Wann du wirklich an der Uni sein musstAnwesenheitspflicht im Studium

1. Kurz + knapp
Die Anwesenheitspflicht im Studium ist oft eine Teilleistung für die Prüfungszulassung. Das bedeutet: Studierende müssen in bestimmten Lehrveranstaltungen eine Mindestpräsenz nachweisen, um die Veranstaltung erfolgreich abzuschließen – oder sogar, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Ob und in welchen Kursen sie besteht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Bestimmungen der Präsenzpflicht können sich von einer Hochschule zur anderen unterscheiden und sogar von Fach zu Fach.
In der Regel sind Vorlesungen als Lehrveranstaltungen von der Anwesenheitspflicht ausgenommen. Auch für Seminare gelten Einschränkungen hinsichtlich der Pflicht zur Anwesenheit. Diese muss zu Beginn des Semesters in der Prüfungsordnung oder der Modulbeschreibung festgehalten, definiert und begründet werden. Nur bei praktischen Übungen, Praktika, Sprachkursen und Laborveranstaltungen darf die Hochschule eine Anwesenheitspflicht ohne besondere Begründung einführen – weil hier die physische Teilnahme für den Lernerfolg unverzichtbar ist.
2. Was bedeutet eigentlich Anwesenheitspflicht? ⏱
Die Anwesenheitspflicht im Studium entspricht in der Regel einer Prüfungsvorleistung. Sie besagt, dass Studenten und Studentinnen eine Mindestanwesenheit in einer bestimmten Lehrveranstaltung vorweisen müssen, um diese erfolgreich abschließen zu können.
Ob und in welchen Kursen sie besteht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Bestimmungen der Präsenzpflicht können sich von einer Hochschule zur anderen unterscheiden und sogar von Fach zu Fach.
Grundsätzlich ist die Anwesenheitspflicht an öffentlichen Universitäten in Deutschland also nicht einheitlich geregelt. Zunächst ist es Sache des jeweiligen Bundeslandes darüber zu entscheiden, ob überhaupt eine solche Pflicht besteht oder ob sie durch die Hochschule verhängt werden darf.
Gegebenenfalls bestimmt dann die Hochschule für welche Fachbereiche und Veranstaltungen und in welchem Umfang die Teilnahme verpflichtend ist.
3. Welche Vorgaben & Regeln gibt es ganz konkret?
Keine Willkür! Eine Anwesenheitspflicht darf nicht einfach so eingeführt werden – sie muss klar begründet und in der Prüfungsordnung oder Modulbeschreibung festgehalten sein.
Für welche Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht?
In der Regel sind Vorlesungen als Lehrveranstaltungen von der Anwesenheitspflicht ausgenommen. Hier herrscht weitestgehend die im Hochschulrahmengesetz festgeschriebene „akademische Freiheit“. Aber wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel!
Auch für Seminare gelten Einschränkungen hinsichtlich der Pflicht zur Anwesenheit. Diese muss zu Beginn des Semesters in der Prüfungsordnung oder der Modulbeschreibung festgehalten, definiert und triftig begründet werden. Dafür braucht es einen stichhaltigen Grund: Warum ist das Lernziel nur mit regelmäßiger Teilnahme (z. B. einer Präsenzquote von 80–85%) erreichbar? Warum reicht z. B. keine aktive Mitarbeit in weniger Sitzungen aus?
Lediglich praktische Übungen, Praktika, Sprachkurse und Laborstunden können ohne individuelle Begründung als Pflichtveranstaltung deklariert werden. Das gilt auch für Unis in Bundesländern, in denen die Anwesenheitspflicht prinzipiell verboten ist, wie z.B. an der Uni Kiel. Die physische Anwesenheit ist quasi essenziell für das Erreichen des Qualifikationsziels.
Oftmals sind auch bestimmte Fachbereiche aufgrund der Lehrinhalte und -methoden eher betroffen. So gilt an der Universität Ulm eine entsprechende Pflicht insbesondere in den Fachbereichen Biologie, Medizin und Biochemie. Logisch! Hier gibt es viele praktische Lehreinheiten, die ohne physische Anwesenheit der Studierenden sinnlos wären.
Anwesenheitspflicht in den einzelnen Bundesländern / Regeln im jeweiligen Landeshochschulgesetz
Schleswig-Holstein hat die frühere Regelung aus NRW mit dem Verbot einer Anwesenheitspflicht wortwörtlich in sein Hochschulgesetz übernommen: „Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung.“
Eine ähnliche Formulierung hat auch Thüringen in seinem Landeshochschulgesetz. Dort heißt es an anderer Stelle (§ 47) noch, dass „bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht […] die Belange von Studierenden mit Kinderbetreuungs- und Pflegepflichten angemessen zu berücksichtigen [sind]. Sie sollen insbesondere bevorzugt zu Zeiten stattfinden, in denen üblicherweise eine Kinderbetreuung möglich ist.“ In Thüringen gibt es in den meisten Fällen keine Anwesenheitspflicht. Die Uni Erfurt reißt hier allerdings aus: Der Senat der Uni Erfurt hat 2017 beschlossen, dass Anwesenheitspflicht auch für Veranstaltungen gelten kann, die nicht zu den oben genannten (Exkursionen etc.) zählen.
In Bremen findet sich ebenfalls ein solcher Passus, der nur bei den Ausnahmen anders formuliert ist „… es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich insbesondere um eine Laborveranstaltung, eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum oder eine Sicherheitseinweisung.“
Solche expliziten Regelungen sind in den Landes-Hochschulgesetzen sonst aber kaum üblich. Eher ist es so, dass auf Landesebene meist zu Anwesenheitspflichten nichts explizit geregelt ist. Dass daraus direkt folgt, dass die Hochschulen somit die Möglichkeit hätten eine Anwesenheitspflicht vorzusehen, ist allerdings nicht so.
In einigen Bundesländern stellen sich die Wissenschaftsministerien auf den Standpunkt, dass eine Anwesenheitspflicht nur möglich wäre, wenn die Hochschulen dazu gesetzlich ermächtigt wären. Was sie ja ohne Regelung nicht sind. Oder es werden Formulierungen im Hochschulgesetz zur Studierfreiheit oder ähnlichem so weitgehend interpretiert, dass eine Anwesenheitspflicht deswegen nicht erlaubt sei.
So ist es in Bayern der Fall, wo das Ministerium eine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen oder Seminare in der Regel ablehnt; ähnliches scheint für Sachsen zu gelten. In Sachsen-Anhalt wird auf die „Studierfreiheit“ verwiesen, allerdings scheint es teilweise dennoch Anwesenheitspflichten zu geben.
Anderswo hat das jeweilige Wissenschaftsministerium offenbar kein Problem mit einer Anwesenheitspflicht und es hat sich über die Jahre unter den Hochschulen eine Art Konsens gebildet. So scheint es in Berlin zu sein, wo es bei den Hochschulen offenbar üblich ist, dass bspw. bei Seminaren eine „Präsenzquote“ festgelegt wird, die oft bei 75-85% liegt. D.h. man muss nicht in allen, aber doch in der großen Mehrzahl der Veranstaltungen anwesend sein.
In Baden-Württemberg findet sich im Gesetz keine Regelung, an vielen Unis waren (und sind) Anwesenheitsregelungen aber üblich. Gegen eine 100%-Anwesenheits-Regelung im Politik-Studiengang der Uni Mannheim klagte ein Student mit Unterstützung des AStAs erfolgreich. In der Form verstoße die Anwesenheitspflicht gegen die durchs Grundgesetz geschützte Berufs- und Wissenschaftsfreiheit der Studenten – so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 9 S 1145/16). Ein wenig Mühe müssen sich die Hochschulen also schon geben.
Nordrhein-Westfalen wurde ja schon oben ausführlich erwähnt – die Landesregierung verweist auch auf das Urteil in Baden-Württemberg, dass etwaige Anwesenheitspflichten den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen müssten.
In Niedersachsen steht im Gesetz: „Studien- und Prüfungsordnungen dürfen eine Verpflichtung der Studierenden zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen nur vorsehen, wenn diese erforderlich ist, um das Ziel einer Lehrveranstaltung zu erreichen.“ Ganz ähnlich wird es in Rheinland-Pfalz gehandhabt.
Im folgender Tabelle haben wir zusammengefasst, was wir bisher zusammengetragen konnten. Das jeweilige Landeshochschulgesetz haben wir nur erwähnt, wenn wir dort eine explizite Erwähnung finden konnten.
Anwesenheitspflicht an Unis und Hochschulen – LänderübersichtBezieht sich nur auf Anwesenheitspflicht bei Vorlesungen und Seminaren. Alle Angaben ohne Gewähr! | ||
Baden-Württemberg | Anwesenheitspflicht möglich | - |
Bayern | Anwesenheitspflicht nicht üblich | - |
Brandenburg | Anwesenheitspflicht möglich, an der Uni Potsdam in der Regel keine (Link nur Beispiel, nicht allgemeingültig!) | - |
Berlin | Präsenzquote üblich | - |
Bremen | Anwesenheitspflicht verboten | Hochschulgesetz § 49 Abs. 3 |
Hamburg | Anwesenheitspflicht möglich | - |
Hessen | Anwesenheitspflicht möglich, an der Uni Kassel nur in Ausnahmefällen | - |
Mecklenburg-Vorpommern | Anwesenheitspflicht möglich | - |
Niedersachsen | Anwesenheitspflicht u.U. möglich | NHG § 7 Abs. 4 |
Nordrhein-Westfalen | Anwesenheitspflicht möglich | Hochschulgesetz § 64 Abs. 1 Satz 3 |
Rheinland-Pfalz | Anwesenheitspflicht u.U möglich. | - |
Saarland | Anwesenheitspflicht möglich, in Vorlesungen offenbar nicht üblich | - |
Sachsen | Anwesenheitspflicht nicht vorgesehen | - |
Sachsen-Anhalt | Anwesenheitspflicht u.U. in Seminaren möglich | - |
Schleswig-Holstein | Anwesenheitspflicht verboten | Hochschulgesetz § 52 Abs. 12 |
Thüringen | Anwesenheitspflicht verboten Ausnahme: Uni Erfurt: Hier ist eine Anwesenheitspflicht möglich. (vgl. hier) | Hochschulgesetz § 55 Abs. 3 |
Kennst du noch Details zu anderen Bundesländern? Hinterlasse Infos gern in den Kommentaren, wir ergänzen das dann bei Bedarf in der Tabelle!
4. Wie wird die Anwesenheit überprüft?
Wie die Anwesenheit kontrolliert wird, entscheidet die/der Dozent:in. Mögliche Methoden sind:
"Eine Unterschrift, bitte!" ✍️
Die einen lassen eine Anwesenheitsliste im Seminar zur Unterschrift herumreichen, die anderen fragen vorab persönlich die Name der Teilnehmer ab. Auch die Anfertigung von Stundenprotokollen oder Diskussionsfragen zum Seminarthema der jeweils vorausgegangenen Sitzung können verlangt werden.
So soll einerseits die Anwesenheit überprüft und andererseits die aktive Teilnahme der Studierenden gefördert werden.
📧„Für heute abgemeldet!“🤧
Kannst oder willst du einmal nicht zu einer Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht erscheinen, gibt es auch hier vorab festgelegte Regeln. Diese sollten konkret in der betreffenden Modulbeschreibung erläutert sein. Wie und ob du dich im Voraus abmelden musst, bestimmt ebenfalls dein/e DozentIn.
Oft wird um eine Abmeldung per E-Mail oder – besonders bei häufigem Fehlen – direkt um ein ärztliches Attest gebeten. Andere wiederum schert es gar nicht, ob du dich vorher abmeldest oder nicht.
Die Anwesenheit wird in der Regel als Prüfungsvorleistung gewertet. Fehlst du zu oft in einer Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht, darfst du u.U. nicht an der Prüfung teilnehmen. Darüber hinaus kann die Anwesenheit auch an weitere Prüfungsleistungen wie Essays etc. geknüpft sein.
5. Krank? Kinderbetreuung? Pflege? Behinderung? Wann Ausnahmen möglich sind
Krankheit: Attest!
„Was tun bei Krankheit? 🤒 Eine der häufigsten Fragen: „Darf ich mit Attest fehlen – und was passiert dann?“ Grundsätzlich sollte ein ärztliches Attest dich zumindest bis zu einem gewissen Maß von der Anwesenheitspflicht befreien. Oftmals erhältst du die Gelegenheit, dein Fehlen durch eine Ersatzprüfungsleistung (Essays, Protokolle, Referate usw.) wieder auszugleichen.
Selbst mit Attest musst du Ersatzleistungen (z. B. ein Protokoll oder Referat) erbringen – sonst kannst du den Kurs nicht bestehen, selbst wenn du entschuldigt fehlst.
Andere Ausnahmen
Wer Kinder betreut, Angehörige pflegt oder eine Behinderung hat, darf nicht benachteiligt werden! Allerdings musst du dich in der Regel leider immer noch selbst und oft mit Nachdruck darum kümmern, die Möglichkeiten an der konkreten Hochschule in Erfahrung zu bringen und die Hochschule informieren, welche Einschränkungen bei dir vorliegen.
Je nach Hochschule werden beispielsweise folgende Möglichkeiten angeboten, um es dir leichter zu machen:
Flexiblere Präsenzzeiten (z. B. Abendveranstaltungen für Eltern).
Ersatzleistungen (z. B. Hausarbeiten statt Anwesenheit).
Nachteilsausgleiche (z. B. reduzierte Präsenzquote).
Tipp: Informiere dich bei deiner Fachschaft, der Studierendenvertretung oder auch beim Studierendenwerk und melde dich frühzeitig beim Prüfungsamt oder Behindertenbeauftragten der Hochschule!
Ist die Anwesenheitspflicht konkret überhaupt nötig?
Ist die Anwesenheitspflicht in einem Kurs deiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, unverhältnismäßig oder sie erscheint dir willkürlich verhängt, dann schaue hierhier.
6. Unterschiede je nach Hochschule: Fernhochschule, Uni und FH – und was ist Online?
Studierst du an einer Fernhochschule, musst du dir natürlich keine großen Gedanken über eine Anwesenheitspflicht machen. Außer für bestimmte Prüfungen, liegt es hier in der Natur der Sache, nicht vor Ort anwesend zu sein.
An Fachhochschulen (FHs) ist Anwesenheitspflicht deutlich häufiger als an Unis. Der Grund: FHs haben stärkere Vorgaben zur Stundenplanung und setzen auf praktische Lehrformate, bei denen Präsenz oft unverzichtbar ist. Weniger schulisch, dafür aber hinsichtlich Disziplin und Selbstverantwortung anspruchsvoller, ist das Studium an einer Universität.
Anwesenheitspflicht bei Online-Kursen?
Spätestens mit der Corona-Pandemie haben viele Hochschulen digitale Lehrformate eingeführt – doch gilt hier auch eine Anwesenheitspflicht?
Synchrone Online-Seminare (Live-Vorlesungen via Zoom etc.): Hier kann die Pflicht gelten, ähnlich wie bei Präsenzveranstaltungen.
Asynchrone Kurse (Aufzeichnungen, Selbststudium): Meist keine Pflicht, da die Zeitgestaltung flexibel ist.
Hybrid-Modelle: Manche Unis verlangen z. B. mindestens 50% Präsenz in Mischformaten.
Tipp: Schau in der Modulbeschreibung nach, ob „aktive Teilnahme“ (z. B. in Foren oder Chats) verlangt wird – das kann eine versteckte Form der Pflicht sein!
7. Das 'Für und Wider' zur Anwesenheitspflicht
Mit der Bologna-Reform im Jahr 2005 hielt auch die Präsenzpflicht an vielen deutschen Universitäten Einzug. Seit der Umstellung entzünden sich regelmäßig neue Konflikte an diesem Streitpunkt: Studierende zur Anwesenheit zwingen, ja oder nein!? Im Rahmen der Novellierung des Hochschulgesetzes von NRW ist der ewige Streit um die Anwesenheitspflicht nun erneut entbrannt.
Pro 👍
Ein zentrales Pro-Argument stammt aus der Metastudie von Rolf Schulmeister (2015): Schon drei Fehltermine können demnach zu schlechteren Leistungen führen – besonders bei leistungsschwächeren oder jüngeren Studierenden, die sonst den Anschluss verlieren.
Ein weiteres Argument, welches häufig für die Anwesenheitspflicht ausgelegt wird, ist der Grundgedanke der Universität als Ort für Begegnung und Austausch, für lebendigen Diskurs.
Contra 👎
Kritiker:innen argumentieren, dass eine Zwangspräsenz in überfüllten Hörsälen oft kontraproduktiv ist: Wenn Studierende kein echtes Interesse haben, sitzen sie nur passiv da – statt sich aktiv mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Insbesondere dann, wenn sich die Lehrinhalte einfach auf anderem Wege erlernen lassen – Stichwort 'Digitalisierung'.
Die Gegner der Anwesenheitspflicht fordern stattdessen ansprechender gestaltete Veranstaltungen als Anreiz zur Anwesenheit. Zudem sei die Flexibilität mindestens für diejenigen unabdingbar, die arbeiten müssen, Familie haben oder beeinträchtigt sind. Außerdem bedürfe es für die Herausbildung einer kritischen und selbstständigen Persönlichkeit die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen (vgl. fzs.de).
Wann ist die Anwesenheitspflicht rechtlich angreifbar?
Nicht jede Pflicht ist automatisch gültig! Studierende können rechtlich dagegen vorgehen, wenn:
Die Pflicht nicht in der Prüfungsordnung steht.
Sie unverhältnismäßig ist (z. B. 100% Anwesenheit ohne triftigen Grund).
Sie gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) oder Berufsfreiheit (Art. 12 GG) verstößt.
Beispiel: 2017 hat das Verwaltungsgerichtshof einem Mannheimer Studenten Recht gegeben (Az.: 9 S 1145/16), der somit erfolgreich die 100%-Pflicht im Politikstudium angriff.
Tipp: Bei Zweifeln hilft die Studierendenvertretung (AStA/StuVe) oder ein Anwalt für Hochschulrecht.
Fest steht, dass letztlich alle Studierenden als erwachsene Menschen selbst für ihr erfolgreiches Studium verantwortlich sind – ob mit oder ohne „Zwang zur Anwesenheit“.