Wohnen
Worauf achten beim Mietvertrag?

Ein Mietvertrag sollte nie übereilt unterschrieben werden
- Schließe keine überhasteten Mietverträge ab. Du mußt das Recht haben, den Mietvertrag in Ruhe zu prüfen, d.h. bis zum Unterschreiben solltest Du mindestens einen Tag Zeit haben. Ansonsten ist abzusehen, dass Deine Rechte als Mieter und Mieterin nicht gesichert sind. Nimm Dir dann lieber ein andere Wohnung.
- Wenn Du den Mietvertrag unterschreibst, achte darauf, dass Sachen, die zum Inventar gehören und defekt sind, in den Mietvertrag eingetragen werden. Fallen Dir später weitere Sachen auf, melde diese Deinem Vermieter oder Deiner Vermieterin schriftlich und behalte selber einen Durchschlag der Meldung. Am besten ist es, wenn Du Dir den Empfang bestätigen lässt.
Bleibende, gemeldete Mängel einer Wohnung können u.U. dazu berechtigen, die Miete zu mindern. - Du solltest von der Person, die Dir Deine Wohnung vermietet, eine Adresse und Telefonnummer haben - laß Dich nicht mit einem Postfach abspeisen!
- Dein Vermieter oder Deine Vermieterin sollte sich nur für Deinen Namen, Beruf und Dein Alter interessieren. Informationen, die darüber hinaus gehen, solltest Du nicht herausgeben.
- Eine Mietkaution kann nur verlangt werden, wenn sie zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart worden ist. Höhe, Fälligkeit, Verzinsung und Anlage regelt das Gesetz (BGB § 551). Die Kaution darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Gesondert abzurechnende Nebenkosten bleiben dabei unberücksichtigt.
- Die Kaution darf in drei gleichen Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist bei Mietbeginn zu zahlen.
- Die Kaution muss auf ein Sonderkonto mit dem Zinssatz angelegt werden, der für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblich ist. Die Zinsen werden der Kaution zugeschlagen. Für Zimmer in Studierendenwohnheimen besteht jedoch keine Verzinsungspflicht.
- Die Kaution kann erst im Ablauf einer angemessen Überprüfungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangt werden. Die Höchstfrist beträgt aber 6 Monate. Wichtig: beim Auszug die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung / des Zimmers schriftlich (!) vom/von der VermieterIn bestätigen lassen.
- Mieterhöhung: die Miete darf nicht nach Lust und Laune erhöht werden. In jedem Fall sind Erhöhungen nur alle 12 Monate möglich. Sofern keine Index- oder Staffelmiete vereinbart wurde, gilt weiterhin, dass innerhalb von 3 Jahren höchstens um 20% erhöht werden darf und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden darf (BGB § 558). Für weitere Infos dazu siehe bspw. beim Deutschen Mieterbund.
- Kündigungsrecht: Normalerweise gilt bei Wohnungen für die/den MieterIn eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine längere Kündigungsfrist (bis zu 4 Jahre!) ist allerdings bei einer sogenannten Staffelmiete möglich (BGB § 557a). Das sollte man nach Möglichkeit vermeiden!
- Auch wenn die/der BesitzerIn Eurer Wohnung wechselt: "Kauf bricht Miete nicht!", d.h. der Mietvertrag gilt weiter.
Ausbildungskosten absetzen
Wenig Einkommen, aber hohe Ausgaben während des Studiums? Wohl den meisten geht es so. Wenn das Studium die erste Berufsausbildung überhaupt ist, wird nach einer inzwischen beschlossenen Gesetzesänderung weiterhin nur der Abzug als Sonderausgabe (ab 2012 bis zu 6000 Euro) im gleichen Kalenderjahr bleiben – entgegen den Hoffnungen, die zwei Urteile des Bundesfinanzhofes zwischendurch gemacht hatten. Nur wer vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen hat, kann seine Studienkosten auch nach dem Studium noch von der Steuer absetzen.
Berlin bald zulassungsfrei?
Höchste Eisenbahn für den Berliner Senat. Der muss schnellstens auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts reagieren, mit dem dieses den Numerus Clausus (NC) für ein Studienfach an der Humboldt-Universität (HU) gekippt hat. Das Problem geht indes weit über den Einzelfall hinaus. Es betrifft nicht nur die Hauptstadt, sondern auch andere Bundesländer. [Ergänzung 17.01.: Erfolgsaussichten einer Klage bei Ablehnung im Sommersemester in Berlin sehr gut.]
CHE Hochschulranking 2012
Das CHE-Ranking ist das umfassendste Hochschulranking im deutschsprachigen Raum. Aber nicht alle beteiligen sich – und tauchen daher u.U. gar nicht im Ranking auf. Oliver Iost erläutert die Hintergründe und hat zusammengestellt, was man im Ranking finden kann – und was nicht. Nicht dabei sind z.B. die Unis Köln, Lüneburg und Vechta, die FernUni Hagen und die Medizin-Fakultäten der Unis Göttingen, Hamburg und Jena.
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