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Studieren von A bis Z

Parkstudium

Der Begriff bezeichnet zum einen die Einschreibung an einer Hochschule ohne jedoch tatsächlich zu studieren und zum anderen das Studieren eines anderen Faches bis zur Zulassung im Wunschstudiengang.

Ersteres sollte man nicht nur deshalb vermeiden, weil man sich hier zu Unrecht Vorteile erschleicht, die nur „echten“ Studierenden zustehen sollen (Kindergeld, Semesterticket etc.), sondern auch, weil einem das eigene Verhalten später einmal kräftig auf die Füße fallen kann, falls man sich entschließt, noch „richtig“ studieren zu wollen. Dann drohen ggf. Langzeitstudiengebühren, man hat Probleme mit der BAföG-Förderung oder erfüllt früher als erwartet nicht mehr die Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung.

Ein anderes Fach zu studieren, bis man einen Studienplatz im Wunschstudiengang erhält, ist nur dann sinnvoll, wenn es möglich ist, sich später Leistungen im Wunschstudiengang anrechnen zu lassen und aufgrund dessen eine Einstufung in ein höheres Semester erfolgt. Wer im Wunschstudiengang BAföG beziehen will, muss jedoch daran denken, dass er einen Fachrichtungswechsel plant. Auch ist zu berücksichtigen, dass Semester, die man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, nicht als Wartesemester zählen.

Wer trotz allem ein Parkstudium in diesem Sinne erwägt, sollte sich vorher auf jeden Fall beraten lassen und sorgfältig abwägen, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt, die Wartezeit auf einen Studienplatz sinnvoll zu füllen.

Mehr dazu: Artikel Förderung nach Fachrichtungswechsel bzw. Studienabbruch





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