Studiendarlehen
KfW-Studienkredit
Den KfW-Studienkredit gibt es seit 2006. Da er im Laufe der Jahr immer zugänglicher wurde (bspw. auch für Studierende, die bei Studienbeginn unter 45 sind) und die Zinsen vergleichsweise niedrig sind (siehe auch Zinsentwicklung der KfW-Wissenskredite), wird er von den meisten, die überhaupt einen Studienkredit nutzen müssen, gewählt.
Konditionen im Überblick (ohne Gewähr!) |
Das Darlehen |
Monatliche Höchstrate: 650 € (Mindestrate: 100 €)
Mit der ersten Rate fallen Zinsen an, die von der monatlichen Rate gleich abgezogen werden. Man bekommt also etwas weniger ausgezahlt. Ab Abgabe des Leistungsnachweises können die Zinsen aufgeschoben, also die volle Rate ausgezahlt werden. |
Dauer: Mind. 6 Monate, höchstens 3-7 Jahre
Grundständige Studiengänge: 5 Jahre, bei höherer Regelstudienzeit (z.B. Medizin) bis zu 7 Jahre. Postgraduale Studiengänge (z.B. Master) und Promotion: höchstens 3 Jahre. Werden mehrere Studiengänge finanziert, ist die Gesamtdauer auf 7 Jahre beschränkt. Seit Juli 2015 gilt ergänzend: Ist man bei Studienbeginn über 34 Jahre alt, gibt es höchstens 6 Semester Kredit; ist man über 24 (aber unter 34), höchstens 10 Semester. |
Einschränkungen
Kredit grundsätzlich erhältlich für Studierende im Erst- oder Zweitstudium, auch Master und Promotion oder im Teilzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, insgesamt werden allerhöchstens 14 Semester finanziert (Master und Promotion jeweils höchstens 6 Semester). Nur für Deutsche und EU-Staatsangehörige mit Mindestaufenthaltsdauer 3 Jahre im Bundesgebiet; Höchstalter bei Studienbeginn < 45 Jahre; nach dem 6. Semester Fördersemester ist ein Leistungsnachweis vorzulegen (siehe ausführlicher hier).
Auslandsaufenthalte können ebenfalls gefördert werden, sofern Immatrikulation in Deutschland erhalten bleibt. Seit April 2013 auch für Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium und oder Teilzeitstudium Kredit möglich (Kreditsumme insgesamt – falls mehrere Studiengänge durch KfW-Kredit finanziert wurden – ist beschränkt auf 54.600 €). Bei Fachrichtungswechsel während Bezug des Kredits werden bereits geförderte Semester von dieser Semesterzahl abgezogen, wg. des erforderlichen Leistungsnachweises nach sechs Fördersemestern ist ein Wechsel schwierig, wenn man von Anfang an einen Kredit bekommen hat (siehe ausführlicher hier). Solange man noch keine KfW-Studienkredit erhalten hat, müsste es aber möglich sein, auch nach Fachrichtungswechsel das gesamte Studium den Kredit zu erhalten.
Will man für das 11. Fachsemester (oder höher) erstmals einen Kredit beantragen, so ist das nicht mehr möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Kredites besteht NICHT. |
Die Rückzahlung |
Beginn: 6 bis 18 Monate nach letzter Auszahlung
Plus die Monate bis zum April bzw. Oktober, nur zu diese Monaten kann die Rückzahlung begonnen werden. Spätestens also 23 Monaten nach letzter Rate Rückzahlungsbeginn – auch wenn das Studium dann noch andauern sollte! |
Zinssatz: 3,88% nom. variabel
Höhe immer für halbes Jahr fest, nächste Zinsänderung am 01.04.2020. Siehe auch die Zinsentwicklung des KfW-Studienkredits der letzten Jahre, Höchststand bisher 6,5%!
Während der Rückzahlung kann auch eine Festzins-Option gewählt werden. Diese Option kann immer zwischen 15.02. und 15.03 bzw. 15.08. und 15.09. fest für die restliche Laufzeit (höchstens jedoch 10 Jahre) gewählt werden. Die Höhe des Zinses hängt von der Restlaufzeit ab und liegt für das Halbjahr seit 10.04.2019 zwischen 3,9% (1 Jahr) und 4,28% (10 Jahre); siehe auch alle Zinssätze und historische Daten. |
Ratenhöhe/Dauer der Rückzahlung: i.d.R. auf 10 Jahre Rückzahlung kalkuliert, bis 25 Jahre möglich.
Absolute Grenze ist seit April 2013, dass man bis zum 67. Lebensjahr die Schulden abgetragen haben muss), Änderungen des Tilgungsplans und außerplanmäßige Tilgungen durch KreditnehmerIn sind möglich |
Beantragung |
Ein Antrag kann über das Online-Portal gestellt werden und muss schließlich einem Vertriebspartner der KfW vorgelegt werden.
Vertriebspartner sind u.a. einige (nicht alle!) Sparkassen, Volks+Raiffeisenbanken und fast alle Studentenwerke. Bundesweite Anbieter sind die apoBank, BBBank, Commerzbank, Deutsche Bank, HVB-HypoVereinsbank, MLP Finanzdienstleistungen, Santander, Targobank und Wüstenrot Bausparkasse.
Eine Suche nach einem Vertriebspartner in der Nähe ist auf der Seite der KfW möglich (Aufklappen von „2. Kredit beantragen“ und dann „Bei einem Vertriebspartner …“: Vertriebspartner suchen). |
Einschätzung von Studis Online

jala / photocase.de
Um genug für die Finanzierung von Studium und Lebenshaltungskosten im Geldbeutel zu haben, kann der KfW-Kredit eine Hilfe sein – sofern die günstigeren Quellen versiegt sind.
Besser als keine Finanzierung ist ein Studienkredit auf jeden Fall. Bis auf die wenigen anderen expliziten Studienkredit-Angebote geben „normale“ Banken Studierenden nur schwer einen Kredit für Studienzwecke. Mit der Ausweitung des Kredits u.a. auf Zweit- und Teilzeitstudium seit April 2013 hat die KfW ihren Kredit zu einem echten Allrounder gemacht. Statt eigener Angebote bieten mehr und mehr Banken daher einfach die Vermittlung des KfW-Studienkredites an – so seit Herbst 2013 auch der ursprüngliche Pionier eines deutschlandweit angebotenen Studienkredits, die
Deutsche Bank.
Nachdem beim BAföG die
Altersgrenze für Master-Studiengänge auf 35 erhöht wurde, ging die KfW schon seit Wintersemester 2011/12 weiter und gewährt ihren Studienkredit auch bei Bachelor-Studium für Menschen unter 35 (bezogen auf den Studienbeginn). Seit April 2013 ist der Kredit sogar für alle (bei Studienbeginn) unter 45 erhältlich (allerdings mit verkürzter Höchstdauer, seit 2015 greift schon ab 25 die Begrenzung auf 10 Semester, ab 35 nur noch 6). So ist der KfW-Studienkredit für bestimmte Menschen fast die einzige Möglichkeit der Studienfinanzierung (von Jobben und eigenen Ersparnissen abgesehen), denn bei anderen Studienkrediten liegt die Altersgrenze in der Regel bei 30. Beim BAföG bis auf den Master auch, allerdings gibt es diverse Ausnahmen (Details siehe
hier).
Viele anderen Banken wollen für ihre Studienkredite mehr Zinsen (wobei das sich aktuell annähert) und/oder bieten nur eine Teilfinanzierung (Sparkassen, Volks+Raiffeisenbanken in Bayern). Allerdings sind KfW-Studienkredit und fast alle anderen Angebote (potentiell) mit variablen Zinsen ausgestattet. Die KfW orientiert sich normalerweise am EURIBOR und legt den Zins immer halbjährlich neu fest. Der bisherige nominelle Höchstzins lag bei 6,5% (ursprünglich sollte es sogar noch mehr sein, erst auf politischen Druck wurde der Zinssatz so festgelegt). Trotzdem ist über die letzten Jahre der KfW-Kredit in den meisten Fällen günstiger als fast alle anderen Angebote gewesen.
KfW-Studienkredit kein Ersatz für das BAföG, höchstens eine Ergänzung
Im Vergleich zum BAföG bleiben Studienkredite immer die schlechtere Lösung. Das BAföG selbst müsste allerdings erst deutlich verbessert werden, bevor man auf Angebote wie das der KfW ganz verzichten könnte. Zu viele Studierende sind vom BAföG ausgeschlossen z.B. bei einem Zweitstudium oder nach einem zu späten Studienfachwechsel. Dabei wäre es eine bessere und sozial gerechtere Maßnahme, als auf Studiendarlehen zu verweisen, deren Schuldenlast im Gegensatz zum BAföG nicht gedeckelt ist und von der Zinsentwicklung abhängt.
Studienkredite müssen in jedem Fall in voller Höhe und mit Zinsen zurückgezahlt werden. Es gibt bei geringem oder gar keinem Einkommen keine garantierte Möglichkeit zur Stundung. Beim BAföG ist dagegen eine zeitweise
Freistellung von der Rückzahlung bei geringem / keinem Einkommen mit einem Antrag schnell erledigt. Die Schuldenhöhe ist gedeckelt, Zinsen gibt es keine. Seit der BAföG-Novelle 2019 ist bei korrektem Verhalten der BAföG-Empfängerin bzw. des -Empfängers sogar ein Erlass von immer noch bestehenden Restschulden (bei langjähriger Freistellung) nach 20 Jahre Rückzahlungszeitraum möglich.
Dass die KfW den Kredit auch als hilfreich für Schulabgänger aus Nicht-Akademikerhaushalten anpreist (vgl.
Pressemitteilung der KfW vom 27.06.2011), ist vor allem ein Armutszeugnis für das BAföG und das Unterhaltsrecht. Denn eigentlich sollten diese beide Quellen ausreichen. Aber gerade Kinder aus Nicht-Akademikerhaushalten scheuen sich vermutlich, von den Eltern länger finanzielle Unterstützung für ein Studium zu fordern und nutzen lieber einen Kredit, als die Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Oder studieren eben gar nicht. Nur der Ausbau des BAföG in Richtung
elternunabhängigkeit könnte da wirklich helfen.
Festzinsoption beim KfW-Studienkredit – leider nur während der Rückzahlungszeit
Wer zumindest während der Rückzahlungszeit mehr Planungssicherheit haben will, kann seit März 2012 zum Beginn der Rückzahlungszeit (oder auch später) die
Festzinsoption wählen. Diese ermöglicht einen garantierten Zins für die restliche Rückzahlungszeit. Muss man planmäßig noch länger als 10 Jahre zurückzahlen, ist der Festzins auf 10 Jahre begrenzt. Wer länger abstottern will/muss, muss weiter das Risiko eingehen, dass nach den 10 Jahren die Zinssituation ungünstig ist.
Da – gerade wegen der Entwicklungen im Finanzsektor in den letzten Jahren – niemand sicher voraussagen kann, wie sich die Zinsen in den nächsten 10 Jahren entwickeln werden, kann man nur eingeschränkt eine Empfehlung aussprechen. Vor den Verwerfungen wäre man ziemlich sicher davon ausgegangen, dass sich in einer Niedrigzinsphase wie jetzt eine Festlegung lohnen dürfte. Wahrscheinlich gilt das immer noch – aber eine absolute Sicherheit kann es dafür natürlich nicht geben.
Politischer Hintergrund: Einführung von Studiengebühren – Bildung als Ware
Traurig ist übrigens, dass das Studiendarlehen-Modell erst im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von allgemeinen Studiengebühren von der KfW präsentiert wurde (teilweise in Kooperation mit bekennenden Studiengebührenbefürwortern wie dem CHE – siehe
hier). Es besteht nach wie vor die Gefahr, dass gewisse PolitikerInnen – zumindest langfristig (aktuell sind
Studiengebühren ja wieder auf dem Rückzug) – damit vor allem auch höhere Studiengebühren „sozialverträglich“ abfedern wollen.
Auch wenn von der Extremvariante, das BAföG ganz abschaffen zu wollen, inzwischen so gut wie alle Parteien abgekommen zu sein scheinen: Vorhandene Studienkredite verringern die Notwendigkeit, für ein wirklich für alle auskömmliches BAföG zu sorgen – man kann ja immer auch auf die Studienkredite zur Ergänzung verweisen. Ein verzinster Kredit ist aber immer schlechter als das BAföG und wird Menschen aus finanzschwachen Familien eher vom Studium abschrecken oder später vor Probleme stellen, die Menschen aus finanzstarken Familien gar nicht kennen.
Die Sache mit dem Leistungsnachweis (auch nach Fachrichtungswechsel!)
Wer sein Studium von Anfang an mit dem KfW-Studienkredit finanziert, hat ein Problem, wenn er sein Studienfach wechselt. Denn beim KfW-Studienkredit gibt es keinen Aufschub des Leistungsnachweises wie beim BAföG. Die Regeln sind im Laufe der Zeit aber deutlich großzügiger geworden. War anfangs die Vorlage bei Bachelor/Master-Studiengängen nach 5 Semester nötig und sollte die Leistung von 4 Semestern (120 Credit Points) umfassen, genügen inzwischen 90 CP innerhalb von 6 Semestern. Bei Teilzeitstudium genügen sogar noch weniger CP. Das geht inzwischen ganz offiziell aus dem
Leistungsnachweis-Formular der KfW hervor (in ihm finden sich auch die Regelungen für spezielle Konstellationen).
Wer zunächst ohne Kredit studiert (wie auch immer finanziert und egal wie lange) und erst nach einem Fachwechsel den KfW-Studienkredit nutzt, hat kein besonderes Problem. Hier hat er dann mind. sechs Semester Zeit für den Leistungsnachweis. In dem Fall also eine günstigere Regelung als beim BAföG (wobei es beim BAföG ja bei guten Gründen auch die Möglichkeit eines Aufschubs gibt).
Unser Artikel
Plötzlich gibt es nichts mehr: Probleme mit dem Leistungsnachweis beim KfW-Studienkredit ist mit der zwischenzeitlich mehrfach großzügiger gestalteten Regelung bezüglich der Leistungspunkte also nicht mehr Stand der Dinge, aber bleibt zur Dokumentation natürlich erhalten. Vielleicht hat ja auch das Nachfragen von uns und anderen
Studis Online-NutzerInnen dazu beigetragen, dass die KfW ihre Regelung im Laufe der Jahre deutlich freundlicher gestaltet hat.
[h2farbe]Weitere Veränderungen beim KfW-Kredit im Laufe der Zeit[/b]
Bei der KfW musste man bis 2014 für den Kredit 232 Euro Aufwandsentschädigung für den Vertriebspartner zahlen (nicht sofort, aber bei der Rückzahlung musste diese mit abgezahlt werden). Wollte man z.B. insgesamt nur 2400 Euro, so machte allein schon die Aufwandsentschädigung fast 10% aus. Bei Anträgen seit Sommersemester 2014 ist dieser Kostenpunkt weggefallen, stattdessen haben sich dadurch wohl die Zinsen geringfügig erhöht, denn die KfW muss natürlich auch weiterhin ihren Vertriebspartnern ein Entgelt für deren Leistungen zahlen.
Mehr zur Entwicklung des KfW-Angebotes bei Studis Online
Quellen und Hintergründe bei anderen
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