Statt Kindergeld ab 2025 geplantKindergrundsicherung

In diesem Artikel werden wir immer den jeweils aktuellen Stand der Debatte wiedergeben. Und wenn es die Kindergrundsicherung dann gibt, wird die der Eintiegsartikel zum Thema sein. So wie heute der Artikel zum Kindergeld im Studium.
1. Wie soll die Kindergrundsicherung aussehen? Warum überhaupt diesen Ersatz des Kindergeldes?
Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen zusammenfassen (neben dem Kindergeld Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II/XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes) und leichter zugänglich werden. Für minderjährige Kinder soll das Geld wie bisher das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt werden.
Volljährige Kinder (also beispielsweise Studierende), die Anspruch auf die Leistung haben, sollen das Geld direkt bekommen – ganz ohne Abzweigungsantrag, wie es beim Kindergeld noch nötig ist, wenn es Streit gibt und die Eltern das Geld nicht rausrücken.
Der sogenannte Garantiebetrag soll – auch von der Höhe her – dem bisherigen Kindergeld entsprechen. Der einkommensabhängigen Zusatzbetrag ersetzt dann die anderen aufgeführten Leistungen – wird aber für Studierende wohl nicht in Frage kommen. Denn diese werden auch in Zukunft für den Bedarf, der den Garantiebetrag überschreitet, ans BAföG verwiesen. Das BAföG wird daher vermutlich in der Höhe um den Garantiebetrag gekürzt, entsprechend müsste das BAföG bei Überschreiten Altersgrenze für die Kindergrundsicherung entsprechend steigen.
2. Ab wann soll es die Kindergrundsicherung geben? Welche Hürden gibt es dabei noch?
Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 kommen. Nach der Sommerpause 2023 soll das Gesetzgebungsverfahren starten – also wirklich lange Vorlaufzeit.
Die Kindergrundsicherung ist im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP festgeschrieben. Allerdings ist sie ein riesiges Projekt, dass viele bestehende Leistungen und rechtliche Regelungen berührt. Auch die im Januar 2023 vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Eckpunkte sind noch an vielen Stellen vage, sprechen von „im Vollausbau“, ohne die Zwischenschritte genauer zu beschreiben und enthalten sich jeder Angabe konkreter Beträge. Die Kosten des ganzen Projekts sollen noch abgeschätzt werden.
In den Medien konnte man schon mitbekommen, dass sich die Koalition nicht so wirklich einig ist. Während SPD und Grüne dazu neigen, mit der Kindergrundsicherung auch höhere Leistungen für zumindest einen Teil des Berechtigten anzustreben, ist die FDP offenbar eher an der Digitalisierung und den damit verbundene Vereinfachungen (die dazu führen sollten, dass mehr Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen) interessiert.
So kann beispielsweise darüber gestritten werden, ob die zu erwartenden steuerlichen Mehreinnahmen durch Wegfall der steuerlichen Kinderfreibeträge (die aktuell „reichen“ Eltern mehr einbringen als das Kindergeld) zur Erhöhung des Kindergeld genutzt werden. Oder ob man damit zufrieden ist, wenn mehr Menschen die Leistung in Anspruch nehmen, weil sie leichter zu beantragen ist und es mehr Unterstützung dabei gibt (wobei all das natürlich beliebig dehnbar ist und mit mehr oder weniger Kosten verbunden).
Es bleibt also noch viel Detailarbeit zu machen – und viele Möglichkeiten, darüber zu streiten 🤨. Die Auszahlung der Leistung direkt an Volljährige wäre aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass die Koalition auch darüber hinaus etwas mehr Reformeifer zeigt.