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Wohnen

Wohnungssuche

Ist die Entscheidung gefallen, an welcher Hochschule Ihr Euer Studium aufnehmen werdet, heißt es, am Studienort eine Unterkunft zu finden. Mancher sucht vielleicht nur eine billige Schlafmöglichkeit. Andere legen wert auf die Atmosphäre in der Wohngegend und darauf, dass sie sich in den eigenen vier Wänden Zuhause fühlen. Je nach Ansprüchen solltet Ihr Zeit in die Suche investieren und Euch bei der Besichtung von Wohnungen von jemandem begleiten lassen.

Sucht man das erste Mal eine Wohnung und steht vielleicht zudem noch unter Zeitdruck, weil das Semester bald anfängt, ist die Gefahr groß, dass man voreilige Entscheidungen trifft. Man tappt in die Falle hoher Mietzahlungen oder merkt zu spät, in welche Umgebung man eigentlich zieht. Damit Ihr gut informiert Eure Suche beginnt, haben wir in dieser Etappe ein paar Hinweise und Tipps für Euch zusammengestellt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie möchte ich wohnen? »
    - Studentenwohnheim
    - Wohngemeinschaft (WG)
    - Zimmer zur Untermiete
    - eigene Wohnung
    - Sonstiges
  2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen? »
    - Mietpreise
    - Mit Wohnberechtigungsschein (WBS) in eine Sozialwohnung
    - Zweitwohnungssteuer
  3. Wie und wo suche ich nach einer Unterkunft? »

1. Wie möchte ich wohnen?

Wichtig zunächst: Sucht nicht wild drauflos, sondern überlegt Euch vorher, WAS Ihr eigentlich suchen wollt. Davon hängt dann u. U. auch das weitere Vorgehen ab. Die Wohnmöglichkeiten für Studierende sind vielfältig und haben alle Vor- und Nachteile. Umso wichtiger ist es, sich darüber klar zu werden, was einem besonders wichtig ist.

Studentenwohnheim

In der letzten Etappe hatten wir es bereits angedeutet: Studentenwohnheim ist nicht gleich Studentenwohnheim. Was sich hinter dem Begriff tatsächlich verbirgt, ist häufig von den Trägern der Wohnheime und ihrer Motivation abhängig, Studierenden Unterkünfte anzubieten. Das Deutsche Studentenwerk betreibt viele Wohnheime. Aber es gibt auch konfessionelle Träger, Vereine und Heime in studentischer Selbstverwaltung. Hinzu kommen sonstige Vermieter. Wenn Ihr die Möglichkeit habt, lest ruhig mal die nur scheinbar belanglosen Ausführungen der Wohnheime zu ihrem Selbstverständnis, soweit es sie gibt. Sie können etwas über die Träger selbst verraten, aber auch darüber, was möglicherweise von Euch erwartet wird, wenn Ihr in ein konkretes Wohnheim einzieht. Aufschlussreich können auch die Informationen über Gemeinschaftseinrichtungen oder vielleicht sogar Veranstaltungsangebote in einem Wohnheim sein. Alles zusammen wird Euch ein Gefühl dafür vermitteln, ob es sich bei einem Wohnheim schlicht um eine Unterkunft handelt oder ob dort auch Wert auf ein - wie auch immer geartetes - Gemeinschaftsleben gelegt wird.

Die Ausstattung der Wohnheime ist sehr unterschiedlich. Es gibt Wohnheime, wo z. B. zehn Leute auf einem Flur in jeweils 11-qm-Zimmern wohnen und sich Dusche, WC und Küche teilen. Möglich ist aber auch, dass man mit ein paar anderen Studierenden in einer mehr oder weniger großen Wohnung zusammen wohnt (das Wohnheim also eine Ansammlung von Studenten-WGs ist) oder jeder Studierende ein eigenes Appartement für sich hat. Mittlerweile gibt es in manchen Wohnheimen sogar besondere Wohnangebote für Studierende mit Kindern.

Wichtig noch: Wohnheimunterkünfte sind häufig (zumindest teil-) möbliert.

Wer auch außerhalb des Hochschulalltags gerne Kontakt zu anderen Studierenden haben möchte, vor allem auch zu solchen anderer Fachrichtungen, wer das Gemeinschaftsleben mag, gerne Partys feiert und trotz lebendiger Umgebung die nötige Ruhe zum Lernen findet, ist in einem Wohnheim wahrscheinlich gut aufgehoben.

Wer sich für alternatives Wohnen in einem Wohnheim interessiert, sollte mal einen Blick in unseren Artikel Anders wohnen als StudentIn werfen.

Wohngemeinschaft (WG)

Typisch studentisch neben dem Wohnheim: Die Unterkunft in einer WG. Auch hier ist das Spektrum groß. Es reicht von der reinen Zweck-WG (weil es billiger ist, teilen wir uns halt Küche und Bad) bis hin zur innigen Lebensgemeinschaft (gemeinsames Kochen und sonstige Aktivitäten). Es gibt kleine WGs von zwei Leuten, aber auch große mit z. B. sechs Leuten. Dauerbrenner beim WG-Leben ist, wer sich in welchem Umfang für Küche und Bad verantwortlich fühlt, ob Spülpläne eingehalten werden und wer wessen Haare aus dem Duschabschluss fischen muss. Wohnt man mit netten Leuten zusammen, ist eine WG die Chance, nicht nur vier Wände, sondern auch eine Gemeinschaft um sich herum zu haben. Gibt es Stress zwischen den Leuten, kann ein WG-Leben aber auch sehr nervenaufreibend sein. Eine Garantie, ob's klappen wird, gibts natürlich nicht, aber man sollte schon genau gucken, wie die Leute so drauf sind, mit denen man die Wohnung teilen wird.

Zimmer zur Untermiete

Nicht ganz so verbreitet, aber ebenfalls eine Möglichkeit: ein Zimmer zur Untermiete. Eine Alternative für jeden, dem es in einer WG zu trubelig ist, der aber trotzdem nur ein Zimmer und keine ganze Wohnung mieten will. Klassischerweise landet Ihr hier im Bungalow einer Familie am Stadtrand oder bei älteren Leuten, denen das Haus zu groß geworden ist, seit die Kinder aus dem Haus sind. Wie viel man hier mit seinen Vermietern zu tun hat, kann sehr unterschiedlich sein. Manche wollen einfach nur mit den Mieteinnahmen ein bisschen Geld nebenbei verdienen und lassen Euch ansonsten in Ruhe. Andere wollen sich mit Euch Leben ins Haus holen und sind froh, wenn sie (wieder) Gesellschaft haben.

Eigene Wohnung

Luxus für Studierende: eine eigenen Wohnung. Es gehört viel Glück dazu, etwas Hübsches zu einem guten Preis zu finden, aber mancherorts klappt es auch schneller als man meint.

Sonstiges

Anschluss an eine Gruppe, Kameradschaft und vieles mehr versprechen die Burschenschaften, Landsmannschaften, Corps und andere studentische Verbindungen. Allerdings können dort oft nur Männer eintreten, z. T. sogar nur Deutsche. Die politische Ausrichtung ist eher konservativ bis hin ins Rechtsradikale. Zu solch unangenehmen Tendenzen lest Ihr mehr in einem Sonderartikel von uns.



2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Mietpreise

Die Mietpreise sind in Deutschland von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Dies ergibt sich u. a. aus der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (Stand der Daten: 2006), in der u. a. die durchschnittlichen Mietausgaben von Studierenden in 62 größeren deutschen Städten ermittelt wurden.

Aber auch innerhalb einer Stadt sind Varianzen von 100 % keine Seltenheit. Gerade in Großstädten gibt es z. T. erhebliche Unterschiede von Stadtteil zu Stadtteil. Es empfiehlt sich, zunächst einmal herauszufinden, wo in einer Stadt viele Studierende wohnen. Wahrscheinlich ist dort das Mietniveau auch geringer. In der Hochschuldatenbank zeigen wir Euch bei den einzelnen Hochschulen (sofern zur jeweiligen Stadt Daten vorliegen) die durchschnittlichen Ausgaben für Miete und Nebenkosten nach der o. g. Sozialerhebung.

Besonders achten müsst Ihr bei den Angaben zur Miethöhe, z. B. in Wohnungsanzeigen, darauf, welche Nebenkosten bereits von der Mietzahlung abgedeckt werden und welche als gesonderte Nebenkosten zusätzlich anfallen. Häufig werden Heiz-, Strom- und Gaskosten als Nebenkosten extra berechnet. Das kann aber auch anders sein. Der Kabelanschluss ist außerdem eine Position, bei der es unterschiedliche Regelungen gibt. Ist in einem Haus für alle Wohnungen ein Kabelanschluss vorhanden, kann es sein, dass die Kosten unabhängig davon auf alle Mieter umgelegt werden, ob der Einzelne den Anschluss haben will oder tatsächlich nutzt.

Für alle BAföG-EmpfängerInnen wichtig: Über die BAföG-Förderung werden Miet- und Nebenkosten maximal in Höhe von 197 Euro finanziert. Habt Ihr höhere Mietkosten, müsst Ihr also zusehen, dass Ihr das nötige Geld woanders herbekommt. Mehr zum Mietzuschlag beim BAföG und zu der Frage, wie man als BAföG-EmpfängerIn in einer WG an den maximalen Mietzuschuss kommt, findet Ihr hier.

Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Aber wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen.

Mit Wohnberechtigungsschein (WBS) in eine Sozialwohnung

Günstiger wird die Miete, wenn Ihr es schafft, eine Sozialwohnung zu mieten. Dafür braucht Ihr einen Wohnberechtigungsschein. Diesen könnt Ihr bei der Stadt-/Kreisverwaltung Eures Studienortes (Amt für Wohnungswesen, kann aber auch anders heißen) beantragen. Sinn und Zweck des WBS ist es, einkommensschwachen Personen zu ermöglichen, in öffentlich geförderten Wohnungen unterzukommen. Die Einkommensgrenze liegt für einen Ein-Personen-Haushalt bei 12.000 € im Jahr, kann aber in einzelnen Bundesländern auch eine andere Höhe haben (z. B. in NRW).

Es lohnt sich auf jeden Fall, diesbezüglich mal Informationen beim Wohnungsamt einzuholen. Der WBS wird jeweils für ein Jahr ausgestellt und gilt nur in dem jeweiligen Bundesland. Er berechtigt dazu, in eine Sozialwohnung einzuziehen, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf (bei Alleinstehenden sind dies 45 qm). Mit der Antragstellung müssen Studienbescheinigung und Einkommensnachweise vorgelegt werden. Dazu gehört auch der BAföG-Bescheid und ein Zweizeiler Eurer Eltern, wie viel Geld sie Euch an Unterhalt zahlen. Wichtig für den Erhalt des WBS ist es, dass Ihr im Zweifel glaubhaft versichern könnt, dass Ihr Euren Lebensmittelpunkt in der Wohnung am Studienort haben werdet und nicht bei Euren Eltern.

Zweitwohnungssteuer

Viele Städte und Gemeinden erheben für das Innehaben einer zweiten Wohnung eine sog. Zweitwohnungssteuer. Diese beträgt im Schnitt ungefähr 10 % der Jahreskaltmiete. Da meist vom Anmelden eines Zweitwohnsitzes auf das Innehaben einer zweiten Wohnung geschlossen wird und Studierende gerne als Hauptwohnsitz die Wohnung ihrer Eltern angeben, müssen auch sie damit rechnen, dass sie zur Kasse gebeten werden. Dass dies in der Vergangenheit Proteste ausgelöst hat, verwundert nicht. Studierende sind vor Gericht gezogen, um überprüfen zu lassen, ob die Erhebung der Steuer rechtmäßig ist.

Im Januar 2007 sah es so aus, als könnte hinsichtlich der Frage der Zweitwohnungssteuer für Studierende in absehbarer Zeit eine Veränderung anstehen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hatte nämlich in einem Beschluss vom 29.1.2007 (Az 6 B 11579/06.OVG) ausgeführt, dass es gegen die Steuergerechtigkeit verstoße, wenn Studierende, die als Erstwohnsitz den Wohnsitz ihrer Eltern angeben, mit Leuten gleichgesetzt werden, die so viel Geld haben, dass sie sich zwei Wohnungen leisten können. Dies gab Anlass zur Hoffnung ... Schon kurz darauf folgte jedoch ein gegenteiliges Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. Pressemitteilung vom 5.3.2007, Urteil vom 14.02.2007, Az. 4 N 06.367).

Am 17.9.2008 entschied das Bundesverwaltungsgericht endgültig, dass rechtlich nichts dagegen spreche, auch Studierende in Sachen Zweitwohnungssteuer zur Kasse zu bitten (BVerwG 9 C 13.07, 9 C 14.07,9 C 15.07, 9 C 17.07 - Urteile vom 17.9.2008). Es hängt nun von den Regelungen in den einzelnen Kommunen ab, ob die Steuer von Studierenden erhoben wird oder nicht. (Mehr dazu hier.)



3. Wie und wo suche ich nach einer Unterkunft?

Wenn Ihr in ein Studentenwohnheim ziehen wollt, ist in jedem Fall das lokale Studentenwerk eine Anlaufstelle, weil es auch für viele Studierendenwohnheime zuständig ist. Wohnheime von anderen Trägern erfordern meist eine Bewerbung direkt beim jeweiligen Wohnheim. Gibt es vom AStA Eurer Hochschule ein Erstsemesterinfo, so findet Ihr dort meist auch die passenden Kontaktadressen dieser Wohnheime. Viele Wohnheime sind darüber hinaus im Internet vertreten.

WG-Zimmer, aber auch andere Wohnungsangebote, findet Ihr über Stadtzeitungen/Studentenzeitungen und Aushänge an den Hochschulen. Insbesondere dann, wenn schnell ein Nachmieter gefundenen werden muss und es nichts kosten soll, wird der zuletzt genannte Weg gewählt. Da die Fluktuation in WGs relativ hoch ist (Studenten sind halt mobil, gehen ins Ausland, machen Praktika woanders, wechseln den Studienort etc.), ist das Angebot an WG-Zimmern meist groß. Schwieriger ist es, sich zuerst mit Leuten zusammenzutun und dann gemeinsam eine Wohnung zu suchen. Viele Vermieter wollen keine WGs in ihren Häusern, weil sie Angst vor möglicher Unruhe im Haus haben und/oder die Fluktuation zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet. Auch ist nicht jede Wohnung geeignet für eine WG (z. B. Durchgangszimmer).

Sucht Ihr eine eigene Wohnung, solltet Ihr auf jeden Fall einen Blick in die lokalen Tageszeitungen werfen. Hier gibt es überlicherweise ein oder zwei Tage in der Woche, an denen die Zeitungen Wohnungsanzeigen enthalten. In den Anzeigen findet Ihr meist auch einen Hinweis auf einen evtl. erforderlichen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Vor allem in großen Städten wie Berlin gibt es außerdem spezielle Agenturen/Mitwohnzentralen, die Wohnraum vermitteln. Die wollen allerdings auch Geld von Euch sehen, wenn die Suche erfolgreich war. Der Vorteil ist andererseits, dass Ihr nicht mehr ganz so viel Konkurrenz habt und konkrete Wohnungsangebote an Euch herangetragen werden, die auf Euer Suchprofil passen.

Schließlich könnt Ihr - natürlich kostenlos - bei uns nach Unterkünften suchen:

Studis Online Wohnungsbörse »
www.studis-online.de/Wohnen

Die Wohnungsböse ist eine Kooperation mit studenten-wg.de, die auch unter zwischenmiete.de erreichbar sind.

Natürlich kann es auch erfolgreich sein, nicht nur zu suchen, sondern alles dafür zu tun, von anderen gefunden zu werden, indem man selbst Anzeigen schaltet (manchmal sogar kostenlos möglich) oder Aushänge an Schwarzen Brettern und anderswo macht.



Weitere Artikel zum Thema

» Checkliste für den Umzug
» Mietrecht in Kürze

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