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Immatrikulation

(von lat. Matrikel = Liste) Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule während der dafür vorgesehen Immatrikulationsfrist. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen setzt die Immatrikulation eine Studienplatzzusage der Hochschule voraus. Diese wird nur dann erteilt, wenn eine fristgerechte Bewerbung um einen Studienplatz vorliegt und entsprechende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind.

Wer sich immatrikuliert, erlangt den Studierendenstatus. Man kann immer nur an einer Hochschule immatrikuliert sein. Will man Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule belegen und ggfls. sogar Prüfungen dort machen, kann man sich u. U. als Nebenhörer einschreiben.

Bei einem Hochschulwechsel setzt die Immatrikulation an der neuen Hochschule die Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule voraus. Diese sollte aber erst dann erfolgen, wenn die Studienplatzzusage der neuen Hochschule vorliegt.

Welche Unterlagen Ihr bei der Immatrikulation vorlegen bzw. einreichen müsst, erfahrt Ihr in der zentralen Studierendenverwaltung / dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule.

Mehr dazu: Artikel Wie bewerbe ich mich für einen Studienplatz?





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