Letzter Ausweg?
Studienplatzklage

Ist der Platz nicht doch noch frei?
Man hört teilweise geradezu wundersame Dinge über diese "Studienplatzklagen", es werden Versprechungen gemacht, dass die Klagenden so auf jeden Fall zu einem Studienplatz kommen u.ä.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Zunächst sind die Kosten zu bedenken. Jedes Verfahren, für das ein Rechtsanwalt beauftragt wird, verursacht Kosten (außer man kann ein Erfolgshonorar vereinbaren und erhält schließlich keinen Platz). Teilweise (und gerade bei einem Erfolgshonorar) kann auch der Erfolg kosten: Oft kommt es zu einem Vergleich mit der Hochschule, bei dem man den eigenen Anwalt trotzdem selbst bezahlen muss. Solche Vergleiche sehen dann vor, dass eine Zahl X zusätzlicher Studienplätze von der Hochschule vergeben werden und zwar unter allen, die gerichtlich gegen die Hochschule vorgegangen sind und dem Vergleich zustimmen. Gibt es mehr "Kläger", muss gelost werden und man kann trotzdem leer ausgehen.
Eine Klage ist grundsätzlich auch bei Master-Studiengängen möglich.
Grundvoraussetzungen für eine Klage
Wer über hochschulstart.de (früher war das die ZVS) einen Studienplatz erhalten hat, nur nicht im gewünschten Ort, der/die hat wenig Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Es hilft vielleicht ein Studienplatztausch.
Beim eigenen Bewerbungsantrag dürfen keinerlei Formfehler unterlaufen sein. Der Antrag muss fristgemäß und vollständig abgegeben worden sein. War das nicht der Fall, kann man sich jede weitere Bemühung sparen und sollte es im nächstmöglichen Semester nochmal mit einer korrekten Bewerbung versuchen.
Wurde der Studienplatz über hochschulstart.de vergeben, so hat eine Klage gegen hochschulstart.de wenig Sinn. Das Vergabeverfahren über hochschulstart.de wurde aufgrund zahlreicher Gerichtsentscheidungen inzwischen so ausgestaltet, dass eine Anfechtung eines Ablehnungsbescheides praktisch keine Erfolgsaussichten mehr bietet. Über einen Umweg kann man es jedoch versuchen: Man kann direkt bei einer Hochschule einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität beantragen und das bei Ablehnung der Hochschule auch gerichtlich überprüfen lassen (und dafür auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes zurückgreifen). Dieser Weg steht natürlich auch offen, wenn die Hochschule selbst das Vergabeverfahren durchführt (Hochschul-NC).
Doch ein Studienplatz?
Bei einer Klage muss die Hochschule begründen, warum sie tatsächlich keine Kapazitäten mehr frei hat, die Studienbewerberin aufzunehmen. Die Hochschule muss dabei nachweisen, dass sie ihre auf Grund verschiedener Vorschriften berechneten Studienplatzkapazitäten voll ausgeschöpft hat. Kann sie das nicht ausreichend belegen, kann man doch noch einen Platz erhalten. Das kann durchaus vorkommen, weil z.B. im Nachrückverfahren nicht mehr alle Plätze vergeben wurden, weil einige abgesagt haben o.ä. und die Hochschule sich gespart hat, das Verfahren immer weiter zu treiben.
Kosten
Je nach dem, wie viele Verfahrensschritte man geht und ab wann man einen Rechtsanwalt hinzuzieht (für die ersten Schritte ist das nicht zwingend notwendig), können die Kosten zwischen 50 Euro und weit über 1000 Euro betragen (wird gleich gegen mehrere Hochschulen geklagt, kann man auch eine fünfstellige Summe ausgeben ...). Einige Rechtsanwälte bieten in bestimmten Konstellationen auch an, dass nur im Erfolgsfall ein vorher festgelegtes Erfolgshonorar zu bezahlen ist.
Nochmals: Verliert man schließlich, muss man die Kosten komplett tragen (außer beim erwähnten Erfolgshonorar - wobei man hier natürlich aufpassen muss, wie die Regelung genau gefasst ist!). Oft kommt es zwischendurch zu einem Vergleich zwischen Hochschule und Kläger. Dann bekommt man zwar den Studienplatz, muss aber ebenfalls die Kosten des Verfahrens tragen, was im günstigsten Fall mind. 50 Euro sein dürften.
Einige wenige Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten (in den weiter unten angegebenen Broschüren sind teilweise konkrete Anbieter genannt - allerdings immer ohne Gewähr, da sich die Vertragsbedingungen für Neuverträge ja immer ändern können), bei den meisten sind Studienplatzklagen (oder Verwaltungsrecht allgemein) jedoch ausgeschlossen. Zu beachten ist auch, dass man nicht einfach kurz vor der Klage noch schnell eine solche Versicherung abschließen kann, die Wartezeit beträgt mind. 3 Monate. Ebenso kann die Zahl der von der Versicherung noch bezahlten Klagen begrenzt und/oder oder eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein.
Wie vorgehen?
In jedem Fall empfiehlt es sich, mit der Studierendenvertretung der Hochschule Kontakt aufzunehmen, bei der man sich einklagen möchte. Möglicherweise können die noch ortsspezifische Tipps geben oder kennen geeignete Rechtsanwälte. Die meisten Studierendenvertretungen sind in unserer Hochschul-Datenbank eingetragen.
Was gegen eine Klage spricht
In einer perfekten Welt würde es keine Zulassungs-Beschränkungen geben und natürlich sind alle Kriterien für eine Beschränkung irgendwie subjektiv und nicht absolut gerecht. Dass eine Klage Kosten verursacht und keine Garantie für einen Erfolg bietet, wurde ja schon gesagt (und das mag schon viele davor zurückschrecken lassen). Davon abgesehen kann man aber auch grundsätzlich fragen, ob eine Klage wirklich angebracht ist.
Kann man weitere Wartezeit nicht auch sinnvoll nutzen? Muss es wirklich dieser Studienplatz (oder dieser Studienort) sein? Manchmal verrennt man sich in Dinge, die später gar nicht mehr so wichtig erscheinen. Geht es allerdings um die Zulassung zu einem Master-Studiengang, so sieht die Sache natürlich anders aus. Wer im Grunde von Anfang an angestrebt hat, das Studium erst nach dem Master zu beenden und das nach dem Bachelor auch weiter so vorhatte, wird dann auch eine Klage eher in Betracht ziehen.
Also, erst gut überlegen und dann eine Entscheidung treffen - in welche Richtung auch immer ;-)
Materialien (Links geprüft am 13.05.2011)
Vorsicht: Die folgenden Dokumente sind zwar allgemein gehalten, an manchen Stellen aber möglicherweise doch orts-/hochschulspezifisch. Wer weitere Infos von Studierendenvertretungen oder gute, möglichst neutrale Darstellungen von Rechtsanwälten kennt (oder falls die folgenden Links nicht mehr funktionieren), kann diese uns per Mailformular mitteilen. Danke!
- Infobroschüre Studienplatzklage (Anwaltskanzlei Dr. Selbmann & Bergert); auf der Webseite als Download erhältlich (sehr ausführlich, Stand für WiSe 2011/2012) »
- Artikel bei 123recht.net von Rechtsanwalt Rolf Tarneden, Hannover, der über die aktuelle Erfahrungen berichtet und Ausblicke zu den Chancen gibt (vom 10.12.2010) »
- Ratgeber Studienplatzklage (Birnbaum Rechtsanwälte, Köln); auf der angegebenen Seite als Download erhältlich; sehr ausführlich »
- Praxisbroschüre zum Schul-, Prüfungs und Hochschulrecht (von der Sozietät Meisterernst - Düsing - Manstetten; Münster); auch zu Studienplatzklage (Stand 16.08.2010) »
- Leitfaden Studienplatzklage (Rechtsanwalt Tino Bobach, Halle); auf der angegebenen Seite als Download erhältlich; sehr ausführlich, Stand Juli 2010 »
- Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema NC vom 18. Juli 1972 (1 BvL 32/70 und 25/71) »
Zulassungsbeschränkte Studiengänge / hochschulSTART.de (Ex-ZVS)
Nur wer sich um ein Studium bewerben will, bei dem die Zulassung mit bundesweitem NC geregelt ist (z.B. Medizin), die oder der muss sich in jedem Fall bei hochschulSTART.de bewerben. Bei allen anderen lokalen NCs ist die jeweilige Hochschule alleine für die Auswahl zuständig und hochschulSTART.de hat damit nichts zu tun (erst ab WiSe 2012/13 wird sich das z.T. ändern).
Mehr Studienplatz-Zulassungen, noch mehr Bewerbungen
Wir haben uns bei über einem Dutzend der größten Universitäten und Fachhochschulen umgehört, wie es um die Zahl der Bewerbungen, der angebotenen Studienplätze steht und wann denn die (ersten) Zulassungsbescheide kommen oder ob diese schon raus sind. Was bei einigen tatsächlich der Fall ist. Ansonsten kann man nur sagen: Ein Jahr der Rekorde ... [Zahlen zur FU Berlin ergänzt]
... warten auf die Zulassung für einen Studienplatz
Die Studienplatz-Bewerbung(en) sind raus, aber wann ist der Studienplatz der Wahl endlich sicher? Und was tun, wenn zuerst eine Zusage von einer Hochschule kommt, die eigentlich nur Notlösung sein sollte? Oliver Iost fasst zusammen, was rund um die Zulassung zu Studiengängen wichtig ist. Und welche Chancen es auch bei Ablehnung noch gibt.
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