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Berlin: Rückmeldegebühr vermutlich verfassungswidrig [UPDATE]
1996 wurden in Berlin erstmalig Rückmeldegebühren erhoben. Dagegen klagten einige Studierende und mussten langen Atem beweisen - und zwar auch noch weiter. Denn erst gestern hat das OVG Berlin beschlossen, das Verfahren auszusetzen und die Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Was nochmals dauern wird. Aber es sieht so aus, als ob die Klage tatsächlich Erfolg haben könnte. Die ASten von FU und TU fordern die Berliner Regierung auf, die Rückmeldegebühren vorläufig auszusetzen - allerdings heißen diese inzwischen gar nicht mehr so.
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