Studienfinanzierung
Jobben während des Studiums (Seite 1)
Von Nicola Pridik
Da will oder muss man einfach nur Geld verdienen neben dem Studium und schon ist man mit einer Fülle von Fragen konfrontiert, mit denen sich wohl keiner wirklich gerne beschäftigen möchte: Bin ich in dem Job sozialversicherungspflichtig? Was ist das Besondere an Werkstudenten? Wie viel darf ich überhaupt arbeiten nebenbei? Können Studierende auch einen 400-Euro-Job haben? Wie war das gleich mit den kurzfristigen Minijobs? Und welche Folgen hat das Jobben fürs BAföG und für den Bezug von Kindergeld?
Der nachfolgende Artikel gibt Antworten und weist Euch den Weg insbesondere durch das Wirrwarr der Regelungen zur Sozialversicherung. Man glaubt es kaum, aber wenn man sich hier einmal einen Überblick verschafft hat, kann es sogar Spaß machen, auch im Detail Bescheid zu wissen. Also: Unbedingt zuerst den Überblick lesen – so viel Zeit muss sein! Die Folgen für das BAföG und das Kindergeld sind dagegen schnell erläutert. Ihr findet Sie am Schluss des Artikels.
Wichtig: Da das Thema kompliziert genug ist, berücksichtigt der Artikel nur Einkommen aus Jobs in abhängiger Beschäftigung, nicht dagegen solches aus selbstständigen Tätigkeiten. Geht es um Einkommen aus einem Praktikum, dann lest bitte den extra Artikel dazu - denn hier sind einige Besonderheiten vor allem in Sachen BAföG zu beachten.
Vorab noch ganz kurz zur Lohnsteuer, die in diesem Artikel nicht weiter thematisiert wird:
Wenn Ihr nur (und ausschließlich) einen 400-Euro-Job habt, kommt Ihr mit der Lohnsteuer in der Regel nicht in Berührung. Ihr benötigt keine Steuerkarte (solange jedenfalls der Arbeitgeber keine von Euch sehen will) und müsst auch keine Steuererklärung abgeben. Das Thema Lohnsteuer ist damit erledigt, dass der Arbeitgeber einen pauschalen Anteil vom Einkommen an das Finanzamt abführt.
In fast allen anderen Fällen werdet Ihr eine Steuerkarte abgeben müssen. Nicht wundern: Lohnsteuerkarten in Papierform gab es letztmalig für das Jahr 2010. Ab dem 1. Januar 2012 greift ein neues elektronisches Verfahren. In der Übergangszeit, also im Jahr 2011, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte von 2010. Wer keine hat, muss beim Finanzamt einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011" beantragen. Dafür gibt es einen amtlichen Vordruck. Details zum Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 findet Ihr im Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Oktober 2010.
Arbeitet Ihr auf Steuerkarte, dürfte sich im folgenden Jahr eine Steuererklärung lohnen, nach der Ihr die vom Arbeitgeber auf der Grundlage der Steuerkarte abgeführten Steuern wieder zurückerhaltet. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr im Kalenderjahr nicht zu viel verdient habt. Alle gezahlten Steuern werdet Ihr jedenfalls dann zurückbekommen, wenn Ihr mit Eurem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro (gilt seit 2010; 2009 waren es 7.834 Euro) zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro bleibt (ab 2011, vorher lag die Werbungskostenpauschale bei 920 Euro).
Inhaltsübersicht (bitte gewünschten Abschnitt anklicken)
A. Hinweise zur Sozialversicherung
I. Überblick
II. Geringfügige Jobs (Minijobs)
1. Kurzfristige Beschäftigungen
- Höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres
- Besonderheit bei berufsmäßigen Beschäftigungen
- Grundsätzliches zur Einkommensermittlung
- Einkommensermittlung bei mehreren Jobs
- Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur Kranken- und Rentenversicherung
- Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung
III. Mehr als geringfügige Jobs
1. Jobben als ordentliche(r) Studierende(r)
- Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
aa) Werkstudentenprivileg
bb) 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit
cc) 26-Wochen-Regel für Jobs mit mehr als 20 Wochenstunden - Rentenversicherung
B. Hinweise zum BAföG
C. Hinweise zum Kindergeld
Hinweis
Die Informationen in unseren Artikeln sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht auch mal ein Fehler einschleicht. Auch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Artikel keine Beratung ersetzen können. Sollten aus Eurer Sicht wichtige Informationen in unseren Artikeln fehlen oder findet Ihr die Darstellung unklar, so informiert uns per Mailformular, damit wir entsprechend nachbessern können. Von Fragen direkt an die Autorin bitten wir abzusehen. Vielen Dank!
Quelle
Eine wichtige Quelle für unsere Zusammenstellung war das Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 27.7.2004 mit dem Thema "Beschäftigte Studenten, Praktikanten und ähnliche Personen; hier: Versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung". Download z.B. hier möglich.
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