Studienwahl
Studienplatzklage
Neben den über die ZVS vergebenen Studiengängen gibt es auch viele lokale Zulassungsbeschränkungen. Und damit natürlich auch viele Enttäuschungen bei denen, die "scheitern". Vor allem stellt sich die Frage: Kann man nicht doch noch etwas tun?Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Eine Klage verursacht Kosten - die man auch bezahlen muss, falls man das Verfahren verliert. Und auf Grund eines einfachen Widerspruchs wird eine Hochschule keinen Studienplatz "rausrücken" (außer die Hochschulverwaltung hätte einen ganz offensichtlichen Fehler gemacht und will sich weiteren Ärger ersparen).
Grundvoraussetzungen für eine Klage
Wer über die ZVS einen Studienplatz erhalten hat, nur nicht im gewünschten Ort, der/die hat wenig Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Es hilft vielleicht ein Studienplatztausch.
Beim eigenen Bewerbungsantrag dürfen keinerlei Formfehler unterlaufen sein. Der Antrag muss fristgemäß und vollständig abgegeben worden sein. War das nicht der Fall, kann man sich jede weitere Bemühung sparen und sollte es im nächstmöglichen Semester nochmal mit einer korrekten Bewerbung versuchen.
Wurde der Studienplatz über die ZVS vergeben, so hat eine Klage gegen die ZVS wenig Sinn. Das Vergabeverfahren über die ZVS wurde aufgrund zahlreicher Gerichtsentscheidungen inzwischen so ausgestaltet, dass eine Anfechtung eines Ablehnungsbescheides praktisch keine Erfolgsaussichten mehr bietet. Über einen Umweg kann man es jedoch versuchen: Man kann direkt bei einer Hochschule einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität beantragen. Gegen die Ablehnung (ziemlich wahrscheinlich) dieses Gesuchs kann man dann klagen. Dieser Weg steht natürlich auch offen, wenn die Hochschule selbst das Vergabeverfahren durchführt (Hochschul-NC).
Doch ein Studienplatz?
Bei einer Klage muss die Hochschule begründen, warum sie tatsächlich keine Kapazitäten mehr frei hat, die Studienbewerberin aufzunehmen. Die Hochschule muss dabei nachweisen, dass sie ihre auf Grund verschiedener Vorschriften berechneten Studienplatzkapazitäten voll ausgeschöpft hat. Kann sie das nicht ausreichend belegen, kann man doch noch einen Platz erhalten. Das kann durchaus vorkommen, weil z.B. im Nachrückverfahren nicht mehr alle Plätze vergeben wurden, weil einige abgesagt haben o.ä. und die Hochschule sich gespart hat, das Verfahren immer weiter zu treiben.
Kosten
Je nach dem, wie viele Verfahrensschritte man geht und ab wann man einen Rechtsanwalt hinzuzieht (für die ersten Schritte ist das nicht zwingend notwendig), können die Kosten zwischen 50 Euro und weit über 1000 Euro betragen. Nochmals: Verliert man schließlich, darf man die Kosten komplett tragen. Teilweise kommt es zwischendurch zu einem Vergleich zwischen Hochschule und Kläger. Dann bekommt man zwar den Studienplatz, muss aber ebenfalls die Kosten des Verfahrens tragen, was im günstigsten Fall mind. 50 Euro sein dürften.
Wie vorgehen?
In jedem Fall empfiehlt es sich, mit der Studierendenvertretung der Hochschule Kontakt aufzunehmen, bei der man sich einklagen möchte. Möglicherweise können die noch ortsspezifische Tipps geben oder kennen geeignete Rechtsanwälte. Die meisten Studierendenvertretungen sind in unserer Hochschul-Datenbank eingetragen.
Was gegen eine Klage spricht
In einer perfekten Welt würde es keine Zulassungs-Beschränkungen geben und natürlich sind alle Kriterien für eine Beschränkung irgendwie subjektiv und nicht absolut gerecht. Dass eine Klage Kosten verursacht und keine Garantie für einen Erfolg bietet, wurde ja schon gesagt (und das mag schon viele davor zurückschrecken lassen). Davon abgesehen kann man aber auch grundsätzlich fragen, ob eine Klage wirklich angebracht ist.
Kann man weitere Wartezeit nicht auch sinnvoll nutzen? Muss es wirklich dieser Studienplatz (oder dieser Studienort) sein? Manchmal verrennt man sich ja in Dinge, die später gar nicht mehr so wichtig erscheinen.
Also, erst gut überlegen und dann eine Entscheidung treffen - in welche Richtung auch immer ;-)
Materialien (Links geprüft am 09.07.2009)
Vorsicht: Die folgenden Dokumente sind zwar allgemein gehalten, an manchen Stellen aber möglicherweise doch orts-/hochschulspezifisch. Wer weitere Infos von Studierendenvertretungen oder gute, neutrale Darstellungen von Rechtsanwälten kennt (oder falls die folgenden Links nicht mehr funktionieren), kann diese uns per Mailformular mitteilen. Danke!
- Artikel bei 123recht.net von Rechtsanwalt Rolf Tarneden, Hannover, der über die aktuelle Erfahrungen berichtet und Ausblicke zu den Chancen gibt (als RA, der selbst derartige Fälle bearbeitet, sieht er diese eher positiv ;-)
- Ausführlicher Leitfaden zum Thema, der fast keine Fragen offen lässt (RA Tino Bobach, Halle/Saale, Stand 2006)
- Diverse Artikel zum Thema (justlaw Rechtsanwälte, Göttingen)
- Hinweise zur Studienplatz-Klage aufgrund mangelnder Studienplatzkapazitäten (von Rechtsanwältin Cathrin Strempel, via AStA Uni Kiel)
- Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema NC vom 18. Juli 1972 (1 BvL 32/70 und 25/71)
« (Zurück) zur Studienführer-Tour
» Noch Fragen? Forum Studienplatztausch
Diese Seite verlinken »
Diese Seite als Bookmark setzen bei:


