Du hast wegen Corona und die damit verbundenen Einschränkungen Sorge, dass du dir Studium und Leben nicht mehr leisten kannst? Wir listen dir die wichtigsten Finanzquellen für Notlagen auf – und geben erste Tipps, wo du Geld sparen kannst. Zusammen schaffen wir das!
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Woher soll das Geld für die Studienfinanzierung aktuell kommen?
Das Bundesbildungsministerium hat verschiedene Details beim BAföG wegen der Corona-Epidemie verbessert. Bei einer Förderquote von knapp 12 % hilft dies jedoch leider nur noch wenigen Studierenden.
Laut der letzten Sozialerhebung von 2016 des Deutschen Studentenwerkes setzt sich im Durchschnitt der monatliche Verdienst zu 26% aus dem Einkommen eines Lohnerwerbs zusammen. Bei Studierenden aus Nicht-Akademiker-Haushalten steigt der Anteil sogar auf 30 %. Und 68 % aller Studierender haben einen Nebenjob. Diese Zahl steigt für Hochschüler*innen in Städten mit hohen Mieten, wie zum Beispiel Köln, wo der Anteil 11 % höher liegt.
Ein (drohender) Verlust dieser Geldquelle stellt womöglich 59 % aller jobbenden Studierenden vor Existenznöte. So hoch ist der Anteil derjenigen, die das Arbeitseinkommen als notwendig für ihren Lebensunterhalt bewerten. Über den Daumen gepeilt betrifft das mehr als 1,65 Million junger Menschen in Deutschland.
Im folgenden geben wir dir Hinweise, welche Finanzquellen du prüfen solltest und wie sich Corona darauf auswirkt.
Infos für Studierende aus „Drittstaaten“
Eine weitere stark betroffene Gruppe sind ausländische Studierende. Sehr viele von ihnen haben vor Beginn des Studiums in Deutschland damit gerechnet, dass sie einen Großteil der Kosten mit Jobben finanzieren können. Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, sogenannte Drittstaaten, kommen viele Lösungen leider nicht infrage. Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) hat Studis Online netterweise auf folgendes hingewiesen:
„Die International Offices/Akademischen Auslandsämter verfügen (meistens) für ausländische Studierende über sogenannte STIBET Stipendien“ für Studierende und Doktorand*innen.“
Der BAS gibt auch den Tipp, sich an das International Office / Akademische Auslandsamt der Hochschule zu wenden. Manche können Internationalisierungsmittel der Länder in Stipendien umwidmen.
Der KfW-Studienkredite ist seit Juli 2020 auch für viele ausländische Studierende zugänglich, die ihn zuvor nicht erhalten konnten. Allerdings bisher begrenzt auf die Monate bis März 2021.
1. BAföG
Bei uns steht BAföG nicht ohne Grund auf Platz Nummer 1. Immerhin musst du in der Regel nur die Hälfte davon zurück zahlen und die maximale Schuldengrenze (in der Regelstudienzeit) liegt bei gut 10.000 Euro. Die Rückzahlung startet erst Jahre nach dem Studium. Du siehst: Es gibt viele gute Gründe!
Wer schon BAföG bezieht
Wenn du nicht jetzt schon den Höchstsatz erhältst aber wegen Corona das Einkommen von dir, deiner Eltern oder deines Ehepartners stark sinkt, gibt es eine Option:
Wenn dein Einkommen sinkt, schicke eine formlose Meldung an dein BAföG-Amt, dass sich das Einkommen verändert hat. Wenn gleich mit Nachweis (Lohnauszug bspw.), dann noch besser.
Wenn das Einkommen deiner Elterndeutlich geringer ist, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Dieser kann jedoch auch ungünstig für dich ausfüllen, deswegen solltest du vorher das „Kleingedruckte“ lesen.
Du dachtest vielleicht, dass du kein BAföG beziehen kannst – oder ein Antrag war dir zu anstrengend? Lass dir eins sagen: Ein Studium wegen fehlender Kohle abzubrechen, sollte Motivation genug für einen Antrag sein!
Trotz des verspäteten Semesterbeginns im Wintersemester 2020/21 wird auch für den Oktober BAföG bezahlt – wenn du schon im Oktober den Antrag zumindest formlos stellst.
Mit unserem BAföG-Rechner kannst du schnell prüfen, wie hoch dein Anspruch sein könnte. Und mit dem BAföG-Check siehst du, oben dein Studium im Sinne des BAföG gefördert werden kann.
„Systemrelevanter Job“ + BAföG?
Wenn du in einer systemrelevanten Branche tätig bist, soll dieses Einkommen nicht auf das BAföG angerechnet werden. Allerdings nur das zusätzliche Einkommen. Wenn du denkst dadurch mehr BAföG zu bekommen (was ja nur das Fall wäre, wenn man vorher durch das eigene Einkommen Abzüge beim BAföG hatte), dann sollte man das in der formlosen Meldung an das Amt explizit dazuschreiben.
Viele Fragen...
Du hast andere Fragen zu BAföG und Corona? Du wolltest vielleicht ins Ausland? Oder dein Studium verlängert sich wegen der Epidemie – und du weißt nicht, ob du dafür noch BAföG bekommst?
Es gibt nicht wenige Studierende, die denken, dass ihnen im Nebenjob mit Arbeitsvertrag keine Rechte zustehen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsfrist, ein Recht auf Arbeit – das wären nur drei Punkte, die vielleicht für dich gerade relevant werden.
Kurzarbeitergeld betrifft jedoch nur sozialversicherungspflichtige Angestellte – also für die meisten Studis kommt das leider nicht infrage. Für sie bedeutet Kurzarbeit dann meist ein finanzieller Verlust.
Um den Werkstudenten-Status zu behalten, darfst du in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden die Woche arbeiten. Nur außerhalb der Vorlesungszeit darf für 26 Wochen im Jahr diese Beschränkung ignoriert werden.
Selbstständige haben unter Umständen auch Anspruch auf die Soforthilfen, die über die Länder beantragt und ausgezahlt werden. Informiere dich am besten in deinem Bundesland direkt über Möglichkeiten – hier findest du eine Übersicht beim Bundeswirtschaftsministerium.
Wer akut einen Job sucht, kann sich auf seiner lokalen studentischen Jobbörse umschauen. Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels und der Landwirtschaft werden gerade viele helfende Hände gesucht.
3. Unterhalt der Eltern / Kindergeld + Familienbonus
In der Regel sind deine Eltern verpflichtet, dir eine „angemessene Berufsausbildung“ zu ermöglichen. Wenn sie finanzkräftig genug sind durch die Leistung von Unterhalt. Das ganze Thema ist rechtlich nicht unkompliziert und birgt emotionalen Sprengstoff, wenn schon vorher Probleme da waren in der Familie.
Informiere dich am besten durch folgenden Artikel:
Kindergeld erhalten die Eltern für dich (um damit Unterhalt leisten zu können!), wenn du dich in der Ausbildung zu einem Beruf befindest und noch nicht den 25. Geburtstag gefeiert hast. Hierauf hat Corona also keinen Einfluss – außer:
Am 29. Juni hat der Bundestag den sogenannten Familienbonus beschlossen. Wer kindergeldberechtigt ist, dessen Familie erhält einmalig 300 Euro. Die Auszahlung lässt jedoch noch etwas auf sich warten: Die erstem 200 Euro kommen im September, die übrigen 100 Euro im Oktober 2020.
Wer noch zuhause bei den Eltern wohnt kann prüfen, ob die Familie einen Anspruch auf einen Notfall-Kinderzuschlag hat. Entscheidend ist das Einkommen der Haushaltsangehörigen.
Wenn durch Corona der Beginn des Studiums sich verzögert, könntest du eventuell in eine Finanzlücke fallen. Immerhin gibt es Ideen, dass das Wintersemester 20/21 erst Anfang oder Mitte November starten soll. Wenn du dich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindest, darf die Übergangszeit nur vier Monate betragen. Ob hierfür noch eine Lösung von der Bundesregierung gefunden wird, bleibt abzuwarten.
4. Notfonds, Soforthilfen und Studienabschlussdarlehen Update 30.10.
Die bundesweite „Soforthilfe“ wird es im November wieder geben (siehe weiter unten). Ein wenig leichter wird sie wohl zu bekommen sein.
Troztdem sind wohl wieder auch die Hilfen von Ländern und teilweise lokal von AStA oder Studierendenwerken gefragt. Hier können wir keine vollständige Auflistung gewährleisten, auch wenn wir versuchen, so viel wie möglich zu sammeln – frage auf jeden Fall vor Ort nach!
Hilfen der Bundesländer und lokale Angebote von Studentenwerken und ASten
Viele Bundesländer hatten zu Beginn der Pandemie schneller als der Bund reagiert und meist über die Studierendenwerke Nothilfen zur Verfügung gestellt. Die Konditionen und der Umfang der Hilfe war sehr unterschiedlich, je besser die Konditionen, desto schneller waren die Hilfen verbraucht. Die Länder legen nun zum Teil nach – oder es stehen von den weniger großzügigen Angeboten noch Reste zur Verfügung. Kennst Du noch weitere Angebote, die sich an mehr als nur eine Hochschule richten? Sende sie uns gerne ein!
Brandenburg: Härtefallfonds / Einmalhilfe via Studentenwerk Potsdam bzw. Frankfurt/Oder
Es können bis 31.12.2020 einmalig (das ist wirklich so zu verstehen: ein einziges Mal pro Brandenburger Studi in 2020!) 300 € Zuschuss (geschenkt!) beantragt werden. Aber nur, wenn aus dem bundesweiten Notfonds kein Geld erhalten oder beantragt wurde. „Berechtigt sind alle Studierenden, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind.“ Allerdings sind die sonstigen Regeln etwas weniger strikt.
Hamburg: Hamburger Corona Notfalldarlehen für Studierende
Kann jeweils einmal im Oktober, November und Dezember beantragt werden. Es handelt sich um zinsloses Darlehen von jeweils 400 € pro Antrag. Die Bedingungen sind leiderähnlich hart dem bundesweiten Notfonds für Studierende. Wer also schon unabhängig von Corona finanzielle Schwierigkeiten hatte, hat kaum eine Chance darauf.
Nordrhein-Westfalen: Viele NRW-Unis sammeln Hilfsgelder für Studierende (via wdr.de)
Laut dem genannten Bericht haben 21 von 36 Unis und viele weitere Hochschulen eigene Nothilfefonds für ihr Studis eingerichtet. Es lohnt sich in NRW also um so mehr, vor Ort nachzufragen!
Bundesweiter Notfonds für Studierende (erneut von November 2020 bis März 2021)
Das Thema bundesweite Soforthilfe für Studis war seit Beginn der Corona-Krise in der Diskussion. Bereits im März hat der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) mit vielen anderen Organisationen eine Soforthilfe für Studierende gefordert. Es zog sich lange hin, wirklich beantragen konnte man erst ab Mitte Juni, Auszahlung gab es ab Juli. Zuerst sollte die Hilfe nur im Juni, Juli und August beantragt werden können, dann wurde noch der September angehängt.
Inzwischen wurde bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfe von November 2020 bis März 2021 jeweils einmal pro Monat beantragt werden kann. Die Bedingungen sind weiterhin gar nicht einfach zu erfüllen, auch wenn es kleine Erleichterungen gibt: Es gilt nach wie vor, dass Du nachweisen musst, dass du unter 500 (besser unter 100) Euro auf all deinen Konten hast (selbst ein PayPal-Konto muss nachgewiesen werden). Und die Notlage muss mit Corona zu tun haben, also durch Jobverlust, verringertes/kein Einkommen mehr bei Selbständigkeit oder verringerte/keine Unterhaltsleistungen mehr der Eltern wegen Corona zustande gekommen sein. Bei den Gründen ist nach Möglichkeit weiterhin ein Nachweis einzureichen (und wenn es einen solchen gibt, ist das auch dringend zu raten!), es soll aber auch eine Selbsterklärung ausreichen (also eine von dir verfasste und unterschriebene Erklärung zu den bei dir vorliegenden Gründen).
In der Regel sind die Stipendien der vom Bund finanzierten Begabtenförderungswerke an das BAföG angelehnt.
Wer ein Stipendium bereits erhält, kann wie beim BAföG Änderungen des eigenen Einkommens oder das der Eltern seiner Stiftung mitteilen. Wende dich am besten an deine Ansprechperson in der Stiftung, um dich beraten zu lassen.
Wenn du jedoch ein Einkommen unter 450 Euro hattest, was sich nicht auf die Höhe der Förderung ausgewirkt hat, wird sich an der Höhe des Stipendiums nichts ändern.
Einkommen als Krisenhelfer*in werden wie auch beim BAföG nicht angerechnet. Laut Friedrich Ebert Stiftung hast du jedoch eine Nachweispflicht gegenüber der Finanzbetreuung.
Wer noch kein Stipendium hat, kann versuchen sich auf eines zu bewerben. Da die Bewerbungsfristen und Voraussetzungen variieren, schaue am besten selbst in unserem Verzeichnis der Stiftungen nach.
6. KfW-Studienkredit, Bildungskredit und private Studiendarlehen
Am 30. April hat die Bundesbildungsministerin bekannt gegeben, dass die Bedingungen für die KfW-Studienkredite ausgeweitet werden. Von Mai 2020 bis Ende März 2021 werden die Zinsen auf 0% gesenkt. Die maximale Höhe von 650 Euro im Monat bleibt.
Erstmals können auch ausländische Studierende einen KfW-Studienkredit beantragen – jedoch nur für einen zwei Monate späteren und kürzeren Zeitraum (Juli 2020 bis Ende März 2021). Sie können seit dem 1. Juni den Kredit beantragen.
Leider ist die Ausweitung auf (bestimmte, nicht alle!) ausländische Studierende auch die einzige Ausweitung. Alle anderen Bedingungen des KfW-Studienkredits bleiben unverändert – Leistungsnachweis nach 6 Fördersemester, erstmalige Beantragung spätestens im 10. Fachsemester, Altersgrenzen (unter 45; abhängig vom Alter variiert die Zahl der Semester, die der Kredit möglich ist). Und vor allem: Wer schon einen nutzt, kann nicht mehr bekommen (650 €/Monat bleibt die Grenze).
Für Studierende in den letzten Jahren der Ausbildung ist auch ein Bildungskredit möglich. Dieses staatliche Angebot bietet gute Konditionen. Aktuell liegt der effektive Jahreszins bei nur 0,52 % (Stand: 10/2020). Nachteile sind, dass die Bearbeitung eines Antrags mehrere Wochen benötigt und die maximale monatliche Auszahlung bei 300 Euro liegt.
Auf private Studienkredite solltest du besser verzichten, nachdem die KfW-Studienkredite in der Corona-Krise ausgeweitet werden – außer der Kreditrahmen ist für dich nicht ausreichend. Viele private Anbieter schließen mehr oder weniger viele Studierende aus.
Hier findest du die Übersicht der privaten Anbieter:
Wer studiert, ist in der Regel nicht berechtigt Arbeitslosengeld II (aka Hartz IV) zu beantragen. Das hatte das Bundesbildungsministerium nicht gehindert, Studierende auf Hartz IV zu verweisen, obwohl es nur wenige Ausnahmen gibt
für die eigenen Kinder, wenn du schon Nachwuchs hast
ihr unterbrecht das Studium wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung (Exmatrikulation oder besser: Urlaubssemester)
Vorliegen einer besonderen Härte
Insbesondere auf letztere Möglichkeit wurde vom BMBF zwar hingewiesen, die Arbeitsagentur schreibt auf ihrer Corona-FAQ-Seite aber: „Allein die allgemeinen Auswirkungen der Corona-Pandemie begründen eine solche Härte nicht. Insbesondere die bloße Unterschreitung des bisherigen Verdienstniveaus (zum Beispiel durch Wegfall der Nebenbeschäftigung) stellt noch keine besondere Härte im Sinne der gesetzlichen Vorschrift dar. Vor der Beantragung eines Darlehens kommt auch die Suche einer neuen Nebenbeschäftigung – insbesondere in den systemrelevanten Berufen (zum Beispiel Einzelhandel) – in Betracht.“
Informiere dich über dieses leider sehr komplizierte Sachgebiet hier:
Beim Thema Wohngeld sieht es leider auch nicht rosig aus, da hierfür Studierende auch in der Regel nicht berechtigt sind. Aber wie so oft, gibt es mal wieder Ausnahmen. Details findet ihr hier:
8. Wie du Geld sparen kannst – oder überhaupt zahlungsfähig bleibst
Ignoriere nicht deine Schulden – lass dich beraten!
Eine Schuldenberatung kann dir helfen Überblick über deine Finanzsituation zu gewinnen, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen und dir helfen mit den Gläubigern eine Lösung außergerichtlich zu finden. Kostenfreie Schuldnerberatungen vor Ort werden von gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. von Caritas, Diakonie oder DRK), deinem Studierendenwerk oder deiner Studierendenvertretung / deinem AStA angeboten.
Monatsfahrkarte pausieren oder kündigen
Du hast statt eines Semestertickets eine Monatsfahrkarte, welche jetzt ungenutzt im Geldbeutel steckt? Viele Verkehrbünde bieten ihren Kund*innen an, dass Monatskarten auf Wunsch direkt pausiert werden können. Optional kannst du sie auch kündigen, je nach Vertragsbedingung.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Dies ist leider weiterhin nur möglich für Bezieher*innen von BAföG.
Einige Studentenwerke und Studierendenvertretungen bieten bedürftigen Studierende einen sogenannten Freitisch an. Das heißt: Kostenlos Futtern in der Mensa. Informiere dich vor Ort am besten!
Nimm zur Not ein Urlaubssemester
Du denkst dir, dass dieses Semester eh für die Katze ist? Je nach Hochschule hast du die Möglichkeit, ein Urlaubssemester einzulegen. Welche Gründe zulässig sind, ist nämlich von ihr abhängig.
Vorteile können sein, dass du geringere Semesterbeiträge zahlen musst oder eventuelle Studiengebühren sparst. Einen Werkstudenten-Status zum Arbeiten verlierst du jedoch.
Überlege den Schritt jedoch gut – und informiere dich über alle Vor- und Nachteile in den folgenden Artikeln!
Noch Fragen zum Thema Studienfinanzierung in Zeiten von Corona? Dann schreibe unten gerne einen Kommentar mit deiner Frage. Wir versuchen, baldmöglichst zu antworten – und bei Bedarf ergänzen wir den Artikel.
Kommentare zu diesem Artikel
1. Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) kommentierte am 21.04.2020 um 15:57:30 Uhr
STIBET Stipendien für ausländische Sudierende
Viele, der in der guten Zusammenstellung aufgeführten Möglichkeiten, haben ausländische Studierende (Drittstaatler*innen) leider nicht, ABER:
Die International Offices/Akademischen Auslandsämter verfügen (meistens) für ausländische Studierende über sog. STIBET Stipendien („Stipendien- und Betreuungsmaßnahmen für ausländische Studierende“):
STIBET Doktorand*innen: Unterstützung/Abschlußfinanzierung die Promovierende
STIBET I: Stipendien für ausländische Studierende
STIBET III: Stipendien durch Einwerbung privater Drittmittel für ausländische Studierende und Doktorand*innen
Grundsätziche Infos beim DAAD: https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/stibet/
Ansonsten wendet Euch direkt an das IO/AAA eurer Hochschule. In einigen Bundesländern können die IOs/AAAs auch Internationalisierungsmittel der Länder inzwischen in Stipendien umwidmen.
3. Goldy kommentierte am 22.06.2020 um 11:03:02 Uhr
Goldyyy
Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage,und zwar ich erhalte bereits vom Bafög Amt die Hilfeleistung zum Studienabschluss (bin über die Regelstudienzeit hinaus). Diese werde ich aber nur bis August erhalten. Die Leistung wurde mir aber in verzinster Form gewährt. Habe gelesen, dass diese aktuell auch zinslos gewährt werden (Pandemie) ändert sich das dann bei mir auch automatisch?
Aufgrund der Pandemie hat sich die Regelstudienzeit auch um 1 Semester verlängert...
Weiß hier vielleicht noch jemand, ob ich in dem Fall weiterhin die Möglichkeit habe Unterstützung zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
4. Finn kommentierte am 24.06.2020 um 12:23:39 Uhr
22,5 Std./Woche Arbeit
Ich bin Student und arbeite von Mitte April bis Ende Juli 22,5 Stunden pro Woche im Supermarkt und habe einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Ist das für das Kindergeld ein Problem? Muss ich etwas mit der Krankenkasse tun?
@ Goldyyy:
Die Hilfe zum Studienabschluss beim BAföG ist bereits seit letztem Wintersemester zinsfrei. Ganz unabhängig von Corona. Ob das noch verlängert werden kann, wird leider individuell zu prüfen sein. Eine gewisse Chance gibt es da, aber pauschal und aus der Ferne lässt sich da schwer mehr sagen.
@Finn:
22,5 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit ist ein Problem, ja. Siehe https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php#20-stunden-regel
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.