Lohnt sich eine Steuererklärung im Studium?Steuern sparen als Student/in
Zunächst mal: Nicht auf alle Einnahmen, die man als Student/in so haben kann, fallen Steuern an. Um was geht es also bei dir? 🙁 Steuern fallen an – bei entsprechender Höhe der Einkünfte – auf … Einkommen (Lohn) aus Arbeitstätigkeit (außer Minjob) Einkommen (genauer: erzielter Gewinn) aus Selbständigkeit Renten (auch Voll- oder Halbwaisenrente) Einkommen (Zinsen) aus Vermögen, Mieteinnahmen (als Student/in eher unwahrscheinlich) 🙂 Steuerfrei bleiben … Einkünfte im Rahmen der Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale+ * Übrigens: Die/Der Arbeitgeber/in muss durchaus eine Steuerpauschale auf den Minijob zahlen, nur wird das nicht vom Brutto abgezogen, sondern bleibt für die/den Arbeitnehmer/in unsichtbar.1. Was ist überhaupt Einkommen, das versteuert werden muss?
+ Es ist möglich, dass Übungsleiter+Ehrenamtspauschale mit einem Minijob geschickt kombiniert werden. In einem Artikel bei der minijob-Zentrale ist das genauer erklärt.
Obige Aufzählungen sind nicht vollständig, aber sollten 99% der Fälle abdecken.
2. Ab wann muss man als arbeitender Student Steuern zahlen?
Als Normalstudent/in (kinderlos, unverheiratet, Steuerklasse I) mit genau einem dauerhaftem Werkstudentenjob muss erst über 1.363 € monatlichem Bruttoverdienst mit Abzügen durch Lohnsteuer gerechnet werden. Die Lohnsteuer muss der Arbeitgeber direkt vom Bruttoeinkommen abziehen, er zahlt dir nur das Netto nach Abzug von Sozialversicherungsabgaben und eben Lohnsteuern aus.
Wer dagegen (auch) selbständig ist, für die oder den geht es am Ende immer um die Einkommenssteuer, mit Lohnsteuern kommt man nur in Berührung, wenn man abhängig beschäftigt ist. Weiter unten gibt es noch einen Exkurs Lohnsteuer vs. Einkommensteuer.
Beispielrechnung Lohnsteuer (Steuerklasse 1, Jahr 2024) | |
Was? | Wieviel? |
---|---|
Bruttoeinkommen (monatlich) | 1.363 € |
Vorsorgepauschale für … | |
Kranken+Pflegeversicherung (12% des Brutto*) | – 163,56 € |
Rentenversicherung (9,3% des Brutto) | – 126,76 € |
Weitere abziehbare Pauschalen | |
Werbungskostenpauschale | – 102,50 € |
Sonderausgabenpauschbetrag | – 3,00 € |
Zwischensumme | = 967,18 € |
Steuerlicher Grundfreibetrag | – 967 € |
Steuersatz fällt an auf | = 0,18 € |
=zu zahlende Steuern** | = 0 € |
* sofern im Jahr nicht mehr als insgesamt 1.900 €; d.h. diese Pauschale gilt so nur bis 15.833,33 € Bruttoeinkommen im Jahr. Die 1.900 € bekommt man in jedem Fall auch bei höherem Bruttoeinkommen, es gibt aber auch eine Prozentpauschale, die zwar niedriger als 12% ist, aber bei noch höherem Bruttoeinkommen zu mehr als 1.900 € führt. ** da auf die 18 Cent nur 14% Steuersatz kommen (aufs Jahr gerechnet 2,16 € * 14 % = 30 Cent); Steuern unter 50 Cent/Jahr werden auf 0 Euro abgerundet. |
Die Rechnung genau erklärt
Der Betrag ergibt sich, da vom Bruttoeinkommen in jedem Fall zunächst die Vorsorgepauschalen von 12% des Brutto für die Kranken+Pflegeversicherung und 100% (seit 2023; 2022: 88%) von der vom Brutto gezahlten Rentenversicherung (9,3% auf das Brutto) abgezogen werden müssen. Das bedeutet im Beispiel 163,56 € für die KV/PV und 126,76 € für die RV. Es spielt keine Rolle, ob und wie viel real für die genannten Versicherungen ausgegeben wird.
Dann können die Werbungskosten, auf jeden Fall die Werbungskostenpauschale (bei Steuerklasse I pro Monat 100 €) und der Sonderausgabenpauschbetrag (pro Monat 3 €) abgezogen werden. Somit bleiben noch 967,18 € zu versteuerndes Einkommen.
Doch dank des steuerlichen Grundfreibetrags, der 2024 bei 11.604 € im Jahr (= 967 €/Monat) liegt, fallen keine Steuern an. Der Rechenweg für die Berechnung der Steuern rechnet immer so, als wenn das Einkommen ein ganzes Jahr lang erzielt wurde, hier also ein Einkommen von 2,16 €. Darauf fallen 14 % Steuern an, das wären gerade mal 30 Cent. Die so ermittelten Jahressteuer werden auf ganze Euro gerundet, durch 12 geteilt und die Nachkommastellen weggelassen. Wer also unter 50 Cent Jahressteuer zahlen müsste, zahlt gar nichts (weil auf 0 gerundet wird). Wie in diesem Beispiel 😀
Achtung Sonderfall: Beschäftigung nur wenige Tage im Monat
Wer mitten im Monat eine Beschäftigung aufnimmt oder beendet, bei dem können leicht Lohnsteuern anfallen. Denn auch wenn das Einkommen über das Jahr betrachtet unter allen Freibeträgen bleibt – in Monaten, in denen man nicht den ganzen Arbeit beschäftigt ist, kommt die Lohnsteuer-Tagestabelle zur Anwendung – und bei der kommt es schon bei Einkünften von über 35 €/Tag zu Abzügen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, später eine Steuererklärung abzugeben. Siehe auch den folgenden Exkurs!
Andere Situation – andere Steuerklasse?
Wer verheiratet ist oder Kinder hat, wird nicht in Steuerklasse I sein, die wir in der Rechnung oben immer als gesetzt annehmen. Lest dazu mehr im Artikel Steuerklasse als Student: Wann ein Wechsel sinnvoll ist.
Und wer mehrere Jobs (ohne Minijobs – 2024 also 538 €-Jobs, 2023 waren es 520 €, 2025 werden es 556 € sein) hat, der kann nur in einem Job in Steuerklasse I sein, jeder weitere dagegen (das gilt auch für alle, die schon mit dem Erstjob nicht in Steuerklasse I sein können) ist immer in Steuerklasse 6 (auch dazu mehr im erwähnten Artikel zu Steuerklassen).
Solange du nicht verheiratet bist oder Kinder hast, gilt alles im weiteren zur Einkommenssteuer gesagt auch dann, wenn du einen oder mehre Jobs hast, die mit Steuerklasse 6 laufen.
Exkurs: Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Als Arbeitnehmer werden direkt vom Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt gezahlt. Vereinfacht ist es so, dass der Arbeitgeber dabei die Lohnsteuer auf der Basis berechnen muss, als ob man das ganze Jahr Einkünfte wie im jeweiligen Monat hat. Wer kinderlos und unverheiratet und damit beim Erstjob in Steuerklasse I ist, wird erst über 1.363 € monatlichem Bruttoeinkommen Abzüge durch Lohnsteuer feststellen. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine pauschale Lohnsteuer von 25% einbehalten. Die Lohnsteuer ist – vereinfach ausgedrückt – die vorweggenommene Einkommenssteuer, wobei nur wenige pauschale Abzüge zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Mit der Steuererklärung erreicht man, dass das Finanzamt die Einkommenssteuer für das Kalenderjahr bestimmt. Für abhängige Beschäftigte sind diese fast immer geringer als die gezahlten Lohnsteuern, da man oft noch steuermindernde Abzüge (z.B. für Fahrtkosten, Sonderausgaben etc.) geltend machen kann. Es kommt dann zu einer Rückerstattung. Bei Studierenden dagegen, die noch günstig studentisch krankenversichert sein können und vielleicht auch nahe an der Arbeitsstelle wohnen, kann die Einkommenssteuer in seltenen Fällen sogar höher liegen als die Lohnsteuer. Im nächsten Abschnitt erläutern wir das genauer.
Wer dagegen (auch) Selbständig ist oder bspw. durch Vermögen / Vermietung große Einkünfte erzielt, wird Steuern nachzahlen müssen bzw. muss dann regelmäßig auf Basis des Vorjahres Steuervorauszahlungen leisten. Sie oder er ist dann auch verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, da es ja nicht schon wie bei Lohnsteuern zu einer quasi automatischen Zahlung kommt.
Steuererklärung: Einkommenssteuer werden ermittelt
Machst du eine Steuererklärung, werden vom Finanzamt die Einkommenssteuer berechnet. Solange du als kinderlose/r, unverheiratete/r Student/in nur Einkünfte aus Minijobs und abhängiger Beschäftigung hast, musst du keine Steuererklärung abgeben, mit der Zahlung der Lohnsteuer ist alles erledigt. Solange du nicht höhere Kosten hast, die du steuerlich in Abzug bringen kannst, hast du keinen Nachteile. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Steuererklärung verpflichtend ist.
Hast du mehr Lohnsteuer gezahlt, als die Berechnung der Einkommenssteuer ergibt, bekommst du eine Rückzahlung. Achtung: Bei der Einkommenssteuer werden in Bezug auf die Sozialversicherungsabgaben keine Pauschalen angesetzt, sondern mit den realen Kosten gerechnet (die bei Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende geringer ausfallen konnten). Im Grenzfall (wer als Studi bspw. wegen Wohnsitz nahe der Uni und kaum Lernmittelkosten keine erhöhte Werbungskosten oder andere steuermindernde Dinge ansetzen kann) kann die Einkommenssteuer bei Studierenden daher etwas höher sein als die Lohnsteuer – daher gab es tatsächlich Fälle, bei denen es sich so gar nicht lohnte, einen Steuererklärung zu machen.
Damit du sicher keine Einkommenssteuer zahlen musst, muss dein gesamtes Bruttoeinkommen nach Abzug der realen Kosten für deine Kranken- und Pflegeversicherung und die gesetzliche Rente und der kompletten Werbungskosten sowie des Sonderausgabenpauschbetrages (oder realer Sonderausgaben) unter 11.604 € liegen. Kinderlose Studierende über 23 müssen aktuell (Anfang 2024) mit ca. 128 € im Monat für Kranken+Pflegeversicherung rechnen – das ist einiges weniger als die in der Rechnung oben gewährte Pauschale.
Wer (auch) selbständig tätig ist, muss aufpassen. Werbungskosten kann man nur auf das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung geltend machen und da man für sein Einkommen aus Selbständigkeit wohl keine SV-Abgaben (Rente) zahlt, muss man schon früher Steuern zahlen. Ist man Student:in und ausschließlich Selbständig, so kann ein Betrag von grob ca. 13.150 € / Jahr als Schwelle für die Einkommenssteuer angenommen werden.
Mit dem bei uns zu findendem Gehaltsrechner für Berufseinsteiger lässt sich der Nettolohn für Werkstudenten leider nicht berechnen, da es keine ausreichenden Einstellmöglichkeiten gibt. Der Rechner geht von einem normalen Arbeitnehmer aus, der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus seinem Lohn tragen muss – was bei einem Werkstudent ja gerade nicht der Fall ist.
3. Weitere Steuern und Freibeträge für Studentinnen und Studenten
Was jetzt kommt, betrifft die meisten Studierenden nur selten. Am ehesten noch Kirchensteuer, die einsetzt, sobald Steuern in einer Höhe zu zahlen sind, dass sich im Jahr mind. ein Euro Kirchensteuer ergeben würden.
Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in den übrigen Bundesländern 9% der Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer. D.h. müssen Steuern gezahlt werden, kommen in fast allen Fällen noch Kirchensteuer dazu, so man Mitglied einer entsprechenden Religionsgemeinschaft ist.
Der Solidaritätszuschlag ist seit 2021 nur noch von Belang, wenn das Einkommen sehr hoch ist (Steuern von über 18.130 Euro 2024; 17.543 Euro 2023).
Kinderfreibeträge
Die Steuerfreibeträge für eigene Kinder greifen nur, wenn die Steuerersparnis höher ist, als man durch das Kindergeld mehr an Geld bekommen würde. Bei Einkommen, auf das nur geringe Steuern anfallen, bleibt daher die Steuerhöhe gleich, aber es gibt eben das Kindergeld dazu. Bei etwas höherem Einkommen sparst du dir aber den Soli, da hier extra Freibeträge greifen und das Kindergeld keine Rolle spielt. Wirklich weniger Steuern zahlt man erst bei hohem Einkommen, wobei das Kindergeld dann als Einkommen angerechnet wird. Bist du verheiratet, kommt es auch darauf an, was dein Partner verdient und für welche Steuerklassen ihr euch entschieden habt.
Man muss selbst daran denken, Kindergeld zu beantragen, das Finanzamt zahlt nichts nach, falls man es vergessen hat! Wer noch BAföG bezieht, sollte auch immer an den Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG denken. Dieser ist zum einen ein Zuschuss (muss also nicht zurückgezahlt werden) und wird auch bei den Steuern oder anderen Sozialleistungen nicht angerechnet!
4. Wann muss ich als Student/in eine Steuererklärung abgeben?
In den folgenden aufgezählten Fällen musst du von dir aus eine Steuererklärung abgeben. Die meisten dieser Situationen kommen für Studierende nur selten in Frage. Ob du dann Steuern nachzahlen musst oder sogar etwas zurückkommt, hängt von den individuellen Details ab. Es ist keineswegs so, dass die Pflicht zur Steuererklärung nur deswegen besteht, weil du wahrscheinlich etwas zahlen musst.
Du hast im Vorjahr eine Steuererklärung gemacht und erfolgreich einen Verlustvortrag geltend gemacht
Du hast (auch) Einkünfte aus Selbständigkeit
Du hast von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten (Ausnahme: Minijobs spielen keine Rolle, wenn sie pauschal besteuert wurden, was die Regel ist)
Du hast sonstige Einkünfte (BAföG, Stipendien, elterliche Unterstützung oder Kredite sind keine Einkünfte in diesem Sinne!)
Du bist verheiratet und du selbst oder deine Ehepartnerin bzw. dein Ehepartner ist in Steuerklasse V oder VI
Du warst im Steuerjahr arbeitstätig, bist geschieden und hast neu geheiratet
Du hast Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lassen
5. Wann lohnt eine Steuererklärung? Kann ich wirklich Steuern sparen?
Sehr lohnend ist eine Steuererklärung, wenn du nur in einem Teil des Jahres viel gearbeitet und gut verdient hast und dabei auch Lohnsteuer abgezogen wurden, es aber auch mindestens ein Monat gab, in dem du gar kein Einkommen hattest. In diesen Fällen ist es so gut wie unmöglich, keine Steuer zurückzubekommen.
Solange du im gesamten Kalenderjahr keine Lohnsteuer zahlen musst (z.B. kein oder nur 538 €-Job [bis Dezember 2023: 520 €-Job]), kann es vom Finanzamt auch nichts zurückgeben. Eine Steuererklärung lohnt dann nur, wenn die Werbungskosten höher als das Einkommen waren. Denn dann könnte man einen Verlustvortrag einreichen. Das funktioniert aber nur, wenn du vor deinem aktuellen Studium schon einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hast. Im Masterstudium geht das also immer, bei anderen Studienabschlüssen nur, wenn du vorher schon eine Ausbildung gemacht oder ein anderes Studium abgeschlossen hast. Das hat inzwischen das Bundesverfassungsgericht endgültig als verfassungsgemäß eingestuft – bei der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung (also auch einem grundständigen Studium) ist ein Verlustvortrag nicht möglich.
Damit ein solcher Verlustvortrag später aber wirklich eine Steuerersparnis ergibt, müssen weitere Bedingungen erfüllt sein – teilweise über Jahre. Denn du darfst in allen Folgejahren, bis zu dem, in dem du wirklich einmal Steuern zahlen musst, höchstens so viele steuerlich relevante Einkünfte wie absetzbare Ausgaben haben. Hast man dagegen Einkünfte (außer aus Minijob), wird der Verlustvortrag mit ihnen verrechnet. Auch das wird genau im Artikel Wann kann man Studienkosten absetzen? Verlustvortrag in der studentischen Steuererklärung erklärt.
Beispiel: 2021 hattest du durch ein Auslandsstudium hohe Studienkosten von 5.000 € und hattest lediglich einen Minijob. Die Studienkosten lässt du als Verlustvortrag feststellen. 2022 jedoch jobbst du umfangreicher und kommst nach Abzug der Werbungskosten etc. noch auf Einkünfte von 5.000 €. Steuern fallen darauf keine an. Aber die Einkünfte mindern den Verlustvortrag – 5.000 € - 5.000 € = 0 €. Der Verlustvortrag wäre dahin.
Hast du das ganze Jahr gearbeitet, jeden Monat dasselbe verdient (bis auf minimale Schwankungen um einige Euro) und kannst keine deutlich erhöhten Werbungskosten nachweisen, macht eine Steuererklärung keinen Sinn. Insbesondere, wenn du nur geringfügig höhere Werbungskosten hattest, könnte dieser steuerliche Vorteil dadurch ausgeglichen werden, dass du bei der Lohnsteuer eine zu hohe Pauschale für die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung bekommen hattest – bei der Einkommenssteuer werden hier ja die realen Kosten angesetzt. Siehe den Exkurs oben.
6. Wie mache ich eine Steuererklärung?
Bis vor gar nicht so vielen Jahren wurde die Steuererklärung grundsätzlich schriftlich auf Papier eingereicht. Inzwischen kannst du die Steuererklärung elektronisch einreichen. Wer ein Gewerbe betreibt, ist dazu sogar verpflichtet.
Zwar bietet der Staat selbst eine kostenlose Steuersoftware an (Elster, seit 2020 nur noch als Online-Tool, bis dahin auch als Windows-Programm), diese ist aber natürlich nicht auf Steuersparen ausgelegt. Anders gesagt: Elster erfordert viele Kenntnisse, um zu wissen, was und wo du angeben kannst und musst, um alle Sparmöglichkeiten nutzen zu können. Bei der Usability ist das Programm ebenfalls noch verbesserungsfähig.
Wenn du etwas in Richtung BWL studierst oder dich gar auf Buchhaltung, Steuern etc. spezialisieren willst, solltest du die eigene Steuererklärung als Übung ansehen und selbst machen. Auch ohne entsprechendes Studium kannst du dich dranmachen – dieser und unsere weiteren Artikel haben ja schon einiges erläutert. Wie du gesehen hast, ist es auch keineswegs so, dass es sich wirklich immer lohnt, eine Steuererklärung zu machen. Auch wenn das so mancher Anbieter kostenpflichtiger Steuerprogramme gerne suggeriert. Und es gibt sogar mind. ein Anbieter, der für die meisten Studis kostenlos ist – warum nicht den nehmen (siehe folgenden Kasten)?
Wer die Steuererklärung nicht mittels Elster (oder gar noch mittels Formularen) machen will, dem bleiben kommerzielle Steuerprogramme. Mindestens eines davon ist für Studierende sogar kostenlos (sofern die Einkünfte unter 25.000 €/Jahr liegen und man unter 28 Jahre alt ist), daher verlinken wir das hier gern als Tipp und ohne dafür in irgendeiner Weise bezahlt zu werden:
steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung.
Es ist also nicht nötig, kostenpflichtige Tools zu nutzen, die sich auf anderen Student:innen-Webseiten aufdrängen 😜
Bis wann muss ich die Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr abgeben?
Bist du zu einer Steuererklärung verpflichtet, musst du diese im Folgejahr abgeben. Seit dem Veranlagungsjahr 2018 hast du zwei Monate mehr Zeit: Die Steuererklärung muss bis 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Ziehst du einen Steuerberater hinzu, liegt die Frist für die Steuererklärung eines Jahres bei Ende Februar des übernächsten Jahres.
Bist du dagegen nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, kannst du bis zu vier Jahre warten (bspw. um zu sehen, ob sich etwaige Verlustvorträge nicht doch wieder in Nichts auflösen). Die freiwillige Steuererklärung für 2020 kann bspw. noch bis 31.12.2024 abgegeben werden. Geht es nur um den Verlustvortrag, geht es wohl weiterhin sogar sieben Jahre später. Hier gibt es aber keine Verlängerung, falls ein/e Steuerberater/in eingespannt wird.
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