Bewerbung auf zulassungsbeschränkte Studiengänge

Numerus clausus – lat. „geschlossene Zahl“
Hürde Numerus Clausus
Etwas vereinfacht funktioniert der NC so: alle Bewerberinnen und Bewerber werden nach ihren Abi-Noten sortiert und die Ranghöchsten werden zugelassen. Die Note des Schlechtesten, der noch einen Studienplatz bekommen hat, wird umgangssprachlich als NC bezeichnet. Korrekt ist das eigentlich nicht: Besser ist es, du sprichst von Auswahlgrenzen. Denn der NC (lat. „geschlossene Zahl“, hier für „beschränkte Anzahl“) ist die vorher festgelegte Zahl von Studienplätzen.
Ganz ausführlich haben wir Grenznoten, Wartesemester und die verschiedenen Quoten im Artikel Wie der NC zustande kommt erläutert.
Die Grenznoten und Wartesemester für viele Studiengänge haben wir in unserer NC-Datenbank gesammelt.
Wir haben auch eine Liste zulassungsfreier Studiengänge. Bei zulassungsfreien Studiengängen ist eine Einschreibung oft sogar noch kurz vor Vorlesungsbeginn möglich – wer also bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kein Glück hat, kann vielleicht noch umdisponieren …
Hinweise dazu, ob und wie man aus den Vorjahren auf die diesmaligen Grenznoten schließen kann und dazu, welche weiteren Termine nach der Bewerbung zu beachten sind, finden sich im Artikel Bewerbung raus und nun … warten auf die Zulassung.
Wer ist für das Zulassungsverfahren zuständig, bei wem muss ich mich bewerben?
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen musst du zwischen drei Fällen unterscheiden.
Es gibt die universitären Staatsexamen-Studiengänge (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie), die an staatlichen Hochschulen bundesweit vergeben werden und für die du dich in jedem Fall bei hochschulstart.de bewerben muss (1.).
Dann gibt es zunehmend mehr Studienangebote, bei denen lokale Zulassungsbeschränkungen gelten, deren Vergabe zwar die einzelne Hochschule im Detail regelt, das ganze aber über das „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV), betrieben ebenfalls von hochschulstart.de, koordiniert wird (2.).
Und schließlich die noch eine Menge an zulassungsbeschränkten Studiengängen, bei denen du dich ausschließlich direkt bei der anbietenden Hochschule bewerben kannst (3.)
Achtung! Online-Frist vs. Frist Einsendung von Unterlagen
Heutzutage ist die Online-Bewerbung der erste Schritt, Unterlagen müssen dann aber gerade bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen auch noch in Papierform eingeschickt (oder abgegeben) werden.
Auch bei von hochschulstart.de (siehe 1.) vergebenen Studiengängen hast du nicht mehr so viel Zeit wie früher. Für das Sommersemester 2021 müssen Unterlagen spätestens am 21.01.2021 bei Hochschulstart eingegangen sein.
Für die Bewerbung zum Wintersemester 2021/22 müssen deine Unterlagen (sofern du Neu-AbiturientIn bist) wahrscheinlich spätestens am 21.07.2021 bei hochschulstart.de eingehen (Corona-bedingt ist eine Verschiebung zwar noch denkbar, aber plane erstmal lieber mit den „normalen“ Terminen!). Alt-Abiturienten (Abi spätestens am 15.01.2021 gemacht) müssen bereits am 15.06. alles nachliefern. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist – kommen die Unterlagen später an, bist du raus aus dem Verfahren!
Alle Angaben ohne Gewähr!
Bei manchen Hochschulen gilt schon für die Unterlagen die Frist vom normalerweise 15. Juli (für das Wintersemester) oder 15. Januar (für das Sommersemester). Auch bei einem Poststreik (wie bspw. 2015 wirklich in der relevanten Bewerbungszeit) wird da in der Regel keine Ausnahme gemacht und wenn ausgerechnet der eigene Brief zu spät ankommt, hast du Pech.
Wenn du ganz sicher gehen willst, solltest du daher die Unterlagen bei der Hochschule vorbeibringen. Was natürlich auch dann gilt, wenn es zu knapp wird (einen Tag vor Fristende abschicken garantiert kein rechtzeitiges Ankommen mehr!). Schaue also genau, welche Unterlagen nötig sind und wann genau diese bei der Hochschule sein müssen!
Einige (eher wenige) Hochschulen erlauben die Zusendung per Fax. Bitte vergewissere dich darüber und verlasse dich nicht auf Aussagen von irgendwelchen Leuten bspw. in einem Forum (auch für die Aussagen, die in unserem Forum gemacht werden, können wir leider nicht garantieren!).
1. hochschulstart.de (bundesweit vergebene Studiengänge)
Bundesweit werden im Sommer- und Wintersemester folgende universitären Staatsexamens-Studiengänge „klassisch“ über hochschulstart.de vergeben (im Sommersemester wird Tiermedizin allerdings nicht angeboten):
Da das neue Verfahren 2020 nicht weniger komplex als das bisherige geworden ist, haben wir alle wesentlichen Infos in eigene Ratgeber-Artikel ausgelagert:
- Alles zum Bewerbungsverfahren Medizin (Humanmedizin)
- Alles zum Bewerbungsverfahren Pharmazie
- Alles zum Bewerbungsverfahren Tiermedizin
- Alles zum Bewerbungsverfahren Zahnmedizin
Die große Mehrheit der BewerberInnen wird ohne eine Teilnahme an Tests wie dem TMS, dem „Hamburger Auswahlverfahren für Medizinische Studiengänge“ (HAM) oder den PhaST wenig Chancen haben. Welcher Test bzw. welche Tests nötig sind, hängt davon ab, an welche Unis du willst.
Willst du dich für das Wintersemester (oder das darauffolgende Sommersemester!) um einen Studienplatz bemühen (Bewerbungsfrist hochschulstart.de spätestens 15. Juli bzw. 15. Januar nächstes Jahr), so musst du die Tests dann schon gemacht haben – und für den TMS und HAM bedeutet das, dass du dich bereits bis 15. Januar zu diesen anmelden musst! Es gibt jeweils nur einen Testzeitraum pro Jahr!
Beim PhaST (für Pharmazie-BewerberInnen) gibt es mehrere mögliche Termine im Jahr an verschiedenen Orten (siehe hier).
Für die eigentliche Bewerbung bei hochschulstart.de gelten folgende Fristen.
Für das Sommersemester 2021 gilt für alle dieselbe Frist: 15.01.2020, 24 Uhr.
Für das Wintersemester gilt wahrscheinlich:
alle, die ihre Hochschulreife vor dem 16.01.2021 erwerben („Altabiturienten“ oder Abschluss Erststudium bei ZweitstudienbewerberInnen) und die sich für die oben genannten Fächer interessieren, können sich nur bis 31.05. 24 Uhr bewerben.
Wer seine Hochschulreife erst am 16.01.2020 oder später (aber natürlich VOR Bewerbungsschluss!) erlangen wird („Neuabiturienten“), hat bis zum 15.07., 24 Uhr Zeit.
Neben der Online-Anmeldung ist je nach Verfahren noch das Einsenden einiger Unterlagen per Post erforderlich, bitte die Hinweise bei der Online-Anmeldung genau beachten! Zum Verfahren gibt es Hinweise hier.
Vor der Antragstellung sollten unser ausführlicher Ratgeber gelesen werden.
a. Antragstellung-Online
(bundesweit vergebene Studiengänge – Medizin / Pharmazie)
Für diesen Antrag müssen die oben genannten Fristen eingehalten werden. Das genügt aber noch nicht: Du musst den Antrag nicht nur online stellen, du musst ihn auch ausgedruckt, unterschrieben und schließlich zusammen mit einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Abiturzeugnisses (in einigen Fällen noch weitere Nachweise) postalisch an hochschulstart.de senden.
Ein Hinweis zur Beglaubigung: Die meisten Behörden verlangen für eine Beglaubigung Geld, bei der Bundeswehr oder im Zivildienst kann das evt. die Dienststelle machen. Am besten ist es natürlich, du bekommst gleich von der Schule einige beglaubigte Kopien – am besten im Schulsekretariat nachfragen!
Weitere Infos zum Antragsverfahren gibt es online direkt bei hochschulstart.de.
b. Antrag und Zeugnis-Kopie (plus evt. weiteres) per Post einsenden
hochschulstart.de
44128 Dortmund
Besucheradresse: hochschulstart.de, Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund
Bewerberberatung vor Ort wegen Corona nicht möglich. Telefon (Mo-Fr außer an Feiertagen von 9 bis 15 Uhr): 0180 3 987111 001 *
* 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
Internet: www.hochschulstart.de.
2. Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)
Nach Jahren der Verzögerungen und politischer Auseinandersetzungen kommt das zentrale DoSV inzwischen wirklich großflächiger zum Einsatz – siehe Wird (endlich) alles gut? Zentrale Vergabe von Studienplätzen. Seit diesem Jahr wird das System auch für die bundesweit vergebenen Studienplätze in Medizin+Pharmazie genutzt – du kannst dich darüber sowohl für Medizin bewerben als auch für einen anderen Studiengang im DoSV. Dazu legst du eine Priorisierung fest, sobald du Angebote bekommst, fallen alle niedriger einsortierten automatisch heraus, du kannst dann lediglich noch warten, ob du sogar in einem höher eingestuften Studiengang einen Platz bekommst.
Anmeldung zum DoSV (und Einblick in die teilnehmenden Studiengänge auch ohne Anmeldung) hier.
Je nach Hochschule musst du dich über das Portal der Hochschule oder direkt bei hochschulstart.de bewerben. Grundsätzlich ist zunächst eine Registrierung bei dosv.hochschulstart.de notwendig. Bei Psychologie sind viele Unis beteiligt, hier dürfte sich DoSV am stärksten positiv auswirken. Auch bei Rechtswissenschaften sind überdurchschnittliche viele Unis vertreten.
Sowohl für Rechtswissenschaft als auch Psychologie gibt es auch zulassungsfreie Angebote: Rechtswissenschaft zulassungsfrei (viele Angebote!) und Psychologie zulassungsfrei (fast ausschließlich an privaten Hochschulen).
Für das Sommersemester 2021 ist der Annahmeschluss am 15.01.2021, 24 Uhr.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2021/2022 ist wahrscheinlich wieder am 15.07.2021, 24 Uhr, bei (Human-, Tier- und Zahn-)Medizin+Pharmazie für Altabiturienten am 31.05.
Ab wann eine Bewerbung möglich ist variiert von Hochschule zu Hochschule. Grundsätzlich ist zunächst eine Registrierung bei dosv.hochschulstart.de notwendig. Die eigentliche Bewerbung erfolgt dann meist direkt bei der Hochschule – mit dem Verweis auf die bei dosv.hochschulstart.de hinterlegten Daten. Am besten die Registrierung bei dosv.hochschulstart.de frühzeitig erledigen, damit du nicht auch noch diesen Schritt kurz vor knapp erledigen musst!
3. Bewerbung direkt an der Uni/Hochschule
Geht es um zulassungsbeschränkte Studiengänge, bei denen du dich direkt an der Hochschule bewerben musst, so können die Termine variieren. Am verbreitesten ist jedoch auch hierfür der 15. Juli für das folgende Wintersemester und der 15. Januar für das darauffolgende Sommersemester. Bitte dennoch immer bei der Hochschule des Interesses versichern, dass dem so ist! Sind mit der Bewerbung noch Eignungstests verbunden, müssen eigene Arbeiten vorgelegt werden oder eine Prüfung abgelegt werden, können die Fristen auch weit vorher liegen! Gelegentlich – gerade bei Master-Studiengängen – können die Fristen aber auch später liegen.
In unserer NC-Datenbank haben wir von vielen Studiengängen auch nähere Informationen zu Zulassungsbedingungen und etwaigen Fristen gesammelt.