Studienfinanzierung
Jobben während des Studiums (Seite 1)
Wichtig: Die Anhebung der Verdienstgrenzen (450-Euro- statt 400-Euro-Job) hat keinerlei Auswirkungen auf die Regelungen beim BAföG. D.h. wer tatsächlich dauerhaft 450 Euro monatlich verdient, muss beim BAföG Abzüge in Kauf nehmen. Details im entsprechenden Abschnitt.
Man glaubt es kaum, aber wenn man sich erst einmal einen Überblick über dieses schwierige Thema verschafft hat, kann es sogar Spaß machen, auch im Detail Bescheid zu wissen. Also: Unbedingt zuerst den Überblick lesen – so viel Zeit muss sein! Die Folgen für das BAföG und das Kindergeld sind dagegen schnell erläutert. Ihr findet Sie am Schluss des Artikels.
Wichtig: Da das Thema kompliziert genug ist, berücksichtigt der Artikel nur Einkommen aus Jobs in abhängiger Beschäftigung, nicht dagegen solches aus selbstständigen Tätigkeiten. Geht es um Einkommen aus einem Praktikum, dann lest bitte den extra Artikel dazu - denn hier sind einige Besonderheiten vor allem in Sachen BAföG zu beachten.
Vorab noch ganz kurz zur Lohnsteuer, die in diesem Artikel nicht weiter thematisiert wird:
Wenn Ihr nur (und ausschließlich) einen 450-Euro-Job (seit 1.1.2013 gilt diese neue Grenze) habt (bzw. 2012 oder davor einen 400-Euro-Job), kommt Ihr mit der Lohnsteuer in der Regel nicht in Berührung. Ihr benötigt keine Steuerkarte (jedenfalls solange der Arbeitgeber nicht danach fragt) und müsst auch keine Steuererklärung abgeben. Das Thema Lohnsteuer ist damit erledigt, dass der Arbeitgeber einen pauschalen Anteil vom Einkommen an das Finanzamt abführt.
In fast allen anderen Fällen werdet Ihr eine Steuerkarte abgeben müssen. Lohnsteuerkarten in Papierform wurden letztmalig für das Jahr 2010 ausgestellt. Ab dem 1.1.2013 gibt es ein neues elektronisches Verfahren. Wer noch bis Ende 2012 eine Lohnsteuerkarte benötigt, findet auf der Website des Bundesfinanzministeriums Hinweise zu den Übergangsregelungen.
Arbeitet Ihr auf Steuerkarte, dürfte sich im folgenden Jahr eine Steuererklärung lohnen, nach der Ihr die vom Arbeitgeber auf der Grundlage der Steuerkarte abgeführten Steuern wieder zurückerhaltet. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr im Kalenderjahr nicht zu viel verdient habt. Alle gezahlten Steuern werdet Ihr jedenfalls dann zurückbekommen, wenn Ihr mit Eurem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 8.130 Euro (gültig 2013; 2014: 8354 Euro; 2012: 8.004 Euro) zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro bleibt.
Inhaltsübersicht (bitte gewünschten Abschnitt anklicken)
A. Hinweise zur Sozialversicherung
I. Überblick
II. Geringfügige Jobs (Minijobs)
1. Kurzfristige Beschäftigungen
- Höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres
- Besonderheit bei berufsmäßigen Beschäftigungen
- Grundsätzliches zur Einkommensermittlung
- Einkommensermittlung bei mehreren Jobs
- Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur Kranken- und Rentenversicherung
- Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ab 1.1.2013
- Übergangsregelung für "alte" Jobs bis 450 Euro
4. Geringfügige Jobs kombinieren
III. Mehr als geringfügige Jobs
1. Jobben als ordentliche(r) Studierende(r)
- Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
aa) Werkstudentenprivileg
bb) 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit
cc) 26-Wochen-Regel für Jobs mit mehr als 20 Wochenstunden - Rentenversicherung
B. Hinweise zum BAföG
C. Hinweise zum Kindergeld
Hinweis
Die Informationen in unseren Artikeln sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht auch mal ein Fehler einschleicht. Auch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Artikel keine Beratung ersetzen können. Sollten aus Eurer Sicht wichtige Informationen in unseren Artikeln fehlen oder findet Ihr die Darstellung unklar, so informiert uns per Mailformular, damit wir entsprechend nachbessern können. Von Fragen direkt an die Autorin bitten wir abzusehen. Vielen Dank!
Quelle
Eine wichtige Quelle für unsere Zusammenstellung war das Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 27.7.2004 mit dem Thema "Beschäftigte Studenten, Praktikanten und ähnliche Personen; hier: Versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung". Download z.B. hier möglich.
Wissenschaftsrat denkt schon wieder an Studiengebühren – und will mehr Elite
Bezahlstudium auf Nimmerwiedersehen? Pustekuchen. Während es in Bayern gerade abgewickelt wird und in Niedersachsen auf der Abschussliste von Rot-Grün steht, wird im Hintergrund schon zum großen Rollback gerüstet. Der Wissenschaftsrat – ein hochschulpolitisches Schwergewicht – hat bei seiner Frühjahrstagung ein Comeback von Studiengebühren ins Spiel gebracht. Der in Würzburg beratene "Zukunftspakt 2022" hat es aber auch sonst in sich. So sehr, dass die Öffentlichkeit besser nichts davon erfahren sollte. Es kam allerdings anders, und das ist gut so.
Studieren in Österreich
Kein anderes Land ist bei Deutschen als Studienland so beliebt wie Österreich. Grund dafür sind ein einfacher Hochschulzugang, Abwesenheit von Studiengebühren (jedenfalls aktuell noch) sowie die deutsche Sprache. Dafür kranken österreichische Hochschulen genauso wie deutsche häufig an Überfüllung und Unterfinanzierung.
Bildungskredit der KfW
Der Bildungskredit soll Studierenden (und SchülerInnen, aber darauf gehen wir hier nicht weiter ein), die entweder kein BAföG bekommen können oder besondere Ausgaben haben, die nicht vom BAföG gedeckt werden, unter die Arme greifen und das Studium sichern und beschleunigen. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seiner Eltern oder des Ehepartners spielen keine Rolle.
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