Allgemeiner Studierendenausschuss / StudentInnenausschuss (AStA)
Selbstverwaltetes Organ (»Verfasste Studierendenschaft«), das die Interessen der Studierenden an Hochschulen vertritt. Der AStA befasst sich mit Hochschulpolitik, aber auch z. B. mit sozialen Fragen und dem kulturellen Angebot an der Hochschule. Die VertreterInnen werden jedes Jahr vom Studierendenparlament gewählt. Zur Finanzierung der Tätigkeiten des AStA wird ein Semesterbeitrag von allen Studierenden erhoben.
In den ostdeutschen Bundesländern hat sich für den AStA die Bezeichnung Studierendenrat (StuRa) gehalten, an der HU Berlin nimmt der RefRat (ReferentInnenrat) die Aufgaben des AStA wahr.
In Bayern gibt es keine Verfasste Studierendenschaft. Meist wird die (politische) Arbeit von unabhängigen Gremien übernommen. Gleiches galt viele Jahre lang für Baden-Württemberg. Schließlich gibt es an manchen Hochschulen zwar formal den AStA, die Studierenden haben ihm aber einen anderen Namen und eine andere Organisationsform gegeben als offiziell vom Hochschulgesetz vorgesehen.
Mehr dazu: Artikel Rückkehr nach 35 Jahren: Baden-Württemberg führt Verfasste Studierendenschaft (wieder) ein