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Eigenes Vermögen oder nicht?: Oberverwaltungsgericht entscheidet »Sparbuchfälle«
Für manchen BAföG-Empfänger gab es in den letzten Jahren ein böses Erwachen: Nämlich dann, wenn Vermögen auftauchte, von dem sie selbst gar nichts wussten (oder es tatsächlich schon vergessen hatten), weil Oma oder Opa ein Sparbuch auf den Namen des BAföG-Empängers angelegt hatten. Waren es größere Summen, musste das BAföG ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen jedoch entschieden, dass solche Vermögen unter Umständen doch nicht angerechnet werden dürfen.
Bisherige Kommentare
1. HaKo kommentierte am 05.01.2009 um 09:01:08 Uhr
Das gilt nicht absolut.
Es entscheiden andere Oberverwaltungsgerichte anders.
2. Vroni007 kommentierte am 28.02.2009 um 13:50:09 Uhr
Quellen!!
So ein Kommentar ist nicht besonders hilfreich, wenn nicht dazugesagt wird, welche Gerichte in welchen Fällen anders entscheiden. Beispielsfall? Quellen?
3. heidel kommentierte am 29.12.2009 um 12:17:06 Uhr
Nicht bindend
Die Urteile eines Oberverwaltungsgerichts sind nur in dessen Gerichtsbezirk verbindlich, nicht in anderen Gerichtsbezirken. Allerdings kann bei einem davon abweichenden Urteil in einem anderen Gerichtsbezirk (also z.B. in Bayern,...) über eine Revision letztlich eine höchstrichterliche und dann für alle Gerichte bindende Entscheidung herbeigeführt werden.
Also: man kann im eigenen Verfahren auch in anderen Gerichtsbezirken auf das Urteil verweisen, der Tenor dieses Urteils wird sicher auch von anderen Gerichten zur Kenntnis genommen. Ob andere Gerichte anderer Bezirke bzw. andere Oberverwaltungsgerichte das dann auch so sehen, steht in den Sternen. Jedoch sind die Chancen, dass man mit dieser Argumentation durchkommt, recht groß.
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