Studienfinanzierung
Bildungskredit der KfW
Was ist der Bildungskredit überhaupt?
Der Bildungskredit soll Studierenden (und SchülerInnen, aber darauf gehen wir hier nicht weiter ein), die entweder kein BAföG bekommen können oder besondere Ausgaben (z.B. für Studiengebühren, Exkursionen, Bücher etc.) haben, die nicht vom BAföG gedeckt werden, unter die Arme greifen und das Studium sichern und beschleunigen. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seiner Eltern oder des Ehepartners spielen keine Rolle.
Die Förderung beträgt 100, 200 oder 300 EUR im Monat (die Höhe muss festgelegt werden, die Dauer der Zahlung kann frei gewählt werden, muss aber mind. 3 Monate betragen), wird bis zu 24 Monate lang gewährt (maximal also 7200 EUR) und ist später mit Zinsen zurückzuzahlen. Es gibt die Möglichkeit einer Abschlagzahlung (siehe weiter unten).
Der Bildungskredit wird von der Bundesregierung finanziell gestützt, nur dadurch sind die günstigen Zinskonditionen möglich. Die Förderbestimmungen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festgelegt.
Wer kann einen Bildungskredit erhalten?
Im Grundstudium (außer bei einem Bachelor ab dem 3. Fachsemester) gibt es leider KEINEN Bildungskredit. Ihr müsst nämlich wahlweise
- die Zwischenprüfung Eures Studiengangs bestanden haben,
- den ersten Teil Eures Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen haben,
- ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1-3 HRG betreiben,
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen oder
- eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hat.
- Bei einem Bachelor-Studiengang genügt seit 01.04.2009 der Nachweis, dass die/der Studierende die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hat.
Weitere Details
Auslandsstudium
Der Bildungskredit kann auch für ein Studium im Ausland gewährt werden, auch außerhalb der EU. Voraussetzung: Die Ausbildungsstätte ist einer deutschen Hochschule gleichwertig. Darüber hinaus müsst Ihr in Deutschland gemeldet sein und Euch nur für das Studium zeitweilig im Ausland aufhalten. (Ausnahmen nur entsprechend BAföG § 6 für bestimmte Deutsche im Ausland; schwierig!)
Dauer der Förderung, Teilzeiträme
Die Förderung wird normalerweise für zwei Jahre gewährt. Auf Wunsch wird der Kredit auch für kürzere Zeiträme gewährt, mindestens jedoch für drei Monate. Ihr könnt dann später nochmals den Rest in Anspruchnehmen (sofern Ihr dann noch die anderen genannten Bedingungen erfüllt. Die Teilung des Gesamtkredites in mehr als zwei Teile ist aber NICHT möglich.
Abschlagzahlung
Falls Ihr zur Finanzierung eines ausßergewöhnlichen Aufwandes auf einen Schlag mehr Geld benötigt und Ihr dies glaubhaft machen könnt, so ist die Auszahlung von bis zu 3.600 Euro auf einmal als Abschlagszahlung möglich (zusammen mit den monatlichen Zahlungen können es aber nie mehr als 7.200 Euro sein). Die Begründung muss studienbezogen sein, erfahrungsgemäß reicht jedoch der allgemeine Verweis auf Ausgaben für das Studium (z.B. Studiengebühren, Laptop, Arbeitsmaterialien).
Förderung neben dem BAföG
Der Kredit kann auch zusätzlich zu einer Förderung durch das BAföG in Anspruch genommen werden.
Antragstellung
Falls Ihr den Bildungskredit in Anspruch nehmen wollt, so müsst Ihr Euch schriftlich an das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln wenden, per Internet unter www.bildungskredit.de
Der Antrag sollte frühestens 4 Wochen vor Beginn den Bewilligungszeitraumes gestellt werden, da ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Antragstellung per Internet ist sehr sinnvoll, die Unterlagen können dann (innerhalb von zwei Wochen!) per Post nachgereicht werden.
Für Fragen gibt es eine telefonische "Bildungskredit Hotline" unter Tel. 0228 / 99 358-4492.
Das Bundesverwaltungsamt prüft Euren Antrag, wird er bewilligt, erhaltet Ihr einen Bewilligungsbescheid und könnt damit einen Kreditvertrag mit der KfW schließen. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW. Das Bundesverwaltungsamt braucht in der Regel 4-6 Wochen, um den Bewilligungsbescheid zu erteilen, nur zu Beginn des Wintersemesters kann es auch mal länger dauern.
Rückzahlung, Höhe der Zinsen
Die ersten 4 Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 120 EUR. Der Bildungskredit kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.
Die Zinsen sind (jedenfalls über die Jahre gesehen; der aktuelle Stand ist eher eine Ausnahme) im Vergleich zu anderen Krediten relativ günstig. Der Zinssatz liegt seit Oktober 2011 bei 2,78% nominal (nach 6,37% vor einigen Jahren), er wird immer im April und Oktober dem aktuellen Zinsniveau angepasst. Eine Übersicht über den Verlauf der Zinsen in den letzten Jahren seht Ihr hier.
Solltet Ihr nicht ordnungsgemäß zurückzahlen (können), so nimmt die KfW die Bürgschaft des Bundes in Anspruch. Das Bundesverwaltungsamt versucht dann später, das Geld bei Euch einzutreiben.
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