Bei Immatrikulation und Rückmeldung fälligDer Semesterbeitrag
1. Häufig gestellte Fragen
Die Höhe des Semesterbeitrages ist unterschiedlich und reicht von 130 Euro bis 404 Euro. Den teuersten Posten macht meistens das Semesterticket aus, das es aber nicht an jeder Hochschule gibt.
Der Semesterbeitrag muss vor dem Beginn eines jeden Semesters bezahlt werden.
Der Semesterbeitrag wird gemäß Solidaritätsprinzip von jeder Studentin bzw. jedem Studenten bezahlt.
Nein. Fälschlicherweise wird manchmal von Studiengebühren gesprochen, obwohl der Semesterbeitrag gemeint ist.
Konkret lässt sich dazu leider nichts finden. Du kannst versuchen, den Semesterbeitrag als Ausbildungskosten anzugeben.
2. Was ist der Semesterbeitrag?
Der Semesterbeitrag ist ein Betrag, der an jeder Hochschule von jedem Studenten pro Semester und zwar vor Beginn zu zahlen ist und sich zusammensetzt aus Beiträgen für die Studierendenvertretung, das Studentenwerk und ggf. Verwaltungskostenbeiträgen. An vielen Hochschulen wird auch das Semesterticket über den Semesterbeitrag finanziert.
Der Semesterbeitrag hat nichts mit den allgemeinen Studiengebühren zu tun, welche Mitte der 00er Jahre eingeführt wurden und Anfang der 10er Jahre wieder abgeschafft wurden. Stattdessen handelt es sich um einen Beitrag zur Finanzierung von Studierendenwerk & Co. Er wird nur an staatlichen Hochschulen erhoben und zwar nach dem Solidaritätsprinzip. Meint: Alle zahlen, ungeachtet der tatsächlichen Nutzung. Private Hochschulen hingegen finanzieren sich über Studiengebühren, in denen zwar auch einige Leistungen enthalten sind, die äquivalent zum Semesterbeitrag sind, jedoch werden sie selten gesondert ausgewiesen.
Da der Semesterbeitrag jedes Semester vor der Rückmeldung zu zahlen ist, ist jener auch unter „Rückmeldegebühr“ bekannt. Manchmal wird auch vom „Sozialbeitrag“ gesprochen, obwohl der im Prinzip nur einen Teil des Semesterbeitrages ausmacht.
Die Höhe und Zusammensetzung der Beträge unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule.
3. Zusammensetzung: Semesterticket, Sozialbeitrag, AStA und mehr
Semesterticket 🪪
Der Beitrag für das Semesterticket ist wohl recht selbsterklärend: Er finanziert das Semesterticket, mit dem Studierende die Dienste des ÖPNV nutzen können. Ob es für den gesamten Verkehrsbund gilt, oder lokal beschränkt ist, unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule. In unserem Bremen-Beispiel gilt das Ticket für drei regionale Verkehrsbünde sowie landesweit in Bremen und Niedersachsen.
In besonderen Fällen wie Beurlaubung oder Exmatrikulation kann man sich das Semesterticket in der Regel zurück erstatten lassen (findet die Exmatrikulation inmitten des Semesters statt, kann man es sich möglicherweise anteilig erstatten lassen).
Studierendenwerk/Sozialbeitrag 🏢
Das Studierendenwerk ist für die Mensa/Cafeteria, Wohnheime und teilweise auch für Weiteres wie Psychologische Beratung, Beratung ausländischer Studierender oder die Jobvermittlung, zuständig. Es gibt in Deutschland 58 Studierendenwerke, die meistens für mehrere Hochschulen zuständig sind. Neben dem Geld, was durch die Semesterbeitrage generiert wird, finanzieren sie sich auch durch staatliche Zuschüsse und Umsätze (z.B aus den Einnahmen der Mensa). Dachverband aller Studierendenwerke ist das DSW.
Verfasste Studierendenschaft / studentische Selbstverwaltung 👩🏽🎓
Die studentische Selbstverwaltung wird vom Studierendenparlament (StuPa) und dem Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) übernommen. Während das StuPa die „Legislative“ der Studierendenschaft ist und Vorschläge und Forderungen an Unileitung und anderen Uni-Gremien heran trägt und über Anträge entscheidet, ist der AStA als „Exekutive des StuPa“ zu verstehen, der dessen Beschlüsse ausführt und über die Verwendung staatlicher Hochschul-Zuschüsse miteintscheidet.
Die verfasste Studierendenschaft legt den Betrag, der zur studentischen Selbstverwaltung zu zahlen ist, selbst fest. In Bayern gibt es keine offizielle studentische Selbstverwaltung, daher auch keinen Beitrag.
Kulturticket 🎭
An einigen Hochschulen, so auch in unserem Beispiel der Uni Bremen, erhalten Studierende neben dem Semesterticket auch ein Kulturticket. Welche Leistungen dieses beinhaltet, ist unterschiedlich. Inhaber*innen dieses Tickets, erhalten freie Eintritte oder Ermäßigungen in kulturellen Einrichtungen.
Verwaltungskostenbeitrag 🗂
Die Verwaltung (Immatrikulation, Exmatrikulation etc.) und Betreuung von Studierenden kostet Geld. Daher wird in vielen Bundesländern mit dem Semesterbeitrag der Verwaltungskostenbeitrag abgezogen. Auch wenn es sich nicht um eine „Studiengebühr“ handelt, kann man diesen Beitrag als „Studiengebühr light“ bezeichnen – sie wurden in den entsprechenden Bundesländern erst wieder im Rahmen der Diskussionen um allgemeine Studiengebühren ab Ende der 1990er eingeführt.
Neben diesen sehr häufig vorkommenden Kosten, können mit dem Semesterbeitrag auch Beträge für nachstehende Leistungen abgezogen werden. Oft sind diese aber auch schon im Beitrag für die Studierendenschaft enthalten und werden daher nicht gesondert ausgewiesen.
Härtefallfonds 💰
An vielen Hochschulen gibt es einen Härtefallfonds. Dieser finanziert beispielsweise Zuschüsse zum Semesterticket für sozial schwächer gestellte. Auch Freistellungen vom Semesterticket werden durch ihn finanziert. Daher wird er zum Teil auch als Semesterticketausfallfonds bezeichnet.
Sport ⚽️
An einigen Hochschulen finanziert sich der Hochschulsport neben Kursbeiträgen und staatlichen Zuschüssen durch Semesterbeiträge.
Fahrräder 🚴🏻
In vielen Städten gibt es Fahrrad-Sharing-Angebote. Um günstige Konditionen für Studierende zu gewährleisten, wird mit dem Semesterbeitrag zuweilen auch eine „Bike-Gebühr" eingezogen.
Versicherungsbeiträge 🧷
An einigen wenigen Hochschulen werden Beiträge zur Versicherung gesondert ausgewiesen. Was konkret damit gemeint ist, muss bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden. An der Uni des Saarlandes handelt es sich dabei um den Beitrag zur Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung.
Hochschulradio 📻
Manchmal werden auch Beiträge für das Hochschulradio gesondert ausgewiesen. Dabei handelt es sich um sehr geringe Beträge von unter einem Euro.
Sonderfälle 🟠
In speziellen Fällen sind reduzierte Beträge, weitere Beträge oder andere Beträge zu zahlen. Das kann der Fall sein, wenn man ein Urlaubs- oder Auslandssemester einlegt oder einer bestimmten Personengruppe (z.B Schwerbehinderte, Senioren) angehört.
4. Höhe des Semesterbeitrages
Die Höhe des Semesterbeitrages variiert stark. Der Löwenanteil geht in der Regel für das Semesterticket drauf, gefolgt vom Beitrag für das Studierendenwerk. Im Osten sind die Semesterbeiträge meistens etwas günstiger als im Westen. Sehr günstig ist der Semesterbeitrag mit 131,74 Euro (inkl. Semesterticket) beispielsweise an der Hochschule Schmalkalden oder an der Uni Magdeburg (129,90 Euro). Besonders teuer hingegen ist es an der Leibniz Universität Hannover (404,12 Euro). Die gestiegene Höhe der Semestergebühr steht immer mehr in der Kritik.
Hier exemplarisch die Aufteilung des Semesterbeitrages der Uni Bremen:
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023 |
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194,41 Euro Semesterticket |
85,00 Euro Studierendenwerk |
16 Euro Beitrag für die verfasste Studierendenschaft |
1,85 Euro Kulturticket |
50 Euro Verwaltungskostenbeitrag |
insgesamt 347,26 Euro |
(Vgl. Uni Bremen)
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023 |
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182,40 Euro Semesterticket |
85,00 Euro Studierendenwerk |
13,30 Euro Beitrag für die verfasste Studierendenschaft |
50 Euro Verwaltungskostenbeitrag |
insgesamt 337,50 Euro |
(Vgl. Uni Hamburg)
Der Beitrag an anderen staatlichen Hochschulen in Hamburg (HAW,TUHH, Hafencity Uni) etc. ist ähnlich hoch, da dasselbe Studierendenwerk zuständig ist und das Semesterticket vom selben Verkehrsbund ist.
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023 |
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193,80 Euro Semesterticket |
54,09 Euro Studierendenwerk |
9,65 Euro Beitrag für die verfasste Studierendenschaft |
50 Euro Verwaltungskostenbeitrag |
insgesamt 307,54 Euro |
(Vgl. TU Berlin)
Der Beitrag an anderen staatlichen Hochschulen in Berlin (HTW, FU) ist ähnlich hoch, da dasselbe Studierendenwerk zuständig ist und das Semesterticket vom selben Verkehrsbund ist.
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023 |
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201,40 Euro Semesterticket |
90 Euro Studierendenwerk (KStW) |
10 Euro AStA-Beitrag |
2,50 Euro Fakultätszuweisung |
3,50 Euro Verwaltungskosten+Härtefallbeitrag |
1,75 Euro Studierendensport |
insgesamt 309,15 Euro |
(Vgl. Uni Köln)
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023 |
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222,81 Euro Semesterticket |
+5,80 Euro Erweiterung Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) |
+0,75 Euro Erweiterung VGWS |
1,10 Euro Palmengarten-AStA-Semesterticket |
81,50 Euro Studierendenwerk |
10,90 Euro verfasste Studierendenschaft |
1,55 Euro Sozial-/Kulturticket |
0,60 Euro AStA-Härtefonds |
50,00 Verwaltungskosten |
1,50 Euro Campusbiket |
insgesamt 376,60 Euro |
(Vgl. Uni Frankfurt)
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023 (Präsenzstudium) |
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190,20 Euro Semesterticket |
5,00 Euro Fahrradleihsysteme |
87,50 Euro Studierendenwerk |
7,60 Euro verfasste Studierendenschaft |
insgesamt 290,30 Euro |
(Vgl. TU Dresden)
5. Befreiung vom Semesterbeitrag
An vielen Hochschulen kann man sich in besonderen Fällen vom Beitrag des Semestertickets befreien lassen – hat dann aber auch keines. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn man bereits ein Firmenticket hat oder ein Auslandssemester macht. Manchmal ist es für sozial schwächer gestellter auch möglich, einen Zuschuss zum Semesterticket zu beantragen. Damit Semesterticket-Ausfälle und Zuschüsse finanziert werden können, gibt es meistens einen Härtefallfonds.
Manchmal kann man sich sogar vom kompletten Beitrag befreien lassen, so beispielsweise an der Uni Potsdam. Dies aber auch nur unter besonderen Umständen (z.B Urlaubssemester) möglich. Allerdings darf man dann in diesem Semester auch keine „sozialen“ Angebote des Studierendenwerkes wahrnehmen.
Im Falle einer Exmatrikulation muss der Exmatrikulationsantrag meistens bis zu einem bestimmten Datum spätestens eingehen, damit kein Semesterbeitrag fällig wird. Erfolgt deine Exmatrikulation inmitten des Semesters, ist es unter Umständen möglich, einen Anteil aus dem Härtefallfonds rückerstattet zu bekommen.
6. Semesterbeitrag zu spät überwiesen oder ganz vergessen?
Man erhält in der Regel vor jedem Semester ein Schreiben mit der Aufforderung, sich „rückzumelden“ und den entsprechenden Betrag für das nächste Semester zu bezahlen. Aber verlasse dich nicht darauf – je nach Hochschule kommt diese Aufforderung oder Erinnerung vielleicht auch nur per Mail oder auf anderen Wegen und kann auch mal verloren gehen.
Es bleibt deine Aufgabe, daran zu denken, den Semesterbeitrag rechtzeitig zu überweisen. Zahlst du zu spät, kann es passieren, dass du eine Verwaltungsgebühr „oben drauf“ zahlen musst, meist im Bereich von 10 €. Diese solltest du dann gleich mit dem Semesterbeitrag begleichen, damit die Rückmeldung korrekt vollzogen werden kann.
Reagierst du gar nicht, kann es sein, dass du exmatrikuliert wirst. Ist das schon der Fall, reicht es nicht, einfach nur den Semesterbeitrag (sofern an der Hochschule nötig gleich inkl. Verwaltungsgebühr für Verspätung) zu überweisen. Du wirst dich dann auch mit dem Studierendensekretariat bzw. der für den Bereich Einschreibung zuständigen Stelle an der Hochschule in Verbindung setzen müssen.
7. Weitere Details zum Semesterbeitrag
Semesterbeitrag & Krankenversicherung
Bist du immatrikuliert, haben die Hochschulen eine „Meldepflicht“ gegenüber den Krankenkassen (bei gesetzlich versicherten). So wissen auch die Krankenkassen Bescheid, dass du studierst. Das ist wichtig, damit du nur den studentischen Beitrag zahlen musst (es sei denn du bist noch familienversichert, dann läuft es ohnehin über ein Elternteil).
Wirst du exmatrikuliert, teilt die Hochschule auch das der Krankenkasse mit. In Ausnahmefällen wie einem Auslandssemester, bist du selbst dafür zuständig, deinen Status der Krankenkasse mitzuteilen.
BAföG und Semesterbeitrag
Seit vielen Jahren ein Ärgenis für viele BAföG-Empfänger*innen: Die Semesterbeiträge werden bei der Kalkulation der BAföG-Leistungen nicht berücksichtigt. Die 404,12 Euro, die in Hannover abgedrückt werden müssen, sind da ein dicker Einschnitt ins Portemonnaie. Bei einer Studienzeit von sechs Semestern kommen da immerhin über 2.400 Euro zusammen. Im Nachbarbundesland NRW sind die staatlichen Zuschüsse seit knapp 30 Jahren nicht angehoben worden – Vertreter*innen der Studierendenschaft sprechen daher bereits von „versteckten Studiengebühren“ und haben sogar eine Kampagne ins Leben gerufen, deren Ziel die Reduzierung des Semesterbeitrages ist.
Steuerliche Absetzbarkeit
Vorab: Wann sich eine Steuererklärung für Student*in überhaupt lohnt, erfährst du in unserem Artikel zum Thema „Ausbildungskosten absetzen“.
Ob Semesterbeiträge als Ausbildungskosten geltend gemacht werden können, konnte uns bislang leider niemand verbindlich sagen. Wo man auch nachschaut: Sie bleiben unerwähnt. Da jedoch mittlerweile selbst im Kindergeldrecht (das ja auch zum Steuerrecht gehört) zumindest der Verwaltungskostenbeitrag (nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. September 2011, Az. III R 38/08, sogar der komplette Semesterbeitrag inkl. Semesterticket) als „besondere Ausbildungskosten“ anerkannt werden, sofern die erhebende Hochschule die in den Semestergebühren enthaltenen Einzelpositionen getrennt ausweist, besteht Hoffnung, dass hier Gleiches gilt. Also: Gib die Semesterbeiträge einfach an. Das Finanzamt wird dann schon wissen, was zu tun ist …
Unterschied Studiengebühren & Semesterbeitrag
Im Gegensatz zu Studiengebühren – die nur noch an privaten oder in besonderen Fällen an staatlichen Hochschulen erhoben werden (je nach Bundesland zum Teil Langzeitstudierende, berufsbegleitendes Studium, Zweitstudium u.a.) – ist der Semesterbeitrag ein Betrag, der an jeder staatlichen Hochschule pro Semester fällig wird und der bezahlt werden muss.
Private Hochschulen finanzieren sich über Studiengebühren und sind verpflichtet, diese zur Verbesserung der Lehre einzusetzen. Wie bereits erwähnt, sind die Semesterbeiträge mittlerweile zum Teil aber so hoch, dass von versteckten Studiengebühren die Rede ist.