Über das nervenaufreibende Warten auf die Zulassung
Die Studienplatz-Bewerbungen sind raus, aber wann ist der Studienplatz der Wahl endlich sicher? Was tun, wenn schließlich eine Zusage von einer Hochschule kommt, die eigentlich nur Notlösung sein sollte? Oliver Iost fasst zusammen, was rund um die Zulassung zu Studiengängen wichtig ist. Und welche Chancen es auch bei Ablehnung noch gibt.
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Das große Warten – hoffentlich kommt endlich die Zusage für den Wunschstudienplatz!?!
1. Was du aus den Zulassungsergebnissen des Vorjahres schließen kannst
Im günstigsten Fall hast du schon vor deiner Bewerbung um einen Studienplatz versucht herauszufinden, wie deine Chancen auf eine Zulassung für dein Lieblingsstudium stehen. Dies ist deswegen empfehlenswert, damit du dich bei einer ungünstigen Prognose rechtzeitig nach Alternativen umschauen kannst: Um andere Studienorte, Studiengänge oder Kompromisse abseits des Studiums.
Wenn du dir erst jetzt deine Chancen ausrechnen möchtest, musst du folgendes beachten:
Niemand kann vorab wissen, wie viele BewerberInnen sich im aktuellen Jahr für das jeweilige Studienfach interessieren. Zwar kannst du davon ausgehen, dass bei einer um einige Kommastellen besseren Abi-Note der Studienplatz ziemlich sicher ist, genau so wie bei einer deutlich schlechteren Note die Aussichten eher mau sind. Trotzdem kann es Überraschungen geben – dieses Jahr vor allem bei Medizin / Pharmazie wegen des vollkommen neuen Vergabeverfahrens. Aber auch ganz allgemein wegen der durch Corona durchgewirbelten Lage.
Wichtig ist, welche Quoten du gerade betrachtest:
die Abiturbesten-Quote (Hier unberücksichtigte reservierte Plätze für internationale Studierende, Studis im Zweitstudium und Härtefälle)
Wartezeit bzw. bei Medizin/Pharmazie die zusätzliche Eignungsquote
AdH-Quote = Auswahlverfahren der Hochschule (Viele Hochschulen verzichten bei eigenen Verfahren auf die Trennung von Abiturbesten und AdH und unterscheiden nur zwischen Wartezeit und ihrem Noten-basierten-Verfahren. Bei Hochschulstart.de ist die Trennung aber immer relevant.)
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Eine zentrale Liste von wirklich allen Grenznoten und Wartesemestern gibt es nicht, viele Daten aus den letzten Jahren findest du in unserer NC-Werte-Übersicht (z.T. genau aufgeschlüsselt nach Haupt- und weiteren Verfahrensschritten).
Staatsexamen Human-/Tier-/Zahn-Medizin und Pharmazie (hochschulstart.de)
Übersichten, Erläuterungen und mehr zu Grenznoten und den Anforderungen der einzelnen Quoten bei den bundesweit zentral vergebenen Studiengängen finden sich in unseren Artikeln zum Zulassungsverfahren in Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.
2. Wann kommt die Zusage?!? (Termine etc.)
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Manchmal scheint die Zeit einfach sehr sehr langsam zu vergehen …
Um darauf genauer eingehen zu können, muss zwischen dem Verfahren von hochschulstart.de für Staatsexamen (Bewerbung dort) und den Hochschul-Verfahren (Bewerbung direkt bei der Hochschule; evt. auch bei hochschulstart.de, via „Dialogorientiertes Serviceverfahrens“ – DoSV) unterschieden werden.
Hochschul-Verfahren
In diesem Jahr ist durch Corona fast alles ein wenig anders – insbesondere der Bewerbungsschluss für zulassungsfreie Studiengänge. Er ist – allerdings meist nur für BewerberInnen für das erste Fachsemester von Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge – fast überall in den August verlegt worden. Bei den meisten auf den 20. August, es gibt aber auch welche mit etwas früheren Terminen. Daraus folgt, dass die Zusagen deutlich später als sonst kommen werden – und auch der Semesterstart ist meist auf den 2. November verlegt (auch hier: insbesondere für Erstsemester).
Von 2020 abgesehen gilt als Standard, dass der Bewerbungsschluss in der Regel am 15. Juli für das Wintersemester (Ausnahmen gibt es aber diverse) und am 15. Januar für das Sommersemester liegt. Die ersten Zusagen werden teilweise schon wenige Tage danach verschickt, in jedem Fall aber bis Mitte August (Winter) beziehungsweise Mitte Februar (Sommer). Aber das ist ja nur die erste Runde …
Ob es schon Zulassungsbescheide eines bestimmten Studiengangs gibt, ist z.T. auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu erfahren. Oft sind die Bescheide online einsehbar (allerdings manchmal ohne Gewähr). Wirklich relevant ist der Bescheid, der per Post kommt.
In den Foren von Studis Online tauschen sich viele zukünftigen Studis darüber aus, wo und wie sie schon Zulassungen bekommen haben. Schau einfach mal in die Liste der Stadt/Hochschul-Foren. Auch im allgemeinen Studium-Forum gibt es traditionell viele Beiträge zu Zulassungsbescheiden. Bitte beachte aber immer, dass einzelne Beiträge im Forum nicht unbedingt korrekt sein müssen. Es gibt darüberhinaus auch Sonderquoten für Härtefälle etc., die du kaum aus den allgemeinen Quoten „berechnen“ kannst. Also nie zu früh freuen oder ärgern … und ansonsten auch in unsere NC-Werte-Übersicht schauen, in der wir neben den Infos aus dem Forum auch direkte Infos der Hochschulen auswerten. All das aber unverbindlich.
Nach der ersten Vergaberunde der Hochschulen ist leider weiter mit durchaus langwierigen Verfahren zu rechnen, denn das bundesweite „Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)“, das etwas Abhilfe bringt, ist zwar bereits 2012 gestartet, aber wird auch acht Jahre danach nicht von allen Hochschulen bzw. Studiengänge genutzt. Die nach der ersten Runde freigebliebenen Studienplätze werden Anfang September (Winter) beziehungsweise Anfang Februar (Sommer) im Internet ausgeschrieben. Die Börse wird wieder unter freie-studienplaetze.de erreichbar sein. Dort werden die Hochschulen die Studienplätze eintragen, die in zulassungsbeschränkten Studiengängen noch frei sind. Auf diese Plätze kannst du dich dann gesondert bewerben.
Aber auch da wird es meist mehr BewerberInnen als Plätze geben. Und weitere Runden drohen … Trotzdem: Versuchen solltest du es über diese Börse in jedem Fall, wenn dir vorher kein Platz zugeteilt wurde. In den vergangenen Wintersemestern sollen trotz der vielen Nachrückrunden und der Börse jeweils über 15.000 Studienplätze unbesetzt geblieben sein – vgl. Kommentar zur Studienplatzvergabe: Hochschulzugang als Reise nach Jerusalem. Wenn du also am Ende wahllos einen Platz annehmen willst, sollte sich etwas finden lassen … (und sei es, du nimmst am Ende einen Studiengang, der die ganze Zeit zulassungsfrei war und bei dem du dich auch noch spät immatrikulieren kannst – was aber auch nicht bei allen geht!). Mach das aber nur, wenn du letztlich mit dem möglichen Studiengang auch wirklich zufrieden bist.
Wie schon erwähnt: Die Termine in diesem Jahr sind der Corona-Pandemie geschuldet und alle nach hinten verschoben. 2021 sollte alles früher ablaufen, beginnend mit dem Ende der Bewerbungsphase am 15.07.2021.
Ende der Bewerbungsphase für Neuabiturienten: 20.08.2020, bis 26.08. können noch Unterlagen nachgereicht werden.
An 31.08. sollten die ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landärzte und Zweitstudium bereitgestellt werden, was sich schließlich auf den 07.09. verschob. Geplant ist weiterhin, die ersten ersten Zulassungsangebote für AdH und ZEQ (Medizin+Pharmazie) am 17.09. bereitzustellen. Am 30.09. sollen die restlichen Zulassung- und auch die Ablehnungsbescheide aller hochschulstart.de-Verfahren bereitgestellt werden.
Da das ganze System von hochschulstart.de offenbar nicht mehr auf dem neuesten Stand ist (es soll etwas neues kommen – aber erst 2024), muss sich mit Portalsperren beholfen werden. Während dieser ist das Bewerbungsportal nicht erreichbar und es können Operationen durchgeführt werden, die parallel mit Nutzerbesuchen zu viel Last für das System erzeugen würden.
Vorgesehen sind diese für Samstag, 12.09.2020, 0:00 Uhr bis Sonntag, 13.09.2020, 24:00 Uhr und Samstag, 12.09.2020, 0:00 Uhr bis Sonntag, 13.09.2020, 24:00 Uhr vorgesehen. Erstere dient der Berechnungen der Plätze und Ranglisten für die ZEQ und das AdH, letztere für den Abschluss der Koordinierungsphase.
Direkt im Anschluss daran bis 02.10. ist die Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken möglich (nur möglich, wenn man bereits im Verfahren war).
hochschulstart.de schreibt dazu noch: „Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 31.08. bis 30.09. (Koordinierungsphase) bzw. vom 12.10. bis 19.10. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags elektronisch bereitgestellt.“
Termine Sommersemester 2021
Die Termine für das Sommersemester 2021 sind noch nicht bekannt, dürften aber ähnlich wie 2020 liegen, die wir daher hier nennen. Alle beziehen sich auf die Bereitstellung von Bescheiden in elektronischer Form.
Am 28.01. wurden die ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landärzte und Zweitstudium bereitgestellt, ab 10.02 für AdH und ZEW. Am 25.02. gab es die restlichen Zulassungsbescheide – und die Ablehnungsbescheid. Direkt im Anschluss bis 27.02 war die Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken möglich (nur möglich, wenn man bereits im Verfahren war), welches bis Ende März lief.
3. Pokern um Wunschplatz? 🎰
Viele werden (jedenfalls nach den Erfahrungen der letzten Jahre) vor der Entscheidung stehen, ob sie darauf warten sollen, ob sie ihren absoluten Traumstudienplatz doch noch bekommen (z.B. über das Nachrückverfahren) oder ob sie sich doch lieber auf einen anderen Studienplatz einschreiben sollen.
Wer sich absolut sicher ist, nur das eine Fach (und vielleicht auch nur an einer bestimmten Hochschule) studieren zu wollen, für den ist die Entscheidung klar (außer bei Medizin – siehe Kasten!): Lieber warten und schlimmstenfalls diesmal leer ausgehen. Im nächsten Jahr hat man automatisch mehr Wartesemester (darf aber eben auch nichts anderes studieren!) und damit irgendwann größere Chancen.
Wartesemester bei Medizin+Pharmazie bald nichts mehr wert!
Durch das NC-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2017 gibt es seit Sommersemester 2020 Änderungen beim bundesweiten Vergabeverfahren von Medizin (Human-, Tier- und Zahnmedizin) und Pharmazie. Die Wartezeitquote gibt es nicht mehr, auch wenn Wartesemester anfangs (bis zum Verfahren für das WiSe 2021/22) noch in die „Zusätzliche Eignungsquote“ einfließen – allerdings nicht bei Pharmazie! Ab 2022 werden Wartesemester keinerlei Bedeutung mehr haben.
Lokale Vergabeverfahren haben sich bisher noch nicht in eine ähnliche Richtung bewegt, die Wartezeitquoten gibt es dort noch. Es könnte aber dennoch zunehmend sinnvoll sein, nicht nur auf die Wartezeit zu setzen.
Wer sich sowieso nicht so sicher ist, welches Fach es sein soll, könnte es wagen, auch etwas anderes (oder an anderem Ort) anzufangen. Zum einen ist später in der Regel noch ein Wechsel möglich, zum anderen stellt sich vielleicht heraus, dass der „Ersatz“ gar nicht so schlecht ist und du bleibst dabei.
Du solltest aber wissen, dass bei einem späteren Wechsel gewisse Nachteile drohen. Verlierst du Fachsemester, weil du nicht alle Prüfungsleistungen des „alten“ Faches beim neuen angerechnet bekommst (was sowieso nur bei sehr nah verwandten Studienfächern gehen kann), dauert das Studium insgesamt länger. Bist du auf BAföG angewiesen, bekommst du am Ende des neuen Studiums nur noch ein Staatsdarlehen. Übrigens unabhängig davon, ob du beim ersten Studienversuch BAföG beantragst oder bekommen hast. Es wäre also ein Fehler, zunächst auf BAföG zu verzichten, du kannst nichts „aufsparen“!. Details siehe den BAföG-Artikel zum Thema Fachrichtungswechsel.
Zudem ist durch das Bachelor-Master-System hier etwas mehr Flexibilität in die Hochschulen eingekehrt: Falls du keinen Platz an deiner Traumhochschule bekommen hast – aber immerhin im gleichen Studiengang woanders –, kannst du nach dem oft 6-semestrigen Bachelor die Hochschule für den Master wechseln. Oder du schreibst dich für einen ähnlichen Bachelorstudiengang ein, mit dem du genügend Credits für deinen geliebten Master sammeln kannst. Hier musst du dich natürlich ausreichend bei den Hochschulen informieren – aber eine Garantie hast du leider auch nicht.
Immatrikulieren und gleich wieder Exmatrikulieren, weil anderer Platz besser?
Übrigens kannst du dich durchaus auch in einem Fach einschreiben und dann später doch noch ein anderes annehmen. Dazu musst du dich zwar bei der ersten Hochschule wieder exmatrikulieren und das „Gleich-wieder-Exmatrikulieren“ ist bei den Hochschulen nicht gern gesehen, trotzdem aber möglich. In der Regel (vor allem, wenn noch nicht Vorlesungsbeginn war) bekommst du auch die gezahlten Gebühren (Studiengebühren, Semesterbeitrag, Verwaltungsbeitrag – je nach Bundesland) zurück, musst dazu aber einen speziellen Antrag stellen. Eine (normalerweise) geringe Gebühr kann dafür entstehen.
Insbesondere, wenn du dich bei mehreren Hochschulen beworben hast und bei der Wunschhochschule erst einmal nicht berücksichtigst wirst, von anderen Bewerbungen für andere Studiengänge aber schon im Februar bzw. August eine Zusage hast, bleibt wenig anderes übrig. Sofern du vermeiden willst, am Ende ganz ohne Zusage dazustehen.
Kündigung bei privaten Hochschulen
An privaten Hochschulen schließt du einen Vertrag, der zwar auch gekündigt werden kann, aber in der Regel nicht ohne Kosten. Hier solltest du dich nie zu einer zu frühen Unterschrift hinreissen lassen!
4. Viel Glück 🍀 und Kopf hoch, wenn's nicht klappt!
Zum Abschluss kann ich nur sagen: Viel Glück allen und mögen die Ergebnisse der Zulassungsverfahren nicht zu lange auf sich warten lassen. Solange kannst du ja bspw. mit Leidensgenoss*innenim Forum von Studis Online gemeinsam warten 😉
Sollte es nicht ganz der Wunschstudienplatz werden: Lass dich trotzdem erst einmal darauf ein. Manchmal merkst du, dass das Schicksal doch das richtige „zugeteilt“ hat. Im besten Fachsprech der Psychologie wird diese Strategie auch als „Auflösung kognitiver Dissonanz“ bezeichnet. In verständlich: Wer möchte schon dauerhaft schlecht drauf sein? Da ist es leichter, sich irgendwann mit einem Umstand abzufinden.
Solltest du aber feststellen, dass es nichts ist, dann scheu dich nicht, rechtzeitig Konsequenzen zu ziehen, statt dich auf Dauer in einem Fach zu quälen, das dir nicht liegt.
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.