Studienfinanzierung [Stand: 10.08.2010]
Kindergeld für volljährige Kinder (Seite 1)
Von Nicola PridikDas Wichtigste in Kürze ...
- Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern.
- Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern.
- Leisten die Eltern keinen oder nur sehr wenig Unterhalt, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen (sog. Abzweigung).
- Für Kinder über 18 Jahre gibt es nur dann Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere kann für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, weiterhin Kindergeld bezogen werden. In diesem Fall endet der Kindergeldanspruch spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes verschieben das Ende des Kindergeldanspruchs entsprechend nach hinten.
- Auch während einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Allerdings darf der Zeitraum nicht länger als vier Monate dauern.
- Kindergeld wird nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro (ab 2010, davor waren es 7.680 Euro) bleibt. Dabei wird nur das Einkommen solcher Kalendermonate berücksichtigt, in denen eine Kindergeldberechtigung besteht. BAföG zählt mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG also zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%). Achtung: Die Einkommensgrenze sinkt mit jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung besteht, um ein ein Zwölftel.
- Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1.1.2010 für das 1. und 2. Kind 184 Euro im Monat, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 215 Euro.
Inhalt
1. Zweck des Kindergeldes
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Kinder an ihre Eltern: Es soll dazu beitragen, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern, indem ihre Eltern finanziell entlastet werden. Genau genommen soll ein Teil des elterlichen Einkommens zugunsten der Kinder steuerfrei bleiben und das Kindergeld ist ein Weg, dies zu erreichen: Mit ihm wird den Eltern monatlich ein entsprechender Steueranteil auf ihr Einkommen ausgezahlt (sog. Steuervergütung). Alternativ können ihnen Steuerfreibeträge für die Kinder gewährt werden (z.Z. insgesamt 6.024 Euro/Jahr; ab 2010 sollen es 7.008 Euro sein). Welche Variante für sie günstiger ist, wird vom Finanzamt jedes Jahr automatisch im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung geprüft.
Weiter im Artikel Kindergeld
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