04.01.2012

Hochschulzugang
Studieren ohne Abitur – Wege zur "Hochschulreife"

Wer das Abitur ("allgemeine Hochschulreife") hat, die oder der darf grundsätzlich alles studieren (von Hürden wie Zulassungsbeschränkungen oder Eignungsprüfungen abgesehen). Komplizierter ist es in Sachen Hochschulzugang für all diejenigen, die eben kein Abitur haben, sondern die Regelschule nach Hauptschul- oder Realschulabschluss verlassen haben.

Chris - unter anderem Nick auch ein fleißiger Teilnehmer an unseren Foren - hat sich dankenswerter Weise die Mühe gemacht, die Möglichkeiten, auf dem zweiten Bildungsweg zum (Fach-)Abitur zu kommen, in einer Grafik zu veranschaulichen.

Da Bildung Sache der Bundesländer ist, es also von Land zu Land Abweichungen geben kann und auch nicht alle Schulformen überall gleich sind, geht es nicht ohne zusätzliche Anmerkungen, die der besseren Lesbarkeit halber nicht in der Grafik selbst untergebracht sind. Bitte also auch den Rest unterhalb der Grafik lesen!

Berufserfahrung und berufliche Qualifikationen (z.B. Meister) können Ersatz für Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung sein

Die Kultusministerkonferenz (also das Treffen der Bildungsminister der Bundesländer) hat Anfang 2009 bundeseinheitliche Regelungen für all diejenigen getroffen, die bereits länger arbeitstätig sind oder Abschlüsse wie Meister oder Techniker erworben haben. Es geht hierbei um die Anerkennung bestimmter beruflicher Qualifikationen und Berufserfahrung als vollwertige oder fachlich eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung. Alle mit Berufserfahrung (aber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung) sollten daher den Artikel Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte durchlesen.

Übersicht der klassischen Möglichkeiten im "Zweiten Bildungsweg" zum (Fach-)Abitur zu kommen



* Unter Umständen wird anstelle der Mittleren Reife und des Berufsabschlusses auch der Hauptschulabschluss bzw. Berufspraxis akzeptiert. Vor Ort fragen!

** Der Zugang zu Berufsoberschule, Kolleg und Abendgymnasium ist im Gegensatz zur Fachoberschule grundsätzlich nur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer als Ersatz dafür anerkannten Tätigkeit möglich. Details zum Abitur an Kollegs und Abendgymnasien gibt's in einem gesonderten Artikel.

*** Mit der Abschlussprüfung einer FH erwirbt man die allgemeine Studienberechtigung auch an Universitäten (so sollte bspw. nach einem Bachelor an einer FH in der Regel ein passender Master an einer Universität möglich sein - wobei die Definition "passend" auch Sache der Uni ist; mit einem FH-Diplom sollte man sogar jedes grundständige - also Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen - Fach an einer Uni studieren dürfen). In mehreren Bundesländern genügt bereits eine FH-Zwischenprüfung ("Vordiplom") für den fachgebundenen Universitätszugang im jeweiligen Bundesland.


Weitere Anmerkungen und Hinweise
  • Ein Realschulabschluss ("mittlere Reife") wird in dieser Darstellung vorausgesetzt. Dennoch gibt es natürlich auch für HauptschulabsolventInnen die Möglichkeit, das Abitur oder Fachabitur zu erwerben. I.a. müssen sie dazu zunächst den Realschulabschluss nachholen bzw. erhalten die mittlere Reife teilweise über den Abschluss einer Berufsfachschule.
  • Schulen und Schulsysteme fallen unter Landesrecht, jedes Land hat andere Regelungen. Diese Darstellung ist somit nicht bundesweit richtig, die 13. Klasse der FOS gibt es z.B. nur in Bayern und NRW. Bitte die Darstellung als Grundlage nehmen für eigene Erkundigungen! Weiterführende Links zum Thema Abitur an Kollegs und Abendgymnasien gibt's in einem gesonderten Artikel.
  • Es gibt (Fachschul)Ausbildungen (z.B. staatlich geprüfter Techniker) welche die Erlangung der Fachhochschulreife beinhalten, ebenso kann man im Fernlehrgang Abitur und Fachabitur erwerben.









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