Studiengebühren

Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen

* Geschichte bis vor der Landtagswahl 2005 *

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Geschichte (umgekehrt chronologisch)

Die bisherige Wissenschaftsminister Kraft (SPD) sieht in den Studienkonten einen Wettbewerbsvorteil, wie sie am 20.01.2005 erklärte und die Ablehnung von allgemeinen Studiengebühren am Rande der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26.01.2005 nochmals wiederholte.

Studienkonten: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Anfang Dezember 2004 über vier Berufungen zu Urteilen des Verwaltungsgerichtes Köln entschieden. Grundsätzlich sieht das OVG Münster die Studienkonten als rechtmäßig an. Auch wenn der Gesetzgeber (hier die Landesregierung NRW) erst wenige Jahre vorher erklärte, er wolle keine Studiengebühren einführen, ergibt sich daraus kein Vertrauensschutz. Nur für frühere StudiengangwechslerInnen ergeben sich aus den Urteilen Vorteile.

Am 13.10.2004 spricht sich Wissenschaftsministerin Kraft gegen allgemeine Studiengebühren aus - diese Garantie gelte auch für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung zu Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz kippe. Bei gleicher Gelegenheit feiert sie "ihre" Studienkontoregelung und dass damit endlich die "Karteileichen" exmatrikuliert würden.

Diverse Klagen gegen die Studienkonten laufen, am 19.07.2004 gibt es immerhin Erfolge gegen Detailregelungen. Die Bemühungen des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren sind also nicht ganz umsonst, nachdem es im März 2004 ja eher unerfreuliche Entscheidungen gab. Die waren nicht im Sinne der (Einzel-)KlägerInnen: Demnach sind die Gebühren grundsätzlich juristisch nicht zu beanstanden. Der Anwalt, der Musterklagen von Studierendenvertretungen und Aktionsbündnis gegen Studiengebühren vertritt, sah aber noch Hoffnung, denn bei den ersten Entscheidungen waren Einzelkläger vorgegangen.

Ende Novbember 2003: Die Studienkonten sind noch nicht mal in Kraft - da redet die Wissenschaftsministerin bereits von allgemeinen Studiengebühren - wenn das Verbot im HRG fallen sollte. Damit fällt die SPD-Landesministerin der Bundesbildungsministerin Bulmahn (ebenfalls SPD) ganz schön in den Rücken, schließlich hat letztere das HRG mitgestaltet ... Später äußert Kraft aber, es würde nach den Studienkonten erstmal nichts weiteres kommen.

Grundlage der Studienkonten ist das Gesetz zur Einführung von Studienkonten, dass der Landtag mit den Stimmen von rot-grün am 22.01.03 beschlossen hatte. Erstmalig wurden Gebühren im SoSe 2004 erhoben - 650 Euro kostet "zu langes" Studium dann. Faktisch handelt es sich bei den Studienkonten um Langzeitstudiengebühren - Namen sind nun mal Schall und Rauch ... Mehr im Artikel Schnell studieren soll sich lohnen ... vom 22.01. Details zu den beschlossenen Regelungen lest Ihr im Artikel Studienkonten kommen in zwei Stufen.



Rückblick auf 2002: Langzeitstudien- und Einschreibegebühren

Im Mai 2002 werden Pläne bekannt, von allen Studierenden 50 € Einschreibegebühren und von manchen 650 € Langzeit/Zweitstudiengeühren zu erheben. Die Gelder sollen komplett im Landeshaushalt verschwinden, durch die Gebühren soll der Haushalt um 90 Mio. € entlastet werden. Die Pläne stammen - wen wundert's - vom Finanzministerium, das Bildungsministerium windet sich, die Kehrtwende zu erläutern.

An den Hochschulen in NRW wird vor allem wegen dieser Pläne im Mai/Juni 2002 gestreikt, als Erfolg dieser Proteste kann verzeichnet werden: Der SPD-Landes-Parteirat spricht sich am 15.06. gegen die aktuellen Gebührenpläne aus (allerdings werden Gebühren nicht vollständig ausgeschlossen: Studienkonten findet der Parteirat okay). Am 18.06.2002 wird dann bekannt, dass die Landesregierung auf die Einschreibegebühren für alle verzichten will. Allerdings bleibt es bei Gebühren für Langzeit-, Senioren- und Zweitstudierende. Das Kalkül der Landesregierung, dass dann die Proteste abflauen, weil nicht so viele direkt betroffen erscheinen, scheint aufzugehen. Dazu kommt noch die begonnene vorlesungsfreie Zeit.

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause (17.7.2002) hat das Landeskabinett von NRW den Referentenentwurd für das "Gesetz zur Einführung von Studienkonten und zur Erhebung von Hochschulgebühren" auf den Weg gebracht. Fast schon üblich bei solchen studierenden-unfreundlichen Gesetzen ist der Zeitpunkt: Anfang der vorlesungsfreien Zeit. Zwar dürfen sich die Hochschulangehörigen (also auch die Studis) nun innerhalb von drei Wochen zum Gesetz äußern, große Proteste werden in den "Ferien" aber kaum zu organisieren sein - was den Regierenden sicher sehr recht ist. Die Diskussion ziehen sich dann doch erstaunlich lange hin, es gibt diverse Bedenken gegen das geplante Gesetz (siehe auch den Artikel NRW: Es tut sich was zum Thema Studiengebühren - schliesslich wird es in der geplanten Form aufgegeben...


Mehr zu Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen


Einzelartikel zu Studiengebühren und Streik in NRW (Mai/Juni 2002 und später)

Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!






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