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Studiengebühren später von Steuer absetzbar?
Deutschlandfunk und SPIEGEL ONLINE berichten über die Einschätzung von Steuerrechtlern, dass Studiengebühren (und Kosten für das Studium ganz allgemein) sich in den ersten Berufsjahren von den Steuern absetzen lassen. Als sogenannte "vorweggenommene Werbungskosten". Sollte sich das bewahrheiten, würden Studiengebühren den Finanzministern praktisch kein Geld in die Kasse spülen.
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