Wie genau läuft das mit der Bewerbung für einen Studienplatz? Und was ist dann die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt? Wichtig ist es, den Bewerbungsschluss einzuhalten. Für das Wintersemester ist das meist der 15. Juli – für das das Sommersemester der 15. Januar. Aber es gibt viele Ausnahmen, welche da etwas Unordnung rein bringen: Corona, für Medizinstudiengänge, Eignungstests, für Alt-Abiturient*innen sowie ausländische Studieninteressierte.
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Bevor es zum Hörsaal geht, ist noch einiges zu erledigen 😉
Wenn du keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) besitzt oder du dich auf Studiengänge mit weiteren Studienvoraussetzungen bewerben willst, empfehlen wir zunächst folgende Artikel:
Ein Wort vorab zur Form: Bei den meisten Hochschulen und bei hochschulstart.de muss die Bewerbung online erfolgen. Teilweise musst du dann noch per Post Unterlagen nachreichen, damit die Bewerbung Gültigkeit erlangt. Wenn du das vergisst, hast Du Pech!
Bei vielen Hochschulen ist aber an zunächst tatsächlich nichts weiter als die Online-Bewerbung erforderlich, die Prüfung bspw. der Hochschulzugangsberechtigung oder anderer zu erbringender Nachweise erfolgt dann erst bei der Immatrikulation.
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Auch wenn die Bewerbung online erfolgt, müssen u.U. Zeugniskopien und andere Unterlagen per Post an die Hochschulen bzw. hochschulstart.de geschickt werden.
An einigen Hochschulen fällt das Online-Bewerbungsende mit der Frist zusammen, zu der die Unterlagen bereits an der Hochschule eingegangen sein müssen. Musst du etwas per Post einschicken, solltest du genug Zeit einplanen! Bitte also die Hinweise der jeweiligen Hochschule genau beachten.
a. Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Studienplätze gibt es nicht unbegrenzt. Bei manchen Studienfächern klaffen Angebot und Nachfrage generell oder an bestimmten Hochschulen sogar sehr weit auseinander. Die Folge sind Aufnahmebeschränkungen, d. h. nicht jedeR bekommt einen Studienplatz.
Begegnet wird dem Problem meist mit der Einführung eines Numerus clausus (NC) für das betreffende Fach. Das bedeutet, dass die Zahl der Studienplätze vorher festgelegt wird und diese überwiegend an die BewerberInnen mit den besten Schulabschlusszeugnissen verteilt werden. Gibt es sehr viele EinserkandidatInnen, die sich für ein Fach bewerben, und belegen diese sämtliche Studienplätze eines Faches, so liegt dessen Grenznote vielleicht bei 1,3.
Gibt es im nächsten Jahr mehr Studienplätze in dem Fach, sind die Schulzeugnisse der BewerberInnen nicht mehr ganz so toll oder interessieren sich nicht mehr so viele Einserkandidaten für das betreffende Fach, so sinkt die nötige Grenznote. Die Chance auf einen Studienplatz hängt also von den Schulzeugnissen aller BewerberInnen für ein Fach ab und schwankt von Jahr zu Jahr mehr oder weniger.
Wenn es dir nicht auf Anhieb über ein gutes Schulzeugnis gelingt, einen Studienplatz zu ergattern, kannst du mit etwas (mehr) Geduld zu einem späteren Zeitpunkt mit einem solchen Platz rechnen, denn ein gewisser Prozentsatz der vorhandenen Studienplätze wird nach dem Kriterium der Wartezeit vergeben. Teilweise gibt es darüber hinaus oder anstelle der Wartezeit noch andere Auswahlkriterien. So werden Auswahlgespräche geführt, Motivationsschreiben verlangt oder eine einschlägige Berufsausbildung gefordert.
Übliche Fristen für die Bewerbung
(Human-, Tier- oder Zahn-)Medizin und Pharmazie
Bei Medizin und Pharmazie ist VOR der eigentlichen Bewerbung die Teilnahme an Eignungstests (z.B. TMS) sehr zu empfehlen oder notwendig. TMS und HAM (relevant für Medizin/Pharmazie – je nach Hochschule unterschiedlich) finden nur einmal jährlich statt. Es ist eine Anmeldung bis 15.01. erforderlich (für den HAM-Nat diesmal – ausnahmsweise? – bis 31.01.), die Tests finden dann später statt. Um das Testergebnis für eine Studienplatz-Bewerbung zum Wintersemester 20/21 oder Sommersemester 2021 zu haben, musstest du dich also schon zum 15.01.2020 für den Test anmelden. Für das Wintersemester 2021/22 und Sommersemester 2022 gilt aller Voraussicht nach die Frist bis zum 15.01.2021.
Andere Studiengänge mit Eignungstest oder Sprachnachweisen: Oft früher!
Für andere Studiengänge mit Eignungstest (zum Beispiel Sport oder Kunst) musst du dich rechtzeitig informieren, wann die Frist zur Bewerbung für den Test oder eine Mappe eingereicht werden muss. Wer einen zertifizierten Sprachnachweis erbringen muss, muss sich auch vorab informieren, wann und wo Prüfungen hierfür möglich sind.
Für das Wintersemester: 15.07.
Bei der Bewerbung für (Human-, Tier- oder Zahn-)Medizin bzw. Pharmazie über hochschulstart.de gilt für AltabiturientInnen (Abitur schon bis 15.01. des Jahres oder früher gemacht) ein früherer Bewerbungsschluss, nämlich der 31.05.!
Ausnahmen wegen Corona 🦠 für das Wintersemester 2020/21:
Das Ende der Bewerbung über hochschulstart.de wurde auf den 20.08.2020 nach hinten verlegt (für Alt-AltabiturientInnen auf den 25. Juli). Diese neue Frist gilt auch teilweise für andere Studiengänge – informiere dich individuell bei der Hochschule!
Wenn du schon auf deine Zulassung wartest, dann lies den Artikel Bewerbung raus und nun ... warten auf die Zulassung. In ihm findest du auch Tipps dazu, was du alles tun kannst, wenn die Bewerbungen keinen Erfolg hat bzw. wie du mit Zulassungen umgehen solltest, während du noch auf Antwort der „Traumuni" wartest.
b. Zulassungsfreie Studiengänge
Ist dein Wunschstudiengang zulassungsfrei, so ist oft gar keine formale Bewerbung nötig. Stattdessen kannst du dich – unter Wahrung bestimmter Fristen – direkt einschreiben (siehe folgender Punkt). Bitte erkundige dich aber in jedem Fall an der Hochschule, es gibt da keine generelle Regel – bei einigen ist eine Bewerbung nötig und die Frist entspricht der der zulassungsbeschränkten Studiengängen (in der Regel also 15.7./15.1.)!
Manche Studiengänge sind zwar zulassungsfrei, haben aber trotzdem eine Hürde in Form eines Eignungsverfahrens, das du vorab (oft schon Monate vor Bewerbungsschluss!) bestehen musst. Hast du das geschafft, kannst du dich in der Regel direkt einschreiben. Übrigens meist auch in späteren Semester, wenn du die bestätigte Eignung nicht gleich „nutzen“ willst. Auch ein zwingendes Vorpraktikum wäre eine solche Hürde, um deren Überwindung du dich schon länger vorher kümmern müsstest (siehe unseren Artikel zu weiteren Studienvoraussetzungen).
Bei den meisten zulassungsfreien Studiengängen ist es aber so, dass du dich ohne Bewerbung direkt immatrikulieren kannst und die Frist dazu meist sehr großzügig ist, teilweise bis zum Vorlesungsbeginn. Wir haben auch eine (zwangsläufig unvollständige) Liste zulassungsfreier Studiengänge und Studienfächer, z.T. mit Fristen und etwaigen Einschränkungen (so kann es doch Bedingungen wie bestimmte Sprachkenntnisse geben oder die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren).
2. Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule
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Die Realität ist anders, als dieses Bild andeutet: Die Bewerbung kann zwar oft online erfolgen, das Einschreiben selbst dagegen erfordert in der Regel persönliche Anwesenheit.
Einige Wochen vor Beginn des Semesters hat das Bangen um einen Studienplatz im Idealfall ein Ende, wenn du die Mitteilung der Hochschule oder von hochschulstart.de erhaltest, dass du das Studium aufnehmen kannst. In dieser Mitteilung wirst du zugleich aufgefordert, dich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Hochschule einzuschreiben (zu immatrikulieren) und damit den angebotenen Studienplatz endgültig anzunehmen.
Erst wenn du dich eingeschrieben hast, ist dir der Studienplatz sicher. Ist das Studienfach zulassungsfrei, musst du dich selbst an der Hochschule erkundigen, wann du dich einschreiben kannst.
Bei einigen Hochschulen musst du dich auch für zulassungsfreie Studiengänge bis Mitte Juli online bewerben, bei anderen dagegen ist keine Bewerbung erforderlich und man kann sich direkt eischreiben.
Die Immatrikulation muss meist beim Studierendensekretariat der Hochschule innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen. Diesen solltest du keinesfalls verpassen! Kannst du unmöglich selbst vor Ort erscheinen, so beauftragst du jemanden damit und stellst der betreffenden Person eine schriftliche Vollmacht aus. Einplanen solltest du unbedingt eine längere Wartezeit bei der Einschreibung. Meistens bilden sich – insbesondere nachdem die Zulassungsbescheide verschickt wurden – lange Schlangen vor den Studierendensekretariaten.
Folgende Unterlagen sind normalerweise für die Einschreibung notwendig:
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.)
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.