Richtig schreiben und Zeichen setzen im Studium

Teil 1: Mit freundlichen Grüßen oder
das Überleben des ß neben dem ss

Von Nicola Pridik


Mit freundlichen Grüßen ...
(Foto von Nicola Pridik)
Nachdem es ja immer hieß, mit der neuen Rechtschreibung solle alles einfacher werden, haben es sich viele ebenso einfach gemacht. Wahrscheinlich ist keine der neuen Regeln so konsequent umgesetzt worden wie diejenige, dass das ß nunmehr durch ss ersetzt wird. Das gute alte ß war flugs zu Grabe getragen und ein s mehr oder weniger, das tat dem Sprachgefühl nicht weiter weh. Im Umsetzungseifer haben leider viele nicht mitbekommen - zumindest drängt sich im Alltag dieser Eindruck auf - in welchen Fällen die Regel eigentlich gilt. Oder besser noch: wann sie nicht gilt.

Vor die Alternative gestellt, ob ß oder ss geschrieben wird (nicht zur Debatte steht also ein einfaches s), sei deshalb in memoriam an das ß an folgende Regel erinnert:

Nach langem Vokal und nach einem aus zwei Vokalen bestehenden Laut (z. B. ei, au) steht weiterhin ß. Nur nach kurzem Vokal steht ss.

Beispiele:

Beim Gruß spricht man ein langes u, deshalb bleibt es nachfolgend beim ß. Gleiches gilt für die Stre, den Fball oder das M – übrigens auch für den Sp und das Späßchen, obwohl diese gerne auch mit kurzem a gesprochen werden („Der hat auch Spaß inne Backen!“).

Einem Laut aus zwei Vokalen folgt das ß in Worten wie heißen, Fleiß oder außer.

Für das ss bleiben kurze Vokale wie z. B. in Imbiss, Stress, bisschen, muss und vor allem auch in der Konjunktion dass.
(Achtung: Hier ist darauf zu achten, ob es sich bei dem das/dass nach einem Komma um ein Relativpronomen mit einfachem s oder um eine Konjunktion mit ss handelt!)

Richtig schwierig ist es also nicht. Gefährlich wird’s eigentlich nur dann, wenn man anfängt, im Stillen Vergleiche anzustellen, von wegen: „Wenn ich essen mit ss schreibe, und iss ebenso, dann muss es im Imperfekt doch sicher heißen er ass oder nicht oder wie oder was?“ Solltet Ihr Euch bei einer solchen Überlegung erwischen, sei dringend empfohlen, besser nicht zu denken, zumindest nicht an etwas anderes als die oben genannte Regel. Die wird nämlich ganz konsequent auch dann angewendet, wenn sich bei gleichem Wortstamm die Länge des Vokals verändert. Wegen des langen Vokals muss es also heißen.

Sonstige Beispiele dieser Art:

lassen – ließ
beschließen - beschloss -Beschluss
wissen – weiß – wusste
fließen – floss – Fluss – Fl

Und sollten Euch nach Anwendung der ss-Regel in Worten wie Schlussstrich die drei aufeinanderfolgenden s für einen Moment zögern lassen, ob das alles richtig sein kann, so könnt Ihr Euch durchaus entspannen. Sieht zwar blöd aus, es ist aber korrekt.

Spezielle Buchstaben wie das ß brauchen natürlich Ausnahmen

Da es das ß nur als kleinen Buchstaben gibt, wird beim Gebrauch von GROSSBUCHSTABEN ein Doppel-S geschrieben. Gleiches gilt für den Fall, dass Eure Tastatur kein ß hergibt. Hier weicht Ihr auf das große oder kleine Doppel-s aus.

Als multimediale Weltenbürger kennt Ihr das Problem mit den Darstellungsschwierigkeiten bei speziellen Buchstaben oder Zeichen. Zu den Problem-Kandidaten gehört auch das ß. Bevor Ihr Eurem Adressaten hier größere Rätsel aufgebt, nehmt beim E-Mail-Schreiben lieber das ss, insbesondere dann, wenn Ihr E-Mails ins Ausland verschickt.

Zu guter Letzt

Auf Eigennamen (insbesondere Personennamen) werden keine Rechtschreibregeln angewendet. Deshalb bleibt es in diesen Fällen auch dann beim ß, wenn diesem ein kurzer Vokal vorausgeht.

Beispiele:

Frau Krmann bleibt auch nach der Rechtschreibreform Frau Krmann und Herr K bleibt Herr K.

Und wer sagt einem, ob Bäcker Süss tatsächlich so heißt oder ob nicht auch er zu den Regel-Umsetzungs-Enthusiasten gehört? Wir wissen es nicht. Aber wir kennen immerhin Herrn Litfaß – den gibt es wirklich. Und seine Säule, die kennen wir auch …



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