Statt Kindergeld geplantKindergrundsicherung – nur ab wann?
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In diesem Artikel werden wir immer den jeweils aktuellen Stand der Debatte wiedergeben. Und wenn es die Kindergrundsicherung dann gibt, wird dies der Eintiegsartikel zum Thema sein. So wie heute der Artikel zum Kindergeld im Studium.
1. Wie soll die Kindergrundsicherung aussehen? Warum überhaupt diesen Ersatz des Kindergeldes?
Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen zusammenfassen (neben dem Kindergeld Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II/XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes) und leichter zugänglich werden. Für minderjährige Kinder soll das Geld wie bisher das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt werden.
Volljährige Kinder (also beispielsweise Studierende), die Anspruch auf die Leistung haben, sollen das Geld direkt bekommen – ganz ohne Abzweigungsantrag, wie es beim Kindergeld noch nötig ist, wenn es Streit gibt und die Eltern das Geld nicht rausrücken.
Der sogenannte Garantiebetrag soll – auch von der Höhe her – dem bisherigen Kindergeld entsprechen. Der einkommensabhängigen Zusatzbetrag ersetzt dann die anderen aufgeführten Leistungen – wird aber für Studierende wohl nicht in Frage kommen. Denn diese werden auch in Zukunft für den Bedarf, der den Garantiebetrag überschreitet, ans BAföG verwiesen. Das BAföG wird daher vermutlich in der Höhe um den Garantiebetrag gekürzt, entsprechend müsste das BAföG bei Überschreiten Altersgrenze für die Kindergrundsicherung entsprechend steigen.
Ein großes Problem bei der Umsetzung scheint die Zersplitterung der bisherigen Zuständigkeiten der verschiedenen Leistungen zu sein, die sich niemand so richtig nehmen lassen will. Wenn es schlecht kommt, gibt es am Ende noch mehr Bürokratie.
2. Ab wann soll es die Kindergrundsicherung geben? Welche Hürden gibt es dabei noch?
Die Kindergrundsicherung ist im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP festgeschrieben. Allerdings ist sie ein riesiges Projekt, dass viele bestehende Leistungen und rechtliche Regelungen berührt. So ist inzwischen nicht ausgeschlossen, dass nichts mehr daraus wird – oder der Name für Bruchstücke der ursprünglichen Idee verwendet wird.
Die Kindergrundsicherung sollte ursprünglich ab Januar 2025 kommen. Das Gesetzgebungsverfahren war im September 2023 gestartet, doch gestaltet sich sehr zäh. Inzwischen (Ende Juli 2024) ist klar, dass 2025 höchstens Bruchstücke kommen werden, die zwar im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung stehen, aber auch nur einen kleinere Teil betreffen.
In den Medien konnte man schon mitbekommen, dass sich die Koalition nicht so wirklich einig ist. Während SPD und Grüne dazu neigen, mit der Kindergrundsicherung auch höhere Leistungen für zumindest einen Teil des Berechtigten anzustreben, ist die FDP offenbar eher an der Digitalisierung und den damit verbundene Vereinfachungen (die dazu führen sollten, dass mehr Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen) interessiert. Doch auch letztere sind nicht sonderlich voran gekommen.
Die Auszahlung der Leistung direkt an Volljährige wäre auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Doch genau das ist ein Detail, das nach jetzigem Stand (Ende Juli 2024) eben nicht 2025 kommen wird, sondern höchstens später. „Später“ bedeutet aber auch, dass zwischendurch Wahlen stattfinden. Die wieder alles durcheinander wirbeln können.
Die Agentur für Arbeit, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, die zum „Familienservice“ umgewandelt werden sollten, befürchtete übrigens, dass sie nicht in der Lage sein werden, das Gesetz zeitnah umzusetzen. Auch das ein Grund, warum 2025 nichts daraus wird.