Finanzielle Auswirkungen
Praktika vor, während und nach dem Studium [Seite 9]
Hinweise zum BAföG, zur Sozialversicherung, zum Mindestlohn und zum Kindergeld.
Von Nicola Pridik
B. Kindergeld während Praktikum
Dem Bezug von Kindergeld steht während der Ableistung eines Praktikums regelmäßig nichts entgegen.
Es spielt weder eine Rolle, ob ihr ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum absolviert, noch ist der Zeitpunkt des Praktikums relevant. Für das Kindergeld kommt es allein darauf an,
ob ihr in dem Praktikum Fähigkeiten und Kenntnisse erwerbt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufes notwendig sind. Denn nur dann befindet ihr euch „in Berufsausbildung“, wie es das Gesetz für den Bezug von Kindergeld für Kinder bis zum 25. Lebensjahr verlangt. Da ihr eure Praktika ja gerade deshalb macht, um Fähigkeiten und Kenntnisse für die Ausübung eures späteren Berufes vermittelt zu bekommen, befindet ihr euch während eines Praktikums regelmäßig in Berufsausbildung, seid also ein Kind, für das eure Eltern Kindergeld erhalten können.
Wichtig ist nur, dass ihr das Praktikum ernsthaft betreibt. Ob dies der Fall ist, wird z. B. daran fest gemacht, wie viele Stunden ihr wöchentlich arbeitet. Dabei könnt ihr euch an der Regel orientieren, dass man bei weniger als 10 Stunden in der Woche an der Ernsthaftigkeit zweifeln könnte, euch das Praktikum andererseits aber auch nicht voll auslasten muss. Für denjenigen, der parallel zum Studium ein Teilzeitpraktikum macht, ergibt sich die Berücksichtigung als Kind in Ausbildung bereits daraus, dass er aktiv sein Studium betreibt. Der Umfang des Praktikums spielt deshalb keine Rolle.
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