Bewerbung und ImmatrikulationWie bewerbe ich mich für das Studium?

Inhalt
Wenn du keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) besitzt oder du dich auf Studiengänge mit weiteren Studienvoraussetzungen bewerben willst, empfehlen wir zunächst folgende Artikel:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Was bringt mein Schulabschluss?
- Mehr zu weiteren Studienvoraussetzungen: Aufnahmeprüfung, Mappe, Fremdsprachenkenntnisse, Nachweis der Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren
1. Kurz + knapp
Die meisten Bewerbungen finden an Hochschulen meist nur noch online statt. An manchen musst du jedoch noch Unterlagen per Post nachreichen. Vorsicht: An manchen Hochschulen fällt das Ende der Online-Bewerbung mit dem Fristende zum Einsenden deiner Unterlagen zusammen, plane also genug Zeit ein!
Sobald du weißt was du studieren möchtest und alle vorherigen Schritte, wie eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen Eignungstest (nur für bestimmte Studiengänge) abgehakt hast, kannst du dich für das Studium deiner Wahl bewerben.
Du brauchst verschiedene Dokumente wie einen Krankenversicherungsnachweis, einen Pass oder Personalausweis, Belege über Praktika / Eignungstests / Fremdsprachenkenntnisse, eine beglaubigte Kopie deiner Hochschulzugangsberechtigung und bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang oft einen Zulassungsbescheid.
Bewirbst du dich für zulassungsbeschränkte Studiengänge beginnend im Wintersemester, endet die Frist normalerweise am 15.07 des jeweiligen Jahres, was insbesondere für Erstsemester von Bachelor- und Staatsexamen-Studiengängen gilt. Also gerade nicht für Master-Studiengänge oder diejenigen, die sich in einem höheren Semester um- oder einschreiben wollen! Im Sommersemester endet die Bewerbungsfrist am 15.01 des jeweiligen Jahres. Zulassungsfreie Studiengänge können spätere Fristen haben, das kann jedoch von Hochschule zu Hochschule variieren.
Du solltest dich, sobald du die Zulassung für deinen Studienplatz hast und diesen annehmen möchtest immatrikulieren. Informiere dich allerdings unbedingt, wann die Immatrikulationsfrist deiner Hochschule endet!
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2. Die Bewerbung um einen Studienplatz
Ein Wort vorab zur Form: Bei den meisten Hochschulen und bei hochschulstart.de muss die Bewerbung online erfolgen. Teilweise musst du dann noch per Post Unterlagen nachreichen, damit die Bewerbung Gültigkeit erlangt. Wenn du das vergisst, hast du Pech!
Bei vielen Hochschulen ist aber an zunächst tatsächlich nichts weiter als die Online-Bewerbung erforderlich, die Prüfung bspw. der Hochschulzugangsberechtigung oder anderer zu erbringender Nachweise erfolgt dann erst bei der Immatrikulation.

Auch wenn die Bewerbung online erfolgt, müssen u.U. Zeugniskopien und andere Unterlagen per Post an die Hochschulen bzw. hochschulstart.de geschickt werden.
An einigen Hochschulen fällt das Online-Bewerbungsende mit der Frist zusammen, zu der die Unterlagen bereits an der Hochschule eingegangen sein müssen. Musst du etwas per Post einschicken, solltest du genug Zeit einplanen! Bitte also die Hinweise der jeweiligen Hochschule genau beachten.
a. Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Studienplätze gibt es nicht unbegrenzt. Bei manchen Studienfächern klaffen Angebot und Nachfrage generell oder an bestimmten Hochschulen sogar sehr weit auseinander. Die Folge sind Aufnahmebeschränkungen, d. h. nicht jedeR bekommt einen Studienplatz.
Begegnet wird dem Problem meist mit der Einführung eines Numerus clausus (NC) für das betreffende Fach. Das bedeutet, dass die Zahl der Studienplätze vorher festgelegt wird und diese überwiegend an die BewerberInnen mit den besten Schulabschlusszeugnissen verteilt werden. Gibt es sehr viele EinserkandidatInnen, die sich für ein Fach bewerben, und belegen diese sämtliche Studienplätze eines Faches, so liegt dessen Grenznote vielleicht bei 1,3.
Gibt es im nächsten Jahr mehr Studienplätze in dem Fach, sind die Schulzeugnisse der BewerberInnen nicht mehr ganz so toll oder interessieren sich nicht mehr so viele EinserkandidatInnen für das betreffende Fach, so sinkt die nötige Grenznote. Die Chance auf einen Studienplatz hängt also von den Schulzeugnissen aller BewerberInnen für ein Fach ab und schwankt von Jahr zu Jahr mehr oder weniger.
Wenn es dir nicht auf Anhieb über ein gutes Schulzeugnis gelingt, einen Studienplatz zu ergattern, kannst du – allerdings nur noch in einigen Bundesländern und nicht bei den bundesweit vergebenen Studiengängen in Medizin / Pharmazie mit etwas (mehr) Geduld zu einem späteren Zeitpunkt mit einem solchen Platz rechnen, denn ein gewisser Prozentsatz der vorhandenen Studienplätze kann nach dem Kriterium der Wartezeit vergeben werden, das hängt jedoch vom jeweiligen Studiengang und der jeweiligen Hochschule ab.
Teilweise gibt es darüber hinaus oder anstelle der Wartezeit noch andere Auswahlkriterien. So werden Auswahlgespräche geführt, Motivationsschreiben verlangt oder eine einschlägige Berufsausbildung gefordert.
Übliche Fristen für die Bewerbung
Erstmal die „allgemeinen“ Angaben, bitte beachtet aber auch die nachfolgenden speziellen …
Für das Wintersemester: 15.07.
Bei der Bewerbung für (Human-, Tier- oder Zahn-)Medizin bzw. Pharmazie über hochschulstart.de gilt für AltabiturientInnen (Abitur schon bis 15.01. des Jahres oder früher gemacht) ein früherer Bewerbungsschluss, nämlich der 31.05.!
Für das Sommersemester: 15.01.
Bundesweit: Medizin und Pharmazie
Bei (Human-, Tier- oder Zahn-) Medizin und Pharmazie ist VOR der eigentlichen Bewerbung die Teilnahme an Eignungstests TMS oder HAM (abhängig von der Uni) sehr zu empfehlen oder notwendig.
Der HAM findet 2023 im März statt, Anmeldung möglich bis 15.01.2023. Der Test ist im Jahr des Tests und zwei weitere gültig.
Der TMS findet seit 2022 zweimal jährlich statt: Für die Termine im Frühling (13./14. Mai, je nach Ort!) ist für Erstteilnehmer*innen die Anmeldefrist diesmal der 31.01. und im Herbst (Termine 4./5. November je nach Ort) der 31.07. Der Test hat dauerhafte Gültigkeit und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Bewerbung zum Medizinstudium herangezogen werden.
Andere Studiengänge mit Eignungstest oder Sprachnachweisen: Oft früher!
Für andere Studiengänge mit Eignungstest (zum Beispiel Sport oder Kunst) musst du dich rechtzeitig informieren, wann die Frist zur Bewerbung für den Test oder eine Mappe eingereicht werden muss. Wer einen zertifizierten Sprachnachweis erbringen muss, muss sich auch vorab informieren, wann und wo Prüfungen hierfür möglich sind.
Psychologie
Erstmals für das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2023/2024 wird der BaPsy-DGPs durchgeführt: ein Studieneignungstest, der die Chancen auf einen Studienplatz an 18 staatlichen Universitäten verbessern kann – faktisch hast du ohne ihn aber möglicherweise fast keine Chancen mehr.
Stand: 27.3.23
Berlin Freie Universität
Berlin Humboldt Universität
Berlin Psychologische Hochschule
Frankfurt am Main Goethe-Universität
Freiburg Albert-Ludwigs-Universität
Göttingen Georg-August-Universität
Hamburg Universität
Heidelberg Ruprecht-Karls-Universität
Kassel Universität
Landau Rheinland-Pfälzische Technische Universität
Leipzig Universität
Mannheim Universität
München Ludwig-Maximilians-Universität
Osnabrück Universität
Saarbrücken Universität des Saarlandes
Siegen Universität
Tübingen Eberhard Karls Universität
Ulm Universität
Würzburg Julius-Maximilian-Universität (für Zulassungen ab SS2024)
Der Test ist freiwillig.
Du kannst deine Chance aber verbessern – eine Verschlechterung ist ausgeschlossen.
Der Test soll mindestens 5 Jahre lang gültig sein und kann für mehrere Bewerbungen verwendet werden.
Eine Wiederholung des Tests ist erst nach 5 Jahren möglich.
Da Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten oder Zweitstudienbewerbungen in andere Quoten fallen, spielt der BaPsy-DGPs hier keine Relevanz.
Der Test kostet 100 Euro.
Die Anmeldefrist läuft nur noch bis zum 31. März 2023!
Informiere dich hier, wann und wo die Prüfungen stattfinden und wie du dich anmeldest:
Zur Info für Baden-Württemberg:
Das 2022 gestartete Studierendenauswahlverfahren Psychologie Baden-Württemberg (STAV-Psych BaWü) wird wegen des BaPsy-DGPs nicht mehr durchgeführt.
Alle Infos im Überblick
- Numerus Clausus erklärt: Wie der NC zustande kommt
- Alles zu Wartesemester
- Was bei der Bewerbung für (Human-, Tier-, Zahn-)Medizin oder Pharmazie zu beachten ist (Tipps zur „Bewerbungsoptimierung“)
- Weitere zulassungsbeschränkte Studiengänge / Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV): Verfahren, Fristen, Tipps
- NC-Werte-Verzeichnis: Grenznoten und Wartesemester der vergangenen Semester
- Studieren ohne NC: Oft im Ausland möglich
- Auswahlgespräche
- Motivationsschreiben
- Studienplatzklage
Wenn du schon auf deine Zulassung wartest, dann lies den Artikel Bewerbung raus und nun … warten auf die Zulassung. In ihm findest du auch Tipps dazu, was du alles tun kannst, wenn die Bewerbungen keinen Erfolg hat bzw. wie du mit Zulassungen umgehen solltest, während du noch auf Antwort der „Traumuni" wartest.
b. Zulassungsfreie Studiengänge
Ist dein Wunschstudiengang zulassungsfrei, so ist oft gar keine formale Bewerbung nötig. Stattdessen kannst du dich – unter Wahrung bestimmter Fristen – direkt einschreiben (siehe folgender Punkt). Bitte erkundige dich aber in jedem Fall an der Hochschule, es gibt da keine generelle Regel – bei einigen ist eine Bewerbung nötig und die Frist entspricht der der zulassungsbeschränkten Studiengängen (in der Regel also 15.7./15.1.)!
Manche Studiengänge sind zwar zulassungsfrei, haben aber trotzdem eine Hürde in Form eines Eignungsverfahrens, das du vorab (oft schon Monate vor Bewerbungsschluss!) bestehen musst. Hast du das geschafft, kannst du dich in der Regel direkt einschreiben. Übrigens meist auch in späteren Semester, wenn du die bestätigte Eignung nicht gleich „nutzen“ willst. Auch ein zwingendes Vorpraktikum wäre eine solche Hürde, um deren Überwindung du dich schon länger vorher kümmern müsstest (siehe unseren Artikel zu weiteren Studienvoraussetzungen).
Bei den meisten zulassungsfreien Studiengängen ist es aber so, dass du dich ohne Bewerbung direkt immatrikulieren kannst und die Frist dazu meist sehr großzügig ist, teilweise bis zum Vorlesungsbeginn. Wir haben auch eine (zwangsläufig unvollständige) Liste zulassungsfreier Studiengänge und Studienfächer, z.T. mit Fristen und etwaigen Einschränkungen (so kann es doch Bedingungen wie bestimmte Sprachkenntnisse geben oder die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren).
3. Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule

Die Realität ist anders, als dieses Bild andeutet: Die Bewerbung kann zwar oft online erfolgen, das Einschreiben selbst dagegen erfordert in der Regel persönliche Anwesenheit.
Einige Wochen vor Beginn des Semesters hat das Bangen um einen Studienplatz im Idealfall ein Ende, wenn du die Mitteilung der Hochschule oder von hochschulstart.de erhaltest, dass du das Studium aufnehmen kannst. In dieser Mitteilung wirst du zugleich aufgefordert, dich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Hochschule einzuschreiben (zu immatrikulieren) und damit den angebotenen Studienplatz endgültig anzunehmen.
Erst wenn du dich eingeschrieben hast, ist dir der Studienplatz sicher. Ist das Studienfach zulassungsfrei, musst du dich selbst an der Hochschule erkundigen, wann du dich einschreiben kannst.
Bei einigen Hochschulen musst du dich auch für zulassungsfreie Studiengänge bis Mitte Juli online bewerben, bei anderen dagegen ist keine Bewerbung erforderlich und man kann sich direkt eischreiben.
Die Immatrikulation muss meist beim Studierendensekretariat der Hochschule innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen. Diesen solltest du keinesfalls verpassen! Kannst du unmöglich selbst vor Ort erscheinen, so beauftragst du jemanden damit und stellst der betreffenden Person eine schriftliche Vollmacht aus. Einplanen solltest du unbedingt eine längere Wartezeit bei der Einschreibung. Meistens bilden sich – insbesondere nachdem die Zulassungsbescheide verschickt wurden – lange Schlangen vor den Studierendensekretariaten.
Folgende Unterlagen sind normalerweise für die Einschreibung notwendig:
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.)
Personalausweis oder Pass
Belege über Praktika / Eignungstests / Fremdsprachenkenntnisse (soweit gefordert)
(Zulassungs-)Bescheid von hochschulstart.de oder Hochschule (falls zulassungsbeschränkter Studiengang)