangsregelung). Neben dieser gesetzlichen Untergrenze, die für alle (bis auf sehr wenige Ausnahmen) gilt, können einzelne Branchen – als Ergebnis von Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern – auch einen höheren Mindestlohn beschließen.
Leider nein. Insbesondere bei Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums und bei freiwilligen Praktika von höchstens drei Monaten Dauer gibt es den Mindestlohn nicht.
2. Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn soll gewährleisten, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bei einem Vollzeit-Job ein auskömmliches Einkommen erzielen kann*. Die meisten europäischen Staaten, aber auch die USA haben gesetzliche Mindestlöhne.
In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 eingeführt, damals in Höhe von 8,50 € (die Entwicklung siehe hier). Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im Tarifvertrag auf höhere Branchenmindestlöhne einigen und diese auf Antrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit einem Ausschuss aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Auch als Beschäftigte der Hochschule müssen Studierende den Mindestlohn erhalten. Mit der Steigerung auf 12 € ab Oktober 2022 werden viele studentische Hilfskräfte daher auch mehr Lohn erhalten müssen. Aktuell liegen die Stundenlöhne für studentische Hilfskräfte ohne ersten Hochschulabschluss so gut wie überall unter 12 €/Stunde.
* Was „auskömmlich“ ist, wird wohl immer Gegenstand von Debatten sein. Ein Ziel kann z.B. auch sein, dass der Mindestlohn ungefähr 60% des Medianlohns beträgt. Laut Bundesarbeitsministeriums sei das „eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird.“
3. Wann es keinen Mindestlohn gibt
Was wären Regeln ohne Ausnahmen. Keinen Anspruch auf Mindestlohn besteht für Studierende in folgenden Situationen:
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung – somit können also auch minderjährige Studierende noch keinen Mindestlohn verlangen
Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – für die Tätigkeit im Rahmen der Berufsausbildung. Das bezieht sich auch auf Studierende im dualen Studium.
für ein Praktikum, dass verpflichtend im Rahmen der hochschulischen Ausbildung stattfindet („Pflichtpraktikum“).
für ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht schon zuvor ein solches Praktikumsverhältnis beim selben Arbeitgeber bestanden hat
bei echter ehrenamtlichen Tätigkeiten (d.h. sie ist auf das Allgemeinwohl ausgerichtet und wird ohne Erwartung auf eine finanzielle Gegenleistung erbracht)
Das Bundesarbeitsministerium schreibt in seiner Infobroschüre „Der Mindestlohn für Studierende“ übrigens: „Sofern bereits ein Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums vorliegt, werden Orientierungspraktika in der Regel mit dem Mindestlohn vergütet.“ Das ist aber leider nur eine Empfehlung.
Auch wenn es in den genannten Konstellationen keinen Anspruch auf Mindestlohn gibt: Je nach Arbeitgeber:in kann es natürlich doch einen entsprechend hohen Lohn geben.
Wofür es Mindestlohn gibt
Die Ausnahmen standen oben, insofern gilt im Grunde für alle anderen Beschäftigungen der Mindestlohn. Insbesondere auch für die folgenden, bei denen vielleicht manche Zweifel haben:
geringfügig entlohnte Beschäftigungen (auch 450-Euro-Job oder Minijob genannt – im Rahmen der Einführung des Mindestlohns soll die Grenze übrigens auf 520 € steigen)
Tätigkeiten in Privathaushalten (z.B. auch Nachhilfe)
freiwillige Praktika von über 3 Monate Dauer (dann von Anfang an Anspruch auf Mindestlohn)
4. Höhe und Entwicklung des Mindestlohns
Seit 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Im Mindestlohngesetz ist geregelt, dass die Höhe von der Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, beschlossen und dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Zuletzt hatte diese Kommission eine mehrschnittige Erhöhung bis Juli 2022 festgelegt.
Davon abweichend hat sich die aktuelle Koalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt, den Mindestlohn einmalig per Gesetz auf 12 € zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 dem Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den Mindestlohn zugestimmt, der genau das vorsieht. Der Bundestag hat dem Gesetz am 3. Juni 2022 unverändert zugestimmt. Nach dieser politisch beschlossenen Erhöhung wird dann wieder die Mindestlohnkommission übernehmen – die nächste potentielle Erhöhung wäre zum 1. Januar 2024 möglich.

So hat's mal angefangen: 8,50 € Mindestlohn 2015
Mindestlohn | Höhe |
---|---|
01/2015 | 8,50 € |
01/2017 | 8,84 € |
01/2019 | 9,19 € |
01/2020 | 9,35 € |
01/2021 | 9,50 € |
07/2021 | 9,60 € |
01/2022 | 9,82 € |
07/2022 | 10,45 € |
10/2022 | 12,00 € |
5. Zusammenhang mit Minijobgrenze
Im vom Bundestag beschlossenen Gesetz zu 12 Euro-Mindestlohn wurden auch die Regelungen zu Minijob und zum Übergangsbereich („Midijob“) angepasst. Die monatliche Einkommensgrenze für einen regelmäßigen Minijob ist künftig abhängig von der Höhe des Mindestlohns. Und zwar so, dass immer eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn genau der Minijobgrenze entspricht. (Der Monatslohn ergibt sich aus dem 4 1/3-fachen des Wochenlohn.)
Die Formel sieht wie folgt aus:
Minijobgrenze = Mindestlohn * 130 / 3 = Mindestlohn * 10 * 4⅓
Falls das nicht glatt aufgeht, wird auf den nächsten Euro aufgerundet
Der Grenze des Übergangsbereiches wird fest auf 1.600 € gesetzt (bis Ende September 2022 noch 1.300 €).