Studieren mit 30
Altersgrenzen für Förderungen und Vergünstigungen

Studieren als "Ü30" ist – in jedem Fall in Sachen Studienfinanzierung – keineswegs eine Party ...
Beim BAföG hat man für ein Bachelor-Studium keinen Förderungsanspruch, wenn das Studium erst nach dem 30. Geburtstag begonnen wird. Für alle, die wegen Kindererziehung ihr Studium erst später aufgenommen haben, ist es nun leichter, mit über 30 auch für ein erstes Studium (Bachelor) noch BAföG zu bekommen. Die weiteren Ausnahmen dagegen sind weiter recht rigide (aber es gibt welche!). Bei Masterstudiengänge ist seit Oktober 2010 BAföG möglich, wenn man bei Beginn des Master-Studiums noch unter 35 Jahre alt ist/war.
Lebenslanges Lernen
Neu hinzu kommt beim Bachelor-/Master die Idee, dass zwischen diesen zwei Studienabschnitten mehrere Arbeitsjahre liegen können. Selbst für den gern angenommenen "Normstudenten", der mit 18 (!) direkt nach dem Abitur sein Bachelor-Studium beginnt, bleiben höchsten 7 Jahre Berufstätigkeit, wenn vor dem 30. Geburtstag noch ein Master abgeschlossen werden soll.
Die Realität kann aber ganz anders aussehen. So wird das Abitur erst später gemacht (wegen wiederholten Schuljahren oder weil nicht auf direktem Wege). Oder es wird an die schulische Ausbildung erst eine berufliche angeschlossen. Oder man entscheidet sich erstmal für Kinder und setzt seine Ausbildung fort, wenn sie ein entsprechendes Alter erreicht haben. Schon ist die Schwelle 30 nahe oder sogar überschritten.
Aber selbst, wenn man nicht vom "Normstudenten" abweicht, bleibt die Frage, ob lebenslanges Lernen nicht von Vorteil wäre. So sind mehr als 7 bis 8 Jahre Berufserfahrung durchaus legitim bevor jene entscheiden ihre Ausbildung noch durch einen Master zu erweitern. Besonders in Krisen kann es gut sein den Bachelor-Absolventen die Chance zu geben, ihre bis dahin gesammelten beruflichen Erfahrungen durch ein Masterstudium zu erweitern oder auch zu reflektieren.
Daher ist die Erhöhung der Altersgrenze beim BAföG für Master-Studiengänge zu begrüßen, ebenso die weitergefassten Ausnahmen auch in Bezug auf ein Erststudium nach Kindererziehung. Auch den Bildungskredit kann man immerhin bis zum 36. Lebensjahr erhalten (im 37. aber nicht mehr!).
Aber woher kommt die Finanzierung?
Doch der Staat setzt dem lebenslangen Lernen bisher enge Grenzen bzw. schiebt die Finanzierung desselben auf den Einzelnen ab. Als grobe Übersicht hier eine Tabelle mit den Altersgrenzen für einige wesentliche Finanzierungsmöglichkeiten bzw. die vergünstigte studentische Krankenversicherung und ob es überhaupt Ausnahmen von der Altersgrenze gibt. Für die Details wird auf unsere ausführlichen Artikel zum Thema verwiesen und dort nach Möglichkeit direkt auf den Abschnitt gesprungen, der auf die Altersproblematik eingeht.
Zum BAföG noch die Anmerkung, dass zusätzlich zur Altersproblematik noch zu beachten ist, dass Vermögen von über 5200 Euro beim BAföG angrechnet wird und zu einer Kürzung bzw. kompletten Streichung desselben führt.
| Was? | Altersgrenze | Ausnahmen? |
|---|---|---|
| Staatliche/Öffentliche Förderungen/Vergünstigungen | ||
| BAföG | <30 Jahre bei Beginn Studienabschnitt Ausnahme: <35 Jahre bei Beginn Master | Ja, spezielle. Guter Grund: Kindererziehung. |
| Stipendien | die meisten haben Altersgrenzen wie beim BAföG. Es gibt aber auch besondere Angebote speziell für Berufserfahrene. | Unterschiedlich |
| Bildungskredit | 36 Jahre (Förderungsende) | Nein |
| Kindergeld | 25 Jahre | +Dauer Zwangsdienst |
| Krankenversicherung Studententarif | 30 Jahre | Ja, sehr selten |
| Privatwirtschaftliche Studienfinanzierungen | ||
| Bildungsfonds (CareerConcept) | keine, aber abhängig von bisherigem Lebenslauf und zukünftigen Berufschancen | |
| Bildungsfonds (Deutsche Bildung) | keine, aber abhängig von bisherigem Lebenslauf und zukünftigen Berufschancen | |
| Studienkredit der KfW | <30 Jahre+wenige Monate bei Beginn Förderung | Nein |
| Studienkredit Deutsche Bank | <30 Jahre bei Antragstellung | Nein |
| Unterhaltsrecht | ||
| Unterhalt (der Eltern) | keine feste, mit über 30 aber sehr unwahrscheinlich | |
Änderungen dieser Grenzen nur denkbar, wenn sich viele engagieren
Die oben erläuterten Verzögerungen sind durchaus legitim – nur werden die "Betroffenen" staatlicherseits wenig oder gar nicht unterstützt. Zu groß scheint die Angst, es gebe "Mitnahmeeffekte", "Langzeitstudierende" würden gefördert oder einfach "faule Studenten". Dabei sind alle aufgeführten staatlichen Leistungen (die privatwirtschaftlichen sowieso) auch unabhängig vom Alter begrenzt und zum Teil an Leistungsnachweise gekoppelt. Auch wird oft vergessen, dass zum Beispiel ein Teil des BAföGs auch ein Darlehen ist und zurückgefordert wird.
Die trivialste Möglichkeit wäre, die Altersgrenze bspw. beim BAföG als auch bei der studentischen Krankenversicherung um einige Jahre zu erhöhen (beim BAföG nun immerhin für Master-Studiengänge geschehen). Auch die Vermögensgrenze beim BAföG ist gerade für "Ältere" sehr niedrig und sollte erhöht werden. Das wird aber nicht "von allein" passieren. Nur wenn PolitikerInnen möglichst aller größeren Parteien (und natürlich insbesondere derer, die zukünftig die Bundesregierung stellen werden) erkennen, dass solche Maßnahmen wirklich sinnvoll sind, kann sich etwas tun. Die Schilderung von vielen "Einzelschicksalen" (einfach per Brief z.B. an den Wahlkreisabgeordneten) kann dazu beitragen, dass erkannt wird, dass es eben eine Menge nachvollziehbarer Gründe geben kann, warum man eben nicht in das politisch angenommene Schema passt. Es stellt sich auch die Frage, ob dieses Schema überhaupt noch zeitgemäß ist.
Widerstände werden nicht zu vermeiden sein, weil eine Ausweitung von Sozialleistungen natürlich Geld kostet. Aber auf der anderen Seite können durch Förderung an der richtigen Stelle vielleicht am Ende sogar Kosten gespart werden. Denn für manche ist ein Studium auch eine Perspektive, ohne die sie möglicherweise zurückfallen würden – was auch für die Allgemeinheit nicht unbedingt gut ist.
Gespart wurde gerade in letzter Zeit schon einmal: Die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld war erst 2007 von 27 Jahren auf 25 Jahre gesenkt. Um so wichtiger wäre es, dass stattdessen stärker kontrollierte Leistungen wie BAföG etwas großzügiger möglich sind.
Noch eine Möglichkeit: Berufsbegleitend studieren
Wenn alle anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung nicht in Frage kommen, bleibt schließlich auch die Möglichkeit, berufsbegleitend zu studieren. Dies kann entweder in Form eines Fernstudiums ortsunabhängig (bis auf wenige Termine wie bspw. zu Prüfungen) geschehen oder als berufsbegleitendes Studium mit Präsenzanteilen an einer Hochschule, die aber so organisiert sind, dass eine Berufstätigkeit möglich bleibt (Studium am Abend, an Wochenenden oder in wenigen Blöcken, wofür dann der Urlaub eingesetzt werden muss).
Die meisten derartigen Studienangebote gibt es an privaten Hochschulen mit mehr oder weniger hohen Studiengebühren (in Bayern dürfen selbst staatliche Hochschulen dafür Gebühren in Höhe von 2000 € je Semester und mehr erheben). Es gibt aber auch – leider eher wenige – Angebote von staatlichen Hochschulen, die nur mit den üblichen Semesterbeiträgen abgegolten sind oder nur geringfügige Aufschläge umfassen.
Der Wohnkostenzuschuss (§ 27 Abs. 3 SGB II)
Der Wohnkostenzuschuss ist eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Studierende konnten bislang nur dann auf den Wohnkostenzuschuss hoffen, wenn sie BAföG erhielten und bei ihren Eltern wohnten. Im März 2011 wurde der Personenkreis auf Studierende erweitert, die einkommens- und/oder vermögensbedingt kein BAföG erhalten. Auch diese Studierenden müssen bei ihren Eltern wohnen, um leistungsberechtigt sein zu können. Darüber hinaus gehören bestimmte SchülerInnen, die BAföG beziehen, zum anspruchsberechtigten Personenkreis.
Uni-Ranking der Humboldt-Stiftung
Noch ein Uni-Ranking, und wieder ein anderer Spitzenreiter. Diesmal hat die Alexander-von-Humboldt-Stiftung Deutschlands Hochschullandschaft abgecheckt und in einer Tabelle aus Siegern und Besiegten verhackstückt. Nach ganz oben schafften es zwei Berliner Bildungsanstalten, gefolgt von der Konkurrenz aus München. Die rote Laterne hat die TU Cottbus abgekriegt und damit ein Imageproblem mehr. Aber hatte das Oststädtchen überhaupt eine Chance?
Warum werden bei einer Praktikums- oder Ausbildungsvergütung keine Freibeträge gewährt?
Anders als bei Einkünften aus einem Nebenjob gibt es bei einem Pflichtpraktikum keine Freibeträge (wie bei jedem Einkommen können aber Werbungskosten und Sozialpauschale abgezogen werden). Warum das so ist, erläutern wir in diesem Artikel.
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![[M] Studis Online mit einem Bild von Udo Kroener - fotolia.com BAföG-Rechner](http://www.studis-online.de/Bilder/bafoegrechner312x110.jpg)

