Junge Menschen werden nur einen milden Krankheitsverlauf durchleiden, wenn sie an Covid-19 erkranken, hört man oft dieser Tage. Welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Job-Situation von Studierenden hat, ist jedoch weniger im Fokus. Viele Studis sind wegen ihrer Studienfinanzierung beunruhigt. Wir klären auf, was es arbeitsrechtlich zu beachten gilt und geben Anregungen für Alternativen.
[M] .shock + RHB-DESIGN - stock.adobe.com
Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen aufs Jobben – auch für Studierende!
Am 07.04. Inhaltsverzeichnis korrigiert, Sprungmarken funktionieren nun.
Die Zeiten sind gerade alles andere als einfach. Viele haben Ängste um die eigene Gesundheit, die Gesundheit der Familie und von Freund*innen – oder wie das Leben mit den Einschränkungen oft begrenzt auf die eigenen vier Wände weiter laufen soll. Auch die Sorgen um die wirtschaftliche Entwicklung steigen – nicht zuletzt von den Menschen, die schon vor dem Ausbruch von Corona jeden Euro zweimal umdrehen mussten.
Zu diesen Menschen gehören auch nicht wenige Studierende, die sich um ihre Studienfinanzierung und den Lebensunterhalt nun Gedanken machen müssen. Besonders die Studis, die stark auf ihr monatliches Einkommen mit einem Job angewiesen sind, trifft diese Krise nun sehr hart: Viele Studierende arbeiten in der Gastro, im Tourismus oder auf Messen. Alles Bereiche, die gerade sehr betroffen sind. Und das Thema Kurzarbeit und Entlassungen greift auf andere Wirtschaftszweige immer stärker über.
Zusätzlich belasten hohe Mieten viele Studierende. Und wer ein Studium an einer privaten Hochschule auf sich genommen hat, muss diese Kosten ganz oder zum Teil auch selbst bestreiten können.
Es gilt jedoch, jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv zu werden. Zum einen informieren wir dich über wichtige rechtliche Fragen zum Arbeitsrecht in der Corona-Krise. Und am Schluss geben wir Tipps, welche Alternativen dir zur Verfügung stehen.
1. Rechte von Studierenden mit Arbeitsvertrag
Du bist krank und kannst nicht arbeiten?
Solltest du dich tatsächlich mit dem Corona-Virus angesteckt haben, kannst du wie bei jeder anderen Erkrankung auch mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deiner Hausärztin deinen Lohn durch die Entgeltfortzahlung weiter beziehen für bis zu sechs Wochen. Dies gilt auch bei Nebenjobs mit schwankender Wochenarbeitszeit – hier wird der Durchschnitt der vergangenen drei Monate als Grundlage der Bemessung heran gezogen.
Infos zu Lohnfortzahlung und Krankengeld findest du bei der DGB Jugend.
Dein Betrieb wurde wegen Corona geschlossen oder dir droht sogar eine Kündigung?
Sehr viele Studierende können aufgrund der Ausgangsregelungen und der Kontaktverbote derzeit nicht arbeiten und die Arbeitgeber sind gezwungen, ihr Geschäft zu schließen. Rein rechtlich gesehen hast du einen Anspruch auf Lohn, wenn du einen Arbeitsvertrag hast. Ohne weiteres kann dich der Arbeitgeber nicht einfach in den Urlaub schicken.
Vielleicht gelingt es dir, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vorschnell einen Auflösungsvertrag unterschreiben, solltest du allerdings nicht. Lass dich gegebenenfalls – online oder per Telefon – beraten (siehe dazu unten). Auch du musst deine Miete bezahlen und deinen Unterhalt bestreiten. Es gilt auch ein wenig zu hoffen, dass viele Betriebe nun staatliche Unterstützung erhalten, die nicht nur dem Geschäft sondern auch dir zugute kommt.
Sollte dir gekündigt werden, gilt dies nur, wenn
die Kündigung dich schriftlich erreicht – mündlich und elektronisch ist nicht ausreichend – und
die Kündigungsfristen eingehalten werden (in der Regel mindestens vier Wochen, gegebenenfalls länger oder kürzer bei vereinbarter Probezeit).
Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld – auch für Studierende?
Kurzarbeitergeld betrifft nur sozialversicherungspflichtige Angestellte – also diejenigen, die regelmäßig und auch in der Vorlesungszeit über 20 Stunden die Woche arbeiten (und damit keinen Studentenstatus mehr haben!).
Kurzarbeit dagegen kann auch Studierende betreffen und da sie wie gesagt kein Kurzarbeitergeld bekommen können, bedeutet das leider finanzielle Verluste.
Einseitig darf der Arbeitgeber Kurzarbeit jedoch nicht einführen, da entweder Personalrat – oder, wenn dieser fehlt, die Angestellten – zustimmen müssen. Welche Konditionen Kurzarbeit hat, liest du hier beim DGB.
Länger arbeiten in der Corona-Krise als Werkstudent*in?
Um den Werkstudenten-Status zu behalten, darfst du in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden die Woche arbeiten. Nur außerhalb der Vorlesungszeit darf für 26 Wochen im Jahr diese Beschränkung ignoriert werden. Auf den Lohn von Werkstudent*innen werden keine Abgaben für Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung geleistet.
Manche Werkstudent*innen denken nun vielleicht folgendes:
Wenn sich der Vorlesungsbeginn aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Sommersemester nach hinten verschiebt, kann ich diese Wochen nutzen und mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten.
Dies gilt nur, solange deine Hochschule kein Online-Lehrangebot zur Verfügung stellt, was mit dem Beginn der Vorlesungszeit gleichzusetzen wäre. Ebenso bleibt auch die 26-Wochen-Regelung in Kraft, mehr als 26 Wochen im Jahr darfst du keinesfalls mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten!
Dein Betrieb oder nur du selbst stehen unter Quarantäne?
Wer eine Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet bekommen hat und dadurch nicht arbeiten kann, erhält Entgeltfortzahlung – ähnlich wie im Krankheitsfall – für bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber.
Falls sich dieser weigert, kannst du auch selbst versuchen eine Entschädigung des Verdienstausfalls in deinem Bundesland bzw. Bezirk zu beantragen (vgl. DGB Jugend).
2. Tipps für Selbstständige
Du arbeitest selbstständig und hast nun finanzielle Ausfälle? Theoretisch haben Solo-Selbstständige die Zügel selbst in der Hand. Das bringt dir jedoch jetzt nicht so viel, wenn du aufgrund der Corona-Krise deine Aufträge oder Werkverträge nicht bedienen kannst.
Wer aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen finanzielle Ausfälle hat, kann möglicherweise einen Antrag auf Entschädigung stellen (§ 56 IfSG). Es gilt eine Frist von drei Monaten, zuständig ist in der Regel das zuständige Gesundheitsamt.
Der Bund und die Bundesländer haben Hilfen, Zuschüsse und Darlehen für Selbstständige beschlossen – aktuelle Infos findest du bspw. auf den Seiten der Gewerkschaft ver.di.
Wer Detailfragen hat, findet im Ratgeber für Selbstständige von ver.di viele Antworten auf rechtliche Fragen.
Der Ratgeber wird derzeit ausnahmsweise auch für Nicht-Mitglieder zugänglich gemacht. Selbstverständlich kannst du natürlich dennoch Mitglied werden oder einen Zugangscode bestellen, um die Arbeit zu unterstützen.
3. Alternativen: Wie können Studierende in Zeiten von Corona Geld verdienen?
Wer seinen Job verliert oder keine Möglichkeit hat, seiner selbstständigen Arbeit in der gewohnten Art nachzugehen, hat mehrere – individuelle – Möglichkeiten.
BAföG als Alternative?
Wessen Eltern – bisher – genug verdienten oder wer vielleicht zu alt war, konnte bisher kein BAföG beziehen. Die Gefördertenquote der studentischen Bezieher*innen von BAföG sank 2018 auf rekordverdächtig geringe 12,2 % (Artikel auf Studis Online).
Allerdings beantragen auch immer weniger Studis BAföG – d.h. nicht wenige lassen sich auch Förderung entgehen. Gehörst du zu denjenigen, die sich nicht verschulden möchten oder denen der Antrag zu kompliziert war und deswegen kein BAföG beziehen möchte? Dann solltest du dir unseren Artikel BAföG for beginners durchlesen, der gute Gründe für das BAföG aufzählt und mit Mythen aufräumt.
Während der Corona Pandemie müssen immer mehr Geschäfte ihre Türen schließen, wie beispielsweise auch dieser Friseurladen in Hamburg.
Die einen schließen, andere haben mehr zu tun
In der derzeitigen Situation der Ausgangssperre und des Versammlungsverbots leidet nicht jeder Betrieb – sogar im Bereich Dienstleistung. Statt dem Besuch eines Restaurants bestellen viele ihr Essen nach Hause und der Online-Handel wird rege genutzt. Ein Umschauen nach einer neuen Stelle ist in der derzeitigen Lage also durchaus sinnvoll.
Auch wenn ein Großteil des Einzelhandels derzeit physisch dicht gemacht hat – für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäusern und Poststellen gilt dies nicht.
Callcenter benötigen ebenfalls viele Aushilfen derzeit, weil viele Anlaufstellen akut geschlossen haben.
Da derzeit wenig Erntehelfer*innen der Landwirtschaft zur Verfügung stehen, wurde die Jobplattform daslandhilft.de Mitte März online gestellt.
Studentische Jobbörsen
Viele Hochschulen bieten generell Jobbörsen für Studierende an. Bundesweit stark verbreitet sind die lokalen Ableger von Stellenwerk. Gegenüber Studis Online betont Jana Judisch, Pressesprecherin des Berliner Studierendenwerkes, dass das Stellenwerk Berlin sich „verstärkt um Arbeitgeber bemüht, die jetzt händeringend Aushilfen suchen.“
Jobben gegen Corona
Aber auch konkret in der Bewältigung der Corona-Pandemie haben Studierende die Möglichkeit, eine kurzfristige Beschäftigung zu finden. Studierende aus den Bereichen Medizin und Pharmazie im höheren Semester werden von Bund und Ländern aufgerufen, ihr Knowhow einzubringen. Adressen und Kontaktmöglichkeiten findest du auf aerzteblatt.de.
Erst vergangene Woche hat das Robert-Koch-Institut 500 Studierende gesucht, die im nächsten Semester als Containment Scouts vom Home Office tätig werden sollen. Über 10.000 Bewerbungen gingen über das Wochenende beim Institut ein und Bewerbungen werden verständlicherweise nicht mehr angenommen. Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich, dass ähnliche Jobs zukünftig schnell vergeben werden – auch auf der Ebene von Kommunen oder Ländern.
BAföG-Geförderte bei der Bekämpfung der Pandemie
Am 25. März 2020 hat der Bundestag eine Ergänzung des BAföG-Gesetzes beschlossen, die dafür sorgt, dass BAföG-Bezieher*innen, die im „Gesundheitswesen oder sozialen Einrichtungen im Kampf gegen die Pandemie oder in der Landwirtschaft“ tätig werden, entlastet werden. „Eine Anrechnung auf das BAföG erfolgt allein in den Monaten, in denen BAföG-Geförderte ein Einkommen aus ihrer pandemiebedingten Engagement erzielen.“ Damit soll verhindert werden, dass der Anspruch auf BAföG durch das erhöhte Einkommen in einer kurzen Zeit ganz wegfällt. Details hier.
Ursprünglich hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Tag vorher verlautet, dass dieses Einkommen gar nicht auf das BAföG angerechnet werden soll. Dass diese ursprüngliche Idee nun von Karliczek eingeschränkt wurde, kritisieren die Studierendenvertreter*innen auf Bundesebene aus Medizin und Pharmazie sowie der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) in einem offenen Brief.
Kreativität in der Krise
Nein – wir wollen niemand motivieren, wie Mutter Courage durchs krisengebeutelte Land zu ziehen und Profit aus der Krise zu ziehen.
Wer selbstständig arbeitet, hat jedoch den Freiraum zu überlegen, wie er oder sie ihre Talente nun unter die Leute bringen kann. Und wie so vieles wird wohl über die viel beschworene Digitalisierung laufen müssen.
Einfachstes Beispiel: Wer Schüler*innen Nachhilfe angeboten hat, kann versuchen diese auch online mit Videochat anzubieten. Dies ist auch für Musikunterricht vorstellbar.
Wenn sich alle ins Häusliche zurück ziehen, verbleiben Job-Optionen zum Broterwerb im digitalen Raum. (mic)
4. Zwischen März und Oktober 2020: Kurzfristige Beschäftigung 5 Monate möglich (oder 115 Arbeitstage) Ergänzt
Am 25.03.2020 hat der Bundestag in einem historischen Schnellverfahren eine Menge Gesetze beschlossen, um auf die Auswirkungen der Corona-Krise zu reagieren und Hilfsmaßnahmen zu beschließen. Darunter fällt auch die Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung auf 5 Monate (bzw. 115 Arbeitstage) – allerdings nur zwischen März und Oktober 2020. Normal sind 3 Monate (bzw. 70 Arbeitstage).
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen weder für Arbeitgeber/in noch für Arbeitnehmer/in Sozialabgaben an, nur Lohnsteuern (bei entsprechender Einkommenshöhe).
5. Weiterführendes zum Thema Corona & Studium
Engagieren und Informieren
Du kannst dich auf digitalem Weg politisch engagieren und die Petition Soforthilfe für Studierende. Jetzt! unterzeichnen sowie bekannt machen.
Du hast natürlich wie auch immer die Möglichkeit, dich von Gewerkschaften, Anwält*innen oder der kostenlosen Rechtsberatung deines AStA‘s / deiner Studierendenvertretung beraten zu lassen!
Noch Fragen zum Thema Jobben in Zeiten von Corona? Dann schreibe unten gerne einen Kommentar mit deiner Frage. Wir versuchen, baldmöglichst zu antworten – und bei Bedarf ergänzen wir den Artikel.
Der Artikel ist erstmals am 25. März 2020 veröffentlicht worden. Das oben genannte Datum ist der letzte Stand einer Aktualisierung durch die Redaktion.
Kommentare zu diesem Artikel
1. swiggy kommentierte am 31.03.2020 um 15:24:24 Uhr
fehler?
Ihr schreibt: ''Gesundheitsamt einen Antrag auf Entschädigung''
Seid ihr euch sicher, dass das Gesundheitsamt dafür zuständig ist? Das klingt merkwürdig.
2. Mara kommentierte am 01.04.2020 um 09:22:21 Uhr
Kurzfristige Beschäftigung - Zeiten nacharbeiten
Hallo,
bin als Studierende nebenbei im Einzelhandel kurzfristig beschäftigt. Aktuell hat unser Geschäft wegen der Anordnungen zu Corona geschlossen und Kurzarbeitergeld beantragt. Das kann ich ja als Studi nicht bekommen.
Der AG hat nun mitgeteilt, dass ab April das Gehalt für mich weitergezahlt werden soll. Ich soll mich nun entscheiden, ob ich für meine Stunden die ich arbeiten müsste im April Urlaub nehmen möchte, bzw. soll die ausgefallene Zeit nach Corona nachgearbeitet werden.
Ich frage mich, wie das gehen soll, fallen z.B. der April und Mai komplett aus, habe ich rd. 63 Minusstunden, die kann ich doch gar nicht mehr nacharbeiten. Zumal ja auch festgelegt ist, dass bei kurzfristigen Beschäftigungen nur eine bestimmte Anzahl an Tagen gearbeitet werden darf.
Danke schon mal im Voraus für eine Rückmeldung.
3. Markus223 kommentierte am 25.11.2020 um 16:44:07 Uhr
ähnlich wie Mara
Hallo,
danke für eure Erläuterungen zum bestehenden Thema!
Bei mir steht etwas ähnliches an wie bei Mara. Ich hatte einen HiWi Vertrag für März und April. Mein Institut wurde allerdings in dieser Zeit geschlossen und ich konnte die Stunden nicht arbeiten. Im Nachgang habe ich nachgefragt, ob ich die Stunden nachholen soll oder dergleichen. Damals wurde es aber verneint.
Nun kam eine Person auf mich zu, dass ich noch 50 Reststunden offen hätte und die nacharbeiten muss. Stimmt das? Ich bin nicht mehr an diesem Institut angestellt und schreibe aktuell meine Masterarbeit. Habe dementsprechend wenig Zeit dafür.
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.