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Landeskinderregelung kommt vors Bundesverfassungsgericht: Bremische Studiengebühren verfassungswidrig?
Schon vor etwas über einem Jahr hatte das Bremer Verwaltungsgericht in einem Eilentscheid angedeutet, dass es starke Bedenken gegen die "Landeskinderregelung" hat. Nach dieser Regelung sollen in Bremen Studierenden Studiengebühren ab dem 3. Semester zahlen, sofern sie ihren Wohnsitz nicht im Land Bremen haben. Nach dem damaligen Eilentscheid wurde auf die weitere Erhebung der Gebühren erst einmal verzichtet. Das wird auch so bleiben. Endgültig soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
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