Sozial und ökologisch wertvollDer Bundesfreiwilligendienst

Gap Year – Zeit sinnvoll nutzen ... und überbrücken:
Neben dem Bundesfreiwilligendienst gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren – in In- und Ausland! Damit du einen Überblick bekommst, gibt es bei Studis Online eine Artikelreihe zum Thema Gap Year:
1.Wer kann sich bewerben?
Der neue Dienst steht allen Bürger*innen offen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder Art des Schulabschlusses. Du musst lediglich deine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, also – je nach Bundesland – mindestens 9 oder 10 Jahre zur Schule gegangen sein. Wenn du aus dem Ausland kommst, kannst du den Dienst absolvieren, wenn du über einen Aufenthaltstitel verfügst, der dir erlaubt, in Deutschland erwerbstätig zu sein.
2. Wo wirst du als Freiwillige*r eingesetzt?
Als Einsatzstellen können in sozialen, ökologischen, kulturellen, sportlichen, integrativen Bereichen, im Zivil- und Katastrophenschutz liegen , also kommen z. B. in Betracht: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes, des Umweltschutzes sowie der Bildung zur Nachhaltigkeit in Frage. Möglicherweise werden aber auch in weiteren Bereichen Stellen für Freiwillige geschaffen. Der Katalog ist also nicht abschließend. Um zu gewährleisten, dass du z. B. persönlich und fachlich von qualifiziertem Personal begleitet wirst, müssen die Einsatzstellen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher Bundesamt für den Zivildienst) anerkannt werden. Bei den früheren Zivi-Stellen wird die Anerkennung vorausgesetzt.
Deine konkreten Aufgaben fasst der Gesetzgeber unter dem Oberbegriff „praktische Hilfstätigkeiten“ zusammen. Das können z. B. sein: Fahrdienste, hauswirtschaftliche oder Hausmeisteraufgaben, die Begleitung und Betreuung alter oder kranker Menschen oder Menschen mit Behinderung, die Betreuung von Kindern, die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, leichte pflegerische Aufgaben, Rezeptionsdienst sowie verschiedene Zuarbeiten, z. B. zu Projekten oder in der Öffentlichkeitsarbeit. Bereits aus dieser Auflistung ergibt sich, dass durchaus auch verantwortungsvolle Tätigkeiten auf dich warten, werden dir doch in vielen Fällen hilfebedürftige Menschen anvertraut.
Der Bundesfreiwilligendienst kann nur in Deutschland absolviert werden, nicht im Ausland.
3. Für welchen Zeitraum verpflichtest du dich?
Das kann von Einsatzstelle zu Einsatzstelle unterschiedlich sein. Als Minimum hat der Gesetzgeber einen Zeitraum von 6 Monaten festgelegt. Die Obergrenze beträgt 18 Monate, wobei ausnahmsweise eine Verlängerung bis auf 24 Monate möglich ist, wenn dies durch das pädagogische Konzept der Einsatzstelle begründet ist. Als Normalfall ist eine Dauer von 12 Monaten vorgesehen.
Der angegebene Zeitraum bezieht sich jeweils auf zusammenhängende Monate. Nur ausnahmsweise kannst du den Bundfreiwilligendienst in zeitlich getrennten Abschnitten absolvieren, die eine Länge von jeweils mindestens drei Monaten haben müssen. Für die Aufteilung ist ebenfalls eine pädagogische Begründung erforderlich.
4. Wie viele Stunden arbeitest du pro Woche?
Der Dienst ist ein „Fulltime-Job“, unterscheidet sich also wesentlich von sonstigem ehrenamtlichen Engagement, z. B. in Vereinen. Nur wenn du älter bist als 27, kannst du den Dienst auch in Teilzeit absolvieren. Die Wochenarbeitszeit liegt in diesem Fall bei mindestens 20 Stunden.
5. Bekommst du eine Anleitung und Begleitung?
Wenn du deine volle Arbeitskraft und viel Zeit für eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellst, die dem Gemeinwohl dient, sollst du am Ende zumindest reich sein an Erfahrung, Fachkenntnisse erworben und Kompetenzen entwickelt haben. Damit all das nicht dem Zufall überlassen ist, werden du während deines Dienstes persönlich begleitet und fachlich angeleitet. Konkret heißt das, dass du u. a. regelmäßige persönliche Gespräche mit deinem Mentor oder deiner Mentorin führst und an Teambesprechungen teilnimmst.
Darüber hinaus werden Seminare angeboten, in denen du soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt bekommst. Bei einem einjährigen Dienst sind dafür 25 Tage vorgesehen. Darüber hinaus gibt es ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung. Der Besuch der Seminare ist für dich verpflichtend und gilt als Dienstzeit. Wenn du bereits über 27 bist, entscheidet die Einsatzstelle, in welchem Umfang die Teilnahme an den Seminaren sinnvoll ist.
6. Wie sieht die finanzielle Situation der Freiwilligen aus?
Wenn du dich für den Bundesfreiwilligendienst entscheidest, stellst du für einen begrenzten Zeitraum seine Arbeitskraft zur Verfügung, ohne dafür eine Vergütung zu erwarten. Da der Dienst meist weder Zeit noch Raum für einen Nebenjob bietet, bleibt die Frage: Wie finanzierst du deinen Lebensunterhalt?
Taschengeld: Zunächst erhältst du ein Taschengeld, dessen Höhe maximal 423 Euro im Monat beträgt (Stand 05/2022), das sind 6% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Die konkrete Höhe legen die Einsatzstellen fest, ggf. nach Vereinbarung mit dir. Ein Teil des Taschengeldes kann die Einsatzstelle in Form von Sachleistungen gewähren.
Der Freiwilligenausweis: Dazu erhältst du noch einen Freiwilligenausweis, der Vergünstigungen für Fahrkarten, Kinos oder Museen bieten kann. Die Seite für-freiwillige.de verzeichnet eine Menge davon.
Unterkunft und Verpflegung: Es liegt im Ermessen der jeweiligen Einsatzstelle, ob sie dir Unterkunft und Verpflegung kostenlos zur Verfügung stellt oder ersatzweise Geld zahlt. Ein Anspruch besteht weder auf die eine noch die andere Leistung.
Arbeitskleidung: Hier gilt das Gleiche wie für Unterkunft und Verpflegung.
Wohngeld: Es ist möglich, während des Bundesfreiwilligendienstes Wohngeld zu beantragen, also einen Zuschuss zur Miete. Das gilt vor allem, wenn die Einsatzstelle keine Unterkunft stellt und du selbst eine Wohnung oder ein WG-Zimmer mieten musst. Wichtig: Du musst in besagter Wohnung deinen Lebensmittelpunkt haben, darfst also nicht (mehr) hauptsächlich bei deinen Eltern wohnen. Ob ein Wohngeldanspruch tatsächlich besteht, hängt von der Höhe der zu berücksichtigenden Miete, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und von der Höhe deines Einkommens ab. Dass du während deines Freiwilligen Dienstes über ein zu hohes Einkommen verfügst, ist eher unwahrscheinlich, du darfst jedoch auch nicht zu wenig Geld haben, denn das Wohngeld soll nur ein Zuschuss zur Miete sein. Der Lebensunterhalt muss nachweislich aus anderen Geldquellen finanziert werden. Bei der Berechnung eines eventuellen Wohngeldanspruchs wird z. B. das Taschengeld (s. o.) und Unterhaltszahlungen der Eltern als Einkommen berücksichtigt. Sachleistungen wie Verpflegung bewertet die Wohngeldstelle nach der sog. Sozialversicherungsentgeltverordnung. (Mehr zum Wohngeld im Wohngeld-Artikel.)
Kindergeld (für Freiwillige unter 25 J.): Während des Bundesfreiwilligendienstes gibt es weiter Kindergeld, sofern du noch keine 25 Jahre alt bist. Es gilt also das Gleiche wie für andere Freiwilligendienste. (Mehr dazu im Artikel zu Kindergeld in Übergangszeiten.)
Besteht bei dir z. B. altersbedingt kein Anspruch auf Kindergeld (oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz), ist mit einem erhöhten Taschengeld (s. o.) zu rechnen. Was das konkret heißt, entscheiden die Einsatzstellen. Das Taschengeld wird also nicht zwingend um einen Betrag in Höhe des Kindergeldes erhöht.
Waisenrente (für Freiwillige unter 27 J.): Sind die Voraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente erfüllt, so besteht auch während des Bundesfreiwilligendienstes Anspruch auf die Rente.
7. Bist du als Freiwillige*r sozialversichert?
Ja, das bist du, und zwar in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Beiträge werden – anders als bei Arbeitnehmer*innen – in vollem Umfang von der Einsatzstelle bzw. ihrem Träger gezahlt.
Kranken- und Pflegeversicherung: Du unterliegst während des Dienstes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bestand bisher eine Familienversicherung (ist normalerweise bei Kindern unter 25 Jahre der Fall), so ruht diese während des Dienstes und lebt wieder auf, wenn z. B. ein Studium aufgenommen wird. Entsprechendes gilt für beihilfefähige Beamtenkinder. Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung werden von den Einsatzstellen nicht übernommen. Ob eine private Versicherung während der Zeit des Dienstes ruhen kann oder du weiterhin Beiträge zahlen musst, ist im Einzelfall mit der Versicherung zu klären.
Rentenversicherung: Du bist gesetzlich rentenversichert.
Arbeitslosenversicherung: Du bist außerdem in der Arbeitslosenversicherung versichert. Nach einem Jahr Bundesfreiwilligendienst und anschließender Arbeitslosigkeit besteht deshalb ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Leben kannst du von der Versicherungsleistung aber kaum, denn sie wird auf der Grundlage des erhaltenen Taschengeldes und des Wertes der Sachleistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung) berechnet. Von der Gesamtsumme werden im Falle der Arbeitslosigkeit gerade mal 60 Prozent ausgezahlt.
Unfallversicherung: Schließlich besteht auch eine gesetzliche Unfallversicherung, sei es für Unfälle, die unmittelbar bei der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit geschehen.
8. Weitere Fragen & Antworten
Hast du als Freiwillige*r einen Urlaubsanspruch?
Das Bundesurlaubsgesetz für Arbeitnehmer gilt auch für Personen im Bundesfreiwilligendienst. Nach diesem Gesetz umfasst der Urlaubsanspruch pro Jahr mindestens 24 Werktage. Ist der Dienst im konkreten Fall kürzer, werden für jeden „fehlenden“ Monat zwei Urlaubstage (ein Zwölftel von 24 Werktagen) abgezogen. Ist der Dienst länger, werden für jeden zusätzlichen Monat zwei Tage aufgeschlagen. Wenn du zwischen 15 und 18 Jahren alt bist richtet sich der Urlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Je nach Alter hast du Anspruch auf 25, 27 oder 30 Urlaubstage im Jahr.
Bekommst du am Ende ein Zeugnis?
Die Einsatzstelle stellt am Ende des freiwilligen Einsatzes nicht nur eine Bescheinigung über den geleisteten Dienst aus, sondern auch ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer deines Dienstes sowie die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit. Der Wert des Dienstes für dein späteres Berufsleben wird durch die Aufnahme von berufsqualifizierenden Merkmalen dokumentiert.
Kündigung möglich bei Studienplatzzusage während des Dienstes?
Auch wenn du keine Vergütung für deine Arbeit erhält, bist du als Freiwillige*r doch vertraglich verpflichtet, deinen Dienst während des vereinbarten Zeitraums zu absolvieren und kannst dich nicht einfach davonstehlen, wenn sich andere Perspektiven ergeben. Liegt allerdings ein wichtiger Grund vor, der dich daran hindert, den Dienst wie vereinbart fortzusetzen, so ist es möglich, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Bundesfreiwilligendienst schreibt auf seiner Website, dass auch der Erhalt eines Studienplatzes ein wichtiger Grund ist ( unter „Kündigung“).
Unabhängig von der Möglichkeit einer Kündigung, die sich aus dem Gesetz ergibt, ist es ratsam, dir schon bei Vertragsschluss genau zu überlegen, für welchen Zeitraum du realistischerweise zur Verfügung stehen wirst und mit der Einsatzstelle eine Vereinbarung triffst, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich sein soll – sei es mit oder ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Bundesfreiwilligendienst fortsetzen trotz Studienplatzzusage?
Eine Alternative zur Kündigung des Dienstes im Falle einer Studienplatzzusage könnte so aussehen, diesen trotz allem fortzusetzen, dich danach erneut für denselben Studiengang zu bewerben und angesichts der erhaltenen Studienplatzzusage während des Dienstes nunmehr von einer bevorzugten Zulassung zu profitieren. In den landesrechtlichen Vorschriften lautet die Überschrift der einschlägigen Vorschrift „Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs“ (oder ähnlich). Hintergrund ist, dass dir beim Hochschulzugang kein Nachteil daraus entstehen soll, dass du einen Dienst absolviert hast (Im Hochschulrahmengesetz lautet die Überschrift des einschlägigen § 34 deshalb „Benachteiligungsverbot“).
Bei hochschulstart.de ist der Bundesfreiwilligendienst als einer der Dienste aufgeführt, die zu einer bevorzugten Zulassung führen. Von der Regelung kannst du profitieren, wenn du dich für die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder andere Studiengänge über hochschulstart.de beworben hast.
Bevorzugt zugelassen wirst du nach der geltenden Regelung übrigens auch, wenn du vor Beginn des Dienstes eine Studienplatzzusage erhalten hat, den Studienplatz aber nicht annimmt, stattdessen zunächst den Dienst absolvierst und dich danach erneut für den gleichen Studiengang bewirbst.
Auch wenn du sicher bist, vor dem Studium den Bundesfreiwilligendienst absolvieren zu wollen, solltest du dich nach Möglichkeit noch vor Aufnahme des Dienstes für deinen Wunschstudiengang bewerben. Eine Ablehnung tut in diesem Fall nicht weiter weh, weil du ja ohnehin zunächst andere Pläne hast, eine Studienplatzzusage dagegen erhöht nach absolviertem Bundesfreiwilligendienst deutlich die Chance auf einen Studienplatz im gleichen Studiengang.
Wird dein Dienst als Wartesemester anerkannt?
Wartesemester sind alle vollen Semester, die zwischen Abitur und Studienbeginn liegen. Ausgenommen sind lediglich die Zeiten, in denen du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Was du ansonsten in der fraglichen Zeit machst, ist unerheblich. Es kann z. B. eine Berufsausbildung sein, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eben ein Bundesfreiwilligendienst. Konkret heißt das: Wenn du dich nach einem einjährigen Bundesfreiwilligendienst für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbst, hast du in der Regel zwei Wartesemester gesammelt und dadurch etwas größere Chancen auf eine Zulassung.
Bei den Staatsexamen-Studiengängen Medizin (Human-, Tier- und Zahnmedizin) und Pharmazie spielen Wartesemester seit 2022 keine Rolle mehr. Für einen Bundesfreiwilligendienst von mind. 11 Monate Dauer geben einige (leider nur eine Minderheit) der Hochschulen aber Punkte im Vergabeverfahren. Details siehe Was bei der Bewerbung für Medizin zu beachten ist.
Kann ein Dienst ein Vorpraktikum ersetzen?
Darüber entscheidet die jeweilige Hochschule. Die Chancen stehen umso besser, je mehr die Einsatzstelle und dein dort übernommene Dienst mit dem künftigen Studium inhaltlich zu tun haben. Pflichtpraktika während des Studiums lassen sich dagegen eher nicht durch den Freiwilligendienst ersetzen, da in diesen Praktika Kenntnisse und Fähigkeiten angewandt werden sollen, die im Studium vermittelt wurden. Frag Im Zweifel aber lieber noch mal im zuständigen Prüfungsamt nach, was möglich ist.
Einsatzstelle suchen und finden
Für deine Suche nach einer passenden Einsatzstelle bietet das zuständige Bundesministerium eine Stellenübersicht an. Außerdem gibt es noch eine weitere Datenbank, für den Freiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach interessanten Einrichtungen Ausschau zu halten, deren Arbeit du gerne mal kennenlernen würdest. Manche haben schon Informationen zum Bundesfreiwilligendienst auf ihrer Website veröffentlicht, frag bei anderen einfach mal nach, ob du dort den Dienst absolvieren kannst. Eine Anerkennung der Stelle für den Dienst ist nach Aussage des Bundesministeriums (BMFSFJ) auch kurzfristig möglich.
Wo und wann bewirbst du dich?
Bewerbungen richtest du direkt an die Einsatzstellen. Frag vorher am besten vorher dort nach, ob es einen festen Starttermin für den Dienst und Bewerbungsfristen gibt Meist beginnen sie, wie das freiwillige soziale Jahr auch, am 1.September.
9. Die wichtigsten Unterschiede zu den Jugendfreiwilligendiensten
Bundesfreiwilligendienst (BFD) | Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr /Freiwilliges Ökologisches Jahr) |
---|---|
keine Altersgrenze nach oben | höchstens bis zum 27. Geburtstag (für die Bewerbung gilt meist ein Höchstalter von 26 Jahren) |
Nur in Deutschland möglich | Auch Einsatz im Ausland möglich |
Vollzeit; für Freiwillige über 27 J. auch Teilzeit möglich, sofern mind. 20 Std./Woche | Vollzeit |
Der Dienst kann beliebig oft wiederholt werden, zwischen den Einsätzen müssen jedoch jeweils mindestens 5 Jahre liegen. | Der Dienst kann einmal wiederholt werden. |
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesfreiwilligendienstgesetz. | Gesetzliche Grundlage ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz. |
10. Kurz + knapp Bundesfreiwilligendienst
Als Minimum ist ein Zeitraum von 6 Monaten festgelegt. Die Obergrenze beträgt 18 Monate, wobei ausnahmsweise eine Verlängerung bis auf 24 Monate möglich ist, wenn dies durch das pädagogische Konzept der Einsatzstelle begründet ist. Als Normalfall ist eine Dauer von 12 Monaten vorgesehen.
Faktisch verdienst du nicht, sondern erhältst ein Taschengeld von maximal 423 € im Monat (Stand 05/2022).
Das hängt stark von deiner Arbeitsstelle ab. Allenfalls erhältst du jedoch den Freiwilligenausweis, welcher dir vergünstigte Eintritte in Kinos, andere Einrichtungen, oder günstigere ÖPNV Tickets bieten kann. Dazu kannst du in manchen Fällen Wohngeld beantragen. Abhängig von deiner Arbeitsstelle ist es möglich finanzielle Unterstützung für Wohnen oder Verpflegung zu erhalten, oder mit Arbeitskleidung ausgestattet zu werden.
Ja, du bist während eines Bundesfreiwilligendienstes durch deine Arbeitsstelle versichert. Solltest du unter 25 Jahre alt sein und vorher Teil einer Familienversicherung gewesen sein, so liegt diese auf Eis und du trittst, sofern du die Altersgrenze nicht überschritten hast, danach wieder in die Familienversicherung ein (bspw. für die Aufnahme eines Studiums).
Weitere Informationen
Die Servicehotline für Fragen zum Bundesfreiwilligendienst ist unter 0221 / 3673-0 zu erreichen. Es können auch per E-Mail Fragen unter
eingereicht werden.
- Informationen des zuständigen Bundesministeriums zum Bundesfreiwilligendienst (mit Platzbörse)
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/ - Bundesprecher_Innen – die Interessensvertretung der BFDler*innen
https://bundessprecher.net - für-freiwillige.de – Verzeichnis von Vergünstigungen bei Vorlage des Freiwilligen-Ausweis
https://www.fuer-freiwillige.de - Taschengeld Höhe beim Bundesfreiwilligendienst
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/verdienst-gehalt-taschengeld-entgelt/ - Informationen des Vereins „Förderung der Freiwilligendienste“ zum Bundesfreiwilligendienst
https://www.bundes-freiwilligendienst.de - Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG)
https://www.buzer.de/BFDG.htm
Informationen zu anderen Freiwilligendiensten (Auswahl)
- Freiwilliges Soziales Jahr
https://www.pro-fsj.de/ - Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur
https://freiwilligendienste-kultur-bildung.de - Freiwilliges Soziales Jahr im Sport
https://www.freiwilligendienste-im-sport.de - Freiwilliges Ökologisches Jahr
https://www.foej.de/ - Internationale Freiwilligendienste
https://www.entwicklungsdienst.de/stellenmarkt/freiwillige/
Dieser Artikel wurde in seiner Ursprungsfassung 2013 von Nicola Pridik geschrieben. Alle Aktualisierungen und Ergänzungen seither wurden von der Studis Online-Redaktion vorgenommen.