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Finanzielle Vergünstigungen für Studierende
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Ein Trostpflaster für die schwierige Finanzierung des Studiums sind die vielen Vergünstigungen, von denen Ihr als Studierende profitieren könnt. Auf dieser Seite haben wir einige Angebote für Euch zusammengestellt.
1. Essen
In den Mensen und Cafeterien der örtlichen Studentenwerke könnt Ihr als Studierende preiswert essen. Teilweise funktioniert dies in der Weise, dass Ihr einmal Euren Studentenausweis vorlegen müsst und dann eine Mensacard o.ä. bekommt, die den Charakter einer Geldkarte hat. So entfällt die lästige Barzahlung beim täglichen Mittagessen. Was es zum Mensaessen sonst noch von offizieller Seite zu sagen gibt, erfahrt Ihr auf der Website des Deutschen Studentenwerks. Wo es besser oder schlechter schmeckt, verraten Euch entweder andere Studierende oder Ihr probiert es einfach selbst aus. Auch das Ambiente kann bei den Mensen sehr unterschiedlich sein. Also: einfach hingehen und gucken.
Speisepläne der Mensen in Deutschland »
2. Wohnen »
Günstig wohnen kann man häufig in Studentenwohnheimen. Es gibt Wohnheime des Deutschen Studentenwerks, solche, die von gemeinnützigen Vereinen angeboten werden oder in konfessioneller Trägerschaft sind, einige in studentischer Selbstverwaltung und dann natürlich auch solche sonstiger Vermieter. Da die Vielfalt groß ist und es immer auch Wohnheimbetreiber gibt, die gerne Geld mit der Vermietung verdienen wollen, sollte man sich vorab gut informieren, wie günstig das Angebot tatsächlich ist. Nicht überall wo "Wohnheim" draufsteht muss auch ein Schnäppchen drin sein!
Vielfältig ist auch die Ausstattung der Wohnheime. Es kann sein, dass Ihr auf 11 qm mit Gemeinschaftsdusche und -WC haust oder in einem luxuriösen Zimmer oder eigenen Appartement unterkommt. Auf engstem Raum mit anderen zu wohnen kann natürlich den Vorteil haben, dass Ihr schnell und unkompliziert Kontakte knüpfen könnt, was gerade zu Beginn des Studiums ja nicht ganz unwichtig ist. Wer es allerdings lieber ruhig mag und keinen Wert auf Wohnheimpartys legt, ist wahrscheinlich in einer anderen Unterkunft besser aufgehoben.
Mehr zum Thema Wohnen - von Wohnungssuche-Tipps über Mietrecht bis hin zu einer Umzugs-Checkliste - findet Ihr auch in der nächsten Etappe der Studienführer-Tour. weiter »
3. Rundfunkgebühren sparen ("GEZ-Befreiung") »
Wer Rundfunkgeräte (vor allem Fernseher und Radios) "zum Empfang bereit hält", muss als Rundfunkteilnehmer Gebühren zahlen. Die Gebühren belaufen sich derzeit für ein Fernsehgerät (einschließlich evtl. Radios) auf 17,03 € im Monat. Wer lediglich ein Radio hat, zahlt 5,52 €. Wie viel fern Ihr tatsächlich seht und wie viel Radio Ihr hört, spielt für die Gebührenpflicht keine Rolle. Die Gebühren werden allein dadurch fällig, dass Ihr das Gerät jederzeit anstellen könntet, wenn ihr wolltet. Zuständig für den Einzug der Gebühren ist die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ). Dort müsst Ihr Eure Geräte anmelden.
Und nun endlich die Vergünstigung: Wer BAföG erhält und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Dies geschieht auf Antrag und kann auch online gemacht werden. Allerdings müsst Ihr den BAföG-Bescheid nach Köln schicken. Wichtig ist, dass Ihr den Antrag rechtzeitig stellt, denn rückwirkend wird nicht befreit, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben. Ob Ihr tatsächlich befreit worden seid, erfahrt Ihr durch einen entsprechenden Bescheid von der GEZ. Achtet dabei auf den Zeitraum, auf den sich der Bescheid bezieht, damit ihr rechtzeitig einen Folgeantrag stellen könnt. weiter »
4. Telefonieren und surfen
Viele Telefonanbieter halten für Studierende sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbereich besondere Angebote bereit. Teilweise wird dabei auch gleich noch das Problem gelöst, dass man als StudentIn natürlich auch sehr gerne Zuhause einen Internetanschluss hätte. Es lohnt sich also, die Augen offen zu halten nach Angeboten oder intensiver zu recherchieren, was der Markt so hergibt. Bevor Ihr irgendetwas unterschreibt, unbedingt aber auch das Kleingedruckte lesen. Gerade im Kommunikationsbereich werden viele Dinge nur scheinbar zum Nulltarif angeboten.
Wer einen Festnetzanschluss bei T-Com hat, kann beantragen, dass er/sie nur den Sozialtarif bezahlen muss. Konkret werden Euch hier knapp 7 € (netto) von Euren Telefongebühren erlassen. Den Sozialtarif kann beantragen, wer entweder den Befreiuungsbescheid von der GEZ erhalten hat, BAföG empfängt oder blind, gehörlos oder zu 90 % sprachbehindert ist. Empfehlenswert ist, mit den entsprechenden Nachweisen in einen T-Punkt zu gehen und dort den Antrag in Gegenwart eines Mitarbeiters zu stellen. Die Einzelheiten zum Sozialtarif hat die T-Com recht gut auf der eigenen Website versteckt. Wir sind unter Service > FAQs fündig geworden.
Ansonsten gibts aber auch bei uns weitere Infos im Artikel GEZ-Befreiung und Telekom-Sozialtarif.
5. Krankenversichert sein »
Studierende müssen auf jeden Fall krankenversichert sein. Als Studienanfänger seid Ihr meist noch über Eure Eltern familienversichert. Das bedeutet, dass keine Kosten für Eure Versicherung anfallen. Ab dem 25. Lebensjahr (zzgl. Wehr- bzw. Ersatzdienst) ändert sich dies: Die Familienversicherung endet und Ihr müsst Euch selbst versichern. Die Krankenkassen bieten jedoch einen (einheitlich günstigen) Versicherungstarif für Studierende an. Er liegt derzeit für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen bei etwa 65 € im Monat. Damit zahlt Ihr wesentlich weniger als normal Versicherte. Natürlich gibt es auch diese Vergünstigung nicht endlos. Sie endet mit der Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. des 14. Fachsemesters und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. weiter »
6. Geld verwalten »
Viele Geldinstitute bieten Studierenden besonders günstige Konditionen für die Einrichtung eines Girokontos an. Empfehlenswert ist es, wenigstens ein paar Angebote zu vergleichen, um das Maß der Vergünstigung abschätzen zu können. Und bevor Ihr irgendetwas unterschreibt, lest im Kleingedruckten, ob es Haken oder Häkchen gibt, die das Angebot bei genauerer Betrachtung gar nicht mehr so preiswert erscheinen lassen - sicher ist sicher ... weiter »
7. Bus und Bahn fahren
Mit dem Semesterticket fahren Studierende im öffentlichen Nahverkehr des jeweiligen Verkehrsverbundes deutlich günstiger als andere Menschen. Das Ticket kauft Ihr nicht bei den örtlichen Verkehrsbetrieben, sondern Ihr erhaltet es von der Hochschule, wenn Ihr Euch immatrikuliert bzw. ins neue Semester zurückgemeldet habt. Ein Teil des Beitrags, den Ihr zu diesem Zweck zahlen müsst, ist für das Ticket bestimmt.
Ein Semesterticket gibt es nicht an allen Hochschulen. Voraussetzung ist immer, dass die Studierendenvertretung einen entsprechenden Vertrag mit den örtlichen Verkehrsbetrieben geschlossen hat. An den meisten Hochschulen haben letztendlich die Studierenden selbst in sog. Urabstimmungen darüber entschieden, ob sie das Ticket wollen oder nicht. Mehr dazu in der Studienführer-Etappe Mobil sein als StudentIn.
Wer viel mit dem Zug unterwegs ist, z. B. um die Lieben daheim zu besuchen, dem tut die Deutsche Bahn etwas Gutes. Die Bahncard50 gibts für Studierende, die noch nicht 27 Jahre alt sind, zum halben Preis.
www.bahn.de/p/view/preise/bahncard/bahncard50.shtml
8. Sport treiben
An den größeren Hochschulen gibt es das Angebot des Hochschulsports. Hier könnt Ihr Euch semesterweise oder jeweils für die Semesterferien in Kurse einschreiben. Das Entgelt, das dafür fällig wird, ist vergleichsweise gering, deshalb ist der Zulauf meist auch entsprechend groß.
9. Kurse an der VHS belegen
Für Studierende ist es auch deutlich günstiger als für andere, Kurse an der Volkshochschule zu belegen. Wenn also fort- und weiterbilden, dann jetzt ... Nähere Infos bekommt Ihr bei der VHS vor Ort.
10. Verhüten »
Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bekommen gesetzlich Versicherte ärztlich verordnete Verhütungsmittel kostenfrei. Auch darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, insbesondere die Pille kostenlos zu erhalten. Voraussetzung ist, dass Ihr ein sehr geringes Einkommen habt. Das Angebot gibt es allerdings nicht in jeder Stadt. Auch ist die Zuständigkeit für die Überprüfung der Voraussetzungen unterschiedlich geregelt. In Berlin ist beispielsweise der Sozialmedizinische Dienst, eine Abteilung des örtlichen Gesundheitsamtes zuständig. Ihr müsst wahrscheinlich etwas recherchieren, um herauszufinden, wie bei Euch vor Ort die Regelung ist. Seid Ihr fündig geworden, so solltet Ihr damit rechnen, dass ein größerer bürokratischer Aufwand betrieben wird, um herauszufinden, ob Ihr die Vergünstigung bekommen könnt (so müsst Ihr Einkommensnachweise vorlegen und Bescheinigungen über regelmäßige Ausgaben beibringen etc.). weiter » .
11. Zeitungen und Zeitschriften lesen »
Viele Zeitungen und Zeitschriften bieten Studierenden Abonnements zu besonders günstigen Konditionen an. Manchmal gibts auch einzelne Exemplare kostenlos und viele Zeitungen bieten zweiwöchige, kostenlose Probeabos an. weiter » .
12. Museen, Sehenswürdigkeiten etc. besuchen
Überall dort, wo Eintrittsgelder fällig werden, sei es in Museen, bei Sehenswürdigkeiten, im Schwimmbad oder bei sonstigen Angeboten, müssen Studierende häufig weniger zahlen als andere. Es sei also dringend empfohlen, den Studierendenausweis immer greifbar zu haben. Wer auch im Ausland seinen Studentenstatus nachweisen will, sollte einen Internationalen Studentenausweis beantragen.
www.isic.de/ueber_den_isic/ueber_den_isic_was_ist_der_isic.php
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