Sparmöglichkeiten

Krankenversicherung für Studierende (Seite 2)

4. Freiwillige Versicherung

a) Versichert in der Studienabschlussphase (Übergangstarf)

Nähert sich Euer 14. Fachsemester dem Ende oder werdet Ihr demnächst 30 und habt keinen anerkannten Grund, die Versicherung zum Studierendentarif zu verlängern, könnt Ihr Euch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der studentischen Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Die Frist solltet Ihr unbedingt beachten, denn nach ihrem Ablauf nimmt Euch die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr. Dann kommt nur noch eine private Versicherung in Betracht. Voraussetzung für die freiwillige Versicherung ist, dass Ihr in den letzten 12 Monaten durchgängig oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert wart, was aber in der Regel der Fall sein dürfte. Steht für Euch die Entscheidung über die freiwillige Versicherung an, empfehlen wir Euch sehr, Euch bei Eurer Krankenkasse beraten zu lassen und genau zu erfragen, unter welchen Voraussetzungen, wie lange und zu welchem Beitragssatz Ihr Euch künftig versichern könnt. Möglicherweise kommt für Euch statt der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse auch eine private Krankenversicherung in Betracht.

Wer sich für die freiwillige gesetzliche Versicherung entscheidet, profitiert normalerweise bis zum Studienabschluss, allerdings maximal 6 Monate lang, von dem Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase. Sofern Euer monatliches Brutto-Einkommen 840 Euro nicht überschreitet, zahlt Ihr in der Übergangszeit die im folgenden genannten Beiträge.

Nur bei Bruttoeinkommen bis 840 Euro/Monat Beitrag/Monat
Krankenversicherung (ab 07/2009) 87,61 €
Krankenversicherung (01-06/2009) 91,14 €
Krankenversicherung (10/2008-12/2008) 88,63 €
Krankenversicherung (bis 09/2008) 86,57 €
Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 J. 18,22 €
Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden 16,15 €

Bei höherem Brutto-Einkommen (über 840 Euro/Monat) gilt für die Krankenversicherung seit Juli 2009 ein Satz von 10,43% auf das Bruttoeinkommen (von 01-06/2009: 10,85%; 10-12/2008: 10,7%; bis 09/2008: 10,6%; ), für die Pflegeversicherung 1,95% bzw. 2,2% (letzteres für kinderlose über 23 Jahre) auf das Bruttoeinkommen.

Seid Ihr von den höheren Beiträgen betroffen und BAföG-EmpfängerInnen, so erhöht sich für Euch der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung leider nicht. Dieses Problem verschärft sich noch, wenn Ihr die sechs Monate ausgeschöpft habt und Euer Beitrag als nunmehr "normal" freiwillig Versicherte nochmals ansteigt.

b) Auf Dauer

Wer weder in die studentische Krankenversicherung passt (weil zu alt oder zu lange studiert) und auch nicht (mehr) den gerade besprochenen Übergangstarif in Anspruch nehmen kann, für den bleibt nur die "normale" freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung - oder eine private Krankenversicherung (dazu weiter unten noch mehr). Sofern das Einkommen nicht für Studierende untypisch hoch ist und ihr auch sonst noch vom Studierendenstatus profitieren könnt (hier speziell vom "Werkstudentenprivileg"), gilt dann der Mindestbetrag für freiwillige Versicherte der jeweiligen Krankenkasse. Dieser Tarif liegt nun einheitlich bei 120,12 Euro (der Beitragsprozentsatz von 14,3% für freiwillig versicherte Mitglieder ohne Krankengeldanspruch angewendet auf die 840 Euro gesetzliche Mindestgrenze, Stand Juli 2009).

Wenn das gerade beschriebene auch nicht mehr zutrifft, dann arbeitet ihr offenbar viel und dürftet auch in Sachen Krankenversicherung als "normaler" AngestellteR behandelt werden (dann zahlt aber auch der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge).

Seid Ihr neben dem Studium Selbständig und arbeitet dafür höchstens 20 Stunden die Woche, sollte ebenfalls eine freiwillige Versicherung wie oben möglich sein (Mindestbetrag wie genannt, bei höherem Gewinn entsprechend der Gewinn * Beitragsprozentsatz). Vorsicht: Als "normaler" SelbständigeR (ohne Studentenstatus) ist eine höhere gesetzliche Mindestgrenze zu Grunde zu legen als die 840 Euro für Nicht-Erwerbstätige u.a. freiwillig Versicherten).

Unter Umständen kann - gerade im letzteren Fall - eine private Krankenversicherung günstiger sein. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkassen ist dabei beim Übergang in ein normales Angestelltenverhältnis beim Berufsstart in der Regel möglich, Ihr solltet Euch aber genau erkundigen. Wer allerdings länger und bei höherem Einkommen privat versichert bleibt, kann nur noch schwer oder gar nicht ins gesetzliche System zurückkehren, was vor allem dann teuer wird, wenn man später mehrere Kinder hat und der/die EhepartnerIn nicht arbeitet. Privat müssten alle extra versichert werden, gesetzlich könnte alles über die Versicherung eines Erwachsenen laufen. Das ist dann sozusagen die Strafe, dass man sich dem immer noch solidarischeren System (keine Gesundheitsprüfung, Höhe der Beiträge nach Einkommen - wobei es hierbei Unter- und Obergrenzen gibt) der gesetzlichen Krankenkassen entzieht.



6. Und nach dem Studium?

Grundsätzlich habt Ihr mit dem Ende Eures Studiums die Möglichkeit, Euch eine neue Krankenkasse zu suchen. Wer innerhalb der gesetzlichen Kassen wechselt, bleibt 18 Monate an die Wahl gebunden (außer man wechselt in eine private, das ist schneller möglich). Vorsicht: Auch wenn Ihr nach dem Studium einfach bei Eurer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung bleibt (was automatisch der Fall ist, wenn Ihr nicht selbst – möglichst innerhalb von zwei Wochen nach Ende, die Ihr als StudentIn hattet, könnt Ihr diese erst wieder nach 18 Monaten wechseln.

Wer sich zum Thema private Krankenversicherung informieren will, kann das hier tun. Zu bedenken ist aber, dass man dann je nach Lage der Dinge unter Umständen nicht mehr ins gesetzliche System zurückkehren kann. Das wäre vor allem dann teuer, wenn man später mehrere Kinder hat und der/die EhepartnerIn nicht arbeitet. Privat müssten alle extra versichert werden, gesetzlich könnte alles über die Versicherung eines Erwachsenen laufen. Das ist dann sozusagen die Strafe, dass man sich dem immer noch solidarischeren System (keine Gesundheitsprüfung, Höhe der Beiträge nach Einkommen - wobei es hierbei Unter- und Obergrenzen gibt) der gesetzlichen Krankenkassen entzieht.



6. Infos der gesetzlichen Krankenkassen im Internet

Die Krankenkassen umwerben Studierende inzwischen recht offensiv und haben oft auch direkt an der Hochschule ein Büro für die studentischen Mitglieder. Letztlich hoffen natürlich alle Kassen, ein hoffentlich später gut verdienendes Mitglied zu gewinnen, das seiner Kasse auch nach dem Studium treu bleibt ...

Erste Informationen über die unterschiedlichen Krankenkassen findet Ihr im Internet. Im Zweifel empfielt sich aber immer auch ein persönliches Beratungsgespräch! Ein Vergleich des Kosten (und Vergünstigungen in bestimmten Fällen) ermöglicht der Krankenkassen-Vergleichsrechner.

Informationen für Studierende bei den (großen) gesetzlichen Krankenkassen (alphabetisch geordnet):

7. Weitere Artikel, Materialien und Quellen zum Thema




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